Ihr Recht auf ein Girokonto

Jeder erwachsene Deutsche hat grundsätzlich ein Recht auf ein Girokonto. Viele Zahlungen lassen sich nur per Überweisung abwickeln und dazu gehören grundlegende Dinge wie Mietzahlungen oder Stromkosten und auch wenn ein Schufa-Eintrag vorliegt, darf die Bank ein Girokonto nicht einfach verweigern. Ein Girokonto ist heute die unverzichtbare Grundlage um am normalen Wirtschaftsleben teilzunehmen und auch wenn noch immer einige Banken die Eröffnung eines Girokontos auf Guthabenbasis ablehnen so hat der Verbraucher hier inzwischen gute Chancen sein Recht zu bekommen. Ein Girokonto kostenlos ist das Angebot vieler Kreditinstitute, die keine Schufa-Auskunft einholen und hier kann jeder ein Konto auf Guthabenbasis eröffnen. Die Institute lassen die Eröffnung eines Kontos auf Guthabenbasis zu und damit kann der alltägliche Zahlungsverkehr ganz normal abgewickelt werden. Mit diesem Konto kann man Lohnzahlungen erhalten oder Sozialleistungen und natürlich lässt sich hierüber auch die Miete begleichen oder der Strom bezahlen. Da bisher leider noch kein gesetzlicher Anspruch auf ein Girokonto besteht, weigern sich manche Banken für Kunden mit negativer Bonität ein Girokonto zu eröffnen, doch als Kunde kann man Beschwerde beim Bundesverband deutscher Banken einlegen. Die Adresse der Beschwerdestelle lässt sich leicht im Internet herausfinden. Meist lässt sich das Kreditinstitut jedoch schon durch die Erwähnung der Beschwerdestelle umstimmen, denn schon seit 1995 hat sich die Kreditwirtschaft dazu bereit erklärt, Girokonten auf Guthabenbasis für alle Bevölkerungsgruppen anzubieten. Um sich ein eventuell peinliches Gespräch zu sparen, kann man natürlich vorher Informationen über das gewünschte Kreditinstitut sammeln und im Internet nachsehen, welche Anbieter Konten auf Guthabenbasis in ihrem Angebot ausdrücklich erwähnen.

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