Bundesrat hat dem Honoraranlageberatungsgesetz zugestimmt

Der Finanzmarkt hält unzählige Produkte bereit, mit denen Anleger ihr Vermögen mehren können und nicht selten fühlen sich Laien überfordert, wenn es darum geht, die richtigen Entscheidungen für die persönlichen Verhältnisse zu treffen. Dass die Hausbank oder der Vermögensberater eines Unternehmens nur Produkte anbieten, die ihr eigenes Unternehmen im Portfolio hat, ist nur natürlich und daher wünschen sich viele Verbraucher unabhängige Finanzberater, die auf Honorarbasis arbeiten. Bisher sind in Deutschland mehr als 300.000 provisionsabhängige Berater unterwegs und den Verbrauchern stehen nur etwa 1.500 Honorarberater zur Verfügung. Der Bundesrat hat nun einem Honoraranlageberatungsgesetz zugestimmt, mit dem die Grundlagen der Honorarberatung in Zukunft gesetzlich geregelt werden. Mit dem neuen Gesetz wird sich einiges ändern und Verbraucher sollen wählen können, ob sie eine provisionsgestützte Beratung wünschen oder den Dienst eines Beraters in Anspruch nehmen, der unabhängig beraten kann.

Der geschützte Beruf des Honoraranlagenberaters wird eingeführt

Mit dem Gesetz, das Mitte 2014 in Kraft treten soll, führt die Bundesregierung gleichzeitig den geschützten Beruf des Honoraranlagenberaters ein. 

Anders als bei der provisionsgestützten Beratung, bei der ein Finanzberater seine eigenen Produkte verkaufen muss, um Geld zu verdienen, kann ein Honoraranlagenberater seine Kunden völlig neutral beraten und die besten Angebote empfehlen. Die persönlichen Wünsche des Kunden spielen hier also die Hauptrolle und langfristige Anlagen können ebenso empfohlen werden wie kurzfristige oder Produkte verschiedener Anbieter.

Sachkundenachweis, Registrierungspflicht & Berufshaftpflichtversicherung sind Pflicht

Ein Honoraranlagenberater braucht nicht nur einen Sachkundenachweis und eine Berufshaftpflichtversicherung, er muss sich auch in ein spezielles Register eintragen lassen. Zudem darf er keine Provisionen annehmen und muss diese falls die Produkte nicht ohne zu haben sind, an den Kunden weiterleiten. Damit erhält der Berater sein Honorar ausschließlich vom Kunden. Das Gesetz sieht ebenfalls vor, dass Honoraranlagenberater sich einen hinreichenden Marktüberblick verschaffen müssen und ihren Kunden nicht nur Produkte von ihm nahestehenden Anbietern präsentieren dürfen.

Quelle: www.bundesweitefinanzberatung.de

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