Wer kann Kurzarbeitergeld beziehen und wo muss man es beantragen?

Kurzarbeitergeld kann bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Normalerweise müssen mindestens ein Drittel aller Mitarbeiter eines Unternehmens auf mindestens 10 Prozent ihres Einkommens verzichten, damit man Kurzarbeitergeld überhaupt beantragen kann.

Wegen der aktuellen Wirtschaftskrise wurden die Regelungen jetzt geändert (Stand 2010). Wie viele Mitarbeiter in Kurzarbeit gehen ist irrelevant. Es kann allerdings nur Kurzarbeitergeld beantragen, wer mindestens zehn Prozent seines Einkommens verliert. Voraussetzung ist allerdings, dass der Arbeitgeber die anstehende Kurzarbeit rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit anmeldet. Sofern im Unternehmen ein Betriebsrat tätig ist, muss zusätzlich zur Anmeldung eine Stellungnahme desselben zur Kurzarbeit abgegeben werden.

Wer Kurzarbeitergeld beantragen möchte, muss Pflichten in Kauf nehmen

Will man Kurzarbeitergeld beantragen, reicht es also aus, wenn das Unternehmen Kurzarbeit angemeldet hat und man selbst ein entsprechendes Antragsformular bei der Arbeitsagentur abgibt. Je nach dem, wie lange die Kurzarbeit andauert, kann die Arbeitsagentur einen Arbeitnehmer in ein anderes Beschäftigungsverhältnis vermitteln.

Beantragt man während der Kurzarbeit also Unterstützung vom Staat, dann muss man bei Abruf auch bereit sein, nebenbei in einem anderen Unternehmen tätig zu werden. Erfüllt man diese Pflicht nicht, kann das Geld ebenso wie bei Hartz IV von der Agentur gekürzt werden. Da sich durch eine Zweitarbeit das Einkommen erhöht, sinkt das Kurzarbeitergeld entsprechend.

So wird das Kurzarbeitergeld richtig beantragt

Kündigt das Unternehmen Kurzarbeit an, ist dies für die Mitarbeiter eine äußerst schwierige Situation, weil sie einerseits finanzielle Nachteile erfahren und andererseits mitunter um ihren Arbeitsplatz bangen müssen. Bürokratische Antragsverfahren erscheinen in einer solchen Situation als zusätzliche Belastung, lassen sich aber nicht ganz vermeiden. Wer finanzielle Unterstützung in Form von Kurzarbeitergeld erhalten will, muss dies bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragen.

Zunächst muss der Arbeitgeber den Arbeitsausfall offiziell melden. Dabei muss dieser einen Antrag auf Kurzarbeitergeld bei der Arbeitsagentur stellen und die entsprechende Abrechnungsliste einreichen. Als Arbeitnehmer muss man also keine übermächtige Bürokratie fürchten, weil es schlichtweg die Aufgabe des Arbeitgebers ist, das Kurzarbeitergeld für seine Mitarbeiter zu beantragen. Obwohl der einzelne Arbeitnehmer im Rahmen des Kurzarbeitergeldes der Begünstigte ist, gilt er nicht als Antragsberechtigter.

Wer kann Kurzarbeitergeld beziehen und wo muss man es beantragen?

Kurzarbeitergeld kann bei der Bundesagentur für Arbeit durch den Arbeitgeber beantragt werden. Den Unternehmen wird dadurch die Möglichkeit gegeben, ihre Kosten zu reduzieren und auf die schlechte Konjunkturlage zu reagieren, ohne gleich Entlassungen vornehmen zu müssen. Es geht also um die Rettung von Unternehmen und Sicherung von Arbeitsplätzen. Diese Ziele rechtfertigen die Existenz des Kurzarbeitergeldes als staatliche Hilfe.

Nicht nur im Rahmen der Wirtschaftskrise 2010, sondern auch angesichts der aktuellen Corona-Krise (Stand März 2020) wurden seitens der Regierung Erleichterungen in Zusammenhang mit dem Kurzarbeitergeld beschlossen. Diese sehen die folgenden Rahmenbedingungen vor:

  • 10 Prozent der Belegschaft muss einen Arbeitsentgeltausfall von über 10 Prozent verzeichnen
  • Sozialversicherungsbeiträge werden vollends übernommen
  • auch Leiharbeiter/innen können Kurzarbeitergeld erhalten
  • negative Arbeitszeitsalden sollen vermieden werden

Die Pflichten der Arbeitnehmer/innen während des Bezugs von Kurzarbeitergeld

Arbeitnehmer/innen, die in ihrem Job Kurzarbeit erleben, werden ganz oder teilweise von der Arbeit freigestellt und verdienen auch dementsprechend weniger. Durch das Kurzarbeitergeld wird der daraus resultierende Verdienstausfall zumindest zu einem großen Teil aufgefangen. Es handelt sich somit um eine wichtige Leistung der Bundesagentur für Arbeit. Wer auf diese Entgeltersatzleistung angewiesen ist, muss sich allerdings auch an die Spielregeln halten und einigen Pflichten gerecht werden.

Grundsätzlich kann es durchaus vorkommen, dass das Arbeitsamt auf eine Arbeitsvermittlung setzt. Bezieher von Kurzarbeitergeld müssen also damit rechnen, dass sie aufgefordert werden, sich um andere Stellen zu bewerben und ein anderes zumutbares Arbeitsverhältnis aufzunehmen, um der Kurzarbeit gewissermaßen zu entfliehen. Hier gilt, dass die Vermittlung in Arbeit Vorrang hat und der Bezug von Kurzarbeitergeld nachrangig zu betrachten ist.

So wird Kurzarbeitergeld beantragt

Sobald auf betrieblicher Ebene von Kurzarbeit die Rede ist, ergibt sich auf der Seite der Mitarbeiter eine große Verunsicherung. Diese wissen nicht, wie es nun weitergeht und inwiefern ihr Arbeitsplatz gerettet werden kann. Dass der Arbeitsausfall mit finanziellen Einbußen einhergeht, liegt auf der Hand und kann die Existenz der Betroffenen bedrohen. Umso erfreulicher ist die Existenz des Kurzarbeitergeldes, das als Entgeltersatzleistung von der Agentur für Arbeit gewährt werden kann. Bürokratische Hindernisse bei der Inanspruchnahme dieser Leistung kann aber niemand gebrauchen, weshalb es wichtig ist, zu wissen, wie man Kurzarbeitergeld beantragen kann.

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber hier in der Pflicht und muss sich an die Bundesagentur für Arbeit wenden. Dort muss er den Arbeitsausfall melden und zugleich Kurzarbeitergeld für seine betroffenen Mitarbeiter beantragen. Die Beschäftigten müssen also zunächst nichts tun und können zudem auch gar nichts tun, weil sie nicht als antragsberechtigt gelten.

Wie wirkt sich das Kurzarbeitergeld auf die sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche aus?

Wer seinen Job verliert, muss beispielsweise in Sachen Rente mit deutlich geringeren Ansprüchen rechnen, schließlich mindern sich die Beitragszahlungen erheblich.

Im Falle eines Bezugs von Kurzarbeitergeld sieht dies anders aus, denn diese werden weiterhin gezahlt und orientieren sich an einem fiktiven Gehalt, das üblicherweise bei 80 Prozent des normalen Brutto-Entgelts liegt. Dementsprechend hat der zeitweise Bezug von Kurzarbeitergeld nur geringe Auswirkungen auf die sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche.

Wo finden sich Vorlagen für den Antrag auf Kurzarbeitergeld?

Der Antrag auf Kurzarbeitergeld muss nicht nur durch den Arbeitgeber gestellt werden, sondern auch einer vorgeschriebenen Form entsprechen. In ihren Dienststellen sowie online stellt die Bundesagentur für Arbeit einen entsprechenden Vordruck zur Verfügung.

Der Arbeitgeber muss diesen lediglich ausfüllen und umgehend bei der Agentur für Arbeit einreichen, damit alles seinen Gang gehen kann.

Achtung! Zwei Tipps aus der Redaktion

Steht Kurzarbeit im Raum, geht es um den Erhalt von Arbeitsplätzen und das Überleben des Unternehmens. Für die betroffenen Beschäftigten ist es allerdings zunächst wichtig, die Existenz zu sichern. Kurzarbeitergeld ist dafür unerlässlich und sollte daher umgehend beantragt werden.

Im Folgenden finden sich zwei Tipps aus unserer Redaktion, die in diesem Zusammenhang sehr hilfreich sein können.

Lassen Sie sich in Sachen Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld beraten!

Es ist zwar zutreffend, dass die Antragstellung in Sachen Kurzarbeitergeld dem Arbeitgeber obliegt, aber es schadet auch nicht, wenn man als betroffener Mitarbeiter Bescheid weiß. Einerseits kann man sich einiges anlesen, andererseits ist es aber auch sinnvoll, Experten zu konsultieren.

So liegt es nahe, einen Beratungstermin beim Arbeitsamt zu vereinbaren. Gegebenenfalls ist es ebenfalls hilfreich, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren. So erfahren Kurzarbeiter/innen alles, was sie wissen müssen.

Verlassen Sie sich nicht nur auf das Kurzarbeitergeld!

Das Kurzarbeitergeld ist ohne Frage eine große Hilfe für Beschäftigte, die von Kurzarbeit betroffen sind.

Diese sollten sich aber nicht zurücklehnen oder einfach nur abwarten, sondern aktiv werden. So kann es zuweilen richtig sein, nach anderen Jobs Ausschau zu halten, einen Nebenjob anzunehmen oder die Zeit für eine berufliche Weiterbildung zu nutzen.

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