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Arbeitsrecht Ratgeber · Stand September 2026

Kurzarbeit verlängern: Wie lange Kurzarbeitergeld gezahlt wird und was bei befristeten Verträgen gilt

Kurzarbeitergeld wird gesetzlich längstens zwölf Monate gezahlt, per Verordnung ist die Bezugsdauer bis zum 31. Dezember 2026 auf bis zu 24 Monate verlängert. Eine Unterbrechung von mindestens einem Monat verlängert die Bezugsdauer, nach drei Monaten Pause beginnt eine neue.[1]

Geprüft am 29.09.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 3 Quellen · 4 Min. Lesezeit

Wie lange kann Kurzarbeit dauern?

Grundsätzlich ist die Kurzarbeit in Deutschland auf maximal zwölf Monate befristet gemäß § 104 Absatz 1 SGB III. Die Bezugsdauer gilt einheitlich für alle Beschäftigten eines Betriebs und beginnt mit dem ersten Kalendermonat, für den im Betrieb Kurzarbeitergeld gezahlt wird.[1]

Arbeitsrechtlich kann Kurzarbeit auch länger vereinbart sein. Endet aber die Bezugsdauer, zahlt die Agentur für Arbeit kein Kurzarbeitergeld mehr. Dauert die Kurzarbeit dann fort, fehlt Ihnen der Ausgleich für den Verdienstausfall.

Wann ist eine Verlängerung der Kurzarbeit auf bis zu 24 Monate möglich?

Der deutsche Gesetzgeber behält sich allerdings vor, die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 24 Monate auszudehnen. Dazu müssen außergewöhnliche Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt vorliegen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Wirtschaftskrise herrscht oder eine Pandemie das ganze Land lahmlegt. Die Bundesregierung verlängert dann per befristeter Rechtsverordnung.[1]

Das ist aktuell der Fall: Nach der Vierten Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung vom 17. Dezember 2025 wird die Bezugsdauer auf bis zu 24 Monate verlängert, längstens bis zum 31. Dezember 2026. Die Verordnung tritt mit Ablauf dieses Tages außer Kraft. Ab 2027 gelten wieder zwölf Monate, wenn die Bundesregierung nicht erneut verlängert.[2]

Beispiel: Ein Betrieb zahlt seit Juli 2025 Kurzarbeitergeld. Nach der gesetzlichen Regel endete die Bezugsdauer mit Juni 2026. Durch die Verordnung sind bis zu 24 Monate möglich, aber längstens bis zum 31. Dezember 2026. Kurzarbeitergeld kann also bis Dezember 2026 fließen, nicht bis Juni 2027.[2]

Wie wirken sich Unterbrechungen auf die Dauer der Kurzarbeit aus?

Zuweilen kommt es vor, dass es dem Unternehmen kurzzeitig wieder besser geht und die angeordnete Kurzarbeit beendet werden kann. Ergeben sich allerdings dann erneute Schwierigkeiten, kann die Kurzarbeit von Neuem beginnen. Das Gesetz unterscheidet zwei Fälle:

Pause ohne KurzarbeitergeldFolge
mindestens ein zusammenhängender MonatDie Bezugsdauer verlängert sich um diesen Zeitraum.
drei Monate seit dem letzten Monat mit KurzarbeitergeldBei erneutem Arbeitsausfall beginnt eine neue Bezugsdauer.
kürzer als ein Monatkeine Auswirkung, die Bezugsdauer läuft weiter

Eine Unterbrechung sorgt somit dafür, dass die Phase der Kurzarbeit im Unternehmen deutlich ausgedehnt werden kann. Allerdings muss die Unterbrechung mindestens drei Monate betragen, damit die Kurzarbeit von vorne beginnt.[1]

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Kann ein befristeter Arbeitsvertrag während der Kurzarbeit verlängert werden?

Ja. Eine befristete Beschäftigung kann auch während der Kurzarbeit verlängert werden. Das Kurzarbeitergeld läuft weiter, denn Anspruch hat, wer nach Beginn des Arbeitsausfalls eine versicherungspflichtige Beschäftigung fortsetzt. Nach dem Merkblatt der Bundesagentur gilt das ausdrücklich auch, wenn ein bisher befristetes Beschäftigungsverhältnis fortgesetzt werden soll.[3]

Wird der Vertrag nicht verlängert, endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Befristung, und mit ihm das Kurzarbeitergeld. Die Kurzarbeit verlängert eine Befristung nicht. Melden Sie sich rechtzeitig arbeitsuchend, spätestens drei Monate vor dem Vertragsende. Wie oft ein befristeter Vertrag verlängert werden darf, erklärt die Seite Befristeten Arbeitsvertrag verlängern.

Wie beantragt der Betrieb die Verlängerung?

Einen eigenen Antrag auf Verlängerung gibt es nicht. Der Arbeitgeber beantragt das Kurzarbeitergeld für jeden Kalendermonat innerhalb von drei Monaten nachträglich. Solange die Bezugsdauer läuft und die Voraussetzungen erfüllt sind, wird weitergezahlt.[1]

Beginnt nach einer Pause von drei Monaten eine neue Bezugsdauer, muss der Arbeitsausfall erneut bei der Agentur für Arbeit angezeigt werden, und die Anspruchsvoraussetzungen müssen erneut erfüllt sein. Arbeitsrechtlich braucht der Arbeitgeber für die Fortsetzung eine Grundlage, etwa eine Betriebsvereinbarung, die den längeren Zeitraum abdeckt.

Was passiert, wenn sich die Lage des Unternehmens nach dem Ende der Kurzarbeit nicht verbessert hat?

Bereits während des Bezugs von Kurzarbeitergeld bekommen betroffene Beschäftigte zu spüren, dass die Vermittlung in Arbeit für das Arbeitsamt Vorrang hat. Endet nun die Kurzarbeit, ohne dass es dem Unternehmen besser geht, ist die Rettung der Arbeitsplätze gescheitert. Entlassungen oder sogar die Schließung des Betriebs können die Folge sein.

Eine Kündigung beendet den Anspruch auf Kurzarbeitergeld sofort, denn er setzt ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis voraus. Danach kommt Arbeitslosengeld in Betracht. Zeiten mit Kurzarbeitergeld gelten in der Arbeitslosenversicherung als Versicherungszeit.[1]

Wer ist zuständig?

Streit um das Kurzarbeitergeld

Gegen einen Bescheid der Agentur für Arbeit ist zuerst Widerspruch einzulegen, danach entscheidet das Sozialgericht.

Sozialgerichte in Deutschland

Häufige Fragen

Quellen

  1. Sozialgesetzbuch III (Arbeitsförderung): § 104 · § 109 · § 325 · § 98 · § 24
  2. Vierte Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung (4. KugBeV) vom 17.12.2025
  3. Bundesagentur für Arbeit: Merkblatt 8b Kurzarbeitergeld für Arbeitnehmende (Rechtsstand 01.01.2026)

Prüfvermerk der Redaktion: Alle Beträge, Fristen und Voraussetzungen auf dieser Seite wurden am 29.09.2026 mit dem Wortlaut der Vorschriften auf gesetze-im-internet.de und den Angaben der zuständigen Behörden abgeglichen, auch Fristen und Zuständigkeiten, die hier ohne Fußnote stehen. Gesetze ändern sich; maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt Ihres Falles gilt.

Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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