Wie lange kann Kurzarbeit verlängert werden?

Grundsätzlich ist die Kurzarbeit in Deutschland auf maximal sechs Monate befristet. Durch die Wirtschaftskrise wurden diese Fristen nach Rechtsverordnung auf derzeit zwölf Monate (Stand: 01.12.2010) verlängert. Als Unternehmen hat man also kaum eine Möglichkeit, die Kurzarbeit zu verlängern, wenn die sechs bzw. zwölf Monate abgelaufen sind.

Es gibt lediglich die Möglichkeit, die Kurzarbeit für einen Zeitraum von einer oder mehreren Wochen zu unterbrechen und diese Zeit dann wieder an die Kurzarbeit anzuhängen. Faktisch länger wird sie dadurch aber nicht. Es wirkt wegen der Unterbrechungen lediglich so, als wäre der Zustand der Kurzarbeit von längerer Dauer.

Kurzarbeit verlängern: die Voraussetzungen für einen Neubeginn

Gelangt ein Unternehmen in die glückliche Situation, dass es die Kurzarbeit für mehr als drei Monate unterbrechen kann, beginnen die Fristen von vorne. Steht also für vier Monate Kurzarbeit an, auf die dann drei Monate Vollbeschäftigung folgen, können bei einem Auftragseinbruch wieder die vollen sechs Monate der Kurzarbeit in Anspruch genommen werden.

Voraussetzung ist allerdings, dass die Kurzarbeit für alle Mitarbeiter gilt. Man kann also nicht für einen Mitarbeiter die Kurzarbeit verlängern und andere Mitarbeiter stattdessen entlassen. Die Einführung der Kurzarbeit kann darüber hinaus nur mit Zustimmung des Betriebsrates basierend auf dem Tarifvertrag und mit Erlaubnis der Agentur für Arbeit erfolgen.

Wie lange kann Kurzarbeitergeld maximal bezogen werden?

Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von großem Interesse. Der deutsche Gesetzgeber sieht diesbezüglich strenge Fristen vor, die immer wieder an die wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst wurden. § 177 SGB III entsprechend können Arbeitnehmer für höchstens sechs Monate Kurzarbeitergeld beziehen. Dieses soll schließlich lediglich als kurzzeitige Lösung dienen, um einen deutlichen Arbeitsausfall im Unternehmen aufzufangen.

Es besteht allerdings die Möglichkeit, den Bezug des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 12 Monate zu verlängern (Stand 2015). In einer entsprechenden Rechtsverordnung wurde dies festgelegt, so dass auch nach einem halben Jahr nicht unbedingt Schluss sein muss.

Wo wird die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes definiert?

Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben gleichermaßen ein Interesse an den gesetzlichen Regelungen zur Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes, sofern ihr Unternehmen von Kurzarbeit betroffen ist. Die Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld, kurz KuGBezV, dient in diesem Zusammenhang als Gesetzesgrundlage. Die Agentur für Arbeit entscheidet somit nicht nach eigenem Ermessen, sondern beruft sich unter anderem auf § 1 KuGBezV. Daraus geht hervor, dass die in § 104 SGB III definierte Bezugsdauer von sechs Monaten auf bis zu zwölf Monate ausgeweitet werden kann.

Wie lange kann Kurzarbeit verlängert werden?

Grundsätzlich ist die Kurzarbeit in Deutschland auf maximal zwölf Monate befristet gemäß § 104 Absatz 1 SGB III (Stand März 2020).

Der deutsche Gesetzgeber behält sich allerdings auch vor, die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 24 Monate auszudehnen. Dies ergibt sich aus § 109 Absatz 1 Nummer 2 SGB III. Die gesetzliche Bezugsdauer kann also durchaus verlängert werden.

Wann ist eine Verlängerung der Kurzarbeit auf bis zu 24 Monate möglich?

Dass Kurzarbeitergeld eigentlich für längstens zwölf Monate bezogen werden kann und somit nach einem Jahr endet, ist Tatsache. Aber wie so oft im Leben, bestätigen auch hier Ausnahmen die Regel. Von Gesetzes wegen besteht die Möglichkeit, das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate auszudehnen.

Dazu müssen allerdings außergewöhnliche Verhältnisse auf dem gesamten Arbeitsmarkt vorliegen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Wirtschaftskrise herrscht oder eine Pandemie das Ganze Land lahmlegt.

Wie wirken sich Unterbrechungen auf die Dauer der Kurzarbeit aus?

Zuweilen kommt es vor, dass es dem Unternehmen kurzzeitig wieder besser geht und die angeordnete Kurzarbeit beendet werden kann.

Ergeben sich allerdings dann erneute Schwierigkeiten, kann die Kurzarbeit von Neuem beginnen. Eine Unterbrechung der Kurzarbeit sorgt somit dafür, dass die Berechnung der Dauer neu beginnt. Faktisch kann die Phase der Kurzarbeit im Unternehmen folglich deutlich ausgedehnt werden, indem sie zeitweise unterbrochen wird.

Allerdings muss die Unterbrechung mindestens drei Monate betragen, damit die Kurzarbeit von vorne beginnt. Andernfalls handelt es sich lediglich um kurze Pausen, die die Dauer der Kurzarbeit nicht wirklich verlängern.

Was passiert, wenn sich die Lage des Unternehmens nach dem Ende der Kurzarbeit nicht verbessert hat?

Bereits während des Bezugs von Kurzarbeitergeld bekommen betroffene Beschäftigte immer wieder zu spüren, dass die Vermittlung in Arbeit für das Arbeitsamt Vorrang hat. Endet nun die Kurzarbeit, ohne dass es dem Unternehmen besser geht, ist die Rettung der Arbeitsplätze gescheitert.

Entlassungen oder sogar die Schließung des Betriebs sind die Folge. Dementsprechend droht den Mitarbeitern in Kurzarbeit spätestens dann die Arbeitslosigkeit.

Achtung! Zwei Tipps aus der Redaktion

Grundsätzlich soll Kurzarbeit nur über einen überschaubaren Zeitraum hinweg erfolgen und das Unternehmen kurzzeitig entlasten, damit sich dieses wirtschaftlich wieder erholt.

Zuweilen kann dies aber länger dauern, was schon die Tatsache zeigt, dass die Kurzarbeit unter gewissen Umständen auf bis zu 24 Monate verlängert werden kann. Betroffene Beschäftigte fragen sich dann natürlich, wie sie damit umgehen sollen. Im Folgenden gibt es immerhin zwei Tipps für den Fall, dass die Kurzarbeit länger dauert.

Bleiben Sie während der Kurzarbeit nicht untätig und absolvieren Sie eine Weiterbildung!

Bis zu zwei Jahre Kurzarbeit sind in vielerlei Hinsicht eine belastende Situation für betroffene Beschäftigte. Diese können zwar Kurzarbeitergeld erhalten, müssen aber dennoch mit weniger Geld auskommen. Gleichzeitig haben sie deutlich mehr Zeit und fühlen sich zuweilen gelangweilt oder nutzlos.

Hier ist es wichtig, nicht untätig zu bleiben, sondern aktiv zu werden. Eine berufliche Weiterbildung ist dann eine gute Sache. Einerseits nutzt man die vorhandene Zeit und andererseits verbessert man die eigenen Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Die zusätzliche Position kann nach dem Ende der Kurzarbeit einen Aufstieg auf der Karriereleiter begünstigen oder auch die Basis für erfolgreiche Bewerbungen bei anderen Arbeitgebern schaffen.

Denken Sie im Falle einer längerfristigen Kurzarbeit auch über einen Arbeitgeberwechsel nach!

Wer sich an seinem Arbeitsplatz wohlfühlt, denkt nicht im Traum an einen Arbeitgeberwechsel. Eine längerfristige Kurzarbeit kann hier aber zu einem Umdenken führen. Falls der Betrieb in Schieflage gerät und trotz Kurzarbeit nicht wieder auf die Beine kommt, ist es ratsam, sich auf Stellensuche zu begeben.

Durch einen Arbeitgeberwechsel kann man wieder einen Vollzeitjob ergattern und so volles Gehalt erwirtschaften, so dass die Einbußen im Rahmen der Verdienstlücke beim Kurzarbeitergeld endlich ein Ende hat.

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