Bei allen Veranstaltungen mit Musik wacht die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (kurz: GEMA) über die Vergütung der Urheberrechte der Komponisten und Textdichter. Damit wird sichergestellt, dass die Urheber angemessen an der Nutzung ihrer Leistungen für kommerzielle Zwecke beteiligt werden. Jede Veranstaltung muss bei der GEMA angemeldet werden, ansonsten drohen die doppelten Lizenzgebühren oder weitere Sanktionen.
Bei der Eventplanung ist aber nicht nur die rechtzeitige Meldung der Veranstaltung (spätestens drei Tage im Voraus) zu berücksichtigen, sondern auch die Höhe der Zahlungen, die sich aus dem Charakter der Veranstaltung ergeben. Hier gelten grundsätzliche Kategorien sowie eine Berechnung der Gebühr aus den Eintrittspreisen und der Veranstaltungsgröße, die erhebliche Summen darstellen können. Bei großen Konzerten mit einer Veranstaltungsfläche über 10.000 Quadratmeter fallen oft Tausende von Euros an.
Viele Möglichkeiten, die GEMA-Kosten zu senken, bleiben dem Veranstalter nicht. Bei kleineren Veranstaltungen kann man die Fläche so einrichten, dass sich durch die Einhaltung bestimmter Grenzen nicht gleich 20 oder 30 Euro mehr an Zahlung ergeben. Für Veranstaltungen, die viel mit Hintergrund- oder Inszenierungsmusik arbeiten, kann man GEMA-freie Titel einsetzen. Floppt eine Veranstaltung, gibt es immerhin die Härtefall-Regelung. Hier kann der Veranstalter den GEMA-Anspruch auf eine Größe von 10 % der Eintrittsgelder begrenzen. Zwar wurde dieser Punkt 2007 modifiziert, dafür ist nun aber nur noch von Eintrittsgeldern die Rede und nicht mehr von sonstigen Einnahmen (z. B. von Sponsoren oder aus der Gastronomie). Seit Kurzem erhalten Veranstaltungen von Jugendzentren einen Sondertarif.
Der beste Weg für Veranstalter mit regelmäßiger Veranstaltungstätigkeit, die GEMA-Kosten zu senken, ist eine Langzeitvereinbarung. So kann man bis zu 50 % der Kosten sparen, wenn es sich um mehr als 160 Veranstaltungen handelt. Schon ab der 40. Veranstaltung sind es 20 %. Bedacht werden muss aber auch, dass reine Tonträgerwiedergaben (z. B. in Diskotheken) mit einem Aufschlag von 10 % bis 20 % versehen werden. Trotz Langzeitvereinbarung muss jeder Veranstaltung angemeldet werden. Auch Restaurants oder Geschäfte unterliegen der GEMA-Regelung.
Der Abschluss einer Vollkaskoversicherung ist eine der Bedingungen, die Kreditinstitute stellen, wenn sie ein Auto finanzieren. Dadurch werden beide Vertragspartner abgesichert. Die Vollkaskoversicherung leistet bei einem Unfall, bei Diebstahl oder Zerstörung des Kraftfahrzeugs.
Die Leistungen der Vollkaskoversicherung greifen nicht grundsätzlich
Ein Versicherungsvertrag ist für beide Seiten mit Rechten und Pflichten verbunden. So kommt die Vollkasko Versicherung nur dann für den Schaden auf, wenn der Versicherungsnehmer die vereinbarten Regeln beachtet. Hat er zum Beispiel einen Unfall verursacht und stand er dabei unter Alkoholeinfluss, muss der Versicherer nicht in vollem Umfang leisten. Das gilt auch dann, wenn der Fahrzeugführer zur Zeit des Ereignisses unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss stand. Wird ein Fahrzeug durch einen Brand zerstört, leistet die Fahrzeugvollversicherung nur bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Dieser wird durch einen Gutachter der Versicherer bestimmt und häufig müssen die Geschädigten mit einem Verlust rechnen. Der Besitzer des Fahrzeugs hat zwar das Recht, einen eigens bestimmten Gutachter hinzuzuziehen, dieses Urteil muss die Versicherung aber nicht annehmen. Häufig wird bei dem Streit ein Obergutachten durchgeführt und die Kosten dafür tragen je nach Ausgang des Konflikts eine oder beide Parteien. Die Versicherer können auch bei falschen Aussagen des Versicherungsnehmers einen Teil ihrer Leistungen kürzen. Wurden beim Abschluss der Versicherung vom Fahrzeughalter falsche Angaben über den Tachostand gemacht, ist der Versicherungsgeber berechtigt, seine Leistungen zu kürzen. Der Grund liegt darin, dass der Wiederbeschaffungswert mit geringerer Kilometerleistung steigt. Kann der Versicherer nachweisen, dass der Kilometerstand manipuliert wurde, ist es für ihn selbstverständlich, dass er seine Leistungen kürzt. Er wird sie der höheren Kilometerzahl anpassen.
Der Kodex Hammurabi gilt als älteste Sammlung von Rechtssprüchen und wird gern als ältestes Gesetzbuch der Welt bezeichnet. Der Text geht auf den sechsten König der 1. Dynastie von Babylon zurück, König Hammurabi. Er stammt aus dem 18. Jahrhundert vor Christus und er ist nicht nur auf Tontafeln sondern auch auf einer Dioritstele, einem Gestein, erhalten geblieben, der heute im Louvre in Paris zu sehen ist. In Keilschrift wurden ca. 8.000 Wörter in drei Abschnitten niedergeschrieben. Prolog, Hauptteil und Epilog regelten Schuldrecht, Staatrecht, Eherecht, Liegenschaftsrecht, Strafrecht, Mietrecht, Viehzucht und Sklavenrecht und vor allem der königlichen Unantastbarkeit widmete man viel Aufmerksamkeit.
Umfassende Gesetzestexte regelten alle Lebensbereiche
Außervertragliche Schadenshaftung, Vermögensrecht, Familien- und Erbrecht wurden bereits damals in verschiedenen Absätzen geregelt und auch das Erbrecht für uneheliche Kinder war damals bereits ein Thema. Straftatbestände im sexuellen Bereich spielten ebenfalls eine Rolle bei der Niederschrift des Kodex und auch über die Möglichkeiten der Auflösung einer Ehe machte man sich Gedanken. Körperverletzungen und Sachbeschädigungen, Haftungsfragen bei der Schiffsmiete und Regelungen zur Feldbestellung sind ebenfalls im Kodex Hammurabi enthalten, was zeigt, dass die Menschheit bereits damals einen großen Bedarf an Richtlinien hatte.
War der Kodex ein Gesetz oder eine Richtlinie?
Die Annahme, dass es sich bei dem Kodex Hammurabi um das älteste Gesetz der Menschheit handelt, wurde bereits mehrmals widersprochen und mehrere Experten sind sich darin einig, dass es sich lediglich um eine Erkenntnisquelle für Rechtssuchende handelte. Diese These wird auch durch die Inhalte damaliger Verträge unterstützt, denn diese halten sich nicht immer an die Vorgaben des Kodex Hammurabi, der inzwischen auch als Schultext oder königliche Rechtspropaganda dargestellt wird. Fakt ist, dass auch der theologische Teil der Texte für großes Interesse sorgte, denn darin wird die göttliche Legitimation Hammurabis dargelegt. Damit kann die Textansammlung als Kunstwerk oder als eine Sammlung von königlichen Entscheidungen angesehen werden und auch die Funktion als Denkmal wäre damit durchaus zu unterstreichen. Das neue Recht lehnt sich allerdings in vielen Bezeichnungen an alte Entscheidungen an und daher kann der Hammurabi Kodex durchaus als ältester, schriftlicher Beweis für die Rechtswissenschaften angesehen werden.
Fast jeder erinnert sich noch an den Fall aus den USA, bei dem eine Frau viel Geld von einer Fastfoodkette erhielt, weil sie sich mit deren Kaffee verbrüht hatte. Vielleicht war diese Geschichte auch der Grund, warum eine Frau aus Deutschland den gleichen Versuch unternahm. Allerdings erhielt sie nicht wie erwartet Schadenersatz, denn das Landgericht hat anders entschieden.
1.500.- Euro wurden gefordert
Die Klägerin wollte Schadenersatz für Verbrühungen, die sie durch einen zwischen den Oberschenkeln abgestellten Kaffee im Pappbecher erlitten hatte. 1500.- Euro sollte die Fastfoodkette dafür als Schadenersatz bezahlen und natürlich landete der Fall vor Gericht. Das Münchner Landgericht machte sich viel Mühe und testete die Dichtigkeit der Pappbecher mit Deckel und kam dann zu folgendem Schluss:
Der Richter musste davon ausgehen, dass nicht mehr sichergestellt werden kann, dass der Deckel wirklich korrekt auf dem Pappbecher aufgebracht wurde. Schließlich wäre die Beklagte selbst dafür verantwortlich, den korrekten Sitz des Deckels zu prüfen und somit hätte sie auch kein Recht auf Schadenersatz, wenn der Deckel nicht richtig schließt. Ebenso gibt es keinen Anspruch auf Schmerzensgeld.
Amerikanische Verhältnisse wird es in Deutschland nicht geben
In Deutschland wird man sicherlich noch lange auf Urteile warten können, die in den USA für große Schlagzeilen sorgen. Hierzulande mutet man seinen Bürgern mehr Eigenverantwortung zu und das mit Recht. Schließlich gibt es im Alltag unendliche viele Situationen, in denen eine Unaufmerksamkeit Unfälle verursachen kann und wenn dann der Verkäufer oder Hersteller gleich verklagt werden könnte, würde niemand mehr etwas produzieren oder verkaufen wollen. Scharfe Küchenmesser oder heiße Herdplatten sind Unfallquellen, die jeder Erwachsene kennt und es wäre undenkbar, wenn hier die Hersteller nach jedem Unfall zur Verantwortung gezogen werden könnten. Im Land der unbegrenzten Möglichkeiten denkt man allerdings ein wenig anders, wie das Urteil der Richter dort beweist und vielleicht kommt dort schon bald eine Klage wegen zu kalter Eiswürfel auf den Tisch, die dann nach amerikanischem Recht entschieden werden muss.
Seitdem der Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen wurde, gibt es immer wieder Streit darüber, wie der Netzausbau für die erneuerbaren Energien erfolgen kann. Um diesen zu beschleunigen, wurde von der Bundesregierung das Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus beschlossen und von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Durch die in dem Gesetz beschlossenen Maßnahmen soll insbesondere die Dauer der Planungs- und Genehmigungsverfahren verkürzt werden. Zusätzlich soll auch die Akzeptanz in der Bevölkerung erhöht sowie die Voraussetzungen für Investitionen verbessert werden. Beschlossen wurde hier explizit ein bundeseinheitliches und vereinfachtes Genehmigungsverfahren. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei dem Ausbau der Offshore-Windkraftanlagen, welche nach den Plänen künftig einen großen Teil der benötigten Energie liefern soll. Was jedoch in der Theorie durchaus wohlklingend ist, kann für den Stromverbraucher teuer werden. Die Kosten für Strom werden vermutlich auch in den nächsten Jahren deutlich nach oben gehen. Schon jetzt gibt es große Preisunterschiede zwischen den Anbietern, wie man online einfach prüfen kann.
Verbraucher zahlt Netzausbau mit
Bereits seit Längerem ist bekannt, dass der Ausbau der Windparks auf See nur sehr schleppend vorankommt. Zum einen fehlt es am Ausbau der Netze und zum anderen herrscht immer noch Uneinigkeit darüber, wer bei einer Verzögerung des Stromtransports für den entstandenen Schaden aufkommen soll. Die Pläne des Bundeswirtschaftsministers sehen eine Haftungsregelung vor, bei denen die Kosten auf den Stromverbraucher umgelegt werden sollen. Der Minister hat insbesondere die Länder angemahnt, den Netzausbau künftig noch stärker voranzutreiben. Sofern es nicht gelingt, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen, so drohen, seiner Ansicht nach, ernsthafte Probleme für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Um dies zu verhindern, wird aller Voraussicht nach künftig wohl auch der einzelne Stromkunde noch stärker zu Kasse gebeten werden müssen. Verbraucher sollten sich daher auf höhere Strompreise einstellen und explizit aus diesem Grund wird es in Zukunft wohl auch noch wichtiger werden, regelmäßig die zur Verfügung stehenden Stromanbieter zu vergleichen. Auf diese Weise lassen sich in den meisten Fällen wenigstens teilweise Einsparungen bei den Stromkosten erzielen.
Im deutschen Erbrecht gibt es nicht viele Möglichkeiten, sich von diesem zu lösen und in seinem Testament frei zu bestimmen, wer welchen Anteil des Vermögens erhalten soll. Denn das Erbrecht geht davon aus, dass das Verwandtschaftsverhältnis eine wichtige Rolle spielt und daher vorrangig behandelt wird. Aus diesem Grund sind per Erbrecht erst einmal nur Personen erbberechtigt, die auch mit dem Erblasser verwandt sind. Wer dies aber nun gar nicht möchte, der kann seinen Willen zumindest teilweise durchsetzen, indem er nämlich das Erbrecht umgeht und ein Testament aufsetzt. Für das Testament besteht in Deutschland die Testierfreiheit. Jedem Menschen steht es demzufolge frei, in seinem Testament seinen Rechtsnachfolger zu bestimmen. Ob dieser letzte Wille nun aber auch vor einem Nachlassgericht durchkommt oder nicht, darüber sollte man sich beizeiten Gedanken machen. www.erbrecht-heute.de kann dabei helfen, da es hier ein umfangreiches Portfolio an Informationen gibt, die benutzerfreundlich angeordnet sind und darüber hinaus schnell und bequem abgerufen werden können. Bei Erbrecht-heute.de dreht sich alles darum, dem User komplexes Wissen aus dem Erbrecht zu vermitteln, um rasch Unklarheiten zu beseitigen. Ein Notar sollte nach Möglichkeit aber auch immer hinzugezogen werden.
In jedem Fall sollte man sich auch bei der Verfassung des Testaments darüber klar sein, dass man um die Pflichtteilsberechtigten nicht herumkommt. Dazu gehören die Abkömmlinge, also Kinder, der Ehegatte und die eigenen Eltern. Diesen Personen steht immer der Pflichtteil zu, der immerhin die Hälfte des gesetzlichen Erbteils ausmacht. Die Pflichtteilsberechtigten müssen ihren Anspruch vor einem Nachlassgericht geltend machen. Wenn man dies verinnerlicht und akzeptiert hat, dann kann man zumindest für die andere Hälfte des Erbteils seine eigenen Pläne durchsetzen. Was dabei allerdings noch beachtet werden sollte, kann unter www.erbrecht-heute.de in Erfahrung gebracht werden. Formfehler sollten auf jeden Fall vermieden werden, um das Testament nicht ungültig zu machen.
Ehegatten haben aus verständlichen Gründen oftmals den Wunsch, ein gemeinschaftliches Testament aufzusetzen. Da das Testament immer eigenhändig verfasst sein muss, genügt es, wenn beim gemeinschaftlichen Ehegattentestament ein Partner das Testament schreibt und der andere es eigenhändig unterschreibt. Sind nicht beide Ehegatten in dieser Form auf dem Schriftstück eigenhändig vertreten, ist es ungültig und alle darin getroffenen Regelungen sind nichtig und unwirksam. Es greift dann entweder die gesetzliche Erbfolge oder aber frühere – gültige – Testamente der Ehegatten. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Muster für die jeweiligen gemeinschaftlichen Testamente. Denn der überlebende Ehegatte kann entweder als Alleinerbe, als Vorerbe oder als Vermächtnisnehmer eingesetzt werden.
Die private Krankenversicherung (PKV) zu finden, die genau zu den Bedürfnissen des Versicherten passt, ist angesichts des aktuellen PKV Tarifdschungels äußerst schwierig. Die beste private Krankenversicherung ist die mit dem besten Preis-/ Leistungsverhältnis, natürlich auch immer in Abhängigkeit davon, welche Leistungen der Versicherte individuell benötigt und welche eben nicht. Entsprechend dieser Vorgaben sollte dann auch der PKV Beitrag im entsprechenden Tarif. Aus diesem Grund hat nun Focus Money, das Fachmagazin für Versicherung und Finanzen, den Tarif einer privaten Krankenversicherung gesucht, der für einen durchschnittlichen Modellpatienten das beste Verhältnis zwischen Leistung und Preis bietet.
PKV im Focus Money Test
Für den Test der privaten Krankenversicherung wurde auch diesmal die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen den Experten des Focus Money Magazins und den Ratingspezialisten der Agentur Franke und Bornberg fortgesetzt. Insgesamt wurden 23 Tarife verschiedener privater Krankenversicherungen getestet, als Modellfälle wurden jeweils ein 35 jähriger Mann und eine 35 jährige Frau angenommen.
Focus Money Test PKV Leistung
Im Fokus der Tests bezüglich der PKV Leistungen standen ambulante und stationäre Behandlungen sowie die Behandlung beim Zahnarzt. Das Leistungsplus der privaten Krankenversicherung gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse blieb hier natürlich außen vor, die PKV Tarife waren im Focus Money Test also ganz unter sich. Große Unterschiede zwischen den einzelnen PKV Tarifen waren im oberen Bereich der Focus Money Rangliste allerdings nicht mehr zu finden, lediglich im Vergleich zum unteren Rankingbereich unterschieden sich die Leistungshöhen noch von jenen im oberen Ranglistendrittel.
PKV Beitrag im Focus Money Test
Der PKV Beitrag spielte natürlich auch beim Focus Money PKV Test eine wichtige Rolle, denn was nutzt die beste private Krankenversicherung, wenn ihre Beiträge auf lange Sicht nicht bezahlbar bleiben? Sogenannte Einsteiger- und Lockangebottarife, deren Beiträge nach einer Weile extrem ansteigen, landeten hierdurch von Vornherein abgeschlagen im untersten Rankingbereich.
PKV Ergebnis des Focus Money Test
Das Ergebnis des PKV Test von Focus Money gibt ein valides Bild von der Situation auf dem aktuellen PKV Markt ab. Von den 23 getesteten Tarifen landeten die meisten auf den vorderen Ranglistenplätzen, da sie mit guten Leistungen und günstigen Beiträgen glänzen können. Doch auch beim Focus PKV Test gilt bezüglich des Testsiegers: Es kann nur einen geben. Im Fall von Preis und Leistung war dies der R+V Tarif „AGIL comfort“. Dennoch muss man klar sagen: Die PKV Testergebnisse von Focus Money und Franke und Bornberg gelten nicht für jeden einzelnen Versicherten. Denn jeder Mensch ist individuell, die Testergebnisse wurden jedoch mit Hilfe von Musterversicherten ermittelt.
