In einem Arbeitsverhältnis kann es zu Spannungen oder Streitigkeiten kommen, die in letzter Konsequenz vor einem Arbeitsgericht ausgetragen werden. Deutsche Arbeitsgerichte können sich über Arbeitsmangel nicht beschweren, sie sind sehr gut beschäftig. Immer häufiger nehmen Arbeitnehmer das Recht wahr, sich gegen ungerechtfertigte Abmahnungen, Kündigungen oder sonstige Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber zur Wehr zu setzen. Nicht immer ist das, was ein Arbeitgeber entscheidet oder im Arbeitsvertrag festgeschrieben ist, auch mit dem Arbeitsrecht konform. Umso wichtiger ist es, dass man seine Rechte als Arbeitnehmer kennt und weiß, wie man sich im Streitfall wehren kann. Auch ein Arbeitsgerichtsverfahren kostet Geld. Neben einer Rechtsberatung sind Gerichtskosten zu entrichten, eventuell Gutachten oder Vertragskopien einzureichen. Selbst Prozesskostenhilfe, die in einigen Fällen beantragt werden kann, verhindert nicht, dass diese Kosten vorgestreckt werden müssen. Diese Kosten werden in der Regel nur dann ersetzt, wenn der Arbeitgeber schuldig gesprochen wird. Im anderen Fall muss der Arbeitnehmer diese Kosten tragen. Da der gerechtfertigte Gang zum Arbeitsgericht nicht an den Kosten scheitern sollte, ist es ratsam, ein wenig Geld an die Seite zu legen, um für solche Notfälle gerüstet zu sein. Das tägliche Leben ermöglicht es jedoch oft nicht, Geld zu sparen. Nicht immer ist beispielsweise das Girokonto kostenlos, oft werden Kontoführungsgebühren erhoben oder Beträge für die Zusendung von Kontoauszügen berechnet. Das eingesparte Geld beispielsweise in eine zuverlässige Rechtsschutzversicherung investiert werden. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Kosten bei einem Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht übernommen werden. Dabei ist es nicht notwendig, dass ein Arbeitsrechtsstreit von einem Richter entschieden wird. Vor der gerichtlichen Entscheidung arbeitet das Arbeitsgericht an einer gütlichen Einigung der Parteien, an der kein Richter beteiligt ist. Schlägt diese jedoch fehl, wird der Rechtsstreit von einem Richter beurteilt.

Jeder erwachsene Deutsche hat grundsätzlich ein Recht auf ein Girokonto. Viele Zahlungen lassen sich nur per Überweisung abwickeln und dazu gehören grundlegende Dinge wie Mietzahlungen oder Stromkosten und auch wenn ein Schufa-Eintrag vorliegt, darf die Bank ein Girokonto nicht einfach verweigern. Ein Girokonto ist heute die unverzichtbare Grundlage um am normalen Wirtschaftsleben teilzunehmen und auch wenn noch immer einige Banken die Eröffnung eines Girokontos auf Guthabenbasis ablehnen so hat der Verbraucher hier inzwischen gute Chancen sein Recht zu bekommen. Ein Girokonto kostenlos ist das Angebot vieler Kreditinstitute, die keine Schufa-Auskunft einholen und hier kann jeder ein Konto auf Guthabenbasis eröffnen. Die Institute lassen die Eröffnung eines Kontos auf Guthabenbasis zu und damit kann der alltägliche Zahlungsverkehr ganz normal abgewickelt werden. Mit diesem Konto kann man Lohnzahlungen erhalten oder Sozialleistungen und natürlich lässt sich hierüber auch die Miete begleichen oder der Strom bezahlen. Da bisher leider noch kein gesetzlicher Anspruch auf ein Girokonto besteht, weigern sich manche Banken für Kunden mit negativer Bonität ein Girokonto zu eröffnen, doch als Kunde kann man Beschwerde beim Bundesverband deutscher Banken einlegen. Die Adresse der Beschwerdestelle lässt sich leicht im Internet herausfinden. Meist lässt sich das Kreditinstitut jedoch schon durch die Erwähnung der Beschwerdestelle umstimmen, denn schon seit 1995 hat sich die Kreditwirtschaft dazu bereit erklärt, Girokonten auf Guthabenbasis für alle Bevölkerungsgruppen anzubieten. Um sich ein eventuell peinliches Gespräch zu sparen, kann man natürlich vorher Informationen über das gewünschte Kreditinstitut sammeln und im Internet nachsehen, welche Anbieter Konten auf Guthabenbasis in ihrem Angebot ausdrücklich erwähnen.

Gültiges Recht regelt viele Bereiche des Lebens. Auch beim Erbrecht gibt es viele Gesetze, die die Erbfolge regeln und als Laie weiß man nur selten genau, was Sache ist. Fachanwälte und Steuerberate für Erbrecht können hier eine große Hilfe sein und Licht ins Dunkel bringen. Bei größeren Werten lohnt sich in manchen Fällen eine Schenkung zu Lebzeiten und auch die Übertragung von Immobilien kann steuerrechtlich günstiger ausfallen, als sie erst nach dem Tod zu erben. Da hier die individuellen Verhältnisse eine große Rolle spielen, kann nur jeweils im Einzelfall entschieden werden und ein persönliches Beratungsgespräch kann klären welche Vorgehensweise für alle Beteiligten die meisten Vorteile birgt.

Auch die IT-Welt ist kein rechtsfreier Raum. Rechtliche Fragen können sich bei zahlreichen Anlässen ergeben. Lizenzbestimmungen können für ein Unternehmen ebenso zum Problem werden, wie die Einrichtung eines Online-Shops. Auch Fragen des Datenschutzes spielen beim IT eine Rolle. Jede Möglichkeit Daten zu erfassen, zu speichern und weiter zu verarbeiten, ist mit rechtlichen Fragen verbunden, die im Zweifelsfall einer Klärung bedürfen. Risiken bestehen bei der Nutzung nicht lizenzierter Software für kommerzielle Zwecke, unvollständigen rechtlich vorgeschriebenen Angaben beim Handel mit waren und Dienstleistungen, beim Verstoß gegen Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte und anderen juristischen Fragen, die im Vorfeld geklärt werden sollten, um unangenehme oder teure Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Unerwünschte Vertragsabschlüsse online

Auch der Abschluss unerwünschter Verträge und die sogenannten Abo-Fallen zählen zu den weit verbreiteten rechtlichen Problemen, die bei der Nutzung von IT auftauchen können. Rechtshinweise auf gutefrage.net sind eine Möglichkeit der Information. Ein einfacher und typischer Rechtsverstoß ist das unvollständige Impressum einer Website. Nach deutschem Recht müssen auf einer Firmen-Hompage der Name des Unternehmens oder Unternehmers, seine vollständige Anschrift, die Steuernummer und die Umsatzsteuer-ID, und der Verantwortliche im Sinne des Telemediengesetzes angegeben werden. Außerdem empfiehlt sich das Anbringen eines sogenannten Disclaimers zur Einschränkung der Haftung für Aktualität und Gültigkeit der Inhalte und für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Kunden die Veröffentlichung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wer sich zu solchen Fragen informieren will, kann zunächst bei einer bekannten Online-Enzyklopädie Rat suchen oder Kanzleien konsultieren, die sich mit dieser Materie auskennen. Es gibt inzwischen eine ganze Reihe von Anwälten, die sich mit diesem Thema befassen. Natürlich sollten bei Abschluss von Verträgen rund um IT und Software auch die Verträge gründlich geprüft und studiert werden und auch bei Lizenzen von Programmen sollte dem Nehmer klar sein, was seine Rechten und Pflichten sind.

Die meisten Arbeitnehmer haben große Angst davor, dass ihr Arbeitgeber in die Insolvenz gehen könnte. Und diese Angst ist oftmals auch berechtigt, denn wie die Statistiken immer wieder aufzeigen, sind immer mehr Betriebe und Unternehmen schon jetzt zahlungsunfähig bzw. stehen kurz davor.

Ist der Arbeitgeber jedoch dann tatsächlich nicht mehr in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen adäquat nachzukommen, so ist die Insolvenz meist nicht mehr weit und mit ihr die Schwierigkeiten, die auf die beschäftigten Mitarbeiter zukommen werden. Zunächst folgt allerdings die sogenannte Abwicklung des Unternehmens nach dem Insolvenzrecht, worin auch die Pflichten des Arbeitgebers hinsichtlich seiner Mitarbeiter festgeschrieben wurden.

Insolvenzverwalter kündigt die Arbeitsverhältnisse

In der Regel ist es so, dass bei Unternehmen, die einen Insolvenzantrag gestellt haben, zügig auch ein Insolvenzverwalter bestimmt wird. Dieser kündigt häufig dann auch die bestehenden Arbeitsverhältnisse. Hat der Arbeitnehmer noch Ansprüche an den Arbeitgeber, die aus den vergangenen drei Monaten vor der Insolvenz herrühren, dann hat er Anspruch auf die Zahlung des sogenannten Insolvenzgeldes. Sind es ältere Forderungen, so sind diese im Rahmen der Konkursmasse zu verteilen, wobei die Lohnzahlungen hier jedoch keineswegs bevorzugt behandelt werden.

Ist das Unternehmen nicht mehr zu retten, so wird der Insolvenzverwalter der gesamten Belegschaft kündigen und die Betriebsstilllegung veranlassen. Da zu diesem Zeitpunkt häufig schon keine Löhne mehr ausgezahlt wurden und ein Sozialplan noch weit entfernt scheint, müssen viele der Beschäftigten schon jetzt einen Konsum- oder Mikrokredit aufnehmen, um Miete oder Eigenheimfinanzierungen noch adäquat bedienen zu können.

Wird ein Sozialplan angestrebt, dann klingt das zunächst zwar positiv, jedoch darf der Arbeitnehmer nicht darauf hoffen, alle ausstehenden Lohnzahlungen auch erstattet zu bekommen, da in der Regel lediglich 2 ½ Monatsgehälter gezahlt werden. Die meisten Beschäftigten sind jedoch schon zu diesem Zeitpunkt finanziell arg gebeutelt und mit ihren Nerven am Ende, dass sie nur noch darauf hoffen, schnellstmöglich einen neuen Job zu bekommen, der dann hoffentlich langfristig auch die Zahlung von Löhnen und Gehältern sicherstellt.

„Eine vom Kunden nicht gewollte GPRS-Internet-Verbindung, über deren Bestehen der Mobilfunkhersteller nicht ausreichend informiert hat, löst beim Kunden keine Zahlungspflicht aus.“ Diesem Antrag der Verteidigung einer Telefonkundin kommt das Amtsgericht Hamburg am 16. Juni 2011 nach und weist eine entsprechende Klage eines Mobilfunkanbieters ab. Damit stützt dieses Urteil unzählige Verbraucher vor horrenden Zahlungsaufforderungen, deren Zustandekommen mit dem normalen täglichen Telefonierverhalten nicht übereinkommt.

In diesem besonderen Fall hatte die Kundin einen neuen Vertrag für ein iPhone abgeschlossen. Wie üblich akzeptierte sie bei Vertragsabschluss die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers sowie seine Tarifliste. Sie nahm ihr neues Gerät in Betrieb und deaktivierte die voreingestellte W-LAN-Funktion, ohne zu wissen, dass das Telefon mit einem zusätzlichen GPRS ausgestattet war. Gemäß des vertraglich vereinbarten Standardtarifes erhielt die Kundin dann eine Rechnung über 1.200 Euro, deren Zahlung sie verweigerte.

Das Amtsgericht Hamburg klärt auf

In diesem Fall ist zwischen Kundin und Mobilfunkanbieter keine vertragliche Vereinbarung zustande gekommen. Gestützt durch einen Passus in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin, dass „Sprachverbindungen keine Daten beinhalten“ und der Tatsache, dass die Angeklagte keine GPRS-Verbindung beauftragt habe, sei die Forderung gegenstandslos.

Nur weil man ein iPhone oder Smartphone in Betrieb nimmt, welches grundsätzlich eine solche Verbindung zur Verfügung stellt, ist diese Möglichkeit nicht gleichzeitig Bestandteil des abgeschlossenen Vertrages. Zumal war es für die Kundin zu keiner Zeit ersichtlich, dass sie sich überhaupt in ein Netz eingewählt hat. Von daher sprach das Amtsgericht die Angeklagte von dieser Zahlungspflicht frei.

Von solchen Fällen liest und hört man in der Vergangenheit immer häufiger. Einem selbst, so wird manch ein User denken, kann so etwas nicht passieren, denn man verfolgt immerhin aufdeckende Magazine, deren Reporter investigativ recherchieren. Doch nicht selten sind es Abo-Fallen oder sogenannte Schmuddelangebote, die dem Kunden den Hals brechen. Angebote wurden nicht gut genug gelesen oder nur überflogen.

In diesem Fall gab es für die Kundin jedoch nichts misszuverstehen oder zu übersehen. Der Fall lag für das Gericht klar auf der Hand.

Wie kann man sich schützen?

Auch dieser Rechtsstreit belegt, dass ein umfassender Angebotsvergleich unerlässlich ist. Der Kunde sollte im eigenen Interesse Sorge dafür tragen, dass er nur den Vertrag abschließt, der auch seinem eigenen Telefonverhalten entspricht. Möglichkeiten hierzu erhalten Interessierte auf sogenannten Vergleichsportalen. Aktuelle Angebote erhalten Sie unter prepaidvergleich.com. Das berühmte Kleingedruckte wird hier detailliert gelistet und mit dem anderer Mobilfunkanbieter verglichen. Ob es um die genaue Kostenaufteilung geht oder zusätzliche Optionen. Sowohl auf der Portalseite wie auch unter den weiterführenden Links kann der Kunde alle notwendigen Informationen über einen potenziell neuen Vertrag erlesen und abfragen. Rundum informiert sollte es dann keine Möglichkeiten mehr geben, über versteckte Kosten zu stolpern. Ausgestattet mit Daten und Fakten ist man so gerüstet für jedes Verkaufsgespräch oder kann sich sorgenfrei durch die Online-Angebote von Mobilfunkanbietern lesen und einen Vertrag abschließen.

Zukunftsorientierte Wärmesysteme (ZWS) sind allenthalben erforderlich, um die weitreichenden Ziele der Energiewende in Deutschland zu schaffen. Die Energiewende betrifft nämlich nicht nur die Ablösung der Atomenergie durch regenerativen Strom. Sie betrifft auch die Erzeugung von Wärme. Auch wenn, bedingt durch den künftigen Klimawandel in Deutschland, wärmere Zeiten zu erwarten sind, eine Heizung wird in unseren Häusern immer notwendig sein. Dabei ist es wichtig, dass die dafür verwendeten Heizungssysteme möglichst sparsam an Energie, also energieeffizient, sind. Dazu gehört auch, das Gebäude so umgerüstet werden, dass möglichst wenig Wärmeenergie in die Umwelt abgegeben wird. Die zukunftsorientierten Heizungssysteme müssen auch gewährleisten, dass die Verpflichtung Deutschlands, den Ausstoß von CO2 zu minimieren, erfüllt werden kann.

Mit ZWS Heizkosten und CO2-Ausstoß verringern

Zukunftsorientierte Wärmesysteme bedeuten, dass die Energie nicht mehr aus herkömmlichen Energiequellen wie beispielsweise Kohle oder Öl erzeugt wird. Stattdessen werden Holzprodukte, Erdwärme, Wärmepumpen oder die Sonne genutzt. Die Firma ZWS ist auch in Hamburg vertreten. Dort hat sie beispielsweise ein Sonnenkraftwerk auf Dächern montiert, deren 54 ZWS Dünnschicht Module fast 5000 Kilowatt pro Jahr leisten. Ein anderes Referenzobjekt in Hamburg ist ein Einfamilienhaus, bei dem eine Wärmepumpe mit Flachkollektoren im Erdreich des Gartens betrieben wird. Diese Kollektoren sind mit einer Sole gefüllt, die den Wärmetransport gewährleistet. Die dem Erdreich entnommene Wärme wird über die Fußbodenheizung des Hauses nutzbar gemacht. Wird nun noch die für den Betrieb der Wärmepumpe erforderliche Elektroenergie aus regenerativen Energien gewonnen, wird dieses Haus komplett ohne Verwendung fossiler Brennstoffe geheizt. Außerdem entstehen keinerlei CO2-Emissionen. Eine andere Version der Heizung mit regenerativen Energien, die die ZWS in ein Holzhaus eingebaut hat, ist die Holzpelletheizung. Die Holzpellets werden aus Holzabfällen gefertigt, die so energiewirtschaftlich genutzt werden können. In diesem Haus sind ein Kamin und ein ZWS-Holzpelletkessel zusammen mit einer thermischen ZWS-Kollektoranlage für die gesamte Beheizung verantwortlich.

Im Erbrecht des BGB regeln die §§ 1924–1929 die Erfolge, indem die Paragrafen diese in “Erbfolgeordnungen” untergliedert. Für die Ehegatten, die mit dem Erblasser von Gesetz wegen nicht verwandt sind, gelten besondere Vorschriften. So ist z. B. nur der Ehegatte erbberechtigt, der zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers mit ihm eine bestehende Ehe geführt hat. Eine bestehende Ehe ist eine Ehe, die nicht durch ein Scheidungsbegehren des Erblassers vor der Auflösung stand. Auch geschiedene Ehegatten sind nicht mehr erbberechtigt.

Die Pflichtteillregelung wird im § 2079 BGB geregelt, die besagt, dass Erbberechtigte erster Ordnung beim Erbe nicht übergangen werden dürfen. Zu den Erbberechtigten erster Ordnung gehören die Abkömmlinge des Erblassers, darunter sind eheliche, nicht eheliche und adoptierte Kinder zu verstehen sowie deren Abkömmlinge gem. § 1924 BGB. Das Repräsentationsprinzip gilt innerhalb der Ordnung. So werden alle mit dem Erblasser verwandten Personen vom Erbrecht ausgeschlossen, wenn ein lebender Angehöriger vorhanden ist. Hat der Erblasser weder lebende Angehörige noch Verwandte, so ist der Staat der gesetzliche Erbe – siehe hierzu § 1936 BGB. Erbberechtigt ist auch das ungeborene, aber bereits gezeugte Kind des Erblassers (§ 1923 Abs. 2 BGB).

Die Verteilung der Erbmasse wird ebenfalls im BGB geregelt. Der lebende Ehegatte erhält, wenn noch Abkömmlinge des Erblassers vorhanden sind, 25 % des Vermögens gem. § 1931 Abs. 1 BGB. Für die Erbmasse ist der Güterstand der Eheleute zum Zeitpunkt des Erbfalles maßgeblich. Die Paragrafen bezüglich des Erbrechts von Ehegatten haben auch für Lebenspartner und gleichgeschlechtliche Lebenspartner Gültigkeit. Für Vermögen wie z. B. Immobilien im Ausland finden die Artikel 25 und 26 des EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) Verwendung.

Das gesetzliche Erbrecht nach BGB regelt die Erbfolge, wenn der Erblasser kein Testament verfasst hat. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) beinhaltet zum Erbrecht eine ganze Reihe Paragrafen, beginnend mit § 1922; § 2385 beendet dann das gesetzliche Erbrecht. Für Laien ist es nicht einfach, sich durch die zahlreichen Paragrafen durchzuarbeiten. Das Internet bietet auf der Webseite http://www.erbrecht-heute.de Hilfe an, die sich speziell auf das gesetzliche Erbrecht bezieht.

In heutigen Zeiten hat Sparen oft oberste Priorität und in vielen Fällen lassen sich bei den Steuerabgaben ungeahnte Einsparungen bewerkstelligen. So kann man unter Umständen nicht wenig bei der Erbschaftssteuer sparen. Allerdings ist gerade der Bereich Erbrecht ständigen Gesetzesänderungen unterworfen und einem Laien kann es sehr schwerfallen, sich in den komplizierten Erbschaftssteuerregelungen zurechtzufinden. In diesen Fällen können Steuerberater eine enorme Entlastung und Hilfe sein. Ob es nun darum geht, als Erblasser herauszufinden, wie die eigenen Erben möglichst sinnvoll vor zu viel Steuern geschützt werden können oder ob man selbst ein Erbe angetreten hat oder antreten und sich über die idealste Lösung informieren möchte: Der Weg zum Steuerberater lohnt sich eigentlich immer.

Mittlerweile gibt es auch viele Steuerberater, welche sich explizit auf die Erbschaftssteuer spezialisiert haben. Aus nachvollziehbaren Gründen erfreuen sich die Beratungsprofis meistens einer äußerst gut gehenden Praxis. Deshalb empfiehlt sich eine möglichst frühzeitige Terminvereinbarung. Denn im Steuerrecht allgemein und im Erbrecht besonders sind Fristen von größter Bedeutung. So hat beispielsweise das Verstreichen lassen der Frist zur Ausschlagung des Erbes zur Folge dass man das Erbe antreten muss. Auch das Verpassen der Frist zur Abgabe der Erbschaftssteuererklärung kann unangenehme Folgen haben. Und die Frist zur Anzeige eines Erbfalls (lt. Steuerrecht drei Monate) kann sogar bedeuten, dass Anzeige wegen Steuerhinterziehung erstattet wird.

Der Steuerberater klärt jedoch nicht nur über wichtige Fristen auf, sondern kann auch wertvolle Tipps und Ratschläge zum Steuersparen geben. Gerade im Bereich von Immobilienvermögen gibt es viele legale Möglichkeiten, um die teilweise sehr hohen Steuern zu minimieren. So fallen beispielsweise unter gewissen Voraussetzungen bei Eigennutzung von Wohnraum keine Erbschaftssteuern an, auch das Auslagern von Privatvermögen in Betriebsvermögen kann enorme Steuereinsparungen zur Folge haben. Das Honorar der Steuerberater kann man im Voraus am Telefon erfragen. Jedoch sollte man bedenken, dass das vergleichsweise geringe Honorar für den Steuerberater sich im Gegensatz zu den möglichen Steuereinsparungen meistens lohnt.

Eine Kündigung ist immer dann erforderlich, wenn eine der Vertragsparteien einen laufenden Vertrag beenden möchte. Die meisten Verträge können ausschließlich in schriftlicher Form gekündigt werden. Damit diese rechtssicher ausgesprochen wird, gilt es jedoch einige Punkte zu beachten. Wer seinen Arbeitsvertrag fristgerecht kündigen möchte, der sollte, neben einer höflichen Formulierung, stets auch auf den korrekten Inhalt achten. Hierzu gehört insbesondere, die Kündigung zu einem rechtlich einwandfreiem Datum auszusprechen. Damit bei der Kündigung keine wichtigen Aspekte vergessen werden, empfiehlt es sich, eine Vorlage für die fristgerechte Kündigung zu nutzen. Vorlagen für die verschiedensten Kündigungen bieten beispielsweise die Verbraucherzentralen an. Auch im Internet können die Vorlagen auf verschiedenen Seiten heruntergeladen werden.

Wichtige Inhalte der fristgerechten Kündigung

Arbeitnehmer sind zwar nicht verpflichtet den Grund der Kündigung anzugeben, jedoch ist es durchaus möglich zu erwähnen, dass man beispielsweise aufgrund einer neuen beruflichen Herausforderung oder eines Umzugs in eine andere Stadt kündigen möchte. Sinnvoll ist es zudem den letzten Arbeitstag sowie die noch vorhandenen Urlaubstage in der Kündigung anzugeben. Erwähnt werden muss in der Kündigung in jedem Falle aber auch, dass es sich hier um eine fristgerechte Kündigung handelt. Dazu gehört die Bitte um Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnis sowie einen Dank an das Unternehmen für die angenehme Zusammenarbeit in die Kündigung. Generell ist es empfehlenswert, sich im guten vom bisherigen Arbeitgeber zu trennen.

Unter die Kündigung gehört in jedem Fall auch die handgefertigte Unterschrift. Wie bei allen Kündigungen gilt, dass diese dem Empfänger vor Ablauf der Kündigungsfrist vorliegen muss. Wer kündigt, sollte das Schreiben am besten per Einschreiben mit Rückschein senden. Dadurch lässt sich der Eingang der Kündigung jederzeit nachvollziehen. Am besten bittet man den Empfänger bereits in der Kündigung um Zusendung einer Kündigungsbestätigung. Eine Kündigung des Arbeitsplatzes kann natürlich auch persönlich beim Arbeitgeber abgegeben werden. In diesem Fall sollte sich der Arbeitnehmer jedoch die Abgabe der Kündigung mit Datum bestätigen lassen.