In erbrechtlichen Dingen sind die meisten Menschen nicht allzu sehr bewandert, so dass diesbezüglich oftmals große Wissenslücken bestehen. Angesichts der Komplexität des deutschen Erbrechts ist dies auch nicht verwunderlich, weshalb sich juristische Laien in Sachen Erbrecht an einen kompetenten Rechtsanwalt oder Notar wenden sollten. Als erfahrener Jurist kennt dieser die Feinheiten des deutschen Erbrechts und ist mit den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bestens vertraut. Ob es um die eigene Nachlassvorsorge oder die Erbauseinandersetzung im konkreten Erbfall geht, Notare und Rechtsanwälte sind die richtigen Ansprechpartner für künftige Erblasser und Erben. Insbesondere im Falle einer Schwerbehinderung eines Beteiligten ist es ratsam, Rat bei einem Erbrechts-Experten einzuholen.

Im Idealfall setzt sich bereits der künftige Erblasser intensiv mit dem deutschen Erbrecht auseinander und bringt in Erfahrung, inwiefern die Schwerbehinderung eines späteren Erben beachtet werden sollte. Als Mutter oder Vater eines behinderten Kindes hat man für gewöhnlich besonders große Sorge, was die Zukunft des Nachwuchses betrifft. Indem man erbrechtlich adäquat vorsorgt, kann man sein schwerbehindertes Kind zumindest finanziell absichern. Zugleich kann man im Rahmen einer Verfügung von Todes wegen auch auf andere Art und Weise die Voraussetzungen für eine gesicherte Zukunft des behinderten Kindes schaffen.

Für das behinderte Kind vorsorgen

Der deutsche Gesetzgeber widmet sich im Erbrecht unter anderem auch der Nachlassvorsorge zugunsten Schwerbehinderter und schafft so eine wichtige Gesetzesgrundlage zur Absicherung betreffender Erben. Im Gegensatz zu anderen Erben bleiben diese mitunter ein Leben lang von ihren Eltern abhängig und sind aufgrund ihrer Behinderung nicht dazu in der Lage, sich ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Solange die Eltern leben, sorgen diese naturgemäß für das Wohlergehen ihres behinderten Kindes und übernehmen auch die Finanzierung einer eventuell notwendigen Heimunterbringung. Nach dem Tod der Eltern, stellt sich im Allgemeinen die Frage, was nun aus dem behinderten Kind wird.

Das Sozialsystem der Bundesrepublik Deutschland springt gegebenenfalls ein und sichert unter anderem den Lebensunterhalt behinderter Personen, die dies nicht selbst bewerkstelligen können. Als Eltern will man seinen Nachwuchs aber natürlich optimal absichern. Insbesondere im Falle eines Kindes mit einer Schwerbehinderung ist man sich seiner Verantwortung bewusst und baut mitunter ein Vermögen auf, das die Zukunft des behinderten Kindes sichern soll. Ist dieses Empfänger von Sozialleistungen kann die Erbschaft mitunter an den Sozialhilfeträger fallen und kommt somit dem Kind nicht direkt zugute. Eine solche Situation ist natürlich in keinster Weise im Sinne des Erblassers und kann mithilfe eines Behindertentestaments umgangen werden.

Die suchmaschinenoptimierte Gestaltung von Webseiten nimmt im unternehmerischen Bereich eine immer größer werdende Bedeutung ein. Wird ein Internetauftritt entsprechend optimiert, dann steigen in der Regel nämlich auch die Chancen, dass er von potenziellen Kunden schneller über eine Suchmaschine gefunden werden kann. Jedoch gibt es bei der SEO-Optimierung verschiedene Aspekte zu beachten. Ein Unternehmen sollte daher mit einem Profi zusammenarbeiten, um seinen Webauftritt kundenwirksam zu gestalten. Unternehmen, die in München ansässig sind und Hilfe bei der suchmaschinenbasierten Gestaltung ihrer Internetpräsenz benötigen, können sich beispielsweise vertrauensvoll an das Unternehmen SEOrello wenden. SEOrello bietet erstklassige SEO Optimierung in München zu fairen Konditionen. Der Kunde greift dabei auf ein Expertenteam zurück, welches über langjährige Erfahrungen im Bereich der Suchmaschinenoptimierung verfügt. Darüber hinaus ist SEOrello als eine seriöse SEO-Agentur in München bekannt, die sich auch mit rechtlichen Grundlagen im SEO-Bereich auskennt.

Eine vertrauenswürdige Agentur im SEO-Bereich unterstützt jedoch nicht nur bei der Programmierung. Auch nimmt sie stets eine beratende Funktion ein. Gemeinsam mit dem Kunden wird ein Konzept erstellt, was einerseits die individuellen Bedürfnisse und andererseits die neusten Standards und geltenden Rechte der Suchmaschinenoptimierung beinhaltet.

Doch auch nach der Fertigstellung der Webseite wird der Kunde von der Agentur betreut. Eventuell bedarf eine veränderte Gesetzeslage oder neue Standards individuelle Änderungen, die aus Erfolgsgründen schnell in die Realität umgesetzt werden sollten.

Rechtliche Grundsätze für SEO

Rechtliches gibt es vor allem bei der Gestaltung von SEO-Verträgen zu beachten. Hat der Klient eine kompetente SEO-Agentur gefunden, so muss stets vertraglich festgehalten werden, wie sich die Zusammenarbeit gestalten soll. Experten raten dazu, dass die Vertragsschließung schriftlich erfolgt. Sollte es im Nachhinein doch einmal rechtliche Probleme geben, so können mündlich vereinbarte SEO-Verträge nicht eingeklagt werden. Die Vertragsbestandteile sind weiterhin in eindeutiger und exakter Sprache zu verfassen. Umso höher der Interpretationsspielraum der Vertragsbestandteile ist, umso schwerwiegender können die rechtlichen Konsequenzen ausfallen. Besonders wichtig sind natürlich die Vertragsinhalte. Die Leistung der SEO-Agentur ist hier genau zu beschreiben. Fordert ein Unternehmen beispielsweise die Platzierung der eigenen Internetpräsenz unter den ersten 10 Suchergebnissen einer Suchmaschine, dann muss dies genau im Vertrag festgehalten werden.

Stellt sich im Rahmen einer juristischen Beratung zum Thema Erbrecht oder auch einer intensiven Auseinandersetzung auf eigene Faust heraus das die persönlichen Wünsche von der gesetzlichen Erbfolge abweichen, so gilt es aktiv zu werden und auf eine gewillkürte Erbfolge zu setzen. Der deutsche Gesetzgeber gibt Erblassern diesbezüglich gleich mehrere Möglichkeiten, der in § 1937 BGB definierten Testierfreiheit entsprechend für den eigenen Nachlass vorzusorgen. Diese Flexibilität erlaubt es den Menschen, über ihren Tod hinaus über ihr Hab und Gut zu verfügen. Ist die Entscheidung zugunsten einer letztwilligen Verfügung gefallen, hat man als künftiger Erblasser mehr oder weniger die Qual der Wahl. Allein im Bereich der klassischen Testamente stehen das eigenhändige Testament sowie das öffentliche Testament zur Auswahl.

Weiterhin hat man ebenfalls die Möglichkeit, einen Erbvertrag abzuschließen. Im Gegensatz zu einem klassischen Testament, das stets einseitig errichtet wird, handelt es sich hierbei um einen Vertrag, der eine Bindungswirkung für den Erblasser hat. Dieser trifft mit dem Erben eine vertragliche Vereinbarung und räumt ihm eine Anwartschaft ein, die in erbrechtlicher Hinsicht mehr Sicherheit für den Vertragspartner des künftigen Erblassers bedeutet.

Gemeinschaftliche letzte Verfügungen nur für Paare

Im Allgemeinen lässt sich also sagen, dass der deutsche Gesetzgeber nur Paaren, die ihrer Partnerschaft durch die Eintragung als Lebenspartnerschaft oder Eheschließung einen offiziellen Charakter verliehen haben, die Möglichkeit gibt, ein gemeinschaftliches Testament zu errichten. Eine solche wechselbezügliche Verfügung wird hierzulande auch als Berliner Testament bezeichnet und zeichnet sich durch einige Besonderheiten aus. So setzen sich die beiden Testatoren im Rahmen einer wechselbezüglichen Verfügung von Todes wegen stets gegenseitig als Alleinerben ein. Auf diese Art und Weise soll eine bestmögliche Absicherung des überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners erreicht werden. Der Überlebende ist ohnehin zunächst in seiner Trauer gefangen und muss sich im Erbfall zumindest nicht auch noch mit unklaren Verhältnissen den Nachlass betreffend befassen. Das gemeinschaftliche Testament lässt keine Fragen offen und stellt eindeutig klar, dass der eingetragene Lebenspartner oder Ehegatte alles erben soll.

Dass das Nachlassvermögen eines verstorbenen Erblassers nicht nur aus Aktiva bestehen muss, sondern durchaus auch Verbindlichkeiten beinhalten kann, machen sich viele Menschen nicht bewusst. Das allgemeine Bild einer Erbschaft wird stets mit Reichtum und bedeutenden Vermögenswerten verbunden, was allerdings längst nicht immer der Realität entspricht. Viele Menschen haben Schulden und sind mitunter ein Leben lang damit beschäftigt, diese abzuzahlen. Häufig ist es somit nicht selten der Fall, dass ein Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes keineswegs schuldenfrei war. Folglich umfasst sein Nachlass ebenfalls seine Verbindlichkeiten. Im Rahmen der allgemeinen Erbenhaftung, die aus § 1967 BGB hervorgeht, haftet der Erbe für solche Nachlassverbindlichkeiten.

In der Praxis hat dies zur Folge, dass eine Erbschaft für die Hinterbliebenen keineswegs immer positiv ist. Im schlimmsten Fall kann man als Erbe hierdurch einen immensen Vermögensnachteil erfahren, da die Nachlassverbindlichkeiten die im Nachlass befindlichen Vermögenswerte übersteigen. Ist dies der Fall, spricht man von einer Zahlungsunfähigkeit des Nachlasses. Aufgrund der juristisch verankerten Erbenhaftung haftet der Erbe dann auch mit seinem privaten Eigenvermögen für die mit der Erbschaft verbundenen Schulden. Ein zahlungsunfähiger Nachlass kann demzufolge den Ruin für den Erben bedeuten.

Was tun bei Zahlungsunfähigkeit des Nachlasses?

Für Erben stellt sich angesichts der gesetzlich festgelegten Erbenhaftung die Frage, was bei Zahlungsunfähigkeit des Nachlasses zu tun ist. Zunächst einmal gilt es herauszufinden, ob und inwiefern der Nachlass des verstorbenen Erblassers zahlungsunfähig ist. Oftmals weiß man über die Vermögensverhältnisse des Verstorbenen nicht im Detail Bescheid und muss sich daher erst einmal einen Überblick verschaffen. Für eine etwaige Erbausschlagung räumt der deutsche Gesetzgeber Erben eine Frist von sechs Wochen ein, wie aus § 1944 BGB hervorgeht. Erklärt der Erbe innerhalb dieser Frist nicht die Erbausschlagung, gilt die Erbschaft als angenommen, so dass die Erbenhaftung in Kraft tritt. Als zweiter Wege bleibt auch die Nachlassinsolvenz.

Natürlich ist es eine überaus unangenehme Situation, für den Nachlass eines geliebten Menschen, um den man trauert, Insolvenz anmelden zu müssen. Erben müssen sich aber vor Augen führen, was der überschuldete Nachlass für ihr privates Eigenvermögen bedeuten würde. Zudem ist es laut § 1980 BGB die Pflicht des Erben, der von der Zahlungsunfähigkeit des Nachlasses Kenntnis erlangt, umgehend einen Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens zu stellen.

Menschen die eine Familie gründen haben zumeist auch ein höheres Sicherheitsbedürfnis. Dies ist verständlich und erklärbar, denn schließlich möchten sie den Fortbestand der jungen Familie sichern. Die Versicherungsfragen rund um die Familiengründung sind vielfältig und hängen auch vom Lebensstandard und den Erwartungen in die Zukunft ab.

Welche Risiken sollten bei der Familiengründung beachtet werden?

Für diese Antwort sollte man sich schon einige Zeit nehmen. Die Versicherungspalette der Anbieter ist riesig und das Filtern bezogen auf den eigenen Bedarf ist deshalb wichtig.

Man sollte sich zunächst einige Fragen stellen:

• Benötige ich Versicherungen bezogen auf das Wohnen?

• Sind personenbezogene Versicherungen notwendig?

• Möchte ich mein Leben versichern zugunsten der Familie?

• Benötige ich eine Versicherung für die Mobilität?

Umfangreiche Antworten auf alle Fragen können Interessierte hier nachlesen. Zudem listen wir in einer kurzen Übersicht die drängendsten Themen auf.

Die wichtigsten Versicherungen auf einen Blick

Eine Privathaftpflicht ist mit Kindern der wichtige Schutz vor Schäden bei Dritten. Auch Fahrradschäden sind vielfach mitversichert.

Eine Hausratversicherung findet sich ohnehin fast in jedem Haushalt und Haus- oder Wohnungseigentümer haben zudem Versicherungen für das Gebäude und falls erforderlich für die Bauzeit.

Auch die Krankenversicherung ist in Deutschland Pflicht, es besteht zusätzlich die Möglichkeit, eine private Zusatzversicherung abzuschließen.

Auch eine Erwerbsunfähigkeit bedroht die Sicherheit der Familie ganz enorm. Deshalb gilt es hier finanzielle Engpässe durch den Verdienstausfall abzusichern.

Sehr bekannt sind auch die verschiedenen Möglichkeiten der Lebensversicherungen. Die Todesfallversicherung ist die günstigste Art sich abzusichern. Sollte der Ernährer sterben, so ist die Familie versorgt. Dies ist gerade bei hohen Verpflichtungen, wie einer Hypothek für das Grundeigentum unerlässlich. Eine weitere Option besteht in einer Einsparversicherung in Form einer privaten Zusatzrente, welche monatlich oder auch in einem Einmalbetrag ausbezahlt wird.

Wer ein Motorfahrzeug besitzt, kennt zudem die abgestuften Systeme der Motorrad- oder Autoversicherungen. Von der gesetzlich vorgeschriebenen Variante bis hin zum Vollschutz ist hier alles möglich. Die Versicherer bieten zudem einen Schutz aus einer Hand, das bietet den Vorteil, dass man nur wenige Ansprechpartner hat, falls man Hilfe benötigt.

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Um ein Unternehmen am Markt auf lange Sicht erfolgreich zu etablieren braucht es mehr als Ideenreichtum und Innovationsschübe. Es braucht Menschen die in sozialer Abstimmung zueinander für das gemeinsame Ziel arbeiten. Dazu gehört auch die Bereitschaft, Menschen mit Behinderung einzustellen, die gemäß ihrer fachlichen Qualifikation einen nicht unerheblichen Beitrag zum Gesamterfolg eines Betriebs leisten. Diese sogenannte „Inklusion“, eine Erweiterung der bisherigen Konzeption „Integration“ von Menschen mit einer Behinderung hat sich nicht nur zu einem gesellschaftspolitischen Muss entwickelt, sie birgt auch betriebswirtschaftliche Notwendigkeiten und ist seit März 2009 geltendes Recht in Deutschland. Aber was bedeutet die Behindertenkonvention der UN in der Praxis? Auch gegenüber Schwerbehinderten?

Die UN-Konvention als Maßstab für europäische Behinderten-Politik

Der Begriff „Inklusion“ überschreitet die Grenzen der Integration. Der Gedanke der Integrierung separater kleinerer Gruppen in eine Mehrheitsgruppe wird erweitert durch das selbstverständliche Zusammenleben verschiedener gesellschaftlicher Gruppen. Die Akzeptanz der Unterschiedlichkeit ist die Basis hierfür. Die inklusive Teilhabe richtet sich an den Bedürfnissen aller. Nach dem Beitritt der EU zur „UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ leitet sie hieraus acht eigene Aktionsbereiche ab, die bis 2020 umgesetzt werden sollen. Hierbei soll insbesondere der barrierefreie Zugang von behinderten Menschen zu Waren und Dienstleistungen vorangetrieben sowie die volle Teilhabe an der Gesellschaft, und hier speziell der Arbeitsmarkt, verwirklicht werden. Nachdem die Bundesregierung jedoch 3 Jahre brauchte bis sie 2009 die UN-Konvention aus 2006 ratifizierte, bleibt es abzuwarten, in welchem Umfang die ehrgeizigen und richtigen Ziele umgesetzt werden.

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Die Arbeit ist bereits seit dem Altertum Gegenstand rechtlicher Regelungen. Im römischen Recht hatte der Dienstvertrag (locatio conductio operarum) jedoch aufgrund der weiter verbreiteten Sklavenarbeit nur eine untergeordnete Rolle. Im Deutschland des Mittelalters tragen Dienstverhältnisse oft personalrechtliche Züge. Obgleich es in bestimmten Gebieten bereits eine echte Kapitalisierung der Arbeit gibt, wird heute die Verbreitung der kapitalistischen Verdinglichung der Arbeit ab der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts, als der Beginn der Arbeitsrechtsgeschichte angesehen. Die sozialen Missstände der Industrialisierung im 19. Jahrhundert waren Folge der Privatautonomie trotz Ungleichgewichtigkeit der Macht der Vertragspartner. Das erkennend entwickelte sich zum Beispiel der Jugendarbeitsschutz, das Verbot der Kinderarbeit und das Sozialversicherungsrecht, sowie die Abkehr vom Koalitionsverbot (1869). Dieser Entwicklung trug das BGB von 1896 jedoch nicht Rechnung, der Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB) wird dort als normaler Austauschvertrag mit weitgehender Privatautonomie geregelt, der personenrechtliche Einschlag des Arbeitsverhältnisses wurde nicht anerkannt. Mit dem Stinnes-Legien-Abkommen wurden im November 1918 die Weichen für die weitere Entwicklung der Arbeitsverfassung gestellt. Um eine nach dem Rätesystem gegründete sozialistische Republik zu verhindern, waren die Unternehmer zur Anerkennung der Gewerkschaften bereit. § 1 des Abkommens regelte den Vorrang des Tarifvertrags vor dem einzelnen Arbeitsvertrag. In der Zeit der Weimarer Republik entstanden weitere Arbeitsschutzgesetze und einige entscheidende Weiterentwicklungen des kollektiven Arbeitsrechts, wie die verfassungsmäßig garantierte Koalitionsfreiheit (Art. 159 Weimarer Verfassung). Um „die revolutionären Tendenzen der Rätebewegung aufzufangen“ wurde in die Verfassung ein Räteartikel (§ 165) aufgenommen. Er sah „ein dreistufiges Rätesystem vor, dessen Basis die Betriebsräte bilden sollten. Dadurch war die Rätebewegung, die unter dem Schlagwort ‘Alle Macht den Räten’ die politische und wirtschaftliche Macht im Staat gefordert hatte, in eine wirtschaftliche Interessenvertretung umgewandelt und in die Wirtschaftsverfassung eingebaut worden. Da den Gewerkschaften aber die Kompetenz zur Vereinbarung der Lohn- und Arbeitsbedingungen verfassungsrechtlich garantiert wurde, waren die Arbeiterräte in einem Kernbereich des Arbeitsrechts an den Rand gedrängt. Von dem dreistufigen Rätesystem wurde außerdem nur die unterste Stufe durch das Betriebsrätegesetz vom 4. Februar 1920 verwirklicht.“ 1926 wurde die Arbeitsgerichtsbarkeit als neuer Instanzenzug eingerichtet (Arbeitsgerichtsgesetz). Während der Zeit des Nationalsozialismus (1933–1945) wurde das kollektive Arbeitsrecht wegen Unvereinbarkeit mit dem Führerprinzip abgeschafft, das Arbeitsvertrags- und Arbeitsschutzrecht jedoch weiter ausgebaut. Nach 1945 wurden die Gewerkschaften wieder zugelassen. Das Kontrollratsgesetz Nr. 22 vom 10. April 1946 erlaubte die Bildung von Betriebsräten. Neben diesem Rahmengesetz wurden Landesgesetze erlassen, so dass aufgrund der Zersplitterung eine bundeseinheitliche Regelung notwendig wurde. „Der Kampf um die Ausgestaltung des Betriebsverfassungsgesetzes vom 11. Oktober 1952 wurde mit großer Erbitterung geführt, nachdem schon im Jahr vorher der Kampf um die Mitbestimmung in den Betrieben des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie beinahe zu einer Staatskrise geführt hätte.“ [4] Die Gewerkschaften konnten sich mit ihren Vorstellungen für eine „Wirtschaftsdemokratie“ nicht durchsetzen. Im Mitbestimmungsgesetz von 1976 wurde die Mitbestimmung in Großbetrieben ausgebaut. In der DDR war das Arbeitsrecht u.a. in einem einheitlichen Arbeitsgesetzbuch geregelt. Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsrecht

Das Internet vereinfacht nicht nur die Suche nach einem geeigneten Anwalt, es bietet auch zahlreiche Informationen und Fakten, die bei der Recherche notwendig sind. Auch im Bereich der Kosten haben viele Menschen eine gewisse Scheu, da diese oft relativ hoch sind. Doch nicht jeder Anwalt lässt sich beispielsweise eine einfache Beratung honorieren. Der Vergleich im Netz ist daher von großem Vorteil, wenn man nicht zu viel Geld ausgeben möchte. Auch das klassische Telefonbuch, welches in manchen Haushalten schneller griffbereit ist als das Internet, bietet eine Vielzahl von Rechtsanwaltskanzleien, die mit Adresse und Telefonnummer gekennzeichnet sind. Wer sich also nicht die Mühe machen möchte, um im Internet selbst nach Informationen zu suchen, ruft direkt in der Kanzlei an und lässt sich mündlich beraten. Ein ausschlaggebender Punkt bei der Suche nach einem Anwalt ist die Tatsache, dass man sein Anliegen genau beschreiben kann. Um was für eine Art von Rechtswidrigkeit handelt es sich? Seit wann besteht diese und wer ist darin involviert? Diese und weitere Fragen müssen spätestens in einem persönlichen Gespräch beantwortet werden, vereinfacht aber bereits die Suche um ein Vielfaches. In einer Rechtsnotlage steht man dem Problem anfangs relativ hilflos gegenüber. Um einen Rechtsanwalt in Ihrer Region finden zu können, genügt meistens schon ein Blick in das Telefonbuch oder ins Internet. Der Klick ins Netz ist im Vergleich zum klassischen Telefonbuch jedoch wesentlich informativer. Kleine und große Anwaltskanzleien haben oft einen aufwendig gestalteten Internetauftritt, der über die Angebote und Fachbereiche der jeweiligen Anwälte informiert. Laut einer Studie gehören Nachbarschaftsstreitigkeiten zu den häufigsten Ursachen, warum ein Rechtsanwalt aufgesucht wird. Damit sich dieser auch in der jeweiligen Region befindet, sollte der Ort bei der Suchmaschine mit angegeben werden.

Wer rechtlichen Beistand braucht, sucht sich einen Anwalt. Doch nicht jeder Rechtsanwalt kennt sich mit allen Bereichen des Lebens gleich gut aus. Die meisten Anwälte spezialisieren sich auf bestimmte Gebiete und wer gut beraten werden möchte, sollte auf die Schwerpunkte der Anwälte achten. In Steuerfragen kann ein Rechtsanwalt helfen, der sich auch durch eine Ausbildung zum Steuerberater qualifizieren kann und in Familienfragen hilft ein Anwalt mit dem entsprechenden Fachgebiet. Kanzleimarketing ist ein Begriff, der beschreibt wie Anwälte und Ratsuchende im Internet zusammenfinden können. Anwälte, die sich im Internet gut präsentieren und ihre Kompetenzen und Fachgebiete offenlegen, können davon ebenso profitieren wie Ratsuchende, die online nach Hilfe suchen. Der Anwalt gewinnt neue Mandanten und als Ratsuchender kann man sich bereits vor der ersten Kontaktaufnahme ein Bild vom potenziellen Vertreter in Rechtsdingen machen. Braucht man beispielsweise bei einer Scheidung einen Anwalt oder soll er bei Unterhaltszahlungen den Schriftverkehr übernehmen, reichen den Suchmaschinen drei Wörter um Treffer zu erzeugen. Die Wörter Anwalt Bochum liefern alle Kanzleien in Bochum und wer speziell nach Familienrechtlern sucht, hängt diesen Begriff einfach an seine Suche an. In einigen Fällen werden nur Adressen und Öffnungszeiten der Kanzlei gefunden, in anderen Fällen steht eine komplette Internetpräsenz zur Verfügung, auf der man sich einen guten ersten Eindruck von der Kanzlei verschaffen kann. Per Email lässt sich in ein paar Worten erklären, warum man Rat sucht und oft erhält man bereits am gleichen Tag eine Rückmeldung. Der persönliche Kontakt mit dem eigenen Juristen ist zwar auch heute noch wichtig, doch in reinen Beratungsfällen kann ein Rechtsanwalt auch aus der Ferne helfen und telefonisch die Situation klären und vorhandene Möglichkeiten aufzeigen. Natürlich unterliegen diese Beratungsgespräche bestimmten Kosten, die sich vor dem Gespräch vereinbaren lassen.

Kein anderes Medium kann so viele Informationen auf einmal zur Verfügung stellen wie das Internet. Obwohl es auch für viele andere Dinge benutzt wird, kann man es auch dafür verwenden, sich in Rechtsfragen einen Vorteil zu schaffen. Durch verschiedene Websites kann man sich nicht nur über die Rechtslage informieren, sondern sich auch von Rechtsanwälten beraten lassen. Eine Möglichkeit, das Internet zu nutzen, um sich über eine Rechtsfrage zu informieren, sind die zahlreichen Foren, die sich mit rechtlichen Problemen auseinandersetzen. Hier muss man sich nur anmelden und einen neuen Thread eröffnen, in dem man seinen Fall schildert. Dabei sollte man so präzise wie möglich sein und auch auf mögliche Folgefragen sehr genau antworten, denn nur so können sich die anderen Nutzer ein Bild von der Situation machen. Dann muss man nur noch auf eine Antwort warten und hoffen, dass jemand die Frage liest, der sich mit den bestimmten Gesetzen, die in dieser Situation angewendet werden müssen, auskennt. Auf diese Foren kann man sich meist gut verlassen, denn es ist möglich zuvor zu überprüfen, wie aktiv es noch ist und wie gut anderen Nutzern geholfen wurde. Auch das Verfahren selbst wird heute an manchen Gerichten durch das Internet unterstützt. Man kann zum Beispiel in Rheinland-Pfalz per E-Mail Klage und Schriftsätze samt Anlagen einreichen. Von dem Gericht wird dann online ein Ordner eingerichtet, der nur von Verfahrensbeteiligten gesehen werden kann und in dem sich elektronische Dokumente befinden, die mit dem Gerichtsverfahren zu tun haben. Natürlich wurde bei der Entwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs auch auf die Sicherheit geachtet, denn die E-Mails sind verschlüsselt und die Dokumente haben eine elektronische Signatur, die bestätigt, von wem es stammt.