Wenn es um die Errichtung eines Testaments geht, haben künftige Erblasser grundsätzlich die Wahl zwischen einem eigenhändigen und einem öffentlichen Testament. Beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile, so dass man sich im Vorfeld genau informieren sollte. Ein eigenhändiges Testament bedarf keiner notariellen Beurkundung und wird vom Testator allein und handschriftlich errichtet. Folglich entstehen durch eine solche Verfügung von Todes wegen keine Kosten wie bei einem öffentlichen Testament. Nichtsdestotrotz ist ein öffentliches Testament vor allem im Falle einer bevorstehenden Immobilienerbschaft durchaus sinnvoll. Durch die notarielle Beurkundung, die hierbei obligatorisch ist, verschafft man sich ein Höchstmaß an Sicherheit. Zudem nimmt der Notar eine ausführliche Beratung seines Mandanten vor und kann diesen bei der Errichtung seines Testaments maßgeblich unterstützen. Als Testator kann man seinen letzten Willen beispielsweise bezüglich des im Nachlass befindlichen Hauses zum Ausdruck bringen und der Notar erarbeitet ein entsprechendes Testament. Da es sich bei einem Notar um einen erfahrenen Juristen handelt, ist dieser mit dem Erbrecht bestens vertraut und somit eine große Hilfe, wenn es darum geht, testamentarisch zu bestimmen, wer das Haus erben soll.

Möglichkeiten zur testamentarischen Gestaltung einer Immobilienerbschaft

Hauseigentümer sollten sich hinsichtlich ihrer Verfügung von Todes wegen nach Möglichkeit juristischen Beistand suchen. Sie können beispielsweise auf ein öffentliches Testament zurückgreifen, schließlich geht eine Immobilienerbschaft nicht selten mit Konflikten einher. Dann ist es zumindest gut, wenn die letztwillige Verfügung eindeutig und rechtskräftig ist. Ein erfahrener Anwalt oder Notar kennt außerdem die Fallstricke des deutschen Erbrechts und sorgt dafür, dass sein Mandant ein rechtskräftiges Testament errichtet. Darüber hinaus wird der Testator, bei dem es sich für gewöhnlich um einen juristischen Laien handelt, auf die Möglichkeiten zur testamentarischen Gestaltung einer Immobilienerbschaft aufmerksam gemacht.

Verzichtserklärungen zur Aushebelung des Pflichtteilsrechts?

Eine gute Möglichkeit zur Absicherung einer Immobilienerbschaft sind Verzichtserklärungen. Wer einer bestimmten Person sein Haus vererben möchte, darf hierbei nicht außer Acht lassen, dass andere Miterben basierend auf dem Pflichtteilsrecht Ansprüche geltend machen könnten. Hierdurch könnte der Immobilienerbe mitunter in Bedrängnis geraten, weil er seine Miterben möglicherweise auszahlen muss. Indem man als künftiger Erblasser das Gespräch mit seinen Angehörigen sucht, kann man die Immobilienerbschaft in gewisser Hinsicht vorbereiten. Eine Verzichtserklärung durch die Pflichtteilsberechtigten kann für Sicherheit sorgen, denn hierdurch wird sichergestellt, dass der Verzichtende im Erbfall keinerlei Ansprüche geltend und dem Immobilienerben das Haus nicht streitig machen kann. Geht es um eine solche Verzichtserklärung, ist der Notar der richtige Ansprechpartner bei der Vertragsgestaltung und nimmt zudem die notwendige notarielle Beurkundung vor.

Der Mindestlohn war während den Wahlen das Hauptthema einiger Parteien. Die Wäschereibranche einigt sich schon seit einigen Jahren und bemüht sich deshalb schon lange um faire Löhne und zwar ganz ohne politische Vorgaben.

Schon seit 2009 gilt in der Wäscherei – Branche ein einheitlicher Tarifvertrag mit einer verbindlich festgelegten Lohnuntergrenze. Dieser wurde im März 2013 neu verhandelt und abgeschlossen. In den nachfolgenden Absätzen wird eingehend auf die neuen Regelungen eingegangen.

Vorgaben zum Mindestlohn der Wäschereibranche im Laufe der Jahre

Grundsätzlich wird der ausgehandelte Mindestlohn an alle Beschäftigten bezahlt. Hierbei ist es egal ob dies dauerhaft Angestellte oder Aushilfen wie Leiharbeiter oder Schüler und Studenten sind. Natürlich erhalten die Azubis gesonderte Ausbildungsvergütungen. Vertiefende Informationen zu diesem gesamten Bereich der Wäschereibranche und den laufend aktualisierten Mindestlohn-Angaben finden Sie im Internet. Zudem erhalten Sie dort auch weitere Fachartikel zu dieser boomenden Branche.

Der Mindestlohn ist nach wie vor in Ost und West unterschiedlich gestaltet. Dies ist im Prinzip mehr als 20 Jahre nach der Wiedervereinigung Deutschlands ein unhaltbarer Zustand. Aus diesem Grund ist es das Ziel, bis zum Jahr 2016 einen einheitlichen Mindestlohn von 8,75 € zu erreichen.

Im Jahr 2013 beträgt der Mindestlohn in der Wäschereibranche:

Mindestlohn West 8,25 €

Mindestlohn Ost 7,50 €

Diese Ungleichbehandlung empfinden die Bürger der Ostländer schon längst nicht mehr als gerechtfertigt.

Bedingungen zum Mindestlohn in der Wäscherei-Branche

Von der Anzahl der Beschäftigten ist es nicht abhängig, ob die Bezahlung des Mindestlohnes Pflicht wird. Alle Großwäschereien, die zumindest achtzig Prozent ihres gesamten Umsatzes mit Firmenkunden abwickeln müssen den ausgehandelten Mindestlohn bezahlen. Maßgeblich ist auch der Umsatz und das Privatkundengeschäft zählt hierbei nicht.

Folgerichtig sind von den Bedingungen der Mindestlohnpflicht die Wäschereien entbunden, die weniger als den vorher genannten Umsatz machen. Ebenso fallen unter § 2 der Anwendungsausnahmen auch Behindertenwerkstätten. Auch chemische Reinigungen erbringen keine Waschleistungen und deshalb gehören sie im engeren Sinne auch nicht zum Wäscherei Bereich.

Die meisten Deutschen befassen sich nur ungern mit steuerlichen Angelegenheiten, so dass auch die Erbschaftsteuer eine Sache ist, die in der Regel Unbehagen auslöst. Ein Erbfall ist ohnehin eine absolute Ausnahmesituation, die Hinterbliebene zum Teil an ihre Belastungsgrenzen bringt. Die Trauer um den verstorbenen Erblasser, Unklarheiten bezüglich der Aufteilung des Nachlasses und etwaige Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft sind äußerst aufwühlend und können mitunter an die Substanz gehen. Nichtsdestotrotz gibt es im Erbrecht einige Dinge, die keinen Aufschub dulden. Die Erbschaftsteuer gehört hierzu, weshalb Erben rasch eine entsprechende Erklärung beim zuständigen Finanzamt abgeben sollten.

Die Gestaltung des Architektenvertrags ist im Baurecht von zentraler Bedeutung. Wichtig ist, dass der Bauherr sich vor der Anheuerung eines Architekten im Klaren ist, was er bauen möchte und eine grobe Vorstellung auch vom Konzept hat. Erst dann kann er sich mit der Gestaltung des Architektenvertrags auseinandersetzen und mit dem Architekten diesen Plan umsetzen. Wer einen rechtswirksamen Architektenvertrag erstellen möchte, der sollte das HOAI sowie die DIN 18205 der Bedarfsplanung im Bauwesen genau studiert haben, bevor er eine Entscheidung trifft. Wissen sollte man ebenso, dass im Bau einer Immobilie die Wahl des richtigen Anbieters für Darlehen eine große Rolle spielt – es kann große Abweichungen der Zinshöhe bei den verschiedenen Anbietern geben. Um einen Überblick über die verschiedenen Anbieter und ihre Leistungen zu erhalten, ist es sinnvoll, einen Baugeld Vergleich durchzuführen. Mit einem kostenlosen Baugeld Vergleich spart man in der Regel kostbare Zeit und auch viel Geld. Ein solcher Vergleich hat immer den Vorteil, dass man eine weitaus größere Auswahl an Angeboten hat, als man diese beispielsweise bei der Hausbank bekommen könnte. Beim Baugeld Vergleich kann man den Wunschbetrag eingeben, den man leihen möchte und auch die Rückzahlungsraten definieren. Als Ergebnis aus diesem Vergleich erhält man alle Banken gelistet, sortiert von der günstigsten bis zur teuersten. Ein Baugeld Vergleich kann somit sehr hilfreich sein, wenn es darum geht, einen Architekten für das eigene Bauvorhaben zu beauftragen. Mit einem Baugeld Vergleich kann man hier aus einer Menge an Banken die Wahl treffen und einen preiswerten Kredit beantragen. Ob man diesen gewährt bekommt oder ob hier möglicherweise eine andere Finanzierungsform gewählt werden sollte, bekommt der User in der Regel binnen 2 Tagen von dem jeweiligen Kreditinstitut mitgeteilt.

In besonders ländlichen Gegenden ist das Autofahren bei Dunkelheit immer ein Risiko. Explizit in den Abendstunden und in der Morgendämmerung kommt es hier gehäuft zu Wildunfällen, die ein Risiko für Leib und Leben bedeuten. Wie die Polizei und auch der ADAC immer wieder mitteilen, sollten Autofahrer bestimmte Verhaltensregeln beherzigen, damit der Wildwechsel nicht tödlich endet. Wer als Autofahrer des Nachts auf Wegen fährt, welche durch ein Waldgebiet führen, muss hier immer damit rechnen, dass Rotwild oder auch Wildschweine die Straße wechseln wollen. Absolute Aufmerksamkeit beim Fahren ist Pflicht, da in nur Sekundenschnelle das Tier vor die Motorhaube laufen kann. Aber selbst wer äußerst vorsichtig fährt, hat oftmals keine Chance dem Wild auszuweichen. Rehe rennen aus dem Wald, werden von den Scheinwerfern des Fahrzeugs geblendet, bleiben dadurch womöglich stehen und schon ist der Wildunfall passiert. Richtig schlimm wird es in der Regel jedoch, wenn der Autofahrer in der Schrecksekunde das Lenkrad herumreißt und dann möglicherweise von der Straße abkommt. Diese Unfälle enden nicht selten tödlich. Bei leichten Wildunfällen taucht allerdings oftmals ein großes versicherungstechnisches Problem auf. Ist das Fahrzeug vom Wildunfall zerstört, muss vom Fahrer der Beweis erbracht werden, dass hier tatsächlich ein Unfall mit Wild stattgefunden hat. Nur so kann auch die Vollkaskoversicherung einspringen und ihrerseits die Leistung erbringen. Kann der Fahrer nicht nachweisen, dass es sich bei dem am Fahrzeug entstandenen Schaden, um die Folgen des Wildunfalls gehandelt hat, wird die Vollkaskoversicherung, in der Regel keinen Schadensersatz leisten. Kfz Versicherungen vergleichen ist zwar sinnvoll, schützt im Endeffekt jedoch nicht vor dem Leistungsausfall. Wer einen Wildunfall gehabt hat, sollte es deshalb nicht versäumen, die Polizei zu rufen. Diese kann den Schaden noch vor Ort aufnehmen und die diesbezüglichen Spuren sichern. In den meisten Fällen wird auch der zuständige Förster informiert, der das verletzte Tier am Unfallort von seinen Schmerzen erlöst, oder dieses, wenn es nur angefahren wurde und weggelaufen ist, in den späteren Tagen suchen wird.

Jedes der 16 Bundesländer Deutschlands hat eine eigene Landesregierung. Die Landesregierung ist gleich aufgebaut wie die Bundesregierung und so hat auch jedes Land sein eigenes Justizministerium. Die Justizministerien der Bundesländer sind für das Landesrecht ihres Bundeslandes aber auch für die Einhaltung von Bundesrecht zuständig. Dabei haben die Justizministerien der Bundesländer mit ihren Ministern und Mitarbeitern die Aufgabe, die Verwaltung der Justiz sowie die Strafverfolgung und die Rechtspflege im eigenen Bundesland selbst in die Hand zu nehmen. In den Justizministerien gibt es eine sogenannte Zentralstelle, die dem Justizminister zugeordnet ist und als Bindeglied zwischen Ministerbüro, Pressestelle aber auch zwischen den Fachabteilungen des Ministeriums und dem Minister fungiert. Auch für den Bundesrat und die Konferenzen der Justizminister ist diese Zentralstelle zuständig. Sie hält Kontakt zu den anderen Vertretungen der Länder in Berlin als auch in Brüssel. Des Weiteren ist der Kontakt zur Bundesregierung, dem Bundestag und den verschiedenen Institutionen der EU ein weiterer Aufgabenbereich. Die Vorschriften des Grundgesetzes regeln die Kompetenzen der Gesetzgebung in Bund und Ländern mit der Zuweisung von Rechtsmaterien, die in die Justizbereiche der Länder und des Bundes fallen. Für die Länder sind die Bereiche u. a. Kommunalrecht, Polizeirecht, Schulrecht, Nachbarrecht und Bauordnungsrecht relevant. Die erlassenen Gesetze von Bund und Länder, aber auch von der EU werden in den Gesetzblättern und im Parlamentsspiegel veröffentlicht. Die Justizministerien der Länder sind in der jeweiligen Landeshauptstadt angesiedelt. Die Strafverfolgung unter anderem durch Gerichte und die Gerichtsbarkeit unterstehen den Justizministerien der einzelnen Bundesländer. Es gibt wie die Anzahl der Bundesländer 16 Landesjustizminister, wobei 5 Frauen das Amt bekleiden. Acht Justizminister gehören der SPD an, vier der CDU, zwei der FDP, einer der Linken und einer ist parteiunabhängig.

Grundsätzlich gilt, dass aus dem Internet keine Dateien heruntergeladen werden dürfen, wenn der Rechteinhaber damit nicht einverstanden ist. Das gilt bei Musik und Filmen genauso wie bei privaten Dateien. Jeder, der ohne das Einverständnis des Rechteinhabers Dateien herunterlädt, macht sich strafbar. Verschiedene Filesharingportale bieten zwar immer wieder den kostenlosen Download von Musik, Filmen oder anderen Dateien an, doch letztendlich machen sich Anbieter und Nutzer strafbar. Erst vor kurzem wurde ein bekanntes Kinoportal geschlossen, weil hier Filme kostenlos online anschaut werden konnten. Dabei werden zurzeit nur die Anbieter strafrechtlich verfolgt, da es für die Nutzer noch keine eindeutige Rechtslage gibt und die Dateien nicht heruntergeladen sondern online genutzt wurden. Private Dateien, die man auf öffentlichen Videoportalen findet, lassen sich hingegen legal downloaden und weiter verbreiten, denn die Uploader sind mit der Verbreitung ihrer Dateien einverstanden. Liegt nun ein Abmahnungsschreiben im Briefkasten, sollte man ruhig bleiben und die Sachlage überprüfen. Nicht jeder Download von privaten Dateien ist illegal und in manchen Fällen mahnen Anwälte Nutzer ab, obwohl sie weder Rechteinhaber sind noch einen Auftrag vom Rechteinhaber erhalten haben. Die Unsicherheit in Bezug auf den Download von Dateien aus dem Internet wird ausgenutzt und wenn der angegebene Streitwert mehrere tausend Euro beträgt, werden abgemahnte User schnell schwach und zahlen einige hundert Euro Strafe, ohne weiter nachzudenken. Dabei sollte man lediglich die Unterlassungserklärung, die einem Abmahnschreiben beigefügt ist, fristgerecht unterschrieben zurücksenden, aber dabei den Zusatz „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ nicht vergessen. So können die Prozesskosten nicht automatisch auf den Abgemahnten abgewälzt werden und man erhält Zeit, um sich in der Angelegenheit beraten zu lassen. Ein eigener Anwalt ist immer sinnvoll, denn das Urheberrecht in Deutschland weist einige Lücken auf und nicht immer hat der Abmahnende automatisch Recht.

Das deutsche Recht umfasst viele Einzelbereiche und natürlich ist das Arbeitsrecht auch ein großer Teilbereich. Viele gesetzliche Regelungen schützen den Arbeitnehmer und ein Arbeitgeber kann einen unliebsam gewordenen Arbeitnehmer nicht einfach kündigen. In den meisten Fällen müssen eine oder mehrere Abmahnungen ausgesprochen worden sein und wer hier genau aufpasst, kann sich vor ungerechtfertigten Abmahnungen schützen. Ein Arbeitgeber muss seinen Arbeitnehmer nach einer vertragswidrigen Handlung mindestens einmal erfolglos abmahnen, bevor er die Kündigung aussprechen kann und der Arbeitnehmer muss von dem Eintrag in seiner Personalakte Kenntnis erhalten. So kann ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer beispielsweise abmahnen, wenn dieser immer wieder die Pausenzeiten überzieht. Wiederholt sich das Überziehen der Pausenzeiten nach der Abmahnung weiter, so kann eine Kündigung ausgesprochen werden. In vielen Fällen versuchen Arbeitgeber mit fadenscheinigen Gründen einen ihrer Arbeitnehmer zu kündigen und wenn die Rechtslage nicht eindeutig ist, sollte man sich Rat beim Fachmann holen. Die Rechtsberatung im Arbeitsrecht nach Abmahnungen kann beim Arbeitsgericht erfolgen aber auch im Internet findet man viele Beispiele und Informationen. Sie helfen dabei die persönliche Sachlage besser einzuschätzen und wer auch hier keine aussagekräftigen Beispiele finden kann, sollte sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Die Rechtslage unterstützt den Arbeitnehmer in vielen Fällen, aber natürlich muss ein Arbeitnehmer auch seine Pflichten erfüllen und sich an die normalen Umgangsformen halten, wenn er seinen Arbeitsplatz behalten möchte. Oft landen Streitfälle wegen Abmahnungen vor Gericht und nicht immer ist bereits zu Beginn sicher, wer am Ende Recht bekommen wird, denn der Richter bewertet die ganze Situation und nicht nur einzelne Vorfälle. So sollen ungerechtfertigte Abmahnungen, die nur als erster Schritt zu einer vom Arbeitgeber erwünschten Kündigung erfolgen, bereits im Keim erstickt werden, denn viele Arbeitgeber halten sich nicht an die allgemeingültigen Regeln im Bezug auf Abmahnungen.