Das Pflichtteilsrecht umgehen beim Vererben

Vielen künftigen Erblassern ist das Pflichtteilsrecht ein Dorn im Auge, weil sie hierdurch in ihrer Testierfreiheit eingeschränkt werden. Dies ist absolut verständlich, allerdings hat das Pflichtteilsrecht durchaus seine Daseins-Berechtigung und sichert die Familie ab. Dies ist aber nicht immer gewünscht, weshalb künftige Erblasser mitunter nach Wegen suchen, das Pflichtteilsrecht zu umgehen. In der deutschen Rechtsprechung existieren tatsächlich Möglichkeiten für entsprechende, erbrechtliche Lösungen.

Eng gesteckte rechtliche Möglichkeiten für Erblasser

Auf den ersten Blick entsteht der Eindruck, dass man als Testator keine Handhabe gegen das Pflichtteilsrecht hat und somit akzeptieren muss, dass selbst im Falle einer testamentarischen Enterbung die pflichtteilsberechtigten Personen Anspruch auf einen Teil des Nachlasses haben. Grundsätzlich trifft dies zwar zu, doch es existieren auch ein paar Ausnahmeregelungen, die man sich zunutze machen kann.

Vorgaben zum Pflichtteilsentzug im BGB

§ 2333 BGB und § 2336 BGB entsprechend kann im Rahmen der letztwilligen Verfügung eine Pflichtteilsentziehung angeordnet werden. Der Erblasser muss testamentarisch deutlich machen, dass er der betreffenden Person den Pflichtteil entzieht. Zugleich ist der Testator in der Pflicht, was die Begründung der Pflichtteilsentziehung betrifft. Der deutsche Gesetzgeber akzeptiert diese ausschließlich bei Vorliegen triftiger Gründe, die man in § 2333 BGB nachlesen kann. Der Pflichtteilsberechtigte muss sich eines schweren Verbrechens oder eines schweren vorsätzlichen Vergehens dem Erblasser, dessen Ehegatten, Abkömmlingen oder einer anderen nahestehenden Person gegenüber schuldig gemacht haben.

Das Pflichtteilsrecht ist zwar ein unumstößlicher Teil des deutschen Erbrechts, es existieren aber durchaus erbrechtliche Begründungen dieses Recht auszuhebeln. Juristische Laien sollten nach Möglichkeit einen erfahrenen Rechtsanwalt aufsuchen und mit diesem gemeinsam ihre individuellen Möglichkeiten erörtern. Der Jurist informiert darüber, ob und inwiefern das Pflichtteilsrecht im späteren Erbfall Probleme bereiten könnte. Adäquate Lösungen hat dieser zudem ebenfalls parat und ist somit der perfekte Ansprechpartner für künftige Erblasser, die nach Lösungen für das Pflichtteilsrecht suchen.

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