Familienmitglieder können sich auf das Erbrecht berufen

Aus vielen Filmen mit vermögenden Familien ist das Szenario bekannt, dass der Vater im Sterbebett seinem Sohn verkündet ihn enterbt zu haben. Entsetzen macht sich auf dem Gesicht breit und fortan dreht sich alles darum, das Testament verschwinden zu lassen. Solch eine Vorstellung ist aber nur in Filmen möglich, wie ein Blick auf www.erbrecht-heute.de beweisen wird. Denn in Deutschland ist es quasi nicht möglich, einen sogenannten Pflichtteilsberechtigten vom Erbe auszuschließen.

Zwar gibt es die Testierfreiheit und mit ihr auch die Möglichkeit, einen bestimmten Menschen vom Erbe auszuschließen, ihn also zu enterben. Das ist aber nur theoretisch wirksam, denn in der Praxis kann der Enterbte in einem Nachlassverfahren seinen Pflichtteil erstreiten, sofern er denn zu den Pflichtteilsberechtigten gehört. Zu diesem Personenkreis gehören die Eltern des Verstorbenen sowie seine Abkömmlinge, also alle Verwandten ersten Grades. Doch schon der Begriff der Abkömmlinge lässt Platz für Interpretationen. Ob zu den Abkömmlingen nur die eigenen Kinder gehören oder auch adoptierte Kinder, Pflegekinder oder die Stiefkinder hat das deutsche Gesetz natürlich auch geregelt. Details können unter www.erbrecht-heute.de nachgelesen werden. Und überall dort, wo das Gesetz noch Lücken aufweist, gab es in der Regel schon ein Gerichtsurteil, welches sich damit befasst hat. Auch solche Urteile können im Internet nachgelesen werden. Für die Familienmitglieder ersten Grades eines Verstorbenen ist es gut zu wissen, dass sie sich immer auf das Erbrecht berufen können. Denn wer möchte schon nach dem Verlust eines geliebten Menschen auch noch vor dem finanziellen Ruin stehen.

Obwohl es nicht möglich ist, eine gesetzliche Erbfolge auszuschließen, gibt es doch immer wieder sehr viel Streit unter den Erben. Zu Lebzeiten sollte deshalb immer schon überlegt werden, wer was und wie viel tatsächlichen erben soll und auch gesetzlich erben wird. Das ist nicht immer leicht, aber ein richtig erstelltes Testament umgeht spätere Zwistigkeiten.

4.7/562 ratings