Das Bayerische Mediengesetz – BayMG

Das bayerische Mediengesetz, kurz BayMG genannt, regelt die Entwicklung, Förderung und Veranstaltung von privaten Rundfunkangeboten und anderen Telemedien in Bayern. Weiterhin regelt das Gesetz die Weiterverbreitung von Rundfunkprogrammen über die Kabelanlagen in Bayern. Dabei gelten die gleichen Begriffsbestimmungen, wie sie im Paragraf 2 des Rundfunkstaatsvertrages Gültigkeit haben. Ausgenommen vom bayerischen Mediengesetz sind Angebote, die sich auf Medienangebote in Gebäuden oder kompletten Gebäudekomplexen beschränken und eng im Zusammenhang mit den Aufgaben stehen, die in den Gebäuden erfüllt werden sollen.

Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, das zweite deutsche Fernsehprogramm und der Bayerische Rundfunk sind von diesem Gesetz nur insoweit betroffen, wie sie namentlich genannt werden. Im Rahmen des bayerischen Mediengesetzes wird Rundfunk in öffentlicher Verantwortung und in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft von der bayerischen Landeszentrale für Neue Medien betrieben. Die Landeszentrale Rundfunkprogramme organisiert im Rahmen dieses Gesetzes ihre gestalteten Beiträge. Ihre Aufgabe ist es, auf eine Programmgestaltung mit hoher Qualität hinzuwirken.

Programme und ihre Ausgewogenheit

Entsprechend des bayerischen Mediengesetzes werden die ihr zugeordneten drahtlosen Fernsehfrequenzen dafür genutzt, entweder bundesweit, landesweite, regionale oder lokal bestimmte Programme zu verbreiten. Das Gleiche gilt für die zugeordneten UKW-Hörfunkfrequenzen. Sie kommen allerdings noch die Radioprogramme dazu, die über Satellit oder Breitbandkabelnetz verbreitet werden. Des Weiteren hat die Landeszentrale im Rahmen des Mediengesetzes die Aufgabe, in den beiden am weitesten verbreiteten Fernsehvollprogrammen dafür zu sorgen, dass regionale oder lokale Fensterprogramme geschaltet werden können. Für die Finanzierung sind die Anbieter oder Veranstalter dieser Programme selber zuständig. Anwendung findet hier Paragraf 25 Abs. 4 des Rundfunkstaatsvertrags. Neben diesen Aufgaben hat Landeszentrale außerdem dafür Sorge zu tragen, dass die Programme vielseitig und für die Masse der Bevölkerung interessant sind.

Bildquelle: fdp-bundestagsfraktion; flickr

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