Womit beschäftigt sich das Urheberrecht?

Das Urheberrecht schützt geistige Schöpfungen und ist noch relativ jung. Erst mit der Erfindung des Buchdrucks wurde die Idee geboren, dass auch geistiges Eigentum geschützt werden muss und erst im späten Mittelalter wuchs das Verlangen ein Urheberrecht einzuführen. Wissen wurde bis dahin nämlich vorwiegend in Klöstern produziert und erhalten. Man kopierte und übersetzte dort Schriften, kommentierte sie und bewahrte sie für nachfolgende Generationen auf. Erst im 12. Jahrhundert sahen sich die Mönche vermehrt als Autor und damit als Urheber eigenständiger Texte und daraus entwickelte sich ein Bedürfnis nach Anerkennung. Das wurde vor allem durch die Angaben der Autorennamen verdeutlicht, die vermehrt unter den Kopien und Kommentaren auftauchten. Als dann die Universitäten gegründet wurden und das Wissen in weltliche Bildungseinrichtungen wanderte, wurden die Bücher und anderes Lehrmaterial auch gegen Geld gehandelt.

Vom ersten Gesetz bis heute

1810 führte man in Baden ein Urheberrecht ein, das dem französischen Vorbild angepasst wurde. Doch erst nach der Gründung des Deutschen Kaisereichs wurde 1871 im ganzen Land ein Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste eingeführt. Heute verbinden wir mit dem Begriff Urheberrecht auch die Urheberrechtsverletzung und das Internet hat maßgeblich dazu beigetragen, dass viele Menschen sich mit dem Urheberrecht auseinandersetzen müssen. 

Welche Produkte und Schöpfungen urheberechtlich geschützt sind und wie man als Urheber seine Rechte gegenüber Nachahmern durchsetzt, gehört im Netz schon fast zum Grundwissen für Seitenbetreiber und Unternehmen. Vor allem die internationale Produktpiraterie kostet die Industrie jedes Jahr Millionen und neben Software werden auch häufig Bilder oder Texte gesetzeswidrig genutzt. Das Erfordernis der Originalität ist ein Kernpunkt des heutigen Urheberrechts und für verschiedene Teilbereiche geistiger Schöpfungen wurden inzwischen zusätzliche Passagen ins Gesetzbuch aufgenommen. So gibt es für Fotografien, Auftragsarbeiten oder Werke von mehreren Autoren verschiedene Definitionen und Regelungen, die sicherstellen sollen, dass geistiges Eigentum anderer nicht einfach ungefragt genutzt werden kann.

4.7/568 ratings