Urteile zum Domain Recht
Wer sich im Internet bewegt und sich für den Kauf von Domains interessiert, sollte sich zumindest etwas in die rechtliche Seite des Domainkaufs einlesen. Zum Domainrecht gehören unter anderem das Wettbewerbsrecht, das Markenrecht sowie das Namensrecht. Wer Domains kaufen will, sollte wissen, welche Domain für private Seiten und welche für ein Unternehmen genutzt werden darf.
Impressum bei Webseiten
Es gibt mittlerweile einige Urteile zum Domain Recht, wobei es häufig um ein unvollständiges Impressum geht. Vor allem bei Firmen kann das eine Wettbewerbsverletzung darstellen und eine Abmahnung nach sich ziehen. Wer nun genau verpflichtet ist ein Impressum auf seiner Webseite anzugeben, soll im Telemediengesetzt geregelt werden. Allerdings ist das nicht für jeden Webseitenbetreiber auf Anhieb verständlich. Dass Unternehmen, die eine Domain betreiben, ihr Impressum angeben sollten, ist nachvollziehbar. Private Webseitenbetreiber hingegen sind sich häufig noch unsicher. Doch auch sie sollte, um auf der sicheren Seite zu sein, ihr vollständiges Impressum angeben. Dabei sollte das Impressum auf der Seite nicht „versteckt“ werden, sondern es muss leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein. Zudem sollte es ständig zur Verfügung stehen.
Auslegung der neuen Vorschriften beim Impressum
Dass es empfehlenswert ist ein Impressum auf der Webseite zu führen ist unbestritten. Was genau dazu gehört, ist manchmal nicht ganz klar. In jedem Fall sollte der Namen und die Anschrift angegeben werden. Handelt es sich um juristische Personen darf auch der Namen und die Anschrift des Vertretungsberechtigten nicht fehlen. Da es bisher dem Gesetzgeber nicht vollumfänglich gelungen ist, alle Unklarheiten bei der Impressumspflicht zu beseitigen, ist es ratsam, dass alle Betreiber einer Webseite ein Impressum führen. Die Zukunft wird zeigen, welche Pflichtangaben ins Impressum gehören, ob auch private Webseiten mit einem Impressum versehen sein müssen und welche Urteile im Domain Recht in dieser Hinsicht gesprochen werden. Ausschlaggebend hierfür werden auch die Vorschriften des Rundfunkänderungsstaatsvertrages sein.