Aktuelle Rechtstipps

Wenn es um juristische Belange geht, ist guter Rat teuer, denn der Besuch beim Rechtsanwalt oder Notar kann mit nicht unerheblichen Gebühren einhergehen. Nichtsdestotrotz sollte man sich nicht aus finanziellen Gründen abhalten lassen und den juristischen Beistand eines erfahrenen Experten zu schätzen wissen. All diejenigen, die sich dessen bewusst sind und zugleich aber dennoch den Wunsch verspüren, selbst ein zumindest grundlegendes Rechtswissen aufzubauen, können von den Rechtstipps hier auf zuRecht.de profitieren. Auch als juristischer Laie kann man sich den einen oder anderen Tipp zu Herzen nehmen und so vielleicht ohne großen Aufwand eine bessere Ausgangssituation oder mehr Rechtssicherheit erreichen.

Rechtstipps aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten und zu diversen Themen stellt Ihnen zuRecht.de online zur Verfügung. Die häufigsten Fragen aus dem Bereich Recht werden so laienverständlich beleuchtet. Aktuelle Entscheidungen sowie die grundlegende Rechtslage bilden die Basis unserer Rechtstipps. Falls Sie rechtliche Fragen haben und sich erst einmal in Eigenregie informieren möchten, bevor Sie einen Anwalt konsultieren, sind Sie hier auf zuRecht.de an der richtigen Adresse und sollten unsere Rechtstipps nutzen. Anhand der Informationen können Sie eine solide Basis schaffen und Ihre eigene Situation etwas besser einschätzen. Auch als Vorbereitung und/oder Hilfestellung für den nächsten Anwaltstermin sind unsere Rechtstipps bestens geeignet.

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In Deutschland gibt es unendlich viele Verordnungen, Gesetze und Rechtsvorschriften, die lange Zeit nur in dicken Büchern nachzuschlagen war. Bisher gab es im Internet lediglich kleine Auszüge des Bundesrechts nachzulesen und sie mussten auf verschiedenen Plattformen mühevoll zusammengesucht werden. Wollte man ein bestimmtes Problem anhand der Gesetzestexte lösen oder nachlesen, wer im Recht ist, mussten viele verschiedene Seiten durchforstet werden auf der Suche nach relevanten Textstellen. Nun steht den Deutschen eine umfassende Onlineversion des deutschen Bundesrechts im Internet zur Verfügung. Hier werden nahezu alle Rechtsverordnungen und Gesetze in ihre aktuellen Form zur Verfügung gestellt und können einfach abgerufen werden. Mittels Titelsuche, Volltextsuche und einigen anderen Funktionen lassen sich fast alle Vorschriften und Regeln online einsehen und auch ausdrucken.

Ein gemeinsames Projekt

Die juris GmbH und das Bundesministerium für Justiz stellen gemeinsam für interessierte Bürgerinnen und Bürger fast das komplette aktuelle Bundesgesetz ins Internet. Alle Rechtsverordnungen und Gesetze können in ihrer aktuell geltenden Fassung abgerufen und für private Zwecke heruntergeladen und ausgedruckt werden. Damit ist diese Sammlung die umfangreichste im Netz, denn etwa 5000 Vorschriften sind barrierefrei einzusehen und damit frei recherchierbar. Allerdings sind noch nicht alle Regelungen zum Bundesrecht online verfügbar und nur die Papierausgabe des Bundesgesetzblattes enthält die amtliche Fassung von Gesetzen und Vorschriften. Eine Lese-Version kann über die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft angefordert werden.

Einfache Navigation

Dank einfacher Tastenkombinationen ist die Suche nach bestimmten Vorschriften relativ einfach und es kann von jeder Seite aus wieder zur Startseite navigiert oder die Volltextsuchseite aufgesucht werden. Der Aktualitätendienst lässt sich ebenfalls einfach erreichen und natürlich orientiert sich das Angebot an bestehenden Layouts und auch der inhaltliche Zuschnitt richtet sich nach geltenden Gesetzen im Internet. Die Dokumentationsstelle im Bundesamt für Justiz beschäftigt sich außerdem mit der fortlaufenden Konsolidierung, sodass die online gestellten Passagen immer die aktuell gültigen Verordnungen enthalten und keine zusätzliche Suche nach Neuerungen erfolgen muss.

Der Kodex Hammurabi gilt als älteste Sammlung von Rechtssprüchen und wird gern als ältestes Gesetzbuch der Welt bezeichnet. Der Text geht auf den sechsten König der 1. Dynastie von Babylon zurück, König Hammurabi. Er stammt aus dem 18. Jahrhundert vor Christus und er ist nicht nur auf Tontafeln sondern auch auf einer Dioritstele, einem Gestein, erhalten geblieben, der heute im Louvre in Paris zu sehen ist. In Keilschrift wurden ca. 8.000 Wörter in drei Abschnitten niedergeschrieben. Prolog, Hauptteil und Epilog regelten Schuldrecht, Staatrecht, Eherecht, Liegenschaftsrecht, Strafrecht, Mietrecht, Viehzucht und Sklavenrecht und vor allem der königlichen Unantastbarkeit widmete man viel Aufmerksamkeit.

Umfassende Gesetzestexte regelten alle Lebensbereiche

Außervertragliche Schadenshaftung, Vermögensrecht, Familien- und Erbrecht wurden bereits damals in verschiedenen Absätzen geregelt und auch das Erbrecht für uneheliche Kinder war damals bereits ein Thema. Straftatbestände im sexuellen Bereich spielten ebenfalls eine Rolle bei der Niederschrift des Kodex und auch über die Möglichkeiten der Auflösung einer Ehe machte man sich Gedanken. Körperverletzungen und Sachbeschädigungen, Haftungsfragen bei der Schiffsmiete und Regelungen zur Feldbestellung sind ebenfalls im Kodex Hammurabi enthalten, was zeigt, dass die Menschheit bereits damals einen großen Bedarf an Richtlinien hatte.

War der Kodex ein Gesetz oder eine Richtlinie?

Die Annahme, dass es sich bei dem Kodex Hammurabi um das älteste Gesetz der Menschheit handelt, wurde bereits mehrmals widersprochen und mehrere Experten sind sich darin einig, dass es sich lediglich um eine Erkenntnisquelle für Rechtssuchende handelte. Diese These wird auch durch die Inhalte damaliger Verträge unterstützt, denn diese halten sich nicht immer an die Vorgaben des Kodex Hammurabi, der inzwischen auch als Schultext oder königliche Rechtspropaganda dargestellt wird. Fakt ist, dass auch der theologische Teil der Texte für großes Interesse sorgte, denn darin wird die göttliche Legitimation Hammurabis dargelegt. Damit kann die Textansammlung als Kunstwerk oder als eine Sammlung von königlichen Entscheidungen angesehen werden und auch die Funktion als Denkmal wäre damit durchaus zu unterstreichen. Das neue Recht lehnt sich allerdings in vielen Bezeichnungen an alte Entscheidungen an und daher kann der Hammurabi Kodex durchaus als ältester, schriftlicher Beweis für die Rechtswissenschaften angesehen werden.

Könnte eine einzige Gewalt Gesetze erlassen, sie vollziehen und gleichzeitig die Rechtsprechung dazu übernehmen, wäre das eine uneingeschränkte Machtposition, die in einer Demokratie nicht viel verloren hat. Daher gibt es in Deutschland und auch in anderen Demokratien die Gewaltenteilung. Ihr Prinzip geht auf einen Engländer und einen Franzosen zurück und ist heute in unserem Grundgesetz so fest verankert, dass nichts mehr verändert werden kann. Die gesetzgebende Gewalt (Legislative) in Deutschland ist neben der Exekutive (Vollziehung) und der Rechtsprechung (Judikative) der dritte Teil der Gewaltenteilung, die durch ihre Machtbegrenzung Gleichheit und Freiheit sichern sollen.

Die Ausübung der Legislative

In Deutschland wird die gesetzgebende Gewalt auf zwei Ebenen ausgeübt. Die Bundesebene ist dabei unterteilt in Bundestag und Bundesrat und es besteht zusätzlich die Möglichkeit einen gemeinsamen Ausschuss zu bilden. Auf Länderebene kann das jeweilige Landesparlament die Legislative ausüben und auch die Wahlberechtigten selbst, wenn das in der Landesverfassung vorgesehen ist. Dabei muss sich die Gesetzgebung immer an die verfassungsmäßige Ordnung halten, denn sie ist daran gebunden. Entscheidungen, die aufgrund verschiedener Gegebenheiten lediglich auf Länderebene interessant sind, werden durch die geteilte Ausübung der Legislative vereinfacht und Bundesrat und Bundestag beschäftigen sich nur im Streitfall mit Entscheidungen, die normalerweise auf Länderebene getroffen werden.

Gemeinden und Kreise sind nicht gesetzgebend

Aus staatsrechtlicher Sicht handelt es sich bei den Gemeinden und Kreisen lediglich um Selbstverwaltungskörperschaften, die sich innerhalb der Landesexekutive bewegen. Daher gibt es dort keine Legislative und die Gemeinderäte sind auch nicht mit Parlamenten gleichzusetzen. Damit genießen die Organe der Gemeinderäte auch keinen verfassungsmäßig garantierten Schutz und ihre Entscheidungen können sogar relativ einfach aufgehoben werden. Die Kommunalaufsicht hat nämlich hier das letzte Wort in Streitfällen.

Die Aufgaben der Legislative Im Überblick

• Wahl des Bundeskanzlers

• Entscheidung über Einsätze der Bundeswehr im Ausland

• Entscheidung über den Bundeshaushalt

• Gesetzgebung

• Kontrolle der Regierungsarbeit

So gut wie jeder Existenzgründer steht irgendwann vor ungeklärten rechtlichen Fragen, die sich vor allem um die Themen wie beispielsweise die zu wählende Rechtsform, die Firmierung, die damit verbundene Haftung und auch um die diesbezügliche Besteuerung drehen. Vor allem wenn vom Existenzgründer eine Rechtsform gewählt wurde, die eine persönliche Haftung einschließt, sind die Fragen meist sehr umfangreich. Diese frühzeitig zu klären ist äußerst wichtig, da Unwissenheit schnell den geschäftlichen wie auch privaten finanziellen Ruin bedeuten kann.

Juristische Übersetzungen können nicht von jedem Übersetzer ausgeführt werden. Deshalb ist es wichtig, sich für eine korrekte Übersetzung an einen speziell ausgebildeten Übersetzer zu wenden. Denn nicht nur die sprachliche Gewandtheit spielt hier eine Rolle, auch die juristischen Kenntnisse müssen bei den Übersetzern vorhanden sein. Damit Übersetzer fachlich richtige juristische Übersetzungen erstellen können, werden fachspezifische Kurse in verschiedenen Sprachen angeboten, die die Teilnehmer befähigen, sich das notwendige Wissen für juristische Übersetzungen anzueignen. Diese Kurse gehen über die bloßen Sprachkenntnisse hinaus und vermitteln zudem auch die Aspekte des juristischen Umfeldes im jeweiligen Land. Inhalte sind unter anderem das Verständnis von juristischen Texten, die ordnungsgemäße Verwendung des Wortschatzes und von Fachtermini sowie das Kennenlernen des Rechtssystems im jeweiligen Sprachland.

Laut Angaben einer namhaften Internetenzyklopädie (Wikipedia) reichen die Anfänge des Internets bis ins Jahr 1969 zurück. Damals entstanden in den USA die ersten Netzwerke, die Großrechner der Universitäten und militärischer Einrichtungen miteinander verbanden. In den folgenden Jahren breitete sich das Internet über die ganze Welt aus und verbindet heute zum größten Teil zivile bzw. private Computer.

Der Unterschied zwischen Jahres- und Mietwagen liegt klar auf der Hand. Die Erstzulassung eines Jahreswagens liegt weniger als 12 Monate zurück und meist werden diese Fahrzeuge dann zum Verkauf angeboten. In ihrem ersten Jahr im Verkehr dienen sie als Vorführ- oder Mitarbeiterwagen aber auch als Mietwagen für Kaufinteressenten. Ein reiner Mietwagen hingegen wird vom ersten Tag seiner Zulassung an vermietet und meist nach ein oder zwei Jahren von den Firmen wieder aus dem Fuhrpark genommen. Obwohl beide Fahrzeugtypen vermietet werden, gibt es natürlich rechtliche Unterschiede.

Im seit 1998 geltenden Betäubungsmittelgesetz für Deutschland steht geschrieben, dass der Anbau von Marihuana Samen illegal ist und damit verboten und nicht rechtlich ist. Trotzdem gehen die Behörden davon aus, dass in Deutschland etliche Personen Hanf illegal und unter Kunstlicht anbauen, da der Anbau auf Freiluftflächen durch das spezielle Aussehen der Pflanze schnell entdeckt wird. 2009 wurden mehr als 130.000 Delikte im Zusammenhang mit dem illegalen Anbau von Marihuana festgestellt, wobei diese Zahl im Vergleich mit den Vorjahren leicht rückläufig ist. Das Indoor-Growing im sogenannten Growschrank hat in Deutschland aber offensichtlich in den letzten Jahren zugenommen, auch weil online alle notwendigen Hilfsmittel dafür erhältlich sind. In einem Headshop lassen sich auf legale Weise Verdampfungslampen, Growschränke und Mini-Gewächshäuser erstehen und da der Konsum von Betäubungsmitteln in Deutschland nicht verboten ist, wird hierzulande auch niemand belangt, weil der Drogentest positiv ausgefallen ist. Allerdings kann es zum Führerscheinentzug kommen, denn man erhält einen Eintrag im die Führerscheindatei. Der Anbau von Marihuana ist auch für die Samen mit geringem THC-Gehalt verboten und steht unter Strafe. Dabei ist es egal, ob die Pflanze als Zierpflanze genutzt werden soll oder man eine Weiterverarbeitung und damit einen Konsum verfolgt.

Auch beim Ersatzteilhandel arbeiten Menschen und damit sind Fehler jederzeit möglich. Daher sollte man sich nicht gleich aufregen, wenn beim Ersatzteilkauf nicht alles glatt gelaufen ist. Oft lag ein Missverständnis vor und das lässt sich mit ein paar höflichen, aber klaren Worten schnell aus der Welt schaffen. Hat man das Ersatzteil im Handel vor Ort erstanden, lässt sich die Reklamation einfach bewerkstelligen. Ein Besuch beim Händler klärt die Situation meist innerhalb weniger Minuten und schon hält man das korrekte Teil in den Händen. Wurde aber online geshoppt, so sollte man die Lieferung nicht einfach zurückschicken, sondern dem Verkäufer mitteilen, was nicht in Ordnung ist.

Internet-Apotheken werden immer beliebter. Der Kunde muss das Haus nicht verlassen. Er kann Tag und Nacht bestellen. Und wer aus welchen Gründen auch immer Schamgefühle bei der Bestellung eines Medikaments hat, kann in einer Versandapotheke diskret bestellen, ohne sich peinlichen Momenten, Fragen und Blicken auszusetzen. Für Internet-Apotheken gelten im Wesentlichen dieselben gesetzlichen Regelungen wie für andere Versandapotheken auch. Bis Ende 2003 war der Internethandel für Apotheken noch gesetzlich untersagt. Nach der Novellierung des Arzneimittel- und des Apothekergesetzes bestehen klare rechtliche Bestimmungen für den Betrieb einer Internet-Apotheke. Diese können nur von einem Apotheker im Rahmen einer offizinen Apotheke betrieben werden. Es muss sich also um eine Apotheke handeln, die ihre Dienste vor Ort anbietet und gleichzeitig ihre Medikamente deutschlandweit vertreibt. Die Versandfrist darf maximal zwei Tage betragen und der Versand das gleiche Sortiment umfassen, wie Offizin-Apotheken. Dies gewährleistet, dass alle Medikamente deutschlandweit lieferbar sind. Viele Vorschriften sind nachzulesen in den Veröffentlichungen des Bundesverbandes deutscher Versandapotheken (BVDVA).