Welche Form und welchen Inhalt muss eine korrekte Abmahnung haben?

Eine Abmahnung muss nicht zwingend schriftlich erfolgen. Sie kann auch dem Arbeitnehmer gegenüber mündlich ausgesprochen werden. Allerdings ist die Form der Abmahnung regelmäßig schriftlich, allein schon aus Gründen des Beweises und weil sie auch in die Personalakte aufgenommen wird. Spätestens in einem Kündigungsschutzprozess kann dieses Beweismittel bedeutsam werden. Zur Form der Abmahnung gehört nicht, dass sie auch als solche bezeichnet werden muss. Die Abmahnung wird Verwarnung, Rüge oder Mahnung genannt.

Der Inhalt einer Abmahnung

Anders als die Form einer Abmahnung sind ihre Inhalte an bestimmte Regeln gebunden. In einer Abmahnung ist die Pflichtverletzung des Arbeitnehmers genau zu benennen, im Idealfall mit Angabe des Datums, des Ortes und der Uhrzeit. Abstraktionen und Verallgemeinerungen sind hier nicht erlaubt.

Der Arbeitgeber muss das Fehlverhalten des Arbeitnehmers als Vertragsverletzung bewerten und beschreiben, welches Verhalten vom Arbeitnehmer tatsächlich und in Zukunft erwartet wird. Die Abmahnung muss eine Aufforderung des Arbeitgebers enthalten, dass der Arbeitnehmer sein Verhalten ändern muss. Ist bei der Pflichtverletzung nicht das Verhalten des Arbeitnehmers, sondern seine Leistungspflicht betroffen, dann muss ihm eine angenehme Frist zur Leistungsverbesserung eingeräumt werden. Die angekündigte arbeitsrechtliche Sanktionsmaßnahme bei Fortsetzen des Fehlverhaltens ist regelmäßig die Kündigung. Auch das muss in der Abmahnung erwähnt werden.

Weitere Formalitäten, die für eine Abmahnung im Arbeitsrecht von Belang sind

Bei einer Abmahnung kommt es vor allem auf den Inhalt an, der einer angemessenen Gestaltung bedarf. Die Form betreffend macht der deutsche Gesetzgeber keine großen Vorgaben, nichtsdestotrotz muss man einige Formalitäten berücksichtigen. Alle Beteiligten sollten mit den Rahmenbedingungen einer korrekten Abmahnung im Arbeitsrecht vertraut sein. Für Arbeitnehmer ist es sinnvoll, sich diesem Thema zu widmen, da sie so eine etwaige Abmahnung bereits im Vorfeld vermeiden oder aber diese einstufen und feststellen können, ob sie den rechtlichen Anforderungen entspricht.

Auch Arbeitgeber, die einen Mitarbeiter aufgrund seines Fehlverhaltens offiziell rügen möchten, sollten den sonstigen Formalitäten die erforderliche Aufmerksamkeit schenken. Jede Abmahnung erfordert die Kenntnisnahme durch den Arbeitnehmer, die sich der Arbeitgeber gegebenenfalls quittieren lassen sollte. Darüber hinaus ist es wichtig zu wissen, dass nicht nur der Chef, sondern auch alle anderen weisungsberechtigten Personen des betreffenden Unternehmens dazu befugt sind, eine Abmahnung zu erteilen. Ist der Abmahngrund nicht zutreffend oder nicht abmahnungswürdig, muss die Abmahnung zurückgenommen werden.

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