Welche Funktionen erfüllt eine Abmahnung?

Die Funktionen einer Abmahnung sind klar definiert. Grundsätzlich hat die Abmahnung eine Rügefunktion und gleichzeitig eine Warnfunktion, zu den Funktionen einer Abmahnung zählen aber auch die Hinweis- und die Dokumentationsfunktion. Von zentraler Bedeutung ist die Rügefunktion. Gerade die Rüge hat die Aufgabe, den Arbeitnehmer auf seine Pflichtverletzung oder sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen und ihn aufzufordern, dieses dem Arbeitsvertrag zuwider laufende Verhalten in Zukunft zu unterlassen.

Der Arbeitnehmer muss der Abmahnung entnehmen können, was der Arbeitgeber ihm vorwirft, weshalb das beanstandete Verhalten des Arbeitnehmers klar und konkret beschrieben sein muss. Die warnende Funktion einer Abmahnung liegt in der Androhung der Kündigung. Der Arbeitgeber muss unmissverständlich zu verstehen geben, dass im Wiederholungsfall der Inhalt und der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet sind.

Die verschiedenen Funktionen einer Abmahnung: Hinweis- und Dokumentationsfunktion

Eine der Funktionen einer Abmahnung ist auch die Hinweisfunktion, aus der hervorgehen muss, wie der Arbeitnehmer sich in Zukunft verhalten soll. Jede Abmahnung wird in der Personalakte des betroffenen Arbeitnehmers schriftlich vermerkt. Sie hat insoweit auch Dokumentationsfunktion für ein unmittelbares Handeln des Arbeitnehmers oder auch für eine mögliche gerichtliche Auseinandersetzung. Auf dieser Grundlage kann der Arbeitnehmer von seinem Recht Gebrauch machen, eine schriftliche Gegendarstellung zu verfassen.

Die Funktionen einer Abmahnung auf einen Blick

Obgleich eine Abmahnung für den betroffenen Arbeitnehmer äußerst unangenehm und mitunter auch ärgerlich ist, hat diese im Arbeitsrecht durchaus ihre Daseinsberechtigung und erfüllt gleich mehrere Aufgaben. Im Folgenden finden Interessierte die Funktionen einer Abmahnung noch einmal im Überblick.

  • Eine Abmahnung kommt im Arbeitsrecht immer dann zum Einsatz, wenn ein Arbeitnehmer für sein falsches Verhalten gerügt werden soll. Zunächst wird der Abgemahnte auf die Pflichtverletzungen detailliert hingewiesen, so dass er sein Verhalten dementsprechend ändern kann.
  • Durch ihre Warnfunktion wird die Abmahnung oft als Vorbereitung für die verhaltensbedingte Kündigung betrachtet. So ist darin vermerkt, dass der Arbeitnehmer mit der Kündigung rechnen muss, sofern er das gerügte Verhalten weiterhin an den Tag legt.
  • Eine Abmahnung dient darüber hinaus auch der Dokumentation und Beweissicherung, denn im Falle juristischer Auseinandersetzungen kann die Abmahnung das Fehlverhalten des Arbeitnehmers belegen.

Die Abmahnung ist demnach ein wichtiges arbeitsrechtliches Mittel für den Arbeitgeber, das Fehlverhalten eines Mitarbeiters zu dokumentieren. Zudem können auf diesem Wege Beweise gesichert werden. In erster Linie soll die Abmahnung dem Arbeitnehmer eine Warnung sein und ihn zugleich auf seine Fehler hinweisen.

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