Gibt es Fristen, die man bei einer Abmahnung beachten muss?
Hat ein Mitarbeiter eine ihm obliegende Pflicht verletzt, dann sollte der Arbeitgeber möglichst zeitnah abmahnen, im Idealfall einen Tag nach dem Vorfall bis zu einer Woche. Der Gesetzgeber hat keine Frist für die Abmahnung vorgeschrieben. Dennoch dürfen sehr weit zurückliegende Ereignisse nicht Gegenstand einer Abmahnung sein.
Wenn gesetzliche Vorgaben fehlen, entwickelt die Rechtsprechung anhand von Urteilen Richtlinien, so auch für die Frist bei einer Abmahnung. Danach werden Abmahnungen, die mehr als ein halbes Jahr zurückliegen, als verwirkt angesehen hat, das heißt, der Arbeitgeber hat gegenüber dem Arbeitnehmer kein Recht mehr, eine Abmahnung auszusprechen. Allerdings liegt die Entscheidung im Ermessen des jeweiligen Gerichtes, wobei die Art und die Schwere der Verfehlung sowie das sich daran anschließende Verhalten des Arbeitnehmers maßgeblich sind.
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Die ungeschriebenen Regeln einer Abmahnung
Dasselbe gilt für das Handeln des Arbeitnehmers im Falle einer Abmahnung. Auch hier hat der Gesetzgeber keine Frist für die Abmahnung vorgeschrieben, eine Reaktion des Arbeitnehmers ist nicht zwingend erforderlich. Dennoch ist es ratsam, wenn der Arbeitnehmer insbesondere bei einer unberechtigten Abmahnung alsbald handelt, also ihre Entfernung aus der Personalakte verlangt oder eine Gegendarstellung formuliert oder von seinem Beschwerderecht Gebrauch macht, zumal die ohne Reaktion hingenommene unberechtigte Abmahnung in einem späteren Arbeitszeugnis erscheinen kann.
Gesetzgeber gibt keine Fristen in Sachen Abmahnung vor
Kommt es zu einer arbeitsrechtlichen Abmahnung, kann dies für den betreffenden Arbeitnehmer mitunter ein großer Schrecken sein. Man sollte allerdings nicht den Fehler machen, nur negative Schlüsse aus dieser Rüge zu ziehen. Eine Abmahnung ist natürlich keineswegs erfreulich und sorgt zudem für einen Eintrag in die Personalakte, doch zugleich bietet sie die Chance, sein Verhalten zu verändern und so künftig den Ansprüchen des Chefs besser gerecht zu werden.
Was die Form der Abmahnung betrifft, macht der deutsche Gesetzgeber keine genauen Angaben. Demnach ist eine mündliche Abmahnung durchaus möglich, wobei die Schriftform mit ausführlicher Beschreibung des Fehlverhaltens vorzuziehen ist, denn auf diese Art und Weise werden klare Verhältnisse geschaffen. Fristen, die man bei einer Abmahnung beachten muss, nennt der deutsche Gesetzgeber ebenfalls nicht, so dass keine rechtsverbindlichen Fakten existieren. Grundsätzlich sollte der Arbeitgeber zeitnah reagieren und nicht zu viel Zeit bis zur Abmahnung vergehen lassen.