Rechtliche Fragen bei Schufa-Auskünften
Die Schufa, Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, hat es sich zur Aufgabe gemacht, ihre Mitglieder vor Zahlungsausfällen und die Kreditnehmer vor Überschuldung zu schützen. Platzen Kredite, weil der Schuldner nicht mehr in der Lage war, seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachzukommen, so wird dies mit dem Schufa-Eintrag dokumentiert. Dies bedeutet jedoch, dass die Aufnahme eines weiteren Kredits nun nahezu unmöglich wird. Das ist so weil sich ganz einfach keine Bank und kein Kreditinstitut auf unwägbare Risiken einlassen möchten. Hier kann dann nur noch ein Kredit ohne Schufa beantragt werden, um diese schwierige Situation zu umgehen und um doch noch an entsprechendes Geld kommen zu können. Kredite ohne Schufa sind in der Regel jedoch mit Vorsicht zu genießen, da hier nicht selten Zinsen verlangt werden, die weit über den aktuellen und herkömmlichen Konditionen liegen. Auch treiben sich viele unseriöse Anbieter auf dem Finanzmarkt herum, sodass vor der Kreditaufnahme stets hinreichend geprüft werden sollte, ob der Kreditvertrag überhaupt rechtens ist. Denn auch die Kredite ohne Schufa unterliegen gewissen Vorschriften und Regeln, denen sich niemand widersetzen darf.2011 war das Jahr für Mobilfunknutzer. Neben vielen neuen und weiterentwickelten technischen Errungenschaften, die den Kunden beinahe täglich dazu animierten, sich einen neuen, leistungsfähigeren mobilen Begleiter zuzulegen, hatten bundesdeutsche Gerichte alle Hände voll damit zu tun, Auseinandersetzungen zwischen Mobilfunkanbietern und Nutzern zu klären.
Wohl häufigster Tatbestand vor Gericht, waren überzogene bis nicht mehr nachvollziehbare Rechnungsbeträge, die zu zahlen sich Verbraucher weigerten. Mit Ausbau der Internetnutzung via Handy oder Smartphone stiegen auch die Aktenberge an deutschen Gerichten. Diese sprachen Recht und haben in sehr vielen Fällen zugunsten des Kunden, des Nutzers entschieden.
Vielfalt der Urteile lässt kaum mehr Fragen offen
Die wohl wichtigsten Urteile betreffen die Abrechnungen der Internetnutzung über Mobiltelefone. Erhält der Besitzer eines Smartphones beispielsweise eine, den üblichen Rahmen deutliche übersteigende Rechnung, ist er nicht verpflichtet, gleich zu zahlen. Im Gegenteil. Netzbetreiber müssen ihre Kunden über solche „Auffälligkeiten“ informieren, besonders dann, wenn diese aus hohen Datennutzungen resultieren. Ferner werden die Vertreiber von Smartphones in die Verantwortung genommen. Diese haben den Verbraucher schon beim Kauf eines Smartphones über die Gefahren durch Datenverbindungen aufzuklären. Gleiches gilt für sogenannte GPRS-Verbindungen, die für viele Nutzer gar nicht nachzuvollziehen sind. Sie deaktivieren wissentlich den W-LAN-Gebrauch und merken gar nicht, dass sie über GPRS automatisch verbunden sind. Laut Amtsgericht Hamburg besteht hier für den Verbraucher keine Zahlungspflicht, so er nicht umfassend über diese Technik informiert wurde.
Auch Prepaidkunden profitieren von Rechtsprechungen des vergangenen Jahres. So ist es Anbietern von Prepaidkunden nicht erlaubt, für die Auszahlung, bzw. die Erstattung von Prepaid-Restguthaben Gebühren zu erheben. Das Prepaid-Prinzip bedeutet eine Vorabzahlung für Leistungen. Ist das Guthaben verbraucht, können und dürfen keine weiteren Leistungen in Anspruch genommen werden, geschweige denn, dass diese zur Verfügung stehen dürften. Von daher stellte sich das Landgericht Berlin auf die Seite eines Verbrauchers, der von seiner Telefongesellschaft eine Rechnung in fünfstelliger Höhe erhielt. Für eine Prepaidkarte dürfen nach Abnutzung des Guthabens keinerlei Kosten nachträglich berechnet werden.
Weiteren Rückhalt erfahren Mobilfunknutzer seitens des Landgerichts Kiel in den Bereichen SIM-Kartenpfand und Nichtnutzungsgebühren. Die Erhebung eines Kartenpfands ist laut Urteil ebenso unzulässig, wie gestellte Schadensersatzansprüche für gebrauchte SIM-Karten. Auch eine Nichtnutzungsgebühr darf von Providern nicht erhoben werden, wenn im Vertrag bereits eine monatliche Grundgebühr enthalten ist.
Alles in Allem gilt aber auch weiterhin: „Unwissen schützt vor Strafe nicht!“ Auch wenn die Gesamtheit der hier angesprochenen Gerichtsurteile den Verbraucher stärken, entbindet sie diesen nicht davon, sich selbst umfassend über seinen Vertrag und die Nutzung seines Smartphones oder Handys zu informieren. Einen sehr guten Überblick bieten hier Vergleichsportale. Hier findet der Verbraucher die wichtigsten Informationen rund um den Tarifdschungel in der mobilen Telefonie, wichtige Nutzungsdetails der meisten Provider und Kostenübersichten sowie Rechnungsbeispiele. Der Kunde bekommt dadurch, nachdem er sich selbst als Wenig-, Normal-, oder Vielnutzer eingestuft und seine Vorlieben und Ansprüche eingegeben hat, Vergleichsangebote verschiedener Anbieter, die zu seinem zuvor eingegebenen Profil passen.
Bei Lotterien und Wetten haben die Lotteriegesellschaften der Bundesländer, vereint im Deutschen Toto- und Lottoblock – eine Monopolstellung inne. Zwar ist das OVG – Oberverwaltungsgericht – Münster mit Urteil vom 29.9.2011, Aktenzeichen 4 A 17/08 der Meinung, dass das staatliche Sportwetten-Monopol europarechtswidrig sei, doch das Verbot, im Internet Sportwetten abzuschließen, welches das BVerwG mit Urteil vom 1.6.2011, Aktenzeichen 8 C 5.10 ausgesprochen hat, immer noch wirksam.
Nicht alles was im Internet angeboten wird ist erlaubt
Der Hinweis, dass das Platzieren von Wetten, das über die WHC-Webseite getätigt wird, in Deutschland verboten ist, ist die derzeitige Rechtslage. Hier ist der Staat buchstäblich der Spielverderber, der mit diesen Verboten seine Monopolstellung im Bereich der Sportwetten behalten will. Immerhin sind die Lotto- und Totogesellschaften der Bundesländer 100%ige Töchter der Bundesländer. Andere Wetten dürfen über das Internet getätigt werden. Die Online-Plattform ist noch recht neu, doch immer mehr Wettbegeisterte steigen dort ein.
Die Sportvereine laufen Sturm, denn das Verbot, Sportwetten über die privaten Wettanbieter im Internet zu tätigen, lässt auch die Fußballvereine und andere Sportverbände aufbegehren. Immerhin haben private Wettanbieter hohe Summen in den deutschen Sport investiert – Summen, die nach einem Verbot den Vereinen und Verbänden fehlen. Das Fatale an dem Verbot ist, dass sich nicht nur der private Wettanbieter strafbar macht, wenn er sich über das Urteil des BVerwG hinwegsetzt, sondern auch der Spieler kann strafrechtlich verfolgt werden. Weil die staatlichen Lotterien Ländereigentum sind, prüfen derzeit einige Bundesländer, ob sie nicht doch den Spielern die Möglichkeit bieten, über das Internet den Lottoschein auszufüllen. Bislang hat es nur ein Bundesland – nämlich Schleswig-Holstein – gewagt, seit dem 2.1.2012 den Spielern auch über das Internet das Lottospiel zu ermöglichen.
My home is my castle, jeder möchte sich im eigenen Heim sicher fühlen. Egal ob es um ein Haus oder eine Wohnung geht, Eigentum oder gemietet. Niemand möchte, dass unerwünschte Personen in den eigenen Sachen herumwühlen. Dieser Gedanke ist meist schlimmer als der verschmerzbare Verlust mehr oder weniger wertvoller Gegenstände. Also ist jeder Mensch, der es zu einem Haus oder einer für ihn selbst wertvollen Wohnungseinrichtung gebracht hat, bestrebt, Einbrecher fernzuhalten. Um dies zu erreichen, gibt es verschiedenste technische Möglichkeiten. Da sind zum Beispiel Alarmanlagen. Alarmanlagen sorgen für Sicherheit. Jedenfalls dann, wenn es keine Billigprodukte aus dem Supermarkt sind, wenn also ihre Qualität stimmt. Und wenn sie vom Fachmann eingebaut wurden. Fachmännisch eingebaute Alarmanlagen haben zwar durchaus ihren Preis, den sind sie aber auch wert. Denn man muss sie sich nur einmal anschaffen und Sie erhalten dann ein Leben lang.
Bruch ist Bruch, egal ob Ein- oder Hausfriedensbruch
Eine Alarmanlage hilft natürlich nur im Falle eines Einbruches, indem sie den Eigentümer warnt, dass sich fremde Personen in der Wohnung aufhalten. Bei einem Hausfriedensbruch jedoch ist sie wirkungslos, wenn bei diesem hat der Haus- oder Wohnungsbesitzer der entsprechenden Person meist selbst die Eingangstür geöffnet. In beiden Fällen jedoch ist der Zutritt dieser fremden Personen zur Wohnung nicht gestattet. Und ein Einbrecher zerstört meistens noch Türen oder Fenster bei seinem gewaltsamen Eindringen. Alarmanlagen unterscheiden sich durch die Art der Alarmauslösung. Es gibt Alarmanlagen, die völlig ohne Installation betrieben werden können. Sie messen den Luftdruck im entsprechenden Haus oder der Wohnung. Ändert sich der Luftdruck durch Öffnen von Tür oder Fenster, geben sie Alarm. Der Alarm kann wahlweise eine Sirene, ein Rundumlicht, eine Standleitung zur Polizei oder eine Wählverbindung zum Handynetz sein. Die meisten Alarmanlagen erfordern jedoch eine umfangreiche Installation, indem entsprechende Sensoren an Fenstern und Türen und ähnlichen Eindringmöglichkeiten angebaut werden.
Auch wenn es vielen noch so schwer fällt, sollte man sich mit dem Thema Erbrecht, Erben und Vererben, rechtzeitig auseinandersetzen und fachkundige Beratung beim Notar oder Anwalt einholen, um spätere Überraschungen und Komplikationen zu vermeiden. Ist der Letzte Wille nicht verfasst worden und es existiert kein notariell beglaubigtes Testament, ist es ein Irrglaube von vielen, dass der überlebende Partner alles erbt. Dann werden vielmehr Erbengemeinschaften mit den Kindern oder den Geschwister gebildet. Falls dann einer aus der Reihe tanzt, kann es zur Zwangsvollstreckung kommen. Mit einem Testament können Erbengemeinschaften verhindert werden. Bei minderjährigen Erben, die auch zu einer Erbengemeinschaft gehören, übernimmt das Gericht die Vormundschaft, was zeitaufwendig und nervenaufreibend sein kann.
Das alles kann nachgelesen werden auf Erbrecht auf Erbrecht-heute.de, da wird die komplexe Thematik übersichtlich und anschaulich erklärt. Hier findet der User immer viele nützliche Tipps und Tricks rund um das Thema Erbrecht. Und zwar rund um die Uhr, schnell, bequem und auch kostenlos. Da das Erbrecht eine ganz komplexe Sache ist, sind viele Menschen überfordert, wenn sie erstmalig mit der Thematik befasst sind.
Mit dem Erbrecht, das in Deutschland im Grundgesetz verankert ist, kann darüber verfügt werden, was mit dem Eigentum im Falle des eingetretenen Todes, geschehen soll. Genauso wird vom Erbrecht auch geregelt, wer Begünstigter ist und erbt. Der Pflichtteil ist der Teil eines Nachlasses, den der Erblasser bestimmten Erben nicht vorenthalten darf. Unter Erbrecht auf Erbrecht-heute.de erfährt man alle Informationen, auch darüber, ob ein Pflichtteilsberechtigter unter gewissen Umständen, seinen Pflichtteil ablehnen kann. Die gesetzlichen Erben sind der Ehepartner, die Kinder und die Enkelkinder, wenn keine Nachkommen vorhanden sind, erben auch die Eltern und deren Nachkommen. Am Ende der Erbfolge stehen dann immer auch die Großeltern und deren Nachkommen. Bei den Urgroßeltern gehören die Nachkommen dann aber nicht mehr zu den Erbberechtigten.
Die Erbschaftssteuer ist nur sehr schwer von der Schenkungssteuer zu trennen, denn gewissermaßen ist ein Erbe auch ein Geschenk, nämlich eine unentgeltliche Zuwendung des Erblassers an den Erben. Da auch der Gesetzestext nicht immer allgemein verständlich geschrieben ist, herrschen oft Unklarheiten. Mittlerweile jedoch befassen sich viele Internetseiten, wie das Internetportal unter dem Suchbegriff Erbschaftssteuer auf Erbrecht heute, eingehend mit dem Thema und bereiten es für alle Nutzer verständlich auf.
Die Erbschaftssteuer fällt immer dann an, wenn ein Erwerb aufgrund eines Todesfalls erfolgt (Erbschaft, Vermächtnis etc.). Als Schenkungssteuer wird sie bei Schenkungen unter Lebenden fällig und auch Zweckzuwendungen fallen unter die Erbschaftssteuer. Unter bestimmten Umständen können auch für Stiftungen und Vereine in regelmäßigen Abständen Erbschaftssteuern fällig werden. Doch nicht alles fällt automatisch unter die Steuerpflicht. Ausgenommen sind beispielsweise Gegenstände aus dem Haushalt des Verstorbenen. Solange der Wert von Wäsche, Geschirr und anderen Hausratgegenständen den Wert von 41.000,00 € nicht übersteigt, bleiben diese steuerfrei. Seltener, doch vorkommend, sind die Vererbung von Grundbesitz (oder Teile hiervon), Kunstgegenstände, Bibliotheken oder Sammlungen, welche eine gewisse Bedeutung für Kunst, Geschichte oder Wissenschaft haben. Liegt die Erhaltung dieser Gegenstände oder Einrichtungen im Sinne des öffentlichen Interesses werden diese von der Steuer ausgenommen und bleiben somit steuerfrei. Auch der Erwerb von Grundbesitz oder Teilen hiervon bleibt steuerfrei, wenn er für die Allgemeinheit zugänglich ist und gewerblich sinnvoll genutzt wird (Beispiel: ein Zoo oder ein Spielplatz).
Jeder, der ein Erbe antritt, welches der Erbschaftssteuer unterliegt, muss der Anzeigepflicht nachkommen. Das bedeutet, er ist verpflichtet, innerhalb einer Frist von drei Monaten, nachdem er erfahren hat, dass er Erbe ist, das Erbe anzuzeigen. Die Anzeige hat schriftlich an das zuständige Finanzamt zu erfolgen. Auch alle anderen beteiligten Personen und Institute (Banken, andere Ämter etc.) müssen dem Finanzamt Meldung über das Vermögen und die Schulden des Erblassers machen. Nur so kann eine einwandfreie und korrekte Abwicklung und Besteuerung des Erbes erfolgen.
Existenzgründer müssen sich nicht nur Gedanken um ihre Geschäftsidee machen, sondern sich auch für eine Rechtsform für ihr Unternehmen entscheiden und von dieser Entscheidung kann vieles abhängen. Schließlich mussten bereits einige Unternehmer für geschäftliche Schulden mit ihrem Privatvermögen haften und das wollen viele mit der Gründung einer GmbH umgehen. Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist nach den Einzelunternehmen die zweithäufigste Rechtsform für Unternehmen in Deutschland. Etwa 400.000 Gesellschaften dieser Art werden in Deutschland betrieben und die Gründer haben sich nicht immer vorab genau überlegt, worauf sie sich einlassen, denn diese Rechtsform birgt nicht nur Vorteile.
Mindestkapital & Formalien
Ohne rechtlichen Beistand sollte keine GmbH gegründet werden. Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vertragsaspekte sollten vom Profi geprüft werden und hier ist ein Steuerberater der perfekte Ansprechpartner. Für die Gründung einer GmbH muss ein Mindestkapital von 25.000.- Euro vorhanden sein. Diese Summe kann durch Bargeld, aber auch durch Maschinen oder Sacheinlagen oder einer Mischung aus beidem bestehen. Ein Gesellschaftsvertrag ist notwendig und muss verschiedene Punkte enthalten. In der Regel schreibt der Gesetzgeber folgenden Inhalt für eine Satzung vor:
• Betrag des Stammkapitals
• Gegenstand des Unternehmens
• Firma und Sitz des Unternehmens
• Höhe der Stammleinlage jedes Gesellschafters
Zudem muss eine GmbH im Gewerberegister der zuständigen Gemeinde eingetragen werden und die Gewerbetreibenden müssen zu den beitragspflichtigen Mitgliedern der Industrie- und Handelskammer gehören. Eine Anmeldung beim Finanzamt muss im Zuge der Gründung einer GmbH ebenfalls erfolgen, da Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer gezahlt werden müssen. Ein Steuerberater sollte daher bereits vor dem ersten Geschäftsmonat hinzugezogen werden. Die IHK muss abklären, ob sie Bedenken gegen den Geschäftsgegenstand anmelden würde und sollte daher bereits vor einem Eintrag informiert werden. Die Beurkundung der GmbH muss unbedingt vor der Einzahlung des Stammkapitals erfolgen, damit rechtliche Probleme diesbezüglich ausgeschlossen werden können. Das Kapital muss nämlich auf ein Konto der GmbH einbezahlt werden und ein solches kann erst nach der Beurkundung eröffnet werden.
Die Frage der Haftung
Die Haftungsfrage ist bei der Gründung einer GmbH ein wichtiger Punkt, denn nur wenn zweifelsfrei geklärt ist, wer im Ernstfall in welcher Höhe haftbar gemacht werden kann, sehen die Gründer schon vor der Unterschrift, welche Konsequenzen sie erwarten könnten. In der Regel werden mindestens zwei Personen eine GmbH gründen, die dann ihr Kapital ins Unternehmen einbringen. In Deutschland gelten diesbezüglich feste Vorschriften für die Höhe des Mindestkapitals und wenn keine Regelung bezüglich der Ergebnisverteilung erfolgt ist, kann es auch bei der Haftung problematisch werden. Entscheiden sich zwei Gründer für eine gemeinsame GmbH, muss die Höhe der jeweiligen Anteile im Vertrag genau festgehalten werden, damit sich später hier keine Streitpunkte ergeben können. In diesem Gesellschaftsvertrag muss auch die Festlegung der Organe erfolgen, denn hier wird nicht nur der Geschäftsführer bestimmt. Da ein Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer GmbH notariell beglaubigt werden muss, ist ein rechtlicher Berater generell für die Gründung einer GmbH empfehlenswert.
Göttingen (Deutschland), 21.09.2012 – Das Landesgericht Göttingen hat am Donnerstag einen 44 Jahre alten Mann zu zehn Jahren Haft verurteilt. Der Mann wurde in 30 Fällen schuldig gesprochen, seine Patentochter sexuell missbraucht zu haben. Zudem soll der Mann, aufgrund einer schweren seelischen Abartigkeit, anschließend in die Psychiatrie eingewiesen werden.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der Mann über Jahre hinweg an seiner Patentochter, welche bei dem ersten Missbrauch sechs Jahre alt war, sexuell verging und sie dabei schwer erniedrigte und misshandelte. Der 44-Jährige hatte seine Taten auf Videos festgehalten, welche von den Behörden sichergestellt wurden. Von Seiten der Staatsanwaltschaft und der Nebenklagevertreter wurden jeweils elf Jahre Freiheitsstrafe gefordert. Die Verteidigung plädierte auf neun Jahre Gefängnisstrafe.
Quelle: Wikinews
Einen Beruf von zuhause aus auszuüben, wird besonders in Deutschland immer beliebter. Zahlreiche Menschen, die beispielsweise gesundheitlich beeinträchtigt und deshalb nicht in der Lage sind, um täglich einen Arbeitsort aufzusuchen, erhalten bei einem Job, der zuhause ausgeübt wird, deutlich mehr Flexibilität. Die „Heimarbeiter“ können sich die Arbeit zudem frei einteilen und sind außerdem nicht an betriebliche Vorgaben gebunden.
Die Einsatzbereiche in puncto Heimarbeit sind vielfältig. Schreibarbeiten sind hier ebenso möglich, wie eine Tätigkeit als Subunternehmer, bei der Produkte für Auftraggeber und Firmen an den Mann respektive an die Frau gebracht werden wollen.
Das Thema Heimarbeit ist leider aber auch mit Kritik behaftet, die es im Vorfeld auszuräumen gilt. So gibt es auf dem Markt der Heimarbeitsberufe stets sehr viele sogenannte schwarze Schafe, die die Heimarbeiter zum einen zu äußerst schlechten Konditionen arbeiten lassen und diesbezüglich nur sehr geringfügige Löhne zahlen. Wenn überhaupt Geld gezahlt wird! Viele dubiosen Anbieter sind nämlich nur darauf aus, den Interessenten das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Trotz allem gilt Heimarbeit jedoch auch weiterhin als ein sehr sinnvolles Tätigkeitsfeld. Und wie für jede andere Arbeit auch, so gibt es auch für die Heimarbeit strenge gesetzliche Regelungen, an die sich der Auftraggeber/Arbeitgeber halten muss.
Die einzelnen Vorschriften sind im Heimarbeitsgesetz geregelt. In diesem Gesetz sind diverse rechtliche Bereiche zusammengefasst und der Bereich Löhne wird darin genauso festgeschrieben, wie die Tatsache, dass ein Heimarbeiter seine Tätigkeit ordnungsgemäß anmelden und versteuern muss. Für die Ausübung einer Tätigkeit in Heimarbeit kann zum Beispiel die Anmeldung beim Gewerbeaufsichtsamt verlangt werden. Bei freiberuflichen Tätigkeiten in den eigenen vier Wänden, genügt es in der Bundesrepublik Deutschland, die Tätigkeit beim Finanzamt anzumelden und eine Steuernummer zu erhalten.
Die Rechte der Auftragnehmer stärken
Die Gesetzesgrundlage für die Heimarbeit umfasst darüber hinaus aber auch Themen wie beispielsweise den Urlaub und den Mutterschutz. Diese Regelungen unterscheiden sich jedoch nicht weiter von denen, die in Angestelltenverhältnissen an einem festen Arbeitsort vorherrschen.
Wer sich einen attraktiven Nebenverdienst aufbauen möchte und beispielsweise in Heimarbeit Kugelschreiber anfertigen will, der kann sich im Internet umsehen. Online wird hier aber nicht nur auf die gesetzlichen Vorschriften umfassend eingegangen. Sowohl die Rechte der Arbeitnehmer als auch Pflichten und Rechte der Auftraggeber werden ausführlich erläutert. Weiterhin werden Möglichkeiten aufgezeigt, welche Tätigkeiten überhaupt zuhause im eigenen Arbeitszimmer ausgeführt werden können. Kennt der Arbeitnehmer seine Rechte und informiert sich über die gesetzliche Grundlage, so hat er große Chancen, einen guten Verdienst zu erwirtschaften. Entweder auf nebenberuflicher Basis oder im Haupterwerb. Vor allem der Onlinemarkt bietet zahlreiche Varianten, um effektiv von zuhause aus tätig zu werden.
