Erbrecht für Anfänger

Auch wenn es vielen noch so schwer fällt, sollte man sich mit dem Thema Erbrecht, Erben und Vererben, rechtzeitig auseinandersetzen und fachkundige Beratung beim Notar oder Anwalt einholen, um spätere Überraschungen und Komplikationen zu vermeiden. Ist der Letzte Wille nicht verfasst worden und es existiert kein notariell beglaubigtes Testament, ist es ein Irrglaube von vielen, dass der überlebende Partner alles erbt. Dann werden vielmehr Erbengemeinschaften mit den Kindern oder den Geschwister gebildet. Falls dann einer aus der Reihe tanzt, kann es zur Zwangsvollstreckung kommen. Mit einem Testament können Erbengemeinschaften verhindert werden. Bei minderjährigen Erben, die auch zu einer Erbengemeinschaft gehören, übernimmt das Gericht die Vormundschaft, was zeitaufwendig und nervenaufreibend sein kann.

Das alles kann nachgelesen werden auf Erbrecht auf Erbrecht-heute.de, da wird die komplexe Thematik übersichtlich und anschaulich erklärt. Hier findet der User immer viele nützliche Tipps und Tricks rund um das Thema Erbrecht. Und zwar rund um die Uhr, schnell, bequem und auch kostenlos. Da das Erbrecht eine ganz komplexe Sache ist, sind viele Menschen überfordert, wenn sie erstmalig mit der Thematik befasst sind.

Mit dem Erbrecht, das in Deutschland im Grundgesetz verankert ist, kann darüber verfügt werden, was mit dem Eigentum im Falle des eingetretenen Todes, geschehen soll. Genauso wird vom Erbrecht auch geregelt, wer Begünstigter ist und erbt. Der Pflichtteil ist der Teil eines Nachlasses, den der Erblasser bestimmten Erben nicht vorenthalten darf. Unter Erbrecht auf Erbrecht-heute.de erfährt man alle Informationen, auch darüber, ob ein Pflichtteilsberechtigter unter gewissen Umständen, seinen Pflichtteil ablehnen kann. Die gesetzlichen Erben sind der Ehepartner, die Kinder und die Enkelkinder, wenn keine Nachkommen vorhanden sind, erben auch die Eltern und deren Nachkommen. Am Ende der Erbfolge stehen dann immer auch die Großeltern und deren Nachkommen. Bei den Urgroßeltern gehören die Nachkommen dann aber nicht mehr zu den Erbberechtigten.

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