Viele Menschen suchen nach einer lukrativen Möglichkeit, um für das Alter vorzusorgen. Der Börsenhandel birgt solche Möglichkeiten, das nötige Fachwissen und die gefragte Risikobereitschaft jedoch immer vorausgesetzt.

Wer in den Börsenhandel einsteigen möchte, hat verschiedene Optionen. Zum einen ist es möglich, die eigene Hausbank zu nutzen, um Wertpapiere aller Art zu kaufen und gewinnbringend wieder zu verkaufen. Weniger zeitaufwendig und kostengünstiger ist es jedoch, einen Online-Broker mit dem Handel zu beauftragen. Allerdings birgt auch der Handel über einen professionellen Broker Risiken, die verlustreiche Folgen nach sich ziehen können. Gerade, wenn die Kursbewegungen an den Märkten heftig sind und es starke Schwankungen gibt, funktionieren viele Accounts über ein Online-Brokerage-Portal nicht mehr. Die gewünschte Aktion kann dann unter Umständen nicht schnell genug ausgeführt werden, was Schäden für den Anleger zur Folge hat. In diesem Fall fragen sich viele dann, ob sie den Online-Broker dafür haftbar machen und Schadensersatz einfordern können.

Immer eine Einzelfallentscheidung

In der Regel findet der Fachanwalt meist schnell heraus, ob der Broker seine vertraglichen Pflichten verletzt hat. Wurde im Vertrag zum Beispiel festgeschrieben, dass der Broker seine Aufträge sekundenschnell ausführt und der Auftragnehmer erkennt später, dass dieser Prozess jedoch Stunden in Anspruch nimmt, so kann der Broker für diese Pflichtverletzung tatsächlich haftbar gemacht werden.

Online-Broker, die bereits auf dem Prüfstand waren, brachten häufig das Argument, dass die Verzögerung beim Handel nicht durch sie selbst, sondern durch einen der Vertragspartner zustande gekommen sei. Diese Aussage hilft einem Online-Broker im Falle der Verzögerung jedoch nicht, da er nicht nur für sich, sondern auch für seine Erfüllungsgehilfen, also für die Vertragspartner haftet.

Doch kein Online-Broker möchte haftbar gemacht werden und hohe Schadensersatzforderungen leisten müssen. Deshalb versuchen einige Anbieter, sich von diesen Pflichten in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen auszunehmen. Dies ist jedoch untersagt und von Gesetzeswegen her nicht möglich.

Der Gesetzgeber kategorisiert die Hinterbliebenen des verstorbenen Erblassers und weist sie einer bestimmten Ordnung zu, so dass sich hieraus die Erbberechtigung von Gesetzes wegen ergibt. Die engsten Verwandten werden hierbei der ersten Ordnung zugeordnet, weiter entfernte Verwandte finden in höheren Ordnungen Berücksichtigung. Auf diese Art und Weise steht für den deutschen Gesetzgeber eindeutig fest, wer in welchem Umfang am Nachlass eines Verstorbenen beteiligt wird, sofern dieser nicht selbst in einer Verfügung von Todes wegen eine alternative gewillkürte Erbfolge festgelegt hat. Der Verwandtschaftsgrad der Hinterbliebenen wird hierbei im Zuge der gesetzlichen Erbfolge stets aus Sicht des Erblassers betrachtet.

Die Ordnungen des Verwandtenerbrechts in Deutschland

In der ersten Ordnung werden die Abkömmlinge des Erblassers zur Erbfolge berufen und so von Gesetzes wegen zu Erben. Anhand dieser Ordnung lassen sich die einzelnen Prinzipien des gesetzlichen Erbrechts in der Bundesrepublik Deutschland hervorragend veranschaulichen. Innerhalb jeder Ordnung herrscht das Repräsentationsprinzip, so dass die Existenz eines Erben alle anderen Erben dieser Ordnung, die nur über ihn mit dem Erblasser verwandt waren, von der Erbschaft ausschließt. Zugleich sind die erbberechtigten Erben einer Ordnung nebeneinander gleichberechtigt und teilen sich somit das Erbe.

Anhand der ersten Ordnung wird dies leicht deutlich. Sämtliche Kinder des Erblassers erben somit zu gleichen Teilen. Bei den Enkeln des verstorbenen Erblassers handelt es sich zwar auch um dessen Abkömmlinge, sind aber nur über ein Elternteil mit dem Erblasser verwandt. Lebt dieser Elternteil zum Zeitpunkt der Erbschaft, schließt er seine eigenen Nachkommen automatisch aus, so dass diese im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge unberücksichtigt bleiben. Ist ein Kind des Erblassers bereits vorverstorben, werden dessen Abkömmlinge zur gesetzlichen Erbfolge berufen, wodurch beispielsweise auch die Enkelkinder von Gesetzes wegen erben können.

Richtlinien und Prinzipien im BGB

Die gesetzliche Erbfolge folgt somit strengen Richtlinien und Prinzipien, die im Bürgerlichen Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland manifestiert sind. Existiert kein Erbe erster Ordnung, ist die zweite Ordnung oder eine noch höhere Ordnung relevant, je nachdem welche Verwandten vorhanden sind. Die zweite Ordnung ist hierbei den Eltern sowie deren Abkömmlingen vorbehalten. In der dritten Ordnung werden die Großeltern und deren Abkömmlinge berücksichtigt und die vierte Ordnung widmet sich den Urgroßeltern und deren Abkömmlingen.

Heutzutage gehört es zu jedem Arbeitsverhältnis dazu, vorab auch einen Arbeitsvertrag abzuschließen bzw. zu unterzeichnen. Dieser Vertrag soll sowohl den Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber schützen und Rechte wie Pflichten in schriftlicher Form fixieren.

Nicht selten werden jedoch aus arbeitsrechtlichen Gründen in Arbeits- als auch Tarifverträgen auch sogenannte Verfallsklauseln bzw. Ausschlussfristen geregelt. Diese bestimmen in erster Linie die unterschiedlichen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis. Werden diese nun beispielsweise binnen einer bestimmen Frist nicht erfüllt, so kann es zu einem sogenannten „Verfall“ oder auch „Ausschluss“ kommen.

Rechtsprechung zu Verfallsklauseln

Damit die Verfallsklauseln Wirkung erlangen, müssen im Arbeitsvertrag einige wichtige Punkte abgeklärt werden. Bei einstufigen Ausschlussfristen ist eine schriftliche Geltendmachung gegenüber dem Vertragspartner binnen einer bestimmten Frist vonnöten. Darüber hinaus muss jedoch stets auch die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren beachtet werden.

Bei der zweistufigen Ausschlussfrist hingegen ist bei einer ersten Frist die schriftliche Anmeldung gegenüber dem Vertragspartner zu tätigen. Wird diese Anmeldung abgelehnt, so muss mithilfe einer anschließenden Frist die gerichtliche Forderung des Anspruches erfolgen, damit diese nicht verfallen kann.

Ein Beispiel aus der Praxis

Der Arbeitnehmer hat laut vertraglicher Vereinbarung Ansprüche auf Überstundenvergütung. Diese Überstunden sind allerdings vom Arbeitgeber weder abgerechnet noch ausgezahlt worden. Damit diese Ansprüche nicht bis zu der im Vertrag vereinbarten Frist verfallen, hat der Arbeitnehmer die Überstundenzuschläge schnellstmöglich geltend zu machen.

Dies ist allerdings nur ein Fall, bei dem die Verfallsklausel zum Einsatz kommt. Tatsächlich gibt es jedoch sehr viele Bereiche im Arbeitsverhältnis, wo die Klausel einbezogen wird. So kann die Verfallsklausel ebenso für Lohn- als auch für Schadensersatzansprüche gelten.

Wichtig ist deshalb, vor einer jeden Vertragsunterzeichnung auch die Ausschlussfristen prüfen zu lassen. Damit diese Fristen und Klauseln wirksam sind, müssen sie für beide Parteien – in diesen Fällen eben für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer – dargelegt sein. Ein wichtiger Punkt für die Regelung der Ausfallklauseln sind natürlich die passenden Fristen, die hier nicht zu kurz sein sollten. Die Regelfrist, so sieht es das Gesetz vor, beläuft sich immerhin auf drei Jahre. Daher ist nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes eine Ausschlussfrist von weniger als drei Monaten unwirksam (BAG, Urteil vom 28.09.2005, Az.: 5 AZR 52/05).

Bei Streitigkeiten lieben einen Rechtsbeistand aufsuchen

Doch nicht immer sind in der heutigen Zeit Verfallsklauseln oder Ausschlussklauseln ganz so leicht durchzusetzen, wie es vielleicht scheint. Viele Arbeitnehmer lassen sich daher trotz vertraglicher Regelungen vom Arbeitgeber immer wieder vertrösten. Wer sich hier allerdings im Recht sieht, kann mithilfe eines Rechtsbeistandes seine Rechte geltend machen. So sind zahlreiche Anwälte spezialisiert und versiert im Bereich des Arbeitsrechts und können ihren Mandanten mit Rat und Tat beiseite stehen. Egal, ob ein Anwalt für Arbeitsrecht im Raum Stuttgart gesucht wird oder in einer anderen Stadt. Überall findet sich eine Kanzlei, die den Mandanten adäquat vertreten kann. Und ganz gleich, ob die Fälle Kündigungen, Abmahnungen, Arbeitszeugnisse, Abfindungszahlungen oder Probleme in Form von Ausfallklauseln beinhalten. Stets wird der Mandant hier rechtlich korrekt aufgeklärt und unterstützt werden.

Übrigens: Beratungsgespräche sind oftmals bereits via Telefon möglich!

Für eine ausführliche Beratung ist allerdings ein persönliches Gespräch von Vorteil.

In Zusammenhang mit dem Erbrecht treten regelmäßig die unterschiedlichsten Fragen auf. Juristische Laien, die sich näher mit dem Erbrecht befassen und Interesse daran haben, für den eigenen Erbfall vorzusorgen, stoßen mitunter recht schnell an ihre Grenzen, weil ihnen schlichtweg das Fachwissen fehlt. Gesetzestexte und vor allem das Bürgerliche Gesetzbuch sind zwar allgemein zugänglich, aber für viele Menschen schwer verständlich. Die juristische Fachsprache und überaus komplexe Sachverhalte stiften häufig Verwirrung statt für Klarheit zu sorgen. Fragen, wie zum Beispiel „Was erbt der Schwiegersohn?“, kommen so auf und verunsichern künftige Erblasser, die wissen möchten, was nach ihrem Tod mit ihrem Eigentum geschieht.

Bei sämtlichen Fragen zum Erbrecht ist ein Notar oder Fachanwalt der richtige Ansprechpartner. Hier sollte man gegebenenfalls unbedingt einen Fachmann aufsuchen, denn das Erbrecht ist ein überaus komplexes und zugleich wichtiges Thema. Wer kein juristisches Studium oder eine anderweitige rechtswissenschaftliche Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, ist für gewöhnlich auf die Kompetenz eines Experten angewiesen und sollte sich dies auch eingestehen. Mithilfe entsprechender Literatur kann man sich einen Überblick verschaffen und die grundlegenden Prinzipien des Erbrechts nachvollziehen, diese auf einen konkreten Erbfall unter Berücksichtigung aller Aspekte zu übertragen, erweist sich dahingegen als sehr schwierig.

Gerade Menschen in jüngeren oder mittleren Jahren sollten eine Versicherung zum Schutz gegen die Berufsunfähigkeit abschließen. Wenn man einen Unfall oder eine schwere Krankheit erleidet, ist man zumindest soweit abgesichert, dass man nicht von der Grundsicherung und damit vom Staat abhängig wird. Wer hier rechtzeitig vorsorgt ist in allen Eventualitäten auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Denn eine Rentenzahlung ist in Ernstfällen des Lebens ein gutes und beruhigendes Hilfsmittel, auch wenn man hierüber in jungen Jahren nicht gerne nachdenkt. 

Reicht die staatliche Versorgung bei Berufsunfähigkeit?

Die staatlichen Stellen können immer nur eine Grundversorgung gewährleisten. Zudem wird auch diese immer stärker abgebaut und ist nur noch für Menschen, die vor dem 2.1.1961 geboren sind versorgend tätig.

Diese Grundsicherung wurde geändert in eine Erwerbsminderungsrente, de ebenfalls große Versorgungslücken hinterlässt. Zudem kann der Staat auf den Eintritt in einen minderwertigen Beruf pochen, um den Lebensunterhalt zu sichern. Dies alles reicht in den allerseltensten Fällen auch für diese Personengruppen überhaupt aus, um den Lebensstatut auch nur annähernd zu sichern. Von einem Erhalt des sozialen Status reden wir hierbei noch überhaupt nicht.

Am Besten berechnet man seine monatlichen Ausgaben und baut gleich auch eine dynamische Erhöhung oder auch für Notfälle die Beitragsfreistellung mit ein. Wer den Betrag weder zu hoch noch zu niedrig ansetzt, kann auch die monatlichen Prämien leisten und sich beruhigt zurücklehnen.

Wer benötigt eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Auch wenn man eine Immobilie anschafft, ist dies ein wichtiger Baustein, um die dauerhaften Zahlungen zu sichern und nicht Gefahr läuft, das Eigentum wegen ausbleibender Ratenzahlungen zu verlieren. Wer also eine Familie abzusichern oder langfristige Verbindlichkeiten, wie zum Beispiel einen Hypothekenkredit abgeschlossen hat der sollte unbedingt auch über den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken.

Die Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung dieses Anbieters ermöglicht einen umfangreichen finanziellen Schutz, falls es aus gesundheitlichen Gründen unmöglich wird, den erlernten Beruf noch auszuüben.

Tipp: Achten Sie beim Vertragsabschluss darauf, dass eine monatliche Rente garantiert wird. Das ist wichtig, damit man während der vertraglichen Leistungsdauer gut abgesichert ist.

Bildquelle: pixabay.com, Lizenz: CC0

Ein steuerlich zutreffender Gewinn der Bürger muss in Deutschland ordnungsgemäß versteuert werden. Hierbei haben sowohl die Händler als auch der abhängig beschäftigte oder selbständige Bürger eine wahrheitsgemäße Steuererklärung zu erstellen. Die Abgeltungssteuer wird hierbei in der Anlage Kap angegeben, da diese für Kapitalerträge ausgefüllt werden muss.

Für wen besteht in Deutschland die Steuerpflicht?

Hierbei gilt grundsätzlich, dass steuerpflichtig ist, wer einen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Die Staatsangehörigkeit des Brokers im Forex-Handel oder ein im Ausland befindlicher Handelsort spielen hierbei keine Rolle, die deutsche Steuerpflicht besteht auch in diesem Fall.

Es gilt für diese Steuerart ein einheitlicher Steuersatz von 25 %. Das Einkommen im Bereich der Abgeltungssteuer wird dem allgemeinen Einkommen demzufolge nicht zugeschlagen sondern gesondert behandelt. Allerdings gilt in jedem Fall die so genannte Günstigerprüfung des Finanzamtes, was insbesondere für Anleger mit einem geringen Erwerbseinkommen interessant ist.

Welche Einkommensarten besteuert die Abgeltungssteuer?

Bei Wertpapieren und Devisengeschäften fällt die Steuerpflicht in den Bereich der Abgeltungssteuer. Ebenso verhält es sich mit Zinserträgen oder Dividendenzahlungen bei Aktien. Auch ein Kursgewinn bei Aktiengeschäften wird durch die Abgeltungssteuer abgedeckt.

Bei Zinserträgen kann durch den Sparer allerdings ein Pauschbetrag in Abzug gebracht werden, welcher im Jahr 2014 mit 801 € für Einzelpersonen und 1.602 € für gemeinsam veranlagte Ehegatten abgezogen werden kann von der Abgeltungssteuer.

Praktische Handhabung der Steuerpflicht

Die Abgeltungssteuer wird von den Banken direkt an das Finanzamt abgeführt, damit wird einer Steuerhinterziehung schon ein Riegel vorgeschoben. Verluste aus dem gleichen Steuerbereich werden hierbei in Abzug gebracht.

Eine steuerliche Bevorzugung durch den einheitlichen Steuersatz ist nicht ganz von der Hand zu weisen. Und auch deshalb ist das Handeln mit Devisen auch nach wie vor ein gutes Geschäft. Voraussetzung ist hierzu, dass man sich auf den Finanzmärkten weltweit gut auskennt. Besonders der Onlinehandel ist ein sehr flexibel aufgestellter Handelsbereich und aufgrund der ständig wachsenden technischen Finessen verbessert sich dies noch ständig. 

Das Vertragsrecht versteht sich als rechtswissenschaftliche Disziplin, die sich dem Vertragsabschluss widmet. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass es sich um kein eigenständiges Rechtsgebiet handelt. Der Ausdruck Vertragsrecht wird vielmehr als Oberbegriff für all die Gesetze und Rechtsnormen verstanden, die Verträge regeln. Dabei geht es nicht nur um das Zustandekommen vertraglicher Vereinbarungen, sondern ebenfalls um die betreffenden Wirkungen.

Was ist Vertragsrecht?

Das Vertragsrecht spielt in der Gesetzgebung eine zentrale Rolle, da es sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für Verträge befasst, die wiederum die Grundlage für Rechtsgeschäfte jeglicher Art sind. Von einem Vertrag spricht man immer dann, wenn mindestens zwei Willenserklärungen bezüglich eines Rechtsgeschäfts existieren. Bei den Vertragspartnern kann es sich um Privatpersonen, Unternehmen, Behörden oder auch andere Institutionen handeln. Juristische Laien, die sich erstmals mit dem Vertragsrecht auseinandersetzen, stellen oftmals überrascht fest, dass es dabei nicht zwingend der Schriftform bedarf. Mündliche Vereinbarungen sind ebenso wie zum Beispiel Online-Geschäfte zulässig und rechtskräftig.

Von Gesetzes wegen wird ein Vertrag stets als mindestens zweiseitiges Rechtsgeschäft betrachtet. Zugleich kann man darin ebenfalls eine freiwillige Selbstverpflichtung der Vertragsparteien sehen, denn diese stimmen dem Vertragsabschluss aus freien Stücken zu und können die jeweiligen Vereinbarungen im Rahmen der Vertragsfreiheit individuell festlegen. Der deutsche Gesetzgeber gibt lediglich den rechtlichen Rahmen vor.

Unabhängig davon, ob man sich als Jurastudent, kaufmännischer Angestellter oder anderweitiger Interessierter mit dem Vertragsrecht befasst, sollte man einige grundlegende Begriffe kennen. Nachfolgend finden sich einige wichtige Begriffe aus dem deutschen Vertragsrecht, die essentiell für den Vertragsschluss nach dem deutschen Recht sind:

  • Vertragsfreiheit
    Die Vertragsfreiheit ist die Basis des Vertragsrechts und in der Bundesrepublik Deutschland durch den Grundsatz der Privatautonomie geschützt. Sofern ein Rechtsgeschäft nicht dem geltenden Recht oder der guten Sitte widerspricht oder gesetzlichen Verboten entspricht, kann jedermann Verträge nach eigenem Ermessen schließen.
  • Geschäftsfähigkeit
    Damit ein rechtskräftiger Vertrag zustande kommen kann, müssen die Vertragspartner geschäftsfähig sein. Unter der Geschäftsfähigkeit versteht man die Fähigkeit, am Rechtsverkehr teilzunehmen und die daraus resultierenden Folgen zu erfassen. Wer dazu aufgrund seines geringen Alters oder einer Krankheit nicht in der Lage ist, ist nur eingeschränkt geschäftsfähig oder zuweilen auch geschäftsunfähig. Liegt keine Geschäftsfähigkeit vor, kann kein rechtsgültiger Vertrag geschlossen werden.
  • Zustandekommen von Verträgen
    Ein ganz wesentlicher Aspekt ist das Zustandekommen von Verträgen. Liegen Angebot sowie eine Annahme in übereinstimmender Form vor, kommt ein Vertrag zustande. Dieser muss nicht zwingend schriftlich fixiert werden, sondern kann durchaus auch in mündlicher Form erfolgen.

Wo ist das Vertragsrecht geregelt? – Das Vertragsrecht im BGB

Ein separates und dementsprechend deklariertes Vertragsrecht existiert in der deutschen Gesetzgebung nicht. Stattdessen liefert das Bürgerliche Gesetzbuch alle relevanten Rechtsnormen zum Vertragsrecht in stark abstrahierter Form. Im Bereich der Rechtsgeschäfte geht der allgemeine Teil des BGB auf Verträge ein und schafft so die juristische Basis. Das zweite Buch des BGB widmet sich ebenfalls diesem Themenspektrum, wobei hier stets von Schuldverhältnissen die Rede ist.

Insbesondere juristische Laien, die nicht mit dem Aufbau des Rechtssystems der Bundesrepublik Deutschland vertraut sind, suchen zunächst oftmals vergebens nach einem eigenständigen Vertragsrecht. Erst bei näherer Betrachtung des Themas zeigt sich, dass das hierzulande geltende Vertragsrecht in das Bürgerliche Gesetzbuch eingebettet ist. Dementsprechend ist das Vertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.

Was ist Vertragsrechtsschutz?

Wenn es um das Vertragsrecht geht, fällt auch immer wieder der Begriff Vertragsrechtsschutz. Dabei handelt es sich um eine auf das Vertragsrecht fokussierte Rechtsschutzversicherung, die immer dann greift, wenn ein Vertrag nicht oder nur unzureichend erfüllt wurde.

Oftmals ist die Freude am frisch renovierten oder neu bezogenen Eigenheim schnell getrübt –nämlich dann wenn sich Baumängel auftun, die der Bauherr vorher nicht gesehen hat. Neben allem Ärger stellt sich nun die Frage: Wie soll man reagieren, wenn die Baufirma alle Fehler von sich weist und für die Behebung der Mängel nicht aufkommen will?

Wer ist Verursacher des Schadens?

Als Erstes sollte untersucht werden, wer tatsächliche für das Gewerk, bei dem der Mangel aufgefallen ist, verantwortlich gemacht werden kann. Hier sollte beachtet werden, dass immer der Vertragspartner selbst und nie dessen Subunternehmer zur Verantwortung gezogen werden müsste. Hat der Subunternehmer den Mangel verursacht, so muss der Vertragspartner den Schaden mit diesem klären und abrechnen und nicht der Bauherr selbst mit dem Subunternehmer.

Klärung der Haftung bei Mängelrügen

In der Regel haftet der Bauträger für alle angefallenen Schäden, es sei denn, der Bauherr hatte bauliche Sonderwünsche, die explizit an einen separaten Handwerksbetrieb weitergereicht wurden. In diesem Fall haftet der jeweilige Handwerksbetrieb für den entstandenen Schaden. Die gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen für das richtige Einreichen einer Mängelrüge ergeben sich aus den vorab getätigten Vertragsabschlüssen, wie beispielsweise dem Kaufvertrag, den Bauplänen und allen weiteren behördlichen Bescheiden. Hier greift die aktuelle Rechtslage. Bei Verträgen mit Bauträgern ist es ratsam darauf zu achten, dass explizit auch die bei der Förderungsstelle unterzeichneten Erklärungen ihre vertraglichen Wirkungen entfalten. Hier sollte vorab geklärt werden, ob die Anwendung der Ö-Norm B2110 vereinbart ist, die allerdings für den Konsumenten große Einschränkungen beinhalten.

Nachfrist zur Behebung setzen

Wer Mängelrügen beim Hausbau rechtlich durchsetzen will der kommt nicht umhin, dem Vertragspartner eine angemessene Nachfrist zu setzen, in der er die Mängel beseitigen kann. Werden die Mängel innerhalb dieser Zeit nicht behoben, so kann der Bauherr hier rechtliche Schritte einleiten. Das Einholen von Informationen oder eines anwaltlichen Rats, beispielsweise in Portalen wie einem Ratgeber Recht kann zwar schnell die Möglichkeiten aufdecken, doch bei großen Schäden lohnt es sich auch Geld in die Hand zu nehmen und den Fachmann einzubeziehen.

Ein Unternehmer muss sich nicht nur mit betriebsinternen Abläufen und Problemen beschäftigen, sondern auch jede Menge Zeit in Büroarbeit investieren. Als Unternehmer mit ein paar Angestellten können Buchhaltung, Steuererklärung und Gehaltsabrechnung dafür sorgen, dass nur noch wenig Zeit für die eigentlichen Aufgaben im Betrieb bleiben und viele Firmenchefs überlegen dann, ob sich die Anstellung einer Bürohilfe lohnt. Natürlich verursacht die Anstellung von zusätzlichem Personal enorme Kosten und oft reicht die Arbeit nicht für einen vollen Arbeitsplatz. Flexible Arbeitszeiten und damit flexible Lohnkosten sind aber in der Praxis nur schwer machbar und eine Alternative muss gefunden werden. Die Gehaltsabrechnung kann man auch einfach outsourcen. Das heißt, man gibt die Unterlagen für diese Berechnungen einfach an einen vertrauenswürdigen Dienstleister weiter, der selbstständig die Gehälter errechnet und dafür sorgt, dass alle Abrechnungen pünktlich auf dem Tisch liegen. Durch das Outsourcen dieser stets wiederkehrenden Büroarbeit entsteht viel Zeit, die vom Unternehmer sinnvoller genutzt werden kann. Abläufe lassen sich optimieren, neue Kunden können geworben werden und auch ein paar freie Stunden sind so möglich. Die Kosten für das Outsourcen der Gehaltsabrechnung sind verglichen mit eigenem Personal gering und bei einer guten Kommunikation lassen sich alle eventuell entstehenden Probleme und Veränderungen zeitnah aufarbeiten. Gerade kleine Unternehmen profitieren vom Dienstleistungsbereich bei den gängigen Bürotätigkeiten und inzwischen gibt es viele Dienstleister, die zuverlässig und schnell arbeiten. Online lassen sich schon nach wenigen Minuten mit den bekannten Suchmaschinen verschiedene Anbieter finden und die meisten Dienstleister senden auf Anfrage innerhalb von 24 Stunden ein unverbindliches Angebot zu. Einige Dienstleister arbeiten während der ersten, Probephase der Zusammenarbeit für kleines Geld und so kann sich jeder Unternehmer ein Bild von seinem zukünftigen Geschäftspartner machen, ehe er sich langfristig entscheidet.

Juristisch betrachtet ist eine Kündigung eine einseitige rechtlich gestaltete Willenserklärung, die auf die Beendigung eines Vertragsverhältnisses (Arbeitsverhältnis) in der Zukunft gerichtet ist. Dabei können beide Seiten, sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer eine Kündigung aussprechen. Damit die Kündigung rechtswirksam wird, müssen juristische Formen eingehalten werden. Wegen der Nichtbeachtung dieser Formen oder weil viele Arbeitnehmer den Kündigungsgrund als nicht gerechtfertig ansehen, legen sie Beschwerde beim Arbeitsgericht ein. Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer das Recht, jede Kündigung von einem Arbeitsgericht überprüfen zu lassen. Dazu muss man aber strikte Fristen einhalten, wenn der Widerspruch erfolgreich sein soll. Es gilt eine Widerspruchsfrist von 3 Wochen. Sollten während dieser Zeit keine Einwände erfolgen, wird die Kündigung rechtswirksam. Daher begibt sich ein Arbeitgeber, dem gekündigt wurde, am besten sofort zu einem Rechtsanwalt, um sich über die nötigen Schritte beraten zu lassen. Der Anwalt überprüft zunächst, ob die juristische Form der Kündigung eingehalten wurde. Um gültig zu sein, muss die Kündigung in schriftlicher Form, nicht per E-Mail oder mündlich, erfolgen. Die Kündigung muss unterschrieben sein. Vor der Kündigung muss der Betriebsrat gehört worden sein. Die Personenkreise der Schwerbehinderten oder Schwangeren unterliegen besonderen gesetzlichen Bestimmungen und ihnen darf nicht einfach gekündigt werden. Eine Kündigung ist auch unwirksam, wenn sie gegen das Kündigungsschutzgesetz verstößt, weil sie beispielsweise sittenwidrig ist. Die ordentliche Kündigung beendet das bestehende Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist. Diese Kündigungsfristen sind häufig in den betreffenden Tarifverträgen festgelegt. Im Bereich des Arbeitsrechts wird zwischen drei Arten von Kündigungsgründen unterschieden: die personenbedingte, die betriebsbedingte und die verhaltensbedingte Kündigung. Je nach der Sachlage sind die Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine fristgerechte Kündigung sehr unterschiedlich. Darum prüft der Anwalt am besten die betreffende Kündigung und unternimmt die erforderlichen Schritte. Selbst gegen eine außerordentliche Kündigung kann geklagt werden.