Die Beweisaufnahme dient der Feststellung des richtigen Sachverhaltes. Nach der Beweisaufnahmeverordnung gibt es hierbei ganz klar geregelte Grundsätze. Es ist wichtig, dass die Beweise auch gerichtlich zugelassen sind.

Das deutsche Recht zur Beweisaufnahme

Gerichte sind dazu verpflichtet, vorgelegte Beweise auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Diese müssen als Beweis zulässig und begründet sein. Sobald das Gericht von diesen Grundlagen überzeugt ist, erhalten sie die Beweiswürdigung. In verschiedenen Fällen genügt dem Gericht nicht nur die fremde Wahrnehmung oder Fachkunde Dritter, sondern sie verlangen zudem die persönliche Augenscheinnahme.

Indizienbeweise müssen sehr achtsam behandelt werden. Da beim Indizienprozess die Ermittlung des tatsächlichen Tathergangs nur sehr schwer einwandfrei festgestellt werden kann, sind beweiserhebliche gerichtliche Beweise um so wichtiger.

Ausschlaggebend für das Urteil sind nicht nur die Beweismittel, sondern das direkte Gerichtsverfahren mit der mündlichen Verhandlung. Zusätzliche Beweise können die Anwälte nach Zulassung durch die Gerichte in aller Regel noch einbringen. Doch nicht nur die mündlichen Aussagen, sondern auch schon die vorausgehenden Zeugenaussagen-Protokolle werden als Beweismittel einbezogen. Auch Polizeibeamte, welche die Vernehmungen durchgeführt haben oder Detektive, die zur Wahrheitsfindung beitragen können werden zumeist als Zeugen vernommen.

Beweisaufnahme mittels Zeugen und Urkunden

Zivilgerichte verlangen bei der Beweisaufnahme verschiedene Voraussetzungen:

• Augenschein

• Zeugenaussagen

• Gutachten von Sachverständigen

• Beweiskräftige Urkunden

• Vernehmung der beteiligten Parteien

• Persönlicher Augenschein des Richters

• Zeugenaussagen der Observation

In Ausnahmefällen kann das Beweismaß auch herabgesetzt werden, ansonsten müsste die Klage abgewiesen werden. Beweiserhebungen können auch mittels Videokonferenzen stattfinden. Eine Vorrangigkeit verschiedener Beweisführungsmethoden gibt es nicht. Jeder Beweis, der gerichtsfähig ist trägt schließlich zur Klärung des Falles bei und hilft dem Richter bei der Urteilsfindung.

Professionelle Überwachung von Personen zur Beweisführung

Unter bestimmten Voraussetzungen sind durch Observation gewonnene Erkenntnisse bei Gericht verwertbar. Observationen werden beispielsweise bei Betriebsspionage, Lohnfortzahlungsbetrug, weitere Betrugsdelikte, Ehebruch, Mitarbeiterdiebstahl usw. Professionelle Observierer sind in der Lage zur Beschaffung vor Gericht verwertbarer, zeugenbasierter Beweise beizutragen.

Rechtsanwälte oder auch Privatleute oder gewerbliche Kunden können eine Observation beauftragen. Hierbei sollte der Auftrag zur Erhärtung eines begründeten Verdachts klar formuliert werden. Wenn der Sachverhalt zu einer zivil- oder strafrechtlichen Verhandlung geklärt werden soll, müssen die Beweise bestimmte Voraussetzungen erfüllen um zugelassen zu werden. Neben der Komplexität und Sensibilität bei solchen Beobachtungen gehört auch das Wissen um die rechtliche Zulassung der Beweismittel. Nicht jeder Beweis, der dem Richter zugeführt wird ist bei einem Prozess auch zugelassen.

Qualifizierte Beweise durch mobile Observation

Erfahrene Detekteien sorgen dafür, dass die erforderlichen Qualifikationen ihrer Mitarbeiter bei regelmäßigen praktischen Schulungen gewährleistet sind. Damit die Beweisführung geordnet abläuft bedarf es auch einer ausgeklügelten Strategie. Das strenge Datenschutzrecht hindert die Ermittler jedoch häufig innerhalb legaler Möglichkeiten an diese Beweissicherung zu gelangen. Hier ist akribisch genaue Arbeit gefragt, ansonsten sind die Beweise vor dem Richter ohne Wert.

Die mobilen Observationen sind sehr kosten- und zeitaufwendig, weshalb dieser Aufwand sehr genau überlegt werden muss.

Der Schutz des geistigen Eigentums ist hierzulande in verschiedenen Sondergesetzen geregelt. Hierzu gehören unter anderem das Urheberrechtsgesetz, das Patentgesetz sowie das Markengesetz. Es ist generell möglich, sich jedwede Idee schützen zu lassen. Wenn es Gesetze gibt, die Schutz bieten, liegt es allerdings stets auch in der Natur der Sache, dass es automatisch auch zu Schutzrechtsverletzungen kommt.

Rechtsanwaltskanzleien wie BBS Law haben sich speziell auf die rechtlichen Fragen rund um den Schutz von geistigem Eigentum spezialisiert. Dabei werden die Anwälte sowohl tätig, wenn jemand eigene Schutzrechte verletzt, wie auch, wenn man zu Unrecht einer Schutzrechtsverletzung beschuldigt wird.

Kleinigkeiten reichen oftmals aus

Gerade durch die Verbreitung des Internets kann es relativ schnell zu einer Schutzrechtsverletzung kommen. Schon das Hochladen eines Herstellerbildes bei eBay reicht aus, um eine Schutzrechtsverletzung zu begründen. Die Folge ist dann oftmals eine Abmahnung mit hohen Folgekosten. Dies gilt auch bei der Verwendung von fremden Textpassagen oder dem unerlaubten Herunterladen von Musikstücken.

Nicht immer ist das Zusenden einer solchen Abmahnung jedoch auch wirklich rechtens. Deshalb ist es ratsam, vor der Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung oder dem Bezahlen der Gebühr stets einen Fachanwalt zu konsultieren. In vielen Fällen kann die Abmahnung abgewendet oder zumindest der Betrag gemindert werden.

Auch wer selbst Opfer einer Schutzrechtsverletzung wird, sollte sich immer anwaltlichen Beistand holen. Nur so ist sichergestellt, dass eine Abmahnung rechtskonform durchgeführt wird.

Fachanwälte besitzen das nötige Know-how

Die Gesetzgebung zum Schutz des geistigen Eigentums ist sehr vielfältig und nicht immer leicht zu durchschauen. Fachanwälte haben sich jedoch gerade auf diesen Bereich spezialisiert und besitzen deshalb eine enorme Erfahrung und das erforderliche Know-how. Dabei übernehmen die Anwälte nicht nur die Vertretung in einem möglichen Rechtsstreit, sondern führen beispielsweise auch Schutzrechtsrecherchen durch und prüfen die eigenen Produkte und Konzepte auf mögliche Verletzungen. Dazu unterstützen sie Unternehmen bei der Ausgestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Lizenz- oder Softwareverträgen. Die Investition in einen Fachanwalt macht sich so auf Dauer in jedem Falle bezahlt.

Wenn es um die Errichtung eines Testaments geht, haben künftige Erblasser grundsätzlich die Wahl zwischen einem eigenhändigen und einem öffentlichen Testament. Beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile, so dass man sich im Vorfeld genau informieren sollte. Ein eigenhändiges Testament bedarf keiner notariellen Beurkundung und wird vom Testator allein und handschriftlich errichtet. Folglich entstehen durch eine solche Verfügung von Todes wegen keine Kosten wie bei einem öffentlichen Testament. Nichtsdestotrotz ist ein öffentliches Testament vor allem im Falle einer bevorstehenden Immobilienerbschaft durchaus sinnvoll. Durch die notarielle Beurkundung, die hierbei obligatorisch ist, verschafft man sich ein Höchstmaß an Sicherheit. Zudem nimmt der Notar eine ausführliche Beratung seines Mandanten vor und kann diesen bei der Errichtung seines Testaments maßgeblich unterstützen. Als Testator kann man seinen letzten Willen beispielsweise bezüglich des im Nachlass befindlichen Hauses zum Ausdruck bringen und der Notar erarbeitet ein entsprechendes Testament. Da es sich bei einem Notar um einen erfahrenen Juristen handelt, ist dieser mit dem Erbrecht bestens vertraut und somit eine große Hilfe, wenn es darum geht, testamentarisch zu bestimmen, wer das Haus erben soll.

Möglichkeiten zur testamentarischen Gestaltung einer Immobilienerbschaft

Hauseigentümer sollten sich hinsichtlich ihrer Verfügung von Todes wegen nach Möglichkeit juristischen Beistand suchen. Sie können beispielsweise auf ein öffentliches Testament zurückgreifen, schließlich geht eine Immobilienerbschaft nicht selten mit Konflikten einher. Dann ist es zumindest gut, wenn die letztwillige Verfügung eindeutig und rechtskräftig ist. Ein erfahrener Anwalt oder Notar kennt außerdem die Fallstricke des deutschen Erbrechts und sorgt dafür, dass sein Mandant ein rechtskräftiges Testament errichtet. Darüber hinaus wird der Testator, bei dem es sich für gewöhnlich um einen juristischen Laien handelt, auf die Möglichkeiten zur testamentarischen Gestaltung einer Immobilienerbschaft aufmerksam gemacht.

Verzichtserklärungen zur Aushebelung des Pflichtteilsrechts?

Eine gute Möglichkeit zur Absicherung einer Immobilienerbschaft sind Verzichtserklärungen. Wer einer bestimmten Person sein Haus vererben möchte, darf hierbei nicht außer Acht lassen, dass andere Miterben basierend auf dem Pflichtteilsrecht Ansprüche geltend machen könnten. Hierdurch könnte der Immobilienerbe mitunter in Bedrängnis geraten, weil er seine Miterben möglicherweise auszahlen muss. Indem man als künftiger Erblasser das Gespräch mit seinen Angehörigen sucht, kann man die Immobilienerbschaft in gewisser Hinsicht vorbereiten. Eine Verzichtserklärung durch die Pflichtteilsberechtigten kann für Sicherheit sorgen, denn hierdurch wird sichergestellt, dass der Verzichtende im Erbfall keinerlei Ansprüche geltend und dem Immobilienerben das Haus nicht streitig machen kann. Geht es um eine solche Verzichtserklärung, ist der Notar der richtige Ansprechpartner bei der Vertragsgestaltung und nimmt zudem die notwendige notarielle Beurkundung vor.

Der Mindestlohn war während den Wahlen das Hauptthema einiger Parteien. Die Wäschereibranche einigt sich schon seit einigen Jahren und bemüht sich deshalb schon lange um faire Löhne und zwar ganz ohne politische Vorgaben.

Schon seit 2009 gilt in der Wäscherei – Branche ein einheitlicher Tarifvertrag mit einer verbindlich festgelegten Lohnuntergrenze. Dieser wurde im März 2013 neu verhandelt und abgeschlossen. In den nachfolgenden Absätzen wird eingehend auf die neuen Regelungen eingegangen.

Vorgaben zum Mindestlohn der Wäschereibranche im Laufe der Jahre

Grundsätzlich wird der ausgehandelte Mindestlohn an alle Beschäftigten bezahlt. Hierbei ist es egal ob dies dauerhaft Angestellte oder Aushilfen wie Leiharbeiter oder Schüler und Studenten sind. Natürlich erhalten die Azubis gesonderte Ausbildungsvergütungen. Vertiefende Informationen zu diesem gesamten Bereich der Wäschereibranche und den laufend aktualisierten Mindestlohn-Angaben finden Sie im Internet. Zudem erhalten Sie dort auch weitere Fachartikel zu dieser boomenden Branche.

Der Mindestlohn ist nach wie vor in Ost und West unterschiedlich gestaltet. Dies ist im Prinzip mehr als 20 Jahre nach der Wiedervereinigung Deutschlands ein unhaltbarer Zustand. Aus diesem Grund ist es das Ziel, bis zum Jahr 2016 einen einheitlichen Mindestlohn von 8,75 € zu erreichen.

Im Jahr 2013 beträgt der Mindestlohn in der Wäschereibranche:

Mindestlohn West 8,25 €

Mindestlohn Ost 7,50 €

Diese Ungleichbehandlung empfinden die Bürger der Ostländer schon längst nicht mehr als gerechtfertigt.

Bedingungen zum Mindestlohn in der Wäscherei-Branche

Von der Anzahl der Beschäftigten ist es nicht abhängig, ob die Bezahlung des Mindestlohnes Pflicht wird. Alle Großwäschereien, die zumindest achtzig Prozent ihres gesamten Umsatzes mit Firmenkunden abwickeln müssen den ausgehandelten Mindestlohn bezahlen. Maßgeblich ist auch der Umsatz und das Privatkundengeschäft zählt hierbei nicht.

Folgerichtig sind von den Bedingungen der Mindestlohnpflicht die Wäschereien entbunden, die weniger als den vorher genannten Umsatz machen. Ebenso fallen unter § 2 der Anwendungsausnahmen auch Behindertenwerkstätten. Auch chemische Reinigungen erbringen keine Waschleistungen und deshalb gehören sie im engeren Sinne auch nicht zum Wäscherei Bereich.

Die meisten Deutschen befassen sich nur ungern mit steuerlichen Angelegenheiten, so dass auch die Erbschaftsteuer eine Sache ist, die in der Regel Unbehagen auslöst. Ein Erbfall ist ohnehin eine absolute Ausnahmesituation, die Hinterbliebene zum Teil an ihre Belastungsgrenzen bringt. Die Trauer um den verstorbenen Erblasser, Unklarheiten bezüglich der Aufteilung des Nachlasses und etwaige Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft sind äußerst aufwühlend und können mitunter an die Substanz gehen. Nichtsdestotrotz gibt es im Erbrecht einige Dinge, die keinen Aufschub dulden. Die Erbschaftsteuer gehört hierzu, weshalb Erben rasch eine entsprechende Erklärung beim zuständigen Finanzamt abgeben sollten.

Online Marketing ist ein Gebiet, das viel Wissen, Erfahrung und Fingerspitzengefühl verlangt. Das Internet vergisst nie etwas und schlechtes Marketing kann auch bei einem guten Produkt schnell zum Aus führen. Ein komplexes Konstrukt aus Domainname, Werbemaßnahmen und dem Inhalt der Webseiten kann ein Produkt oder eine Dienstleistung innerhalb kürzester Zeit bekannt machen und das im positiven wie im negativen Sinn. Wer hier nicht genau weiß, was er tut, kann sich und seinem Unternehmen mehr Schaden als Nutzen zufügen. Oft kann nur ein Profi dabei helfen, das Online Marketing richtig anzugehen, denn viele Unternehmen sind sich der rechtlichen Konsequenzen bei unausgereiften Maßnahmen nicht bewusst. Dabei ist es zwar nicht zwingend notwendig mit dem Profi am gleichen Tisch zu sitzen, aber ein persönlicher Kontakt kann durchaus hilfreich sein. Eine SEM Agentur in Hamburg findet man beispielsweise einfach und bequem über die gleichen Suchmaschinen, für die man auch die eigenen Inhalte seiner Webpräsenz optimiert. SEM und SEO sind zwei Begriffe, die entscheidend beim Online Marketing mitwirken und ohne Suchmaschinenmarketing und Suchmaschinenoptimierung kann keine Webseite erfolgreich werden. Doch schon vorher bei der Wahl des Domain-Namens kann man einiges falsch machen. Den Namen einer Seite sollten die Besucher schnell mit einer „Marke“ verknüpfen können und natürlich dürfen fremde Markennamen nicht ohne Genehmigung genutzt werden. Danach folgt der Inhalt der Webseite, auch Content genannt. Beim Design darf sich oft ein Profi verwirklichen, aber an den Texten wird gespart. Dabei ist es wichtig, die Regeln der Sorgfalt einzuhalten und sicherzustellen, dass die eigenen Inhalte nicht rechtswidrig sind. Steht die Webseite, geht es an die Werbung. Suchmaschinen-Werbung ist hier ein Stichwort und auch Affiliate-Werbung wird als Online Marketing Maßnahme immer beliebter. Doch auch danach gibt es noch weitere Möglichkeiten und wer sich hier genauer einlesen möchte, kann dies mit dem gut verständlichen Buch Online Markting & Recht von Martin Schirmbacher tun.

Im Zeitalter des World Wide Web werden immer mehr Geschäfte und Transaktionen online abgeschlossen. Der Onlinehandel boomt und auch die mittels Internet angebotenen Dienstleistungen erfreuen sich starker Nachfrage. Was sich für die Unternehmen und auch die Kunden zunächst als sehr praktisch und lukrativ darstellt, birgt oftmals jedoch ein großes Risiko. Wer das Kleingedruckte bei den Onlineverträgen nicht liest, der läuft Gefahr einen Vertrag abzuschließen, den er so und in dieser Form gar nicht abschließen wollte.

Besonders im Internet gibt es zahlreiche „schwarze Schafe“, die gutgläubigen Usern das Geld aus der Tasche ziehen und/oder diese möglichst lange an eigene Verträge binden wollen.

Onlinegeschäfte werden in allen Berufszweigen getätigt. Neben dem Versandhandel, der noch immer einen führenden Platz einnimmt, sind es auch die Handwerksbetriebe, die durch das Internet einen Umsatzzuwachs verzeichnen können. So kann der Kunde beispielsweise einfach nur Tapezierer Köln oder Dachdecker Berlin eingeben, und schon erhält er eine meist lange Liste aller möglichen Betriebe. Um bei Onlineverträgen kein Risiko einzugehen, ist es in einigen Fällen sinnvoll, sich vorab einen Rechtsberater zu Hilfe zu nehmen, der diese Verträge auf ihre Rechtsgültigkeit prüft. Dies sollte jedoch nicht unbedingt immer der nächstgelegene Rechtsanwalt um die Ecke sein, sondern eventuell besser ein Anwalt, der sich auf Internetgeschäfte spezialisiert hat. Auch diese können mittlerweile schon online kontaktiert werden, sodass eine lange Anfahrt hier nicht von Nöten sein wird.

Privatpersonen können sich des Weiteren auch einen Rat bei den zuständigen Verbraucherzentralen holen. In den meisten Fällen reicht hier ein Besuch, um zu prüfen, ob der Vertrag rechtsgültig ist und den Vertragspartner nicht ungerechtfertigt an eine Pflicht bindet, die er selbst so nicht unterzeichnen wollte.

Mit der Agenda 2010, die am 14.3.2003 mit der Regierungserklärung von Gerhard Schröder erstmals in die Öffentlichkeit drang, sollte alles besser werden. Die damalige Bundesregierung, aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen bestehend, wollte damit den Langzeitarbeitslosen helfen, schneller wieder in Brot und Arbeit und weg vom Arbeitslosengeld zu kommen. Dafür sollten die Mitarbeiter der Jobcenter sorgen. Es sollte eine große Reform werden, von der sich Gerhard Schröder einen Befreiungsschlag gegen die Arbeitslosigkeit erhoffte. Die Mitarbeiter der Jobcenter sind überlastet und kaum ein Bescheid ist korrekt. Von Maßnahmen, die dazu dienen, die Leute wieder in Arbeit zu bringen, sind sie weit entfernt. Es ist erschreckend dass sich die Sozialgerichte betreffend, in den Monaten von Januar bis November des Jahres 2010 von einer Klageflut überrollt sahen, die sich auch im Jahre 2011 fortsetzt. Waren es 2010 noch 150.000 neue Klagen, die auf die Sozialgerichte zugekommen waren, wird sich im Jahre 2011 die Zahl der neuen Klagen erhöhen. Beim Sozialgericht Berlin spricht man von 20 % mehr Klagen als im Vorjahr. Damit muss nicht nur das Sozialgericht in Berlin rechnen, davon sind sämtliche Sozialgerichte in allen Bundesländern betroffen. Grund für die Klagen sind meist Bescheide, die nicht stimmen, Zahlungen, die nicht pünktlich eingehen und, was leider sehr oft vorkommt, keine Bearbeitung der Widersprüche. Die Sozialgerichte geben der Mehrzahl der Kläger Recht. Etwa 60–75 % der Klagen werden von den Jobcentern verloren. Die wenigen Rechtsanwälte, die sich auf Sozialrecht spezialisiert haben, sind überlastet. Die Mitarbeiter des JobCenter können sich nicht um den einzelnen Fall bzw. Menschen kümmern, da ein/e Mitarbeiter/in für viele Menschen Ansprechpartner ist. Durch diese Überlastung werden viele Anträge nicht korrekt berechnet und so kann es vorkommen, dass Antragsteller mehrere unterschiedliche Bescheide zu einem Vorgang erhalten.

Arbeitslos werden kann jeder und das auch ohne Eigenverschulden. Daher hat der Staat Leistungen bereitgestellt, die unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden. Allgemein hält sich der Glaube, dass nur ein Anspruch auf Arbeitslosengeld entsteht, wenn 360 Kalendertage Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichtet wurden. Doch tatsächlich gelten andere Voraussetzungen.

Natürlich muss man zunächst einmal arbeitslos sein, um überhaupt Arbeitslosengeld beziehen zu können. Dazu muss man sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Dann wird überprüft, ob die Anwartschaftszeit erfüllt wurde. Hier gilt, dass innerhalb der letzten zwei Jahre vor Antragstellung 360 Kalendertage beitragspflichtig gearbeitet oder die verkürzte Anwartschaft erfüllt wurde. Eine verkürzte Anwartschaftszeit kann ebenfalls dazu führen, dass ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Sie liegt vor, wenn der Arbeitnehmer in den letzten beiden Jahren vor Antragstellung mindestens 180 Tage in Versicherungspflichtverhältnissen gestanden hat und diese Beschäftigungen überwiegend auf nicht mehr als sechs Wochen begrenzt waren. Wer häufig den Job gewechselt hat, muss nachweisen dass er die Anwartschaftszeit oder die verkürzte Anwartschaftszeit erfüllt hat. Dies wird durch Lohnabrechnungen erreicht und auch Nachweise der Arbeitgeber werden verlangt.

Im Internet findet man verschiedene Arbeitslosengeldrechner die anhand der persönlichen Daten die wahrscheinliche Höhe des Arbeitslosengelds errechnen. So kann man eine erste Summe erhalten, doch natürlich sind die Ergebnisse nicht gesetzlich bindend. Arbeitslosengeld I wird frühestens ab dem Tag der Arbeitslosmeldung bezahlt. Daher sollte man sich möglichst frühzeitig arbeitslos melden und die Kündigungsfrist vom Arbeitgeber nutzen, um alle notwendigen Unterlagen zu beschaffen. Ist man bereits einen Monat arbeitslos und stellt erst dann einen Antrag, so wird eine schnelle Bearbeitung des Antrags auf Arbeitslosengeld nicht mehr gewährleistet.

Das Vertragsrecht war schon immer ein enorm großer Teilbereich des Rechts und auch das Arbeitsrecht füllt viele Seiten in den Gesetzbüchern. Für moderne Manager spielt auch das Internet eine große Rolle und das World Wide Web ist kein rechtsfreier Raum, in dem alles erlaubt ist. Natürlich sollen möglichst viele Probleme schon im Vorfeld vermieden werden und nur wenn rechtliche Konsequenzen drohen dann lässt sich ein Fehlverhalten schon im Keim ersticken. Der Gesetzgeber versucht daher, möglichst viele Einzelpunkte zu regeln. Personen, die im Management tätig sind, müssen täglich wichtige Entscheidungen treffen und nicht immer ist die rechtliche Seite einer Entscheidung auf den ersten Blick sichtbar. Eine rechtliche Beratung für das Management ist daher in allen Branchen schon seit etlichen Jahren üblich und die Anwälte haben immer mehr Aufgaben.

Das Internet hat einen eigenen Geschäftszweig geschaffen und immer wieder werden dem IT-Recht neue Regelungen hinzugefügt, die das Miteinander auf globaler Ebene im World Wide Web einfacher machen sollen. Wenn Arbeitnehmer aufgrund einer schlechten wirtschaftlichen Lage ausgestellt werden müssen, benötigt das Management meist eine rechtliche Beratung und auch das Erstellen der Arbeitsverträge ist ohne Rechtsbeistand eine wackelige Angelegenheit. Größere Umstrukturierungen bei Arbeitsprozessen und Verträge mit Lieferanten enthalten rechtliche Konsequenzen, die ebenfalls mit einem Profi geklärt werden müssen und auch beim Markenrecht oder der Einführung neuer Produkte auf dem Markt ist eine Beratung, die die gesetzliche Seite abdeckt, erforderlich. Ein Manager muss sich auf seinen Rechtsberater verlassen können, da schon eine einzige unglücklich gewählte Formulierung dazu führen kann, dass ein Vertrag komplett oder in Teilen ungültig wird und dann muss das Unternehmen meist tief in die eigene Tasche greifen.