Welche Arbeitsverträge gibt es?

Arbeitsverträge sind nicht nur ein Bestandteil des Arbeitsrechts sondern auch wichtige Dokumente, die auf der einen Seite den Arbeitnehmer schützen, aber auf der anderen Seite auch dem Arbeitgeber dienlich sind. Beraterverträge, Sponsoringverträge und Mitgliedschaften im Aufsichtsrat sind eigentlich mit Arbeitsverträgen geregelt. Wichtiger jedoch erscheinen die Formen von Arbeitsverträgen, die in der heimischen Wirtschaft und im täglichen sozialen Geschehen Bedeutung haben. Arten von Arbeitsverträgen gibt es viele in der internationalen Wirtschaftsstruktur. Der Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit ist die Grundform des üblichen Arbeitsvertrages in der Bundesrepublik. Er hat eine unbestimmte Dauer, der Arbeitnehmer genießt Kündigungsschutz. In der Regel handelt es sich hier um einen Vollarbeitsplatz. Es gibt natürlich ebenso befristete Arbeitsverträge. Hier ist eine bestimmte Laufzeit vereinbart, der Vertrag endet ohne weiteres Zutun mit dem Ablauf des vereinbarten Datums. Er ist bestimmt für zweckgebundene Arbeit, zum Beispiel Saisonarbeit. Bei solchen Verträgen existiert kein Kündigungsschutz für den Arbeitnehmer. Ein befristeter Arbeitsvertrag, in einer herkömmlichen Firma, darf allerhöchstens zwei Jahre dauern. Danach muss er gegebenenfalls erneuert werden. Der Arbeitsvertrag zur Probe ist immer nur auf höchstens sechs Monate ausgestellt, denn nach dieser Zeit macht die Befristung aufgrund der Kündigungsschutzgesetze keinen Sinn mehr. Die Arbeitsverträge für Teilzeit- und Leiharbeit sind ein wenig komplizierter, die gesetzliche Regelung teilweise vieldeutig. Gerade auf diesem Sektor der Wirtschaft sind Bestrebungen im Gange, die Gesetzgebung transparenter und den sozialen Umständen angepasster zu entwickeln. Teilzeitarbeit versteht sich als Arbeit, die weniger wöchentliche Arbeitszeit umfasst, als es die tarifliche, die übliche Arbeitszeit möchte. Bei Arbeitsverträgen, die mit Abrufarbeit verknüpft sind, wartet der Arbeitnehmer, bis seine Arbeitskraft benötigt wird. Bei Leiharbeitsverträgen sind zwei Arten zu unterscheiden: einmal die sogenannten Verträge über echte Leiharbeit. Die liegt vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend in einem anderen Betrieb arbeitet, um zum Beispiel eine Maschine zu installieren, seinen Arbeitsplatz aber eigentlich im ursprünglichen Betrieb hat. Arbeitnehmerüberlassung jedoch wird eine Vereinbarung genannt, nach der deutlich wird, dass der Arbeitnehmer lediglich in anderen Firmen arbeiten soll.

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