Wann darf der Vermieter meine Kaution einbehalten?

Üblicherweise wird die Höhe der Kaution im Mietvertrag festgelegt. Sie darf maximal drei Nettomonatsmieten betragen. Zumeist wird sie in Bargeld geleistet, doch auch eine Bankbürgschaft oder eine von Versicherungsgesellschaften angebotene Kautionsversicherung reichen oftmals aus.

Von Gesetzes wegen ist der Vermieter verpflichtet, eine als Kaution geleistete Bargeldzahlung gesondert auf einem Sparkonto zu verwalten und entsprechend zu verzinsen. Grundsätzlich dient die Kaution dem Vermieter als Sicherheit und zur Deckung möglicher Ansprüche gegen den Mieter, die sich aus dem vertraglich geregelten Mietverhältnis ergeben können. Das sind insbesondere eine rückständige Miete, Ansprüche aus Nebenkostenabrechnungen sowie Schadenersatz wegen möglicher Schäden in der Mietwohnung.

Die Rückzahlung der Kaution laut Mietvertrag

Voraussetzung für die Rückzahlung der Kaution dem Mietvertrag entsprechend ist, dass das Mietverhältnis beendet, der Mieter aus der Wohnung ausgezogen und keine Nebenkostenabrechnung mehr offen ist. Allerdings hat der Vermieter eine angemessene Überlegungsfrist, bevor er über die Kaution abrechnen muss, die nach gängiger Rechtsprechung ungefähr sechs Monate beträgt.

Rechnet der Vermieter auch nach dieser Zeit die Kaution nicht ab, kann er vom Mieter angemahnt werden. Verweigert der Vermieter die Auszahlung der Kaution wegen einer noch offenen Nebenkostenabrechnung, darf er nicht die gesamte Kaution einbehalten, sondern nur einen Betrag in Höhe von drei bis vier Nebenkostenvorauszahlungen.

Was passiert mit der Kaution, wenn die Wohnung beim Auszug Mängel aufweist?

Die zu Beginn des Mietverhältnisses geleistete Kautionszahlung dient nicht nur zur Begleichung etwaiger Mietrückstände oder noch offener Nebenkosten, sondern kommt oftmals auch in Fällen zum Einsatz, in denen die Wohnung nach dem Auszug Mängel aufweist. Der Vermieter behält dann mitunter einen Teil der Kaution oder auch die gesamte Summe ein und rechtfertigt dies damit, dass der Mieter die Wohnung nicht in einem angemessenen Zustand hinterlassen hat. So kann der Vermieter die Mietkaution durchaus dazu verwenden, etwaige Mängel zu beheben, sofern die Behebung im Mietvertrag als Pflicht des Mieters definiert wurde.

Die in Zusammenhang mit der Rückzahlung relevanten Mängel beziehen sich nicht auf normalen Verschleiß. Es geht vielmehr darum, dass der Mieter seiner vertraglich wirksam definierten Renovierungspflicht nicht nachgekommen ist. Auch wenn Schönheitsreparaturen unsachgemäß durchgeführt wurden, kann es seitens des Vermieters gerechtfertigt sein, die Kaution einzubehalten. Das deutsche Mietrecht sowie die Gerichte der Bundesrepublik Deutschland erlauben grundsätzlich, dass die Kaution zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen herangezogen werden darf, sofern diese aus mangelhaften oder unterlassenen Schönheitsreparaturen beziehungsweise Renovierungsarbeiten resultieren.

Trotz Umzug und dem damit verbundenen Stress sollten Mieter die im Mietvertrag definierten Vereinbarungen zur Übergabe der Wohnung kennen. Darüber hinaus gilt es, großen Wert auf ein korrektes Übergabeprotokoll zu legen. Unter Berücksichtigung all dieser Aspekte kann man als Mieter verhindern, dass die Mietkaution nach dem Auszug vom Vermieter einbehalten wird. In erster Linie muss man sich an die Renovierungspflicht des Mietverhältnisses halten, sofern diese nach dem geltenden Mietrecht wirksam und zulässig ist.

Warum muss der Mieter bei Abschluss eines Mietvertrages zumeist eine Kaution hinterlegen?

Als Mieter einer Wohnung zahlt man monatlich Miete und hat so das Recht, die Wohnung zu bewohnen. Dass bei Abschluss eines Mietvertrages eine Kaution zu zahlen ist, sorgt für höhere Kosten und kommt zu den Umzugskosten noch dazu. Mitunter fragt man sich, warum man überhaupt eine Kaution zahlen muss.

Dabei handelt es sich um eine Sicherheit für den Vermieter, der sein Eigentum überlässt und das Risiko eingeht, dass der Mieter möglicherweise Schäden anrichtet und die Mietsache verschlechtert. Um sich zumindest etwas abzusichern, wird eine Mietkaution verlangt. Versäumt der Vermieter dies jedoch, kann er später keine Kaution mehr verlangen.

Wann bekommt man die Mietkaution zurück?

Endet das Mietverhältnis, übergibt der Mieter die Wohnung wieder an den Vermieter und hat somit einen Anspruch auf Rückzahlung der Kaution. Dies geschieht in der Regel nach vollständiger Beendigung des Mietverhältnisses. Die Wohnungsübergabe muss also erfolgt sein, während auch keine Nebenkostenabrechnung mehr offen ist. Nun hat der Vermieter aber noch etwas Zeit, so dass es bis zur Auszahlung der Mietkaution durchaus sechs Monate dauern kann.

Was kann man tun, wenn der Vermieter die Kaution nicht auszahlt?

Es kommt immer wieder vor, dass Mieter und Vermieter im Streit auseinandergehen. Weist die Wohnung keine Mängel auf, muss der Vermieter zwar die Kaution zurückzahlen, weigert sich aber möglicherweise. Zunächst kann man dann als ehemaliger Mieter die Rückzahlung der Kaution anmahnen. Folgt keine Zahlung kann man noch einmal per Einschreiben die Kaution einfordern und dem Vermieter eine Frist für die Rückzahlung setzen.

Verstreicht diese ohne Rückzahlung, muss man rechtliche Schritte einleiten und sollte sich spätestens dann an einen Rechtsanwalt wenden, der das Ganze dann in die Hand nimmt. Mitunter kann der Jurist noch einen Prozess abwenden und sich mit dem Vermieter einigen. Andernfalls muss man vor Gericht ziehen, sofern man die Kaution nicht abschreiben möchte.

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