Welche Fragen darf der Vermieter vor Ausstellung des Mietvertrags stellen?

Immer häufiger kommt es vor, dass Vermieter nach den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen potenzieller Mieter fragen und von ihnen eine Selbstauskunft einfordern. Der Mietvertrag und Vermieterfragen stehen in unmittelbarem Zusammenhang, denn nur, wer bereit ist, Vermieterfragen zu beantworten, hat eine Chance auf die begehrte Wohnung. Schließlich gibt der Vermieter mit der Mietsache bestehende Vermögenswerte in die Hände des Mieters. Andererseits offenbart der Mieter dem Vermieter persönliche Daten, ohne zu wissen, ob dieser sie rechtssicher aufbewahrt und vor Dritten schützt.

Mietvertrag und Vermieterfragen: Zulässigkeit und Unzulässigkeit

Im Zusammenhang mit dem Mietvertrag sind Vermieterfragen zulässig, die auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters abzielen. Das sind insbesondere Fragen nach dem aktuellen Arbeitgeber, nach dem Arbeitseinkommen sowie nach Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Erlaubt sind auch Fragen nach einer Privatinsolvenz sowie private Fragen nach dem Familienstand.

Nicht zulässig sind sehr persönliche Fragen. Das sind insbesondere solche nach Vorstrafen sowie Fragen nach einer Parteizugehörigkeit, nach Mitgliedschaften in einer Gewerkschaft oder im Mieterverein oder nach einer bestehenden Schwangerschaft. Die Konsequenz für den Mieter: Zulässige Fragen muss der Mieter wahrheitsgemäß beantworten, bei nicht zulässigen Fragen steht es ihm frei, ob er eine Antwort verweigert oder nicht wahrheitsgemäß antwortet.

Übliche und zulässige Vermieterfragen

Wer sich auf Wohnungssuche befindet, muss dem potenziellen Vermieter Rede und Antwort stehen. Insbesondere in Ballungsgebieten, in denen Wohnungen äußerst begehrt sind, hat man mitunter das Gefühl, an einem regelrechten Casting teilnehmen zu müssen. Zunächst werden potenzielle Mieter in Massen durch die Räumlichkeiten geführt, um dann einen detaillierten Fragebogen auszufüllen, sofern sie das Objekt mieten möchten. Im Vorfeld sollte man sich bereits mit den üblichen Vermieterfragen befassen und so in Erfahrung bringen, wonach der Vermieter fragen darf.

Die folgende Liste zeigt einige Punkte, auf die sich übliche und nach dem deutschen Mietrecht zulässige Vermieterfragen konzentrieren.

  • Arbeitgeber
  • Beruf
  • Gehalt
  • Mietschulden
  • Familienstand
  • Sozialleistungen
  • Gehaltspfändungen
  • Verbraucherinsolvenz / Restschuldbefreiung
  • Mitbewohner

Wie verhält man sich, wenn der Vermieter unzulässige Fragen stellt?

Auch wenn man das Mietrecht kennt und somit gegebenenfalls weiß, dass eine vom Vermieter gestellte Frage unzulässig ist, stellt man sich als angehender Mieter, der die betreffende Wohnung haben möchte, die Frage, wie man sich am besten verhält. Als Mieter ist man mitunter versucht, diese Fragen ebenfalls zu beantworten. Dies macht auch durchaus Sinn, weil man durch eine Verweigerung der Antwort mit dem Hinweis auf die Rechtslage seine Chancen auf die Wohnung keineswegs verbessert. Das Mietrecht der Bundesrepublik Deutschland besagt, dass unzulässige Fragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen. In der Praxis bedeutet dies, dass Mieter durchaus lügen dürfen. Lediglich gesetzlich zulässige Fragen des Vermieters müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Mieter, die echtes Interesse an einer Wohnung haben, sollten folglich wissen, welche Fragen zulässig beziehungsweise unzulässig sind. Dieses Wissen kann von großem Nutzen sein, um den gewünschten Mietvertrag zu bekommen und künftig in der Traumwohnung zur Miete wohnen zu können.

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