Aktuelle Rechtstipps

Wenn es um juristische Belange geht, ist guter Rat teuer, denn der Besuch beim Rechtsanwalt oder Notar kann mit nicht unerheblichen Gebühren einhergehen. Nichtsdestotrotz sollte man sich nicht aus finanziellen Gründen abhalten lassen und den juristischen Beistand eines erfahrenen Experten zu schätzen wissen. All diejenigen, die sich dessen bewusst sind und zugleich aber dennoch den Wunsch verspüren, selbst ein zumindest grundlegendes Rechtswissen aufzubauen, können von den Rechtstipps hier auf zuRecht.de profitieren. Auch als juristischer Laie kann man sich den einen oder anderen Tipp zu Herzen nehmen und so vielleicht ohne großen Aufwand eine bessere Ausgangssituation oder mehr Rechtssicherheit erreichen.

Rechtstipps aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten und zu diversen Themen stellt Ihnen zuRecht.de online zur Verfügung. Die häufigsten Fragen aus dem Bereich Recht werden so laienverständlich beleuchtet. Aktuelle Entscheidungen sowie die grundlegende Rechtslage bilden die Basis unserer Rechtstipps. Falls Sie rechtliche Fragen haben und sich erst einmal in Eigenregie informieren möchten, bevor Sie einen Anwalt konsultieren, sind Sie hier auf zuRecht.de an der richtigen Adresse und sollten unsere Rechtstipps nutzen. Anhand der Informationen können Sie eine solide Basis schaffen und Ihre eigene Situation etwas besser einschätzen. Auch als Vorbereitung und/oder Hilfestellung für den nächsten Anwaltstermin sind unsere Rechtstipps bestens geeignet.

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Die Suche nach einem Rechtsanwalt gestaltet sich oft schwierig. Die Vielfältigkeit der juristischen Praxis macht es für jeden Rechtsanwalt notwendig, sich auf spezielle Rechtsgebiete zu spezialisieren. Nicht jeder Anwalt kann einen Mandanten in jeder Rechtsfrage optimal beraten und vor Gericht vertreten. Neben den Anwaltskammern geben vor allem die Kanzleiprofile der Rechtsanwälte im Internet Auskunft über ihre Themenschwerpunkte. Umso wichtiger ist es, dass man ein Kanzleiprofil genau prüft, um den besten Anwalt zu finden. Viele Rechtsanwälte und Kanzleien haben detaillierte Profile im Internet. Hier geben sie Auskunft über ihre Fachgebiete, die Anzahl der Kanzleimitarbeiter und oftmals auch über die Honorare. Bei einigen Rechtsanwälten finden Ratsuchende hier in einem speziellen Bereich auch Basisinformationen, die erste, sehr allgemeine Rechtsfragen oft schon ohne Beratungstermin klären. Je ausführlicher ein Rechtsanwalt über die Qualifikation und die Themenbereiche seiner Kanzlei Auskunft gibt, umso besser kann man den passenden Rechtsanwalt finden. Vor allem bei großen Anwaltskanzleien werden nahezu alle Rechtsgebiete abgedeckt. In einem solchen Fall ist es sinnvoll, wenn der zuständige Anwalt namentlich genannt ist. Auf diese Weise hat man einen festen Ansprechpartner, an den man sich wenden kann. Viele Kanzleien bilden auch die Gebührenordnung oder einen Prozesskostenrechner an, damit man die möglichen Kosten einer Rechtsberatung, der Mandatserteilung oder eines Rechtsstreites schon vorab kalkulieren kann. Wer keine Prozesskostenhilfe beantragen kann, wird die Kosten für den Rechtsanwalt selbst tragen müssen. Um sein Recht vertreten zu können, kann man Anbieter für einen Kredit sofort vergleichen und einen Sofortkredit beantragen. Bei einem erfolgreichen Gang vors Gericht, bei dem der Schuldige die Kosten des Verfahrens tragen muss, kann ein solcher Kredit schnell beglichen werden. Ausreichend Geldmittel zur Verfügung zu haben ermöglicht es genau den Anwalt zu beauftragen den man mittels Prüfung der detaillierten Kanzleiprofile ausgewählt hat.

Eine Erstberatung dient dem Mandanten dazu, sich einen ersten Überblick über die Problematik zu verschaffen. In einem derartigen Gespräch ist in Erfahrung zu bringen, was überhaupt auf jeden Einzelnen zukommt. Diese informative Beratung erfolgt in der Regel mündlich oder schriftlich. Der Mandant hat dabei die Aufgabe, dem Anwalt alle die Thematik betreffenden Informationen zur Verfügung zu stellen. Außerdem ist eine vorher vereinbarte Gebühr zu zahlen. Weiterhin liegt es bei der zu beratenden Person, sämtliche Unterlagen und Dokumente, die mit der Sache im Zusammenhang stehen zu diesem Termin mitzubringen respektive dem Anwalt auszuhändigen. Die Gebühr, die von einem Mandanten für eine Erstberatung zu entrichten ist, kann unterschiedlich hoch sein. Jedoch ist die maximale Höhe gesetzlich vorgeschrieben. Demnach darf einem Mandanten für eine Erstauskunft nicht mehr als 190 Euro, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sowie einer Ausgabenpauschale in Rechnung gestellt werden. Ein höheres Honorar darf der Anwalt nur verlangen, wenn der Mandant sich damit einverstanden erklärt. Für den Anwalt besteht keine Beratungspflicht. Sollte sich der Rechtsstreit in die Länge ziehen, hat jeder Beratungssuchende eine Option, bei seiner Rechtsschutzversicherung nachzufragen, ob eine Kostenübernahme stattfinden kann. Bestimmte Rechtsstreitigkeiten erfordern eine fachliche Beratung von einem Rechtsanwalt. Viele der verfügbaren Anwälte haben sich auf ein rechtliches Themengebiet spezialisiert. Trotzdem ist es so, dass jede Fachkraft in der Lage ist, eine allgemeine Rechtsberatung zu geben. Bevor eine Erstberatung in Anspruch genommen wird, stellen sich zunächst drei Fragen. Die erste Frage setzt sich damit auseinander, ob eine Beratung wirklich notwendig ist und am Ende den gewünschten Erfolg bringt. Die anderen beiden Überlegungsansätze beziehen sich auf die damit verbundenen Kosten. Was kostet eine Beratung und wer kommt gegebenenfalls für die Kosten auf? Menschen haben die Möglichkeit, sich zu allen erdenklichen Themen beraten zu lassen. So kann ein Rechtsanwalt auch über alle Punkte, die es zu beachten gilt, wenn es um einen Beamtenkredit geht, informieren.

Das Vertragsrecht war schon immer ein enorm großer Teilbereich des Rechts und auch das Arbeitsrecht füllt viele Seiten in den Gesetzbüchern. Für moderne Manager spielt auch das Internet eine große Rolle und das World Wide Web ist kein rechtsfreier Raum, in dem alles erlaubt ist. Natürlich sollen möglichst viele Probleme schon im Vorfeld vermieden werden und nur wenn rechtliche Konsequenzen drohen dann lässt sich ein Fehlverhalten schon im Keim ersticken. Der Gesetzgeber versucht daher, möglichst viele Einzelpunkte zu regeln. Personen, die im Management tätig sind, müssen täglich wichtige Entscheidungen treffen und nicht immer ist die rechtliche Seite einer Entscheidung auf den ersten Blick sichtbar. Eine rechtliche Beratung für das Management ist daher in allen Branchen schon seit etlichen Jahren üblich und die Anwälte haben immer mehr Aufgaben.

Das Internet hat einen eigenen Geschäftszweig geschaffen und immer wieder werden dem IT-Recht neue Regelungen hinzugefügt, die das Miteinander auf globaler Ebene im World Wide Web einfacher machen sollen. Wenn Arbeitnehmer aufgrund einer schlechten wirtschaftlichen Lage ausgestellt werden müssen, benötigt das Management meist eine rechtliche Beratung und auch das Erstellen der Arbeitsverträge ist ohne Rechtsbeistand eine wackelige Angelegenheit. Größere Umstrukturierungen bei Arbeitsprozessen und Verträge mit Lieferanten enthalten rechtliche Konsequenzen, die ebenfalls mit einem Profi geklärt werden müssen und auch beim Markenrecht oder der Einführung neuer Produkte auf dem Markt ist eine Beratung, die die gesetzliche Seite abdeckt, erforderlich. Ein Manager muss sich auf seinen Rechtsberater verlassen können, da schon eine einzige unglücklich gewählte Formulierung dazu führen kann, dass ein Vertrag komplett oder in Teilen ungültig wird und dann muss das Unternehmen meist tief in die eigene Tasche greifen.

Wer eine große Familie und ein ansehnliches Vermögen hat, macht sich frühzeitig Gedanken um die Verteilung des Erbes. Da das Erbrecht viele Regelungen enthält, suchen die meisten Erblasser dann Hilfe bei einem Fachanwalt für Erbrecht. Immer wieder werden Änderungen in die Gesetze eingebracht und der Fachanwalt kann auch Tipps für Steuererleichterungen vermitteln. Fachanwälte haben eine zusätzliche Ausbildung abgeschlossen und jeder Fachanwalt für Erbrecht kann seinen Mandanten umfassend beraten. Die Suche nach einem Anwalt für Erbschaftsfragen kann auf verschiedenen Wegen erfolgen. Im Branchenbuch findet man Kanzleien in der Nähe, aber auch über das Internet lassen sich schnell Adressen finden. Vor einem Besuch beim Fachanwalt sollte man sich allerdings einen ersten Überblick über das aktuelle Erbrecht verschaffen. Auf Erbrecht-heute.de findet man viele nützliche und vor allem kostenlose Informationen zum Thema und hier werden auch gängige Fachbegriffe erläutert. So kann sich jeder die grundsätzlichen Fragen selbst beantworten und beim Anwaltstermin gezielt Fragen zu seiner persönlichen Situation stellen. Vor allem wenn mehrere Erbe bedacht werden sollen und die gesetzliche Erbfolge kein Anwendung finden soll, ist der Beratungstermin beim Fachanwalt unumgänglich, denn wenn der Pflichtteil vergessen wird, ist das Testament anfechtbar und Erbstreitigkeiten sind vorprogrammiert. Fachanwälte rechnen wie alle Anwälte ihre Gebühren über Gebührentabellen ab, die sich am Gegenstandswert orientieren. Schon beim ersten Termin sollte man die Kostenfrage klären, denn eine umfassende, rechtliche Beratung ist nicht billig, aber sie kann sich schnell lohnen. Die Erbschaftssteuer wirkt auf Laien schnell kompliziert und der Fachanwalt kann hier viele Tipps liefern, die enorme Kosten einsparen können. Allein beim Erbschaftssteuersatz, der zwischen 7 und 50 Prozent liegen kann, sieht man welche Unterschiede möglich sind und der Fachmann kann hier die besten Einsparmöglichkeiten aufzeigen.

Die Zivilprozessordnung und die Strafprozessordnung sind für die Zuständigkeit der Gerichte maßgeblich. In beiden Ordnungen ist genau geregelt, welches Gericht für welches Verfahren zuständig ist. Meistens wird die Zuständigkeit der Gerichte von beiden Parteien akzeptiert. Das resultiert daraus, dass entweder der Gerichtsstand klar definiert ist, wie z. B. beim Schuldrecht oder aber sich die Parteien über die Zuständigkeit einig sind. Bei Strafverfahren wird das zuständige Gericht nicht immer akzeptiert. Meist geht vom Verteidiger der Wunsch nach einer Verlegung des Verfahrens und damit des zuständigen Gerichts aus. Die Verteidigung möchte das Verfahren an einen anderen Ort verlegen, da der Mandant bzw. der Angeklagte im Ort des zuständigen Gerichts bereits vorverurteilt worden ist. Das kann daran liegen, dass der Angeklagte eine bekannte Persönlichkeit ist oder aber zuvor bereits negativ im Ort aufgefallen ist. Gem. § 281 ZPO kann eine Verweisung an ein anderes Gericht beantragt werden. Entsprechende Anträge und Erklärungen, die die Zuständigkeit des Gerichts betreffen, können in der Geschäftsstelle bei dem Urkundsbeamten abgegeben werden, so bestimmt es der § 281 Abs. 2 S. 1 ZPO. Der Rechtsstreit wird an das Gericht weitergegeben, das im Beschluss bezeichnet ist. Der Beschluss ist bindend und nicht anfechtbar (§281 Abs. 2 S. 4-5 ZPO). Die daraus erwachsenen Mehrkosten werden als Teil der Gerichtskosten behandelt. Gem. § 281 Abs. 3 letzter Satz werden die Mehrkosten dem Kläger auferlegt, wobei es keine Rolle spielt, ob er den Prozess gewinnt oder nicht. Im § 36 ZPO wird die gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit genau definiert. Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht kann man ins Auge fassen, doch sollte dabei bedacht werden, wie das Urteil auch aussehen mag, es ist nicht anzufechten, d. h., Rechtsmittel können nicht eingelegt werden.

Früher oder später in ihrem Leben müssen die meisten Menschen eine Beratung bei einem Anwalt in Anspruch nehmen. Dabei gilt es, einige Punkte zu beachten, um vor überraschenden Kosten sicher zu sein. Eine Rechtsschutzversicherung zum Beispiel schließt im Leistungsumfang eine Beratung durch einen Vertragsanwalt ein. Allerdings übernimmt die Rechtsschutzversicherung nicht in allen Fällen die Kosten. Der Basis-Rechtsschutz erstreckt sich auf das Zivilrecht. Für arbeitsrechtliche oder das Mietrecht betreffende Fragen benötigt der Versicherungsnehmer eine Zusatzversicherung. Bestimmte Gebiete, zum Beispiel Scheidungsangelegenheiten oder Streitigkeiten beim Hausausbau oder Umbau des Gebäudes sind von der Rechtsschutzversicherung vollständig ausgeschlossen. In einfachen Fällen kann auch schon eine telefonische Beratung durch einen Anwalt genügen. Ein Anwalt praktiziert, um Geld zu verdienen. Darum wäre es gutgläubig, anzunehmen, dass eine juristische Beratung durch einen Anwalt kostenlos sein könnte. In bestimmten Fällen kann eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen. Ein Rechtsanwalt kann aber nicht einfach willkürlich Gebühren berechnen. Die Gebührensätze sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt, das seit dem 1. Juli 2004 in Kraft ist. Demnach darf zum Beispiel eine Erstberatung, unabhängig von der aufgewendeten Zeit, maximal 190 Euro kosten. Diese Gebühr wird mit den anderen Gebühren verrechnet, wenn der Rechtsanwalt den Fall annimmt. Gerade bei komplizierten Fällen empfiehlt sich eine Beratung beim Anwalt, da er aufgrund seiner Ausbildung und beruflichen Erfahrung in der Lage ist, die aktuelle juristische Situation zu beurteilen und sagen kann, ob eine Klage oder ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat. Am besten ist es, gleich vor Beginn der Beratung die Höhe der anfallenden Kosten zu erfragen. Für die einzelnen Kategorien sind die Gebühren genau festgelegt und der Anwalt kann angeben, wie hoch die Kosten sein werden. Viele Anwälte kommen ihren Mandanten entgegen und gestatten zum Beispiel eine Ratenzahlung. Bei Vorliegen finanzieller Bedürftigkeit kann der Anwalt für seinen Mandanten Prozesskostenbeihilfe beantragen, wenn der Fall vor Gericht geht.

Ein Gerichtsverzeichnis ist zum Beispiel im Internet abrufbar. Die Eingabe des Wortes “Gerichtsverzeichnis” in eine bekannte Suchmaschine führt bereits auf der ersten Seite zur Orts- und Gerichtsdatenbank, aus der das für den gewünschten Ort zuständige Gericht (Amts-, Land- und Oberlandesgericht) ermittelt werden kann. Nach Eingabe der Postleitzahl oder des Ortsnamens werden die Gerichte, sortiert nach den Fachbereichen, in einer Liste mit Postanschrift, Telefon und Telefax, Web- und E-Mail-Adresse angezeigt. Neben dem Gericht kann auch die zuständige Staatsanwaltschaft erfragt werden.

Wie findet man das zuständige Gericht?

Unabhängig davon, ob man das öffentliche Gerichtsverzeichnis nutzt oder auf andere Methoden setzt, stellt sich stets die Frage, welches Gericht zuständig ist. Grundsätzlich sollte man den Gang zum Gericht stets meiden und stattdessen versuchen, sich mit dem jeweiligen Gegner außergerichtlich und einvernehmlich zu einigen. Dies ist allerdings nicht immer möglich, so dass es gegebenenfalls gut ist, die Zuständigkeit des Gerichts zu kennen. Zunächst geht es um den Gerichtsstand, der Auskunft darüber gibt, in welchem Gerichtsbezirk der jeweilige Fall zu verhandeln ist. Darüber hinaus ist die sachliche Zuständigkeit nicht zu vergessen, denn hier existieren zuweilen große Differenzen. Dies zeigt bereits die Tatsache, dass die folgenden Gerichte mit jeweils eigenem Zuständigkeitsbereich im Gerichtsverzeichnis aufgeführt werden:

  • Amtsgerichte
  • Landgerichte
  • Oberlandesgerichte
  • Familiengerichte
  • Insolvenzgerichte
  • Mahngerichte
  • Vereinsgerichte
  • Partnerschaftsregistergerichte
  • Vollstreckungsgerichte
  • Zwangsversteigerungsgerichte
  • Sozialgerichte
  • Verwaltungsgerichte
  • Arbeitsgerichte
  • Finanzgerichte
  • Verfassungsgerichte
  • Bundesgerichtshof

Wissenswert ist in diesem Zusammenhang, dass nicht jedes der genannten Gerichte eine eigene Institution darstellt. Ein gutes Beispiel dafür sind die Amtsgerichte, die unter anderem gleichermaßen in Zivil- und Strafsachen zuständig sein können. Zudem ist zu beachten, dass das Amtsgericht auf zivilrechtlicher Ebene unter anderem als Registergericht, Nachlassgericht, Betreuungsgericht, Insolvenzgericht, Zwangsversteigerungsgericht, Vollstreckungsgericht oder auch Familiengericht fungieren kann. Für die sachliche Zuständigkeit in der ersten Instanz kann zudem der jeweilige Streitwert ebenfalls ausschlaggebend sein.

Das zuständige Gericht zu finden, erweist sich immer wieder aufs Neue als enorme Herausforderung. Mithilfe des Gerichtsverzeichnisses kommen hier auch juristische Laien weiter, sollten aber die Kompetenz eines versierten Anwalts nicht unterschätzen. Ansonsten kann man auch über eine örtliche Rechtsberatungsstelle erfahren, welches Gericht zuständig ist.

Die deutsche Gerichtsbarkeit unterscheidet sich durch Zivil- und Strafrecht. Zu den Zivilrechtsverfahren gehören alle Verfahren, die mit natürlichen Personen zu tun haben und nicht dem Strafgesetzbuch unterliegen. Zu den Zivilrechtsverfahren gehören u. a. Ehescheidungen, Zwangsvollstreckungen u. a. Für Zivilrechtsverfahren ist die Zivilprozessordnung (ZPO) maßgeblich. Im Gegensatz zum Zivilrechtverfahren wird das Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft beantragt. Hierfür ist die Strafprozessordnung maßgeblich. Alle Zivilrechtsverfahren werden zuerst vom zuständigen Amtsgericht gem. ZPO eingeleitet und abgeurteilt. Erst wenn einer der Beteiligten mit dem Urteil nicht einverstanden ist, kann er beim Landgericht das Verfahren nochmals aufrollen. Gibt es auch hier keine Einigung, wird die Sache an das Oberlandesgericht verwiesen. Das Oberlandesgericht hat die Möglichkeit, das Verfahren an das Landgericht zurückzugeben oder aber an den Bundesgerichtshof zu verweisen. Gegen das Urteil des Bundesgerichtshofes ist kein Einspruch möglich, d. h., es können keine Rechtsmittel eingelegt werden. Das Urteil des BGH ist für beide Parteien bindend. Bei den meisten Strafverfahren ist das Amtsgericht ebenfalls das erste Gericht, das sich der Strafsache annimmt. Das gilt allerdings nur, wenn bei einem Urteil die erwartete Freiheitsstrafe höchstens vier Jahre beträgt. Die Zuständigkeit des Amtsgerichts ist im § 24 GVG geregelt. Wird bereits beim Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft mit einer Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren gerechnet, so wird das Verfahren vor dem Landgericht verhandelt. Das Landgericht ist auch dann zuständig, wenn gegen das Urteil des Amtsgerichts in einem Strafverfahren Revision eingelegt wird. Eine erneute Revision, die sich gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes richtet, wird vor dem Bundesgerichtshof verhandelt, der höchsten Instanz in Deutschland. Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes sind zu akzeptieren, Rechtsmittel können nicht eingelegt werden. Nur in Verfassungsangelegenheiten kann in letzter Instanz das Bundesverfassungsgericht angerufen werden.

Für Rechtsanwälte wird die Zulassung bei Gericht nur dann erfolgen, wenn sie die Ausbildung zum Volljuristen und somit die Befähigung für ein Richteramt haben. Für Anwälte aus der ehemaligen DDR gilt nach dem Einigungsvertrag eine Ausnahme: Sie müssen als “Diplom-Jurist” bereits zu DDR-Zeiten tätig gewesen sein. Die Zulassung erfolgt durch die Rechtsanwaltskammer des Bezirks, in dem die Rechtsanwälte arbeiten wollen. Sie sind in den Rechtsanwaltslisten des Gerichts bzw. der Gerichte einzutragen. Die Zulassung beinhaltet einen Diensteid, der vor der Rechtsanwaltskammer zu leisten ist. Mit diesem Eid verpflichten sich die Rechtsanwälte, sich an den § 12a BRAO zu halten und die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren. Bei groben Verstößen gegen das Berufsrecht oder bei Überschuldung kann die Rechtsanwaltskammer die Zulassung dem Anwalt entziehen. Das wird die Rechtsanwaltskammer auch dann tun, wenn der Anwalt keine Berufshaftpflichtversicherung nach § 14 Abs. 2 Nr. 9 BRAO nachweisen kann bzw. diese gekündigt hat. Bestätigt wurde diese Maßnahme, die die Rechtsanwaltskammer ergriffen hatte, vom Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Aktenzeichen Anwz(B) 71/05). Die Berufshaftpflichtversicherung ist eine Haftpflichtversicherung, die bei Vermögensschäden zum Einsatz kommt. Etwa 32 % der bei Gericht zugelassen Anwälte sind Frauen. Dabei wurde es Frauen erstmals im Jahre 1922 nach dem RGBl. 1922, 573 erlaubt, vor Gericht als Anwältin aufzutreten und auch ein Richteramt anzustreben. Nachdem es in Deutschland immer noch so ist, dass von der Examensnote ausgegangen wird, haben junge Juristen schlechte Chancen, ihren Beruf auszuüben. Die besten Chancen haben diejenigen, die sich auch mit dem europäischen bzw. ausländischen Recht durch einen entsprechenden Abschluss qualifiziert haben. In Deutschland kommt ein zugelassener Anwalt auf 525 Einwohner, in den USA z. B. ein Anwalt auf 270 Einwohner und in England auf 490 Einwohner (Stand 2006).

Anwälte und Gerichte sind dem deutschen Recht und damit auch der deutschen Gesetzgebung unterworfen. Dabei wird zwischen Rechtsanwälten, Staatsanwälten und Gerichten unterschieden. Je nach ihrer Funktion sind sie an Strafverfahren bzw. Zivilrechtsverfahren beteiligt. Dabei gibt es zwischen Anwälten und Gerichten einen gravierenden Unterschied: Ein Rechtsanwalt ist seinem Mandanten und dem Recht verpflichtet, während das Gericht dem Deutschen Recht verpflichtet ist. Dass die Gesetzestexte wie z. B. beim Steuerrecht nicht immer einfach zu lesen und zu verstehen sind, weiß man spätestens dann, wenn man selbst ein Gesetzbuch aufschlägt. Es gibt zu jedem Gesetz Unmengen von Kommentaren, die oft auch nicht einheitlich dieses Gesetz definieren. Bei Zivilverfahren stehen sich als Juristen in der Regel Rechtsanwälte und Richter, beide mit bestandenem Juraexamen, gegenüber. Bei Strafverfahren ist das etwas anders: Hier sind Rechtsanwälte, Staatsanwaltschaft und Richter am Verfahren beteiligt. Das Deutsche Richtergesetz regelt die Aufgaben des Richters. Geregelt wird darin, dass der Richter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen ist. Das BGB regelt im § 839 Abs. 2 S. 1 die Verantwortung des Richters. Der Richter kann für die Folgen seiner Entscheidungen, auch wenn er grobe Fehler gemacht hat z. B. bei der Bestimmung der Zahlung von Unterhalt, nicht zur Verantwortung gezogen werden. Die Staatsanwälte sind auf die Ermittlungsarbeit der Polizei größtenteils angewiesen, während die Rechtsanwälte den Angaben ihres Mandanten Glauben schenken müssen. Oft werden von den Rechtsanwälten auch Detekteien zur Beweisermittlung beauftragt. Um gegen die vorhandenen Missstände bei Anwälten und bei der Justiz vorzugehen und zu informieren gibt es den “Verein gegen Rechtsmissbrauch e.V.”, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, Missstände aufzudecken und auf seiner Webseite darüber zu informieren. Bei der deutschen Gesetzgebung sind Gerichte und Anwälte Hüter von Recht und Gesetz, denn sie müssen sich an die vorhandenen Gesetzesregelungen halten.