Ein umgestürzter Baum des Nachbarn rammt das Dach des Carports, ein geplatztes Wasserrohr in der darüberliegenden Wohnung setzt die eigenen vier Wände unter Wasser. Im Alltag entstehen Schäden, die nicht immer eindeutig zugeordnet werden können. Dann beginnt ein Kampf, bei dem die eigentliche Reparatur zur Nebensache wird: der Kampf um die Beweise. Die entscheidende Frage lautet: Wer ist verantwortlich und wer trägt die Kosten?
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Der Kampf um die Beweise
Im deutschen Recht gilt ein Grundsatz, der oft unterschätzt wird: die Beweislast. Wer von einem anderen Geld oder eine Leistung fordert, muss die anspruchsbegründenden Tatsachen beweisen. Im Klartext heißt das: Du musst nachweisen, dass der Nachbarbaum marode war, der Vermieter die Rohre nicht ordnungsgemäß gewartet hat oder der Handwerker einen entscheidenden Fehler gemacht hat. Ohne solide Beweise kann selbst der offensichtlichste Fall vor Gericht scheitern.
Dieser Nachweis ist jedoch in der Praxis alles andere als einfach. Die Gegenseite, sei es der Schädiger selbst oder seine Haftpflichtversicherung, wird den Anspruch oft mit standardisierten Argumenten zurückweisen. Sie werden behaupten, es handele sich um höhere Gewalt, mangelnde Sorgfalt deinerseits oder sie stellen die Schadensursache infrage. Ohne eine fundierte Gegenargumentation wird die rechtliche Auseinandersetzung schnell zu einem ungleichen Kräftemessen. Vage Vermutungen oder laienhafte Einschätzungen werden von Versicherungen meist nicht akzeptiert und sind vor Gericht wertlos.
Vom Verdacht zur rechtlichen Tatsache
Genau hier liegt die Schwäche vieler rechtlicher Auseinandersetzungen: Der Geschädigte weiß instinktiv, wer schuld ist, kann es aber nicht beweisen. Er steht vor einer Wand aus Behauptungen, die er allein nur schwer durchdringen kann. In diesen Fällen reicht ein Blick auf den Schaden nicht aus. Es braucht eine professionelle Analyse, die die Ursache des Problems unzweifelhaft feststellt. Ein Gutachten von einem unabhängigen Sachverständigen kann genau diese Lücke schließen.
Ein solches Gutachten ist ein objektives Dokument, das den Schaden umfassend beschreibt, die Ursache analysiert und die Schadenshöhe präzise kalkuliert. So kann beispielsweise ein Kfz-Gutachter nach einem Verkehrsunfall feststellen, ob der Schaden durch einen technischen Defekt, eine fehlerhafte Fahrweise oder äußere Umstände verursacht wurde. Diese Fachkenntnis macht einen bloßen Verdacht zu einer rechtlichen Tatsache.
Das Gutachten als strategisches Werkzeug
Ein fundiertes Gutachten dient nicht nur als Beweismittel für einen möglichen Prozess, es ist vor allem ein strategisches Werkzeug, das einen Rechtsstreit oft überflüssig macht. Wenn du mit einem stichhaltigen Dokument, das von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt wurde, bei der gegnerischen Partei oder ihrer Versicherung vorstellig wirst, verschieben sich die Kräfteverhältnisse. Die Gegenseite kann deine Ansprüche nicht mehr einfach abweisen oder mit eigenen Behauptungen entkräften.
Das Gutachten zwingt zur Auseinandersetzung mit den Fakten. Es bildet die Grundlage für eine außergerichtliche Einigung, die oft schneller und kostengünstiger ist als ein langwieriger Prozess. Aber auch vor Gericht ist es von unschätzbarem Wert. Es liefert dem Richter eine unabhängige und fachlich fundierte Grundlage, auf der er sein Urteil aufbauen kann.
Die Wahl des richtigen Sachverständigen ist dabei entscheidend. Ein Experte, der über die notwendige Qualifikation und Erfahrung in dem spezifischen Fachgebiet verfügt, sorgt dafür, dass die Beweisführung wasserdicht ist. Seine Einschätzung genießt im Zweifelsfall ein höheres Ansehen als die eines Gutachters, der von der Gegenseite beauftragt wurde, da seine Unabhängigkeit meist außer Frage steht. Es lohnt sich daher, vor der Beauftragung genau hinzuschauen.
Wer kennt das nicht: Man will den Job wechseln, hat einen neuen Arbeitsvertrag in der Tasche und muss nur noch die Kündigung bei der alten Firma einreichen. Klingt einfach, aber gerade bei diesem scheinbar simplen Schritt lauern oft die größten Fallstricke. Schnell ist ein Fehler gemacht, der teuer werden kann oder sogar das Arbeitsverhältnis nicht wie gewünscht beendet. Wir haben die wichtigsten Punkte zusammengefasst, die bei der Kündigung beachtet werden sollten.
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Die Form zählt: Kündigung nur schriftlich
Das Bürgerliche Gesetzbuch, genauer § 623 BGB, ist hier ganz klar: Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das bedeutet, dass sie eigenhändig mit einem Original-Stift unterschrieben werden muss. Eine E-Mail, ein Fax oder eine Nachricht über WhatsApp sind nicht ausreichend, selbst wenn der Arbeitgeber dies akzeptieren würde. Wer eine Kündigung per E-Mail verschickt, hat rechtlich gesehen nicht gekündigt. Das kann zur Folge haben, dass die Frist nicht läuft und sich das Arbeitsverhältnis ungewollt verlängert. Die Übergabe sollte im Idealfall persönlich und unter Zeugen erfolgen oder per Einschreiben mit Rückschein.
Kündigungsfrist: Wann man gehen darf
Die Kündigungsfrist ist in der Regel im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in gesetzlichen Bestimmungen geregelt. Für Arbeitnehmer gilt oft eine Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Diese Regelung findet sich in § 622 BGB. Es gibt jedoch viele Ausnahmen. Längere Betriebszugehörigkeit kann die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber verlängern – als Arbeitnehmer bleibt sie oft gleich. Es sollte genau geprüft werden, welche Frist gilt, bevor das Kündigungsschreiben verfasst wird. Eine zu kurze Frist macht die Kündigung nicht ungültig, aber sie wird dann zum nächstmöglichen Termin wirksam.
Der Kündigungsgrund: Braucht man einen?
Ein großer Irrtum ist, dass man bei einer Kündigung als Arbeitnehmer einen Grund angeben muss. Das ist in der Regel nicht notwendig. Es handelt sich um eine sogenannte ordentliche Kündigung, bei der man sich nicht rechtfertigen muss. Das gibt die Freiheit, den Job zu wechseln, ohne private Gründe offenlegen zu müssen. Ausnahme: Wenn im Arbeitsvertrag explizit ein Kündigungsgrund gefordert wird oder es sich um eine außerordentliche Kündigung handelt. Letzteres ist der Fall, wenn das Arbeitsverhältnis fristlos und aus wichtigem Grund beendet werden soll, zum Beispiel bei schwerem Fehlverhalten des Arbeitgebers.
Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis: Die Leistungsbeurteilung
Mit der Kündigung erwirbt jeder Arbeitnehmer den Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Das ist in § 630 BGB geregelt. Es gibt dabei zwei Varianten: das einfache und das qualifizierte Zeugnis. Das einfache Arbeitszeugnis gibt lediglich Auskunft über die Art und Dauer der Beschäftigung, was für einen neuen Job wenig aussagekräftig ist. Das qualifizierte Arbeitszeugnis bewertet zusätzlich die Leistungen und das Verhalten im Unternehmen. Es ist ein wichtiges Dokument für die weitere berufliche Laufbahn. Es sollte darauf geachtet werden, dass es wohlwollend formuliert ist – das Zeugnisrecht erlaubt keine wahrheitswidrigen, aber auch keine unzulässig negativen Formulierungen. Man hat das Recht, eine Korrektur zu verlangen. In manchen Fällen kann auch hier die spezialisierte Hilfe eines Anwalts für Arbeitsrecht notwendig sein, um eine faire Beurteilung durchzusetzen.
Aufhebungsvertrag: Eine vermeintlich einfache Alternative
Manchmal schlägt der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vor. Dieser beendet das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen. Das klingt bequem, birgt aber Risiken. Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, verliert in den meisten Fällen den Anspruch auf Arbeitslosengeld für eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen. Die Agentur für Arbeit wertet dies als selbstverschuldete Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Daher sollte niemals übereilt unterschrieben werden. Das Angebot sollte genau geprüft und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden.
- Smartphones speichern heute nahezu jeden Schritt unserer Kommunikation, Bewegung und Interaktion.
- Ermittlungsbehörden nutzen diese digitalen Spuren immer häufiger als zentrale Beweismittel in Strafverfahren.
- Technische Forensik ermöglicht die Wiederherstellung gelöschter Daten – mit großer Beweiswirkung.
- Die Auswertung unterliegt engen rechtlichen Grenzen: Datenschutz, Verhältnismäßigkeit und Beweisverbote.
- Der Artikel zeigt, wie digitale Beweise gewonnen, analysiert und rechtlich bewertet werden.
Wer nach “digitale Beweise im Strafverfahren” oder “Handy als Beweismittel” sucht, erhält hier eine fundierte Antwort: Ja, Smartphones sind heute oft die wichtigste Informationsquelle in Strafprozessen – technisch leistungsfähig, rechtlich sensibel, inhaltlich oft entscheidend.
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Digitale Spuren – was ist das eigentlich?
Digitale Spuren sind elektronische Daten, die im Rahmen der Nutzung digitaler Geräte entstehen. Dazu zählen gespeicherte Inhalte, Kommunikationsdaten, Bewegungsprofile und vieles mehr. Sie sind in erster Linie binäre Informationen, also aus Nullen und Einsen bestehende Daten, die maschinell verarbeitet und ausgewertet werden können. Besonders relevant sind sie dann, wenn sie Rückschlüsse auf Verhalten, Aufenthaltsorte oder Kommunikationspartner ermöglichen.
Ein wichtiges Merkmal digitaler Spuren ist, dass sie meist dauerhaft vorhanden bleiben – selbst wenn Nutzer versuchen, sie zu löschen. Tools aus der IT-Forensik sind in der Lage, solche Daten wieder sichtbar zu machen. Im juristischen Sinne gelten digitale Spuren als Beweismittel, wenn sie zur Aufklärung von Straftaten beitragen können. Die rechtliche Grundlage für die Sicherstellung und Auswertung bildet insbesondere die Strafprozessordnung (StPO), allen voran die Paragrafen 94 ff.
- Entstehen bei alltäglicher Nutzung digitaler Geräte
- Können Rückschlüsse auf Handlungen und Orte geben
- Bleiben oft trotz Löschversuchen erhalten
- Basis für Beweise nach §§ 94 ff. StPO
IT-Forensik: Die Technik hinter der Beweisgewinnung
Die forensische Datenanalyse – oft auch als IT-Forensik bezeichnet – ist das technische Rückgrat moderner Ermittlungsarbeit. Spezialsoftware wie Cellebrite oder XRY kann komplette Speicherbereiche von Smartphones sichern und analysieren. Dabei werden nicht nur sichtbare Inhalte, sondern auch gelöschte Dateien, Cache-Speicher und Systeminformationen ausgewertet.
Besonders wichtig ist die lückenlose Dokumentation dieser Analyseprozesse, um die Beweiskraft vor Gericht zu sichern. Datenintegrität und Authentizität werden durch sogenannte Hash-Werte überprüft. Diese digitalen Fingerabdrücke zeigen an, ob die Daten während der Auswertung verändert wurden.
In der Praxis bedeutet das: Ein beschlagnahmtes Handy wird zuerst forensisch kopiert. Danach analysieren Experten die Kopie, nicht das Originalgerät. Dies schützt sowohl die Beweiskette als auch die Rechte der Betroffenen.
- Einsatz forensischer Spezialsoftware
- Auswertung auch gelöschter Daten
- Prüfung der Authentizität über Hash-Werte
- Arbeit mit forensischer Kopie schützt Beweismittel
Rechtliche Rahmenbedingungen: Zwischen Datenschutz und Ermittlungsinteresse
Die Nutzung digitaler Spuren als Beweismittel ist an enge rechtliche Vorgaben gebunden. Ein zentraler Aspekt ist die Verhältnismäßigkeit: Nicht jede Straftat rechtfertigt einen tiefgreifenden Zugriff auf persönliche Daten. Die Rechtsprechung verlangt eine Abwägung zwischen dem Interesse der Strafverfolgung und dem Schutz der Privatsphäre. Besonders sensibel sind Chats, private Fotos oder Standortdaten – hier droht schnell ein Eingriff in den sogenannten Kernbereich privater Lebensgestaltung.
In der juristischen Praxis ist auch der Zugang zu verschlüsselten Daten ein Dauerthema. Während einige Gerichte die Entsperrung über biometrische Daten wie Fingerabdrücke oder Gesichtserkennung erlauben, sehen andere darin einen unzulässigen Zwang zur Selbstbelastung.
- Maßstab ist die Verhältnismäßigkeit
- Schutz besonders sensibler Lebensbereiche
- Verschlüsselung und Entsperrung umstritten
- Rechtsprechung differenziert je nach Fall
Quellen:
- Bayerisches Landeskriminalamt, “Digitale Spurensuche: Forensik im Fokus”, https://www.polizei.bayern.de
- BVerfG, Urteil vom 02.03.2006, Az. 1 BvR 518/02 – Kernbereich privater Lebensgestaltung
- Albrecht, Hans-Jörg: “Digitale Beweismittel im Strafverfahren”, Kriminalpolitische Schriftenreihe
- Strafverteidiger Rechtsanwalt Dr. Böttner für 184b
Welche Daten liefern besonders häufig Beweise?
Moderne Smartphones speichern weit mehr als nur Telefonnummern und Nachrichten. Sie dokumentieren das digitale Leben der Nutzerinnen und Nutzer – oft lückenlos. Besonders häufig nutzen Ermittlungsbehörden folgende Kategorien:
- Kommunikationsdaten: Chats in WhatsApp, Telegram oder Signal sind oft zentrale Beweismittel. Auch E-Mails oder SMS können belastende Informationen enthalten.
- Bewegungsdaten: GPS-Protokolle, WLAN-Logins oder Mobilfunkzellen verraten Aufenthaltsorte und Bewegungsmuster.
- Multimedia-Dateien: Fotos, Videos und Sprachnachrichten enthalten oft Metadaten wie Aufnahmeort und -zeit.
- Kalender- und Notizdaten: Hinweise auf Treffen, geplante Handlungen oder Erinnerungen können Rückschlüsse auf Tatmotive liefern.
- Internetverläufe: Browserverläufe, Suchanfragen oder Social-Media-Aktivitäten geben Aufschluss über Interessen und Absichten.
Diese Informationen sind durch moderne forensische Tools rekonstruierbar – selbst wenn sie gelöscht wurden. Die gewonnenen Daten müssen jedoch immer in einen sachlichen Zusammenhang gestellt werden, um Missverständnisse oder Fehlinterpretationen zu vermeiden.
- Kommunikationsverläufe sind oft belastend – oder entlastend
- Standortdaten belegen oder widerlegen Alibis
- Medieninhalte liefern Zeitstempel und Kontext
- Gelöschte Daten sind nicht automatisch verloren
Literatur- und Webquellen:
- Deutscher Bundestag, Wissenschaftlicher Dienst: “Ermittlungsmaßnahmen bei digitalen Beweismitteln”, WD 7 – 3000 – 088/19
- Buch: Stefan König: “Digitale Beweise im Strafprozess”, C.H. Beck Verlag, 2021
- Artikel: ZEIT Online, “So leicht wird ein Smartphone zur Überwachungswaffe”, 04.11.2022
Persönliche Bewertung und reale Auswirkungen
“Ich persönlich finde, dass digitale Beweise eine enorme Klarheit schaffen können – aber auch ein Risiko darstellen, wenn sie aus dem Kontext gerissen werden.”
Ein Nutzer berichtet: “Mein Handy hat mir im Verfahren geholfen – weil GPS-Daten bewiesen haben, dass ich nicht am Tatort war.”
Zusammenfassung
- Smartphones dokumentieren Kommunikation, Standort und Verhalten
- Viele Daten lassen sich trotz Löschung rekonstruieren
- Ermittler werten vor allem Chats, GPS, Medien, Kalendereinträge und Internetnutzung aus
- Sachliche Bewertung ist essenziell, um Fehlinterpretationen zu vermeiden
- Persönliche Erfahrungen zeigen: Digitale Beweise können entlasten oder belasten
Als Anwalt ist es wichtig, dass Ihre Webseite gefunden wird, wenn potenzielle Klienten nach Ihren Dienstleistungen suchen. Eine der besten Möglichkeiten, um sicherzustellen, dass Ihre Webseite gut sichtbar ist, ist durch Suchmaschinenoptimierung (SEO). Hier sind einige Tipps und Tricks, die Ihnen dabei helfen, Ihre Webseite zu optimieren:
- Verwenden Sie relevante Keywords Keywords sind die Begriffe, die Menschen bei der Suche nach Anwälten verwenden. Es ist wichtig, dass Sie diese Keywords auf Ihrer Webseite verwenden, damit Ihre Webseite in den Suchergebnissen erscheint. Aber übertreiben Sie es nicht mit den Keywords, da dies als Spam gewertet werden kann. Verwenden Sie sie stattdessen organisch und sinnvoll in Ihren Inhalten.
- Erstellen Sie qualitativ hochwertige Inhalte Guter Inhalt ist ein wichtiger Teil der SEO. Wenn Sie regelmäßig qualitativ hochwertige Inhalte auf Ihrer Webseite veröffentlichen, erhöhen Sie Ihre Chancen, in den Suchergebnissen zu erscheinen. Verwenden Sie auch interne Links, um Ihren Besuchern zu helfen, auf Ihrer Webseite zu navigieren.
- Nutzen Sie Social Media Social-Media-Plattformen wie Facebook und Twitter können dabei helfen, mehr Traffic auf Ihre Webseite zu lenken. Wenn Sie auf diesen Plattformen regelmäßig Beiträge veröffentlichen und Ihre Inhalte teilen, können Sie mehr Menschen auf Ihre Webseite aufmerksam machen.
- Optimieren Sie Ihre Webseite für Mobilgeräte Immer mehr Menschen suchen auf Mobilgeräten nach Anwälten. Es ist daher wichtig, dass Ihre Webseite für Mobilgeräte optimiert ist. Stellen Sie sicher, dass Ihre Webseite schnell lädt und gut auf Mobilgeräten angezeigt wird.
- Nutzen Sie lokale SEO Viele Menschen suchen nach Anwälten in ihrer Nähe. Es ist daher wichtig, dass Ihre Webseite auch für lokale Suchanfragen optimiert ist. Fügen Sie Ihre Adresse und Telefonnummer auf jeder Seite Ihrer Webseite hinzu und listen Sie Ihr Unternehmen in Online-Verzeichnissen auf, um Ihre Sichtbarkeit in Ihrer Region zu erhöhen.
- Verwenden Sie Meta-Tags und Meta-Beschreibungen Meta-Tags und Meta-Beschreibungen sind kurze Beschreibungen Ihrer Webseite, die in den Suchergebnissen angezeigt werden. Stellen Sie sicher, dass diese Beschreibungen relevante Keywords enthalten und Ihre Dienstleistungen gut beschreiben, um potenzielle Klienten anzusprechen.
- Analysieren Sie Ihre Ergebnisse Es ist wichtig, Ihre SEO-Bemühungen zu überwachen und zu analysieren. Verwenden Sie Tools wie Google Analytics, um zu sehen, wie viele Besucher auf Ihre Webseite kommen und woher sie kommen. Dies kann Ihnen helfen, Ihre Strategie zu optimieren und Ihre Ergebnisse zu verbessern.
Welche SEO Tools benötigt man?
Es gibt viele SEO-Tools auf dem Markt, die Ihnen helfen können, Ihre Webseite zu optimieren und Ihre Ergebnisse zu analysieren. Hier sind einige der wichtigsten SEO-Tools, die Sie benötigen:
- Google Analytics: Google Analytics ist ein kostenloses Tool von Google, mit dem Sie den Traffic auf Ihrer Webseite verfolgen können. Es gibt Ihnen Einblicke in die Anzahl der Besucher, die Verweildauer auf Ihrer Webseite, die Absprungrate und vieles mehr.
- Google Search Console: Google Search Console ist ein kostenloses Tool von Google, mit dem Sie Ihre Webseite für die Suchmaschine optimieren können. Es gibt Ihnen Einblicke in die Suchbegriffe, für die Ihre Webseite in den Suchergebnissen erscheint, und hilft Ihnen, Probleme auf Ihrer Webseite zu identifizieren und zu beheben.
- Ahrefs: Ahrefs ist ein leistungsstarkes SEO-Tool, mit dem Sie Backlinks und Keywords Ihrer Webseite analysieren können. Es gibt Ihnen Einblicke in die Backlinks Ihrer Konkurrenten und hilft Ihnen, Ihre eigene Backlink-Strategie zu verbessern.
- Conversionzauber: Conversionzauber ist ein weiteres beliebtes SEO-Tool, das Ihnen hilft, Ihre Keyword-Strategie zu verbessern und Ihre Konkurrenz zu analysieren. Es gibt Ihnen Einblicke in die Keywords, für die Ihre Konkurrenten in den Suchergebnissen erscheinen, und hilft Ihnen, Ihre eigenen Rankings zu verbessern.
- Screaming Frog: Screaming Frog ist ein Crawler-Tool, mit dem Sie Ihre Webseite auf technische SEO-Probleme analysieren können. Es gibt Ihnen Einblicke in die Fehler auf Ihrer Webseite, wie fehlende Meta-Tags oder Seiten mit fehlerhaften Links.
- Yoast SEO: Yoast SEO ist ein WordPress-Plugin, mit dem Sie Ihre Webseite direkt in WordPress optimieren können. Es gibt Ihnen Einblicke in die Optimierung Ihrer Inhalte, einschließlich der Keywords, Meta-Tags und der Lesbarkeit Ihrer Inhalte.
Es gibt viele weitere SEO-Tools auf dem Markt, aber diese sind einige der wichtigsten. Die Auswahl der richtigen SEO-Tools hängt von Ihren spezifischen Anforderungen und Ihrem Budget ab. Es ist wichtig, dass Sie sich Zeit nehmen, um die richtigen SEO-Tools auszuwählen, um Ihre Webseite effektiv zu optimieren und Ihre Ergebnisse zu verbessern.
Mit diesen Tipps und Tricks können Sie Ihre Webseite für Suchmaschinen optimieren und mehr Traffic auf Ihre Webseite lenken. Wenn Sie sich unsicher fühlen, empfiehlt es sich, einen Experten im Bereich SEO zu konsultieren, um Sie bei der Erstellung einer effektiven SEO-Strategie zu unterstützen.
Nicht nur Arznei und Medizin – auch alternative Behandlungsweisen wie Hypnose fallen unter das Heilmittelwerbegesetz. Das Gesetz gibt klare Richtlinien vor, in welcher Form für Mittel, Gegenstände, Verfahrung und Behandlungen geworben werden darf, die zur Linderung von Krankheiten und Gebrechen eingesetzt werden. Auch Heilpraktiker, die auf ihrer Webseite für Hypnosetherapien werben möchten, sollten aufpassen. Denn wer gegen das Gesetz verstößt, geht eine Ordnungswidrigkeit ein und muss mit einer Geld- oder sogar Freiheitsstrafe rechnen.
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Was besagt das Gesetz?
Das Heilmittelwerbegesetz ist ungefähr so lang wie sein Name. Ganze 18 Paragraphen, zuzüglich Anlage, umfasst das Monstrum, das regelt, welche Art von Werbung erlaubt ist und welche nicht.
Es gibt einige Seiten, die in einfachem und nachvollziehbarem Deutsch erklären, was das Gesetz mit dem sperrigen Namen beinhaltet. Dazu zählt beispielsweise Anwalt.de.
Die Seite verrät, was alles unter das Gesetz fällt:
- Arzneimittel im Sinne des 2 des Arzneimittelgesetzes
- Medizinprodukte im Sinne des 3 des Medizinproduktgesetzes
- Andere Mittel, Verfahren, Behandlungen und Gegenstände, wenn sich die Werbeaussage auf die Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Mensch oder Tier bezieht
- Plastisch-chirurgische Eingriffe, wenn sich die Werbeaussage auf die Veränderung des menschlichen Körpers ohne medizinische Notwendigkeit bezieht
Es wurde bereits 1965 unter dem Namen „Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens“ eingeführt. 2012 bekam das Gesetz, das heute besser als Heilmittelwerbegesetz (HWG) bekannt ist, eine Aktualisierung.
In den Paragraphen 3 und 3a wird darauf hingewiesen, dass irreführende Werbung unzulässig ist. Irreführend wäre es beispielsweise, wenn Arzneimitteln wie auch Behandlungen eine bestimmte Wirkung oder Fähigkeit nachgesagt würde, die sie eigentlich gar nicht besitzt. Auch 100-prozentige Erfolgschancen zu garantieren, Risiken oder Nebenwirkungen zu verschweigen, oder Reklame für nicht zugelassene Arzneimittel ist unzulässig.
Wer dagegen verstößt, kann sogar ins Gefängnis wandern – Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr sowie Geldbußen bis 50.000 Euro können die Folge eines falschen Versprechens sein.
Was hat das alles mit Hypnose zu tun?
Das HWG regelt, dass jede Behauptung mit einem Nachweis belegt werden muss. Insbesondere schulmedizinische Nachweise sind dabei erwünscht. Das gilt auch bei Reklame für Hypnose. Allerdings nur dann, wenn Hypnose zur Heilbehandlung eingesetzt wird.
Möchte man beispielsweise darauf aufmerksam machen, dass Hypnose gegen Übergewicht wirksam sein kann, bewegt man sich in einer Art Grauzone. Laut dem Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V. (VFP) kommt es auch hier darauf an, in welcher Form wissenschaftlich belegt werden kann, dass Hypnose zum Gewichtsverlust geeignet ist. Laut dem VFP gibt es beispielsweise eine wissenschaftliche Meta-Studie, die besagt, dass Hypnose Linderung bei Fibromyalgie bewirken kann. Laut dem Verband ist es rechtens, auf die Studie in Bezug zu Gewichtsverlust zu verweisen.
Was kann ich auf meine Webseite schreiben?
Die meisten Heilpraktiker haben heutzutage ihre eigene Webseite. Dass auch das Internet kein rechtsfreier Raum ist, ist kein Geheimnis. Daher muss auch beim Onlineauftritt genau abgewogen werden, welche Art von Werbung sich im rechtlichen Rahmen bewegt und was verboten ist.
Wichtig ist dabei, dass auf keinen Fall Heilversprechen gemacht werden dürfen. Slogans wie „Einfach abnehmen durch Hypnose“ oder „Hypnose heilt Sie vor Angst oder Phobien“ ist also verboten. Der Trick ist die Formulierung. Sich auf Potentiale zu fokussieren ist nicht verboten, da sie nichts versprechen. Statt also zu versprechen, dass man durch Hypnose sein Traumgewicht erreicht, sind Formulierungen wie „Hypnose kann Ihnen dabei helfen, den Appetit zu zügeln“ erlaubt.
Vorsicht ist besser als Nachsicht
Wer als Heilpraktiker für Hypnose werben, aber keine Fehler begehen möchte, sollte sich Rat von einem Profi holen. Fachanwälte für Medizinrecht sind hier die passende Wahl. Wer jedoch nicht genau weiß, wie er sich am besten mit einem Anwalt in Verbindung setzt, findet beispielsweise auf der Seite Hypnoseinstitut.de ein vorformuliertes Anschreiben mit allen wichtigen Fragen.
Einige von ihnen sind beispielsweise:
- Ist es rechtens eine abgeschwächte Aussage zu tätigen, wenn schon keine Heilversprechen gemacht werden dürfen?
- Darf die Behandlung von verschiedenen Süchten (Spielsucht, Betäubungsmittelsucht) beworben werden?
- Dürfen wir auf der Webseite Hilfestellung geben, um beispielsweise psychische Probleme wie Burnout zu erkennen?
- Welche Studien gelten laut Heilmittelwerbegesetz als Wirkungsbeweis?
- Ist Werbung für Fernbehandlung (beispielsweise am Telefon) erlaubt?
- Gibt es einen Unterschied bezüglich Werbung von Hypnose durch Heilpraktiker und Psychotherapeuten?
Fazit: Was ist denn jetzt eigentlich erlaubt?
Es ist gar nicht so einfach, in Sachen Heilmittelwerbegesetz den Überblick zu behalten. Wer nicht sicher ist, was er bewerben darf und was nicht, sollte besser einen Fachanwalt zu Rate ziehen. Denn wer Versprechungen macht, die laut HWG nicht zulässig sind, macht sich strafbar und muss im schlimmsten Fall viel Geld bezahlen oder sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen.
Für viele Menschen ist der eigene Garten einer ihrer absoluten Lieblingsorte, der zum Entspannen einlädt. Die Terrasse ist hier die entsprechende Ruheoase und erweitert den Wohnraum innerhalb der eigenen vier Wände um einen schönen Platz im Freien. Grillabende im Sommer oder auch ein sonntägliches Frühstück in der Sonne sind absolute Highlights, die die Terrasse zu einem Dreh- und Angelpunkt des Eigenheims machen. Leider scheint aber nicht immer die Sonne, was jedoch keineswegs bedeutet, dass die Terrasse nur bei gutem Wetter zum Verweilen einlädt. Nicht nur als Regen- und Windschutz, sondern auch als Sonnenschutz bieten sich Terrassenüberdachungen an, die die Terrasse komplettieren. Wer seine Terrasse überdachen möchte, sollte sich nicht nur Gedanken darüber machen, wie das Ganze gelöst werden soll, sondern zunächst auch die rechtliche Seite hinterfragen. In vielen Fällen können schließlich Baugenehmigungen für Terrassenüberdachungen erforderlich sein.
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Brauche ich eine Baugenehmigung für meine Terrassenüberdachung?
Zunächst stellt sich die grundsätzliche Frage, ob man überhaupt eine Baugenehmigung für die geplante Terrassenüberdachung benötigt. Pauschal lässt sich dies nicht beantworten, denn in Sachen Baurecht existieren zum Teil erhebliche landesrechtliche Unterschiede. Die Rechtslage kann somit von Bundesland zu Bundesland variieren. Ausschlaggebend dafür, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist oder nicht, ist somit der Ort, an dem die Terrassenüberdachung errichtet werden soll. Aus diesem Grund sollte man sich an das örtlich zuständige Bauamt wenden und dort sein Anliegen vortragen. Ob eine Terrassenüberdachung genehmigungsfrei ist, kann von der Tiefe, der Grundfläche und/oder dem Abstand zur Nachbargrenze abhängen. Es muss somit stets im Einzelfall erörtert werden, ob eine Baugenehmigung für die Terrassenüberdachung erforderlich ist oder nicht.
Was passiert, wenn keine Baugenehmigung für die Terrassenüberdachung vorliegt?
Eigentümer, die sich keine Gedanken über etwaige Genehmigungen machen oder der festen Überzeugung sind, ihre Terrassenüberdachung sei genehmigungsfrei, erleben zuweilen eine böse Überraschung. Ist doch eine Baugenehmigung von Gesetzes wegen erforderlich, handelt es sich bei der ohne Genehmigung errichteten Überdachung der Terrasse um einen sogenannten Schwarzbau. Schlimmstenfalls meldet sich die Behörde dann mit einer Beseitigungsverfügung und verlangt dementsprechend den Abriss der nicht genehmigten Terrassenüberdachung. Auch ein Bußgeldbescheid ist nicht unwahrscheinlich. Eine genehmigungspflichtige Terrassenüberdachung, die ohne Baugenehmigung errichtet wurde, kann somit für großen Ärger sorgen.
Wie kann man eine Baugenehmigung für die Terrassenüberdachung beantragen?
Dass es sinnvoll ist, sich mit dem Bauvorhaben einer Terrassenüberdachung vorab mit dem zuständigen Bauamt in Verbindung zu setzen und dort die Genehmigung einzuholen, steht außer Frage. Selbst wenn das Ganze genehmigungsfrei ist, ist es ratsam, sich diese Auskunft schriftlich geben zu lassen. Der Antrag auf Baugenehmigung für die Terrassenüberdachung muss grundsätzlich die folgenden Unterlagen umfassen:
- Bauantragsformular
- Beschreibung des Bauvorhabens
- Bauzeichnung von der geplanten Terrassenüberdachung
- Lageplan des Grundstücks (vom Vermessungsamt)
- Berechnung vom Statiker
In den meisten Fällen ist es ratsam, sich für die erforderlichen Behördengänge Unterstützung zu suchen. Die Baufirma verfügt hier über umfassende Erfahrungen, wobei mitunter auch der Gang zum Anwalt empfehlenswert ist. Zugleich sollten sich Bauherren auch selbst ein gewisses Wissen aneignen, um die Abläufe nachvollziehen und die Sachlage einschätzen zu können.
Leider hört man immer wieder von Unternehmen, in denen Betrug, Kartellvergehen, Korruption oder Untreue vorherrschen. Doch in Zukunft werden diese Vergehen in einem bundesweit gültigen Korruptionsregister gesammelt. Das bedeutet, dass bald nicht nur die eigentlichen Täter bestraft werden, auch die Unternehmen persönlich werden im Korruptionsregister aufgeführt. Was dort genau gelistet ist, wird nachfolgend beschrieben.
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Erklärungen der Fachanwältin für Auftragsvergaben Dr. Ute Jasper
Vorgeschlagen wurde das Register von den Justizministern der Länder. Zuerst nur in einigen Bundesländern vorhanden, soll es nun deutschlandweit eingeführt werden. Erfasst werden künftig Bestechungen, Betrug und Kartellvergehen zu Preisabsprachen nach komplett einheitlichen Regeln. Im Register werden alle Straftaten zu Kartellvergehen oder Korruptionen erfasst. Das lässt auch zu, dass große Firmen wie Thyssen-Krupp aufgrund des Schienenkartells im deutschlandweiten Korruptionsregister erscheinen können. Für Betroffene bedeutet das, dass die Taten einzelner Mitarbeiter auch dem Unternehmen angelastet werden. Bekommt beispielsweise der Geschäftsführer eines Unternehmens eine Strafe für Korruption, ist auch das Unternehmen befleckt, im schlimmsten Fall kann es sogar zur Insolvenz kommen. Einsehen können dieses Register nämlich Bund, Länder, Kommunen und öffentliche Organisationen. Hieraus entsteht der Eindruck, dass ein auf dem Register befindliches Unternehmen nicht zuverlässig genug ist, um Aufträge durchzuführen. Nach einer kritischen Prüfung, kann das Unternehmen sogar komplett von den Aufträgen ausgeschlossen werden. Eine ausführliche Auskunft darüber gibt Anwältin Dr. Ute Jasper in der „Wirtschaftswoche“.
Welche Branchen besonders betroffen sind
Besonders Nahverkehr, Tiefbau und Rüstung sind betroffen, denn sie erhalten ihre Aufträge fast ausschließlich durch die öffentliche Hand. Auch private Unternehmen können vermutlich das Korruptionsregister nutzen, wenn sie Fördermittel, Subventionen und Zuschüsse bekommen und ist bei nahezu allen mittleren und größeren Unternehmen der Fall. Da diese Unternehmen in der Regel auch Compliance-Abteilungen haben, die strenge Beschaffungsregeln besitzen, lohnt sich der Blick in das Korruptionsregister auch für diese Firmen. Automatisch ausgeschlossen wird jedoch kein Unternehmen, denn das Register ist eine verwaltungsinterne Informationsmöglichkeit. Öffentliche Arbeitgeber müssen stets den Einzelfall untersuchen und so feststellen, ob das Unternehmen vertrauenswürdig ist. Private Unternehmen unterliegen keiner Prüfungspflicht und können Geschäftspartner auch ohne Prüfung ablehnen, wenn dies berechtigt erscheint. Gegen den Eintrag ins Register wehren, können sich die Unternehmen nur begrenzt, denn es handelt sich um eine formale Eintragung. Dennoch ist Rechtschutz möglich. Wie lange eingetragene Unternehmen im Register verweilen müssen, steht noch nicht fest. Derzeit liegen die Fristen in den einzelnen Bundesländern zwischen einem halben Jahr und zehn Jahren. Durch die sogenannte Selbstreinigung, sollen sich Unternehmen wieder aus dem Korruptionsregister löschen lassen können. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Unternehmen bei der Aufklärung der Tat unterstützend mitwirken und der Staatsanwaltschaft dabei helfen. zudem muss sich das Unternehmen von den Straftätern trennen. Der Schadensausgleich, Compliance-Regeln und Whistleblower-Hotlines können ebenfalls behilflich sein. Nicht nur beim Löschen des Eintrages, sondern auch bei der Prüfung des Einzelfalles.
Neben ihrer Tätigkeit als Anwältin ist Dr. Ute Jasper als Dozentin an der Universität Münster tätig. Bei weiteren Fragen zum Thema, steht sie gerne zur Verfügung.
Der Handel mit binären Optionen wird von immer mehr Menschen herangezogen, um sich etwas dazu zu verdienen oder um fürs Alter vorzusorgen. Dabei gestaltet sich der Handel einfach und vielseitig. In Zusammenarbeit mit einem professionellen Broker investiert der Anleger zunächst in diverse Optionen und verkauft diese zum richtigen Zeitpunkt dann weiter. Dabei erzielt er entweder Gewinne oder Verluste.
Zugegebenermaßen ist auch der Handel mit binären Optionen ein spekulatives Geschäft. Das Verlustrisiko wird hier jedoch von verschiedenen Experten deutlich geringer eingeschätzt, als wenn beispielsweise mit anderen Anlagen gehandelt wird.
Doch so einfach und unkompliziert sich der Handel mit binären Optionen im Netz auch gestaltet, so muss zunächst die Frage gestellt werden, ob es für den Anleger rechtlich etwas zu beachten gilt. Um nicht in eine juristische Stolperfalle zu tappen, ist vor allem auf die sichere Datenübertragung Wert zu legen. Da der Handel mit binären Optionen mehr und mehr auch über mobile Geräte genutzt wird, ist die Gefahr eines Hacker-Angriffs hierbei deutlich höher. Der Anleger sollte also darauf achten, dass die Datenübertragung auf dem Handelsportal verschlüsselt vonstattengeht. Nur so kann er sicherstellen, dass keine unbefugten Zugriffe von Dritten auf die eigenen Trading Tätigkeiten erfolgen.
Sich kompetent beraten und unter die Arme greifen lassen
Nutzt der Anleger ausschließlich seriöse Handelsplattformen, um mit binären Optionen zu handeln, so macht er sich weder strafbar, noch hat er eine Ordnungswidrigkeit begangen. Dennoch ist es unabdingbar, dass sich der Anleger stets in professionelle und kompetente Hände begibt. Der Handel mit binären Optionen birgt immer ein gewisses Risiko, denn der Anleger kann hierbei nicht nur reich, sondern auch arm werden.
Bevor aktiv in den Handel eingestiegen wird, sollten daher stets alle nötigen Informationen eingeholt werden. Das Portal Binary24.de ist eine gute Plattform für die Recherche.
Einfach hier klicken und mehr über binäre Optionen an sich, über verschiedene Handelsstrategien und über die zur Verfügung stehenden Broker erfahren.
Darüber hinaus sollte stets auch der Broker Vergleich genutzt werden, bevor verbindlich mit einem Profi zusammengearbeitet wird. Ein guter Broker zeichnet sich dadurch aus, dass er über langjährige Erfahrung im Handel mit binären Optionen verfügt. Auch sollte er in der Lage sein, Kursschwankungen richtig einschätzen, um dann entsprechend handeln zu können.
Ob sich der Handel mit binären Optionen lohnt oder ob er zur Stolperfalle wird, hängt im Wesentlichen vom Know-how des gewählten Brokers ab. Der Anleger tut daher nicht schlecht daran, wenn er sich für die Suche Zeit nimmt und seinen Trading Profi mit Bedacht auswählt. Ein guter Broker weiß zudem um die Sicherheitsrisiken, die vor allem beim mobilen Handel mit binären Optionen entstehen können, und geht behutsam mit den sensiblen Daten und Trading Bewegungen seines Auftraggebers um.
Der Mindestlohn war während den Wahlen das Hauptthema einiger Parteien. Die Wäschereibranche einigt sich schon seit einigen Jahren und bemüht sich deshalb schon lange um faire Löhne und zwar ganz ohne politische Vorgaben.
Schon seit 2009 gilt in der Wäscherei – Branche ein einheitlicher Tarifvertrag mit einer verbindlich festgelegten Lohnuntergrenze. Dieser wurde im März 2013 neu verhandelt und abgeschlossen. In den nachfolgenden Absätzen wird eingehend auf die neuen Regelungen eingegangen.
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Vorgaben zum Mindestlohn der Wäschereibranche im Laufe der Jahre
Grundsätzlich wird der ausgehandelte Mindestlohn an alle Beschäftigten bezahlt. Hierbei ist es egal ob dies dauerhaft Angestellte oder Aushilfen wie Leiharbeiter oder Schüler und Studenten sind. Natürlich erhalten die Azubis gesonderte Ausbildungsvergütungen. Vertiefende Informationen zu diesem gesamten Bereich der Wäschereibranche und den laufend aktualisierten Mindestlohn-Angaben finden Sie im Internet. Zudem erhalten Sie dort auch weitere Fachartikel zu dieser boomenden Branche.
Der Mindestlohn ist nach wie vor in Ost und West unterschiedlich gestaltet. Dies ist im Prinzip mehr als 20 Jahre nach der Wiedervereinigung Deutschlands ein unhaltbarer Zustand. Aus diesem Grund ist es das Ziel, bis zum Jahr 2016 einen einheitlichen Mindestlohn von 8,75 € zu erreichen.
Im Jahr 2013 beträgt der Mindestlohn in der Wäschereibranche:
Mindestlohn West 8,25 €
Mindestlohn Ost 7,50 €
Diese Ungleichbehandlung empfinden die Bürger der Ostländer schon längst nicht mehr als gerechtfertigt.
Bedingungen zum Mindestlohn in der Wäscherei-Branche
Von der Anzahl der Beschäftigten ist es nicht abhängig, ob die Bezahlung des Mindestlohnes Pflicht wird. Alle Großwäschereien, die zumindest achtzig Prozent ihres gesamten Umsatzes mit Firmenkunden abwickeln müssen den ausgehandelten Mindestlohn bezahlen. Maßgeblich ist auch der Umsatz und das Privatkundengeschäft zählt hierbei nicht.
Folgerichtig sind von den Bedingungen der Mindestlohnpflicht die Wäschereien entbunden, die weniger als den vorher genannten Umsatz machen. Ebenso fallen unter § 2 der Anwendungsausnahmen auch Behindertenwerkstätten. Auch chemische Reinigungen erbringen keine Waschleistungen und deshalb gehören sie im engeren Sinne auch nicht zum Wäscherei Bereich.
Abmahnungen geschehen häufig in Handel und Gewerbe und zwar zum Beispiel häufig aus Gründen des unlauteren Wettbewerbs oder des Urheberrechts.
Zusätzlich gibt es jedoch auch Erfahrungen mit nicht absolut gerechtfertigten Abmahnungen und dieses Unwesen gilt es zu bekämpfen. Dieser Aufgabe widmet sich der Verein gegen das Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.. Aus diesen Gründen kursieren auch viele Artikel aufgrund von Abzocken im Internet.
Allerdings gilt es beide Fälle ernst zu nehmen und entsprechend zu handeln. Eine Abmahnung sollte man in keinem Fall ignorieren, sondern sich professionelle Hilfe und Beratung holen.
Inhaltsverzeichnis
Hilfen gegen das Unwesen überzogener Abmahnungen
Der Auftritt im Internet macht zahlreiche Gewerbetreibende angreifbar für dubiose Geschäftsmodelle. Das Unwesen der zahlreichen Abmahnungen greift dabei immer mehr um sich. Wer beispielsweise ein Bild oder einen Begriff nicht aus sicheren Quellen nutzt kann sich schon eine solche Abmahnung einhandeln. Häufig sind hierbei auch noch die Summen der Forderungen völlig überzogen.
Mitglieder des oben genannten Vereins können auf die professionelle Hilfe der Agierenden setzen. Häufig werden Abmahner mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgebremst. Diese Selbsthilfe-Organisation scheut auch gerichtliche Schritte nicht, damit diesem Treiben Einhalt geboten wird. Der Verein schließt mit dem Abmahner einen Vertrag und dieser wird dadurch in den Möglichkeiten Abmahnungen zu diesem und ähnlichen Delikten weiterhin abzuschicken erheblich eingeschränkt.
Welche Gründe führen zur Abmahnung?
Zahlreiche Gründe werden herangezogen und Online Shops oder Seitenbetreiber sollten sich gründlich informieren um die Rechtssicherheit zumindest in einem umfangreichen Maß zu gewährleisten. Eine 100 % Sicherheit gibt es im weltweiten Netzt ohnehin nicht, doch in jedem Fall sollte man sich zur Wehr setzen.
Die häufigsten Abmahngründe:
• Verletzungen des Markenrechts
• Verletzungen des Urheberrechts
• Verletzungen des Wettbewerbsrechts
• Verletzungen des Medienrechts
• Verletzungen des Internetrechts
Tipp: Professionelle Helfer beraten und geben Unterstützung, wenn die Abmahnung nicht berechtigt ist und zudem die Forderungen progressiv eingetrieben werden sollen.
Zahlreiche Anwälte widmen sich ebenfalls diesem ständig wachsenden Druck der Abmahner. Allerdings steht in diesen Fällen zumeist Anwalt gegen Anwalt, denn viele neue Kanzleien haben dieses Geschäftsfeld als lukrativen Erwerb für sich entdeckt.