Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld?

Die Dauer des Bezuges von Arbeitslosengeld ist einerseits vom Alter des Arbeitslosen und andererseits von der Dauer eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses innerhalb der gesetzlichen Rahmenzeiten abhängig. Wer etwa innerhalb dieser Rahmenfrist mindestens 12 Monate einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachging, hat einen Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer von 6 Monaten. Bei einer Versicherungspflichtzeit von 2 Jahren gilt die Bezugsdauer für 12 Monate. Nach Ablauf der Bezugsfristen steht den Betroffenen kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I mehr zu. Danach kann das Arbeitslosengeld II beantragt werden, auch als Hartz IV bekannt.

Regelungen für ältere Arbeitnehmer

Da ältere Arbeitnehmer ab einem gewissen Alter schlechtere Bedingungen für die Aufnahme einer neuen Beschäftigung vorfinden, genießen sie beim Bezug von Arbeitslosengeld I einige Vorteile. Arbeitnehmer nach Vollendung des 50. Lebensjahres mit einer versicherungspflichtigen Beschäftigung von mindestens 30 Monaten haben eine Anspruchsdauer von 15 Monaten, bei einem Versicherungspflichtverhältnis von mindestens 36 Monaten und der Vollendung des 55. Lebensjahres beträgt dieser Anspruch 18 Monate. Wer mindestens 48 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis stand und das 58. Lebensjahr vollendet hat, kann mit einer Anspruchsdauer von insgesamt 24 Monaten rechnen. Bei kurzen Anwartschaftszeiten liegt der Anspruch zwischen 3 und 5 Monaten.

Die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld im Falle einer kurzen Anwartschaftszeit

Grundsätzlich haben nur diejenigen Anspruch auf Arbeitslosengeld I, die innerhalb der gesetzlichen Rahmenzeit mindestens zwölf Monate lang einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sind. Im Gegenzug bedeutet dies, dass alle anderen Arbeitslosen direkt Arbeitslosengeld II erhalten. Dem ist aber nicht ganz so, denn hinsichtlich des Anspruches auf Arbeitslosengeld I existieren in Zusammenhang mit einer kurzen Anwartschaftszeit gewisse Ausnahmen, sofern die Voraussetzungen für die kurze Anwartschaft erfüllt werden.

Demnach kann das Arbeitslosengeld I auch dann gewährt werden, wenn der Antragsteller keine versicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens zwölf Monaten innerhalb der Rahmenzeit vorweisen kann. Entscheidend für die Anspruchsdauer ist bei einer kurzen Anwartschaftszeit die Dauer der arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung in den vergangenen zwei Jahren. Wer mindestens sechs Monate versicherungspflichtig beschäftigt war, hat drei Monate lang Anspruch auf Arbeitslosengeld. Der Anspruch verlängert sich bei mindestens acht Monaten versicherungspflichtige Erwerbstätigkeit auf vier Monate. Arbeitslose, die mindestens zehn Monate lang einer entsprechenden Beschäftigung nachgegangen sind, können basierend auf der Regelung der Anspruchsdauer bei kurzer Anwartschaftszeit für die Dauer von fünf Monaten Arbeitslosengeld beziehen.

Wie lange dauert es, bis man Arbeitslosengeld bekommt?

Im Falle einer Arbeitslosigkeit erleben die meisten Menschen große Existenzängste und wissen erst einmal gar nicht, wie sie für ihren Lebensunterhalt aufkommen sollen. Das Sozialsystem der Bundesrepublik Deutschland schafft hier mit dem Arbeitslosengeld eine gewisse Absicherung, denn Arbeitslose können entsprechende Leistungen bei der Agentur für Arbeit beantragen und stehen so nicht mit vollkommen leeren Händen da. Dies ist zumindest ein wenig beruhigend, doch bis zur ersten Überweisung kann es durchaus eng werden. Aus diesem Grund kommt immer wieder die Frage auf, wie lange es dauert bis man Arbeitslosengeld bekommt. Pauschal lässt sich dies nicht beantworten, weil die Bearbeitungsdauer von verschiedenen Faktoren abhängt. Entscheidend ist dabei vor allem, wann und wie man den betreffenden Antrag einreicht. Die Bearbeitung kann erst bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen durchgeführt werden. Um Verzögerungen zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, den Antrag persönlich abzugeben. In einem solchen Fall erfolgt die Bearbeitung sofort im Beisein des Antragstellers. Zum Ende des betreffenden Monats kann dieser dann mit der ersten Überweisung des Arbeitslosengeldes rechnen.

Worin besteht der Unterschied zwischen Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II hinsichtlich der Dauer?

Hinsichtlich der Dauer des Anspruchs existieren deutliche Unterschiede zwischen Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II. Das ALG I wird über eine Dauer zwischen drei Monaten und zwei Jahren gezahlt. Ausschlaggebend ist das Alters des Antragstellers sowie die Dauer des versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses in den vergangenen fünf Jahren. Nach spätestens 24 Monaten ist jedoch Schluss. Wer dann weiterhin arbeitslos ist, erhält Arbeitslosengeld II. Dieses wird üblicherweise für zwölf Monate gewährt, kann anschließend aber weiterhin bezogen werden, wenn der betreffende Weiterbewilligungsantrag bewilligt wurde. Grundsätzlich gibt es bei der Dauer des ALG II folglich keine Obergrenze. Solange man finanzielle Hilfe braucht, erhält man diese auch. Dementsprechend ist lediglich das Arbeitslosengeld I bezüglich seiner Dauer begrenzt.

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