Was muss bei der Einkommensteuererklärung beachtet werden?

Wer nicht selbstständig ist oder über besondere Einkünfte verfügt, ist in der Regel nicht dazu verpflichtet, eine Steuererklärung auszufüllen. Gibt man dem Finanzamt Auskunft über das Einkommen, dann sollte man hier allerdings ein paar Dinge berücksichtigen. Einer der wichtigsten Faktoren bei der Steuererklärung ist die Frist. Macht man seine Einkommensteuer selbst, hat man bis zum 31. Mai des Folgejahres Zeit, seine Erklärung abzugeben – was danach kommt, wird oft nicht mehr angenommen. Anders ist es, wenn man einen Steuerberater in Anspruch nimmt. Dann reicht es aus, die Steuererklärung bis zum 31. Dezember abzugeben. Landwirte, die ihre Steuererklärung machen, haben besondere Fristen.

Steuererklärung ausfüllen – Belege nicht vergessen

Wenn man seine Steuererklärung ausfüllen möchte, dann benötigt man vor allem Belege der Ausgaben. Das Arbeitszimmer, spezielle Arbeitskleidung und auch Spenden oder Kosten für die Weiterbildung können von der Einkommensteuer abgesetzt werden – aber nur dann, wenn man die Ausgaben auch belegen kann. In einzelnen Punkten, beispielsweise bei Spenden, akzeptiert das Finanzamt auch einen Pauschalbetrag ohne Belege. Das lohnt sich aber oft nicht. Gerade bei Selbstständigen, die ihre Steuererklärung ausfüllen, sind auch die eigenen Rechnungen sehr wichtig. Da es jederzeit zu einer Steuerprüfung kommen kann, muss man solche Belege grundsätzlich zehn Jahre lang aufbewahren.

Die freiwillige Einkommensteuererklärung

Arbeitnehmer müssen sich in der Regel nicht weiter um ihre Steuern kümmern, da die zu zahlende Einkommensteuer direkt vom monatlichen Einkommen abgezogen wird und sie das ihnen zur Verfügung stehende Netto-Gehalt ausgezahlt bekommen. Nichtsdestotrotz kann es sich lohnen, sich mit dem unliebsamen Thema Steuern zu befassen und eine freiwillige Einkommensteuererklärung abzugeben. Das Finanzamt verlangt diese zwar nicht, doch oftmals macht sich dieses Engagement bezahlt.

In der Regel kann man durch eine freiwillige Einkommensteuererklärung eine Steuererstattung vom Finanzamt erwirken, da man darin besondere Ausgaben steuerlich geltend machen kann. Verbraucher sollten sich jedoch informieren, welche Ausgaben in welchem Maße im Rahmen der Einkommensteuer steuermindernd wirken. Vor allem wenn man in dem betreffenden Jahr hohe Sonderausgaben oder Werbungskosten hatte, lohnt sich die Abgabe der freiwilligen Einkommensteuererklärung in der Regel. Wer beispielsweise aus beruflichen Gründen umziehen musste, eine Weiterbildung absolviert hat oder außergewöhnlichen Belastungen gegenüberstand, sollte auch auf freiwilliger Basis eine Steuererklärung abgeben und sich dabei gegebenenfalls von einem kompetenten Steuerberater unterstützen lassen. Dieser kann schon im Vorfeld darüber Auskunft geben, welche Kosten und Ausgaben man von der Steuer absetzen kann.

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