Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

In der Regel gilt: Jedes Kind bis zum 18. Lebensjahr hat eine Kindergeld-Anspruchsberechtigung. Darüber hinaus können Kinder, die sich in einer beruflichen Ausbildung oder einem Studium befinden, bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld beziehen. Gleiche Bedingungen gelten für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr. Kinder, die keinen Ausbildungsplatz bekommen haben oder eine bereits begonnene Ausbildung nicht fortsetzen können, haben auf Antrag ebenfalls einen verlängerten Anspruch. Für Behinderte gilt keine Höchstleistungsgrenze, sofern die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahrs eingetreten ist. Zu den Voraussetzungen gehört, dass die Höchsteinkommensgrenze von 8 004 Euro nicht überschritten wird und das Kind sich nicht finanziell selber versorgen kann.

Kindergeld-Anspruchsberechtigung auch für Kinder ausländischer Herkunft

Eine Kindergeld-Anspruchsberechtigung besteht auch für ausländische Kinder, die in der Bundesrepublik leben. Zu den Voraussetzungen gehört, dass eine gültige Aufenthaltsgenehmigung zu bestimmten Zwecken vorliegt. Ebenfalls kindergeldberechtigt sind anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte. Bezugsberechtigt sind auch Kinder von Alleinerziehenden. In diesem Fall profitiert der barunterhaltspflichtige Elternteil dadurch, dass sich das Kindergeld zur Hälfte auf den Barbedarf des Kindes auswirkt. Kindergeld wird in voller Höhe für Kinder von getrennt lebenden Eltern gezahlt. In diesem Fall ist die Person anspruchsberechtigt, die das Kind im eigenen Haushalt betreut und aufzieht.

Unter welchen Voraussetzungen besteht bei volljährigen Kindern ein Kindergeldanspruch?

Nach der Geburt eines Kindes erhalten die Eltern in Deutschland Kindergeld. In dem Bescheid der Familienkasse wird darauf hingewiesen, dass dieses bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt wird. Der berechtigte Elternteil muss also davon ausgehen, dass mit der Volljährigkeit des Kindes der jeweilige Kindergeldanspruch endet. Unter bestimmten Voraussetzungen kann aber auch darüber hinaus Kindergeld für das mittlerweile volljährige Kind bezogen werden. In diesem Zusammenhang muss man allerdings berücksichtigen, dass die Altersgrenze bei 25 Jahren liegt.

Für die Eltern volljähriger Kinder stellt sich regelmäßig die Frage, welche Voraussetzungen für einen weiteren Kindergeldanspruch erfüllt werden müssen. Im Folgenden finden Anspruchsberechtigte eine Auflistung von Fällen, in denen die Familienkasse Kindergeld über das 18. Lebensjahr hinaus gewährt.

  • Für Kinder, die noch die Schule besuchen, sich in der Berufsausbildung befinden oder studieren, besteht im Allgemeinen ein Kindergeldanspruch.
  • Die Familienkasse zahlt für arbeitslose Kinder, die bei der Agentur für Arbeit oder einem entsprechenden Leistungsträger arbeitssuchend gemeldet sind, bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Kindergeld.
  • Befindet sich ein volljähriges Kind auf der Suche nach einer Ausbildung und ist dementsprechend bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend gemeldet, kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld bezogen werden.
  • In einer maximal vier Monate andauernden Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten besteht weiterhin ein Kindergeldanspruch.

In all diesen Fällen muss man bedenken, dass die Altersgrenze von 25 Jahren gilt und der Anspruch auf Kindergeld zudem verfällt, sobald das Kind eine Erstausbildung erfolgreich abgeschlossen hat oder einer sogenannten anspruchsschädlichen Erwerbstätigkeit nachgeht. Ansonsten kann auch für volljährige Kinder ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, sofern die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllt werden.

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