Was versteht man unter einem sogenannten Zählkind?

Der Gesetzgeber stellt Familien mit Kindern für die beiden erstgeborenen je 184 Euro in Form von Kindergeld monatlich zur Verfügung. Durch die Staffelung ab dem dritten Kind in Höhe von 190 Euro und ab jedem weiteren Kind in Höhe von 215 Euro sollen insbesondere kinderreichen Familien mehr Bezüge monatlich einkommensunabhängig zur Verfügung gestellt werden (Stand 12/2010). Wer aus einer geschiedenen Ehe Kinder hat, sollte bei der Wahl des berechtigten Empfängers sogenannte Zählkinder berücksichtigen. Grundsätzlich erhält nur ein Elternteil Kindergeld. Das Zählkind kann beim Berechtigten berücksichtigt werden, auch wenn sich das Kind in der Obhut des früheren Partners befindet.

Anspruch auf Kindergeld durch Zählkind erhöhen

Ein Kind, für das die Kindergeldkasse an den vorrangig berechtigten Elternteil Kindergeld zahlt, kann bei einem nachrangig berechtigten Elternteil als Zählkind Berücksichtigung finden. Ausschlaggebend ist die Reihenfolge der Geburtsdaten beim Kindergeld. Ein sogenanntes Zählkind kann jüngere Zählkinder in der Folge nach oben schieben. Somit fallen für die jüngeren Kinder die höheren Kindergeldsätze an. Schließlich muss berücksichtigt werden, dass ab dem dritten Kind mehr Kindergeld gezahlt wird, als für die ersten beiden Kinder. Wer mit seinem früheren Partner die Bezugsberechtigung regeln kann, wird unterm Strich mehr Geld bekommen, auch wenn aus einer neuen Beziehung weitere Kinder hervorgegangen sind.

Der Zählkindervorteil für Patchwork-Familien

In den vergangenen Jahrzehnten hat sich die Gesellschaft verändert, wodurch auch der Begriff Familie einen Wandel erlebt hat. Viele Kinder wachsen in sogenannten Patchwork-Familien auf. Scheidungen, Trennungen oder auch der Tod eines Elternteils können dafür sorgen, dass ein Kind nicht mit seiner Mutter und seinem Vater in einem Haushalt aufwächst. Nicht selten kommt es vor, dass beispielsweise der Vater mit einer anderen Frau eine neue Familie gründet. Die Stiefmutter ist so die Mutter der Halbgeschwister, die gemeinsam mit dem Vater in einem Haushalt leben.

Patchwork-Familien sind längst gesellschaftliche Realität und müssen dennoch so manche Herausforderung meistern. In Sachen Kindergeld können sie allerdings mitunter vom sogenannten Zählkindervorteil profitieren. Obwohl die sogenannten Zählkinder nicht im Haushalt des betreffenden Elternteils leben, erhöhen sie dessen Anspruch auf Kindergeld für seine weiteren Kinder, die in seinem Haushalt leben. Ein Kind aus einer vorherigen Beziehung wird somit beim Kindergeldanspruch mitgezählt, obwohl der andere Elternteil der Kindergeldberechtigte ist. Der finanzielle Vorteil beim Kindergeld durch die sogenannten Zählkinder ergibt sich aus dem Umstand, dass die Höhe des Kindergeldes bei mehreren Kindern steigt, so dass dieses nicht nur jeweils 184 Euro, sondern bis zu 215 Euro betragen kann.

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