Steuerrecht · Stand September 2026
Wie hoch ist das Kindergeld? Beträge 2026 für 1 bis 5 Kinder
Das Kindergeld beträgt 2026 für jedes Kind 259 Euro im Monat, egal ob es das erste oder das fünfte Kind ist. Die frühere Staffelung, bei der es ab dem dritten Kind mehr Geld gab, ist seit dem 1. Januar 2023 abgeschafft.[1]
Geprüft am 29.09.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 3 Quellen · 4 Min. Lesezeit
Kindergeld 2026: Betrag nach Anzahl der Kinder
Das Kindergeld wird in Unabhängigkeit vom monatlichen Einkommen gezahlt. Es beträgt monatlich für jedes Kind 259 Euro. Man muss also einfach die Kindergeldsätze addieren und kommt dann auf den kompletten Kindergeldanspruch. Bei mehreren Kindern überweist die Familienkasse die einzelnen Beträge als eine Summe.[2][1]
| Kinder | im Monat | im Jahr |
|---|---|---|
| 1 Kind | 259 Euro | 3.108 Euro |
| 2 Kinder | 518 Euro | 6.216 Euro |
| 3 Kinder | 777 Euro | 9.324 Euro |
| 4 Kinder | 1.036 Euro | 12.432 Euro |
| 5 Kinder | 1.295 Euro | 15.540 Euro |
Voraussetzung ist, dass für jedes Kind ein Anspruch besteht. Ist ein volljähriges Kind nicht mehr in Ausbildung, fällt sein Betrag weg; die Geschwister bekommen deswegen nicht weniger. Wie lange der Anspruch läuft, steht auf der Seite Kindergeld über 25.
Gibt es ab dem dritten Kind mehr Kindergeld?
Nein, nicht mehr. Bis Ende 2022 war das Kindergeld gestaffelt: Für das dritte Kind gab es zuletzt 225 Euro, ab dem vierten Kind 250 Euro, für die ersten beiden je 219 Euro. Zum 1. Januar 2023 wurde das Kindergeld auf einheitlich 250 Euro pro Kind angehoben.[1]
Damit ist auch der sogenannte Zählkindvorteil entfallen: Früher konnte ein Kind aus einer früheren Beziehung, für das der andere Elternteil das Kindergeld bekommt, bei Ihnen mitgezählt werden und Ihre jüngeren Kinder auf die teureren Plätze drei und vier schieben. Seit 2023 erhalten alle Kinder den gleichen Betrag. Mehr dazu auf der Seite Was ist ein Zählkind?[3]
Kindergeld-Höhe seit 2007 im Überblick
Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit führt die Beträge in ihrer Kindergeldstatistik. Seit 2023 gilt ein Betrag für alle Kinder.[1]
| ab | 1. und 2. Kind | 3. Kind | ab 4. Kind |
|---|---|---|---|
| 1.1.2007 | 154 Euro | 154 Euro | 179 Euro |
| 1.1.2009 | 164 Euro | 170 Euro | 195 Euro |
| 1.1.2010 | 184 Euro | 190 Euro | 215 Euro |
| 1.1.2015 | 188 Euro | 194 Euro | 219 Euro |
| 1.1.2016 | 190 Euro | 196 Euro | 221 Euro |
| 1.1.2017 | 192 Euro | 198 Euro | 223 Euro |
| 1.1.2018 | 194 Euro | 200 Euro | 225 Euro |
| 1.7.2019 | 204 Euro | 210 Euro | 235 Euro |
| 1.1.2021 | 219 Euro | 225 Euro | 250 Euro |
| 1.1.2023 | 250 Euro für jedes Kind | ||
| 1.1.2025 | 255 Euro für jedes Kind | ||
| 1.1.2026 | 259 Euro für jedes Kind | ||
Hinzu kamen einmalige Kinderbonusse: 300 Euro je Kind im Jahr 2020, 150 Euro im Jahr 2021 und 100 Euro im Jahr 2022.[1]
Wird das Kindergeld automatisch erhöht?
Ja. Steigt der Betrag, passt die Familienkasse ihn von sich aus an und zahlt ab Januar den neuen Betrag. Wer bereits Kindergeld erhält oder beantragt hat, muss nichts tun; einen schriftlichen Änderungsbescheid bekommen Sie dafür nicht unbedingt.[1][2]
Das Gesetz sieht die Anpassung ausdrücklich vor: Werden die Kinderfreibeträge angehoben, wird das Kindergeld entsprechend erhöht und auf volle Euro gerundet.[2]
Kinderfreibetrag statt Kindergeld bei hohem Einkommen
Das Kindergeld ist rechtlich eine Steuervergütung. Bei der Einkommensteuer prüft das Finanzamt, ob der Kinderfreibetrag Ihnen mehr bringt: Je Elternteil werden 3.414 Euro Kinderfreibetrag und 1.464 Euro für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung vom Einkommen abgezogen, bei zusammen veranlagten Ehegatten das Doppelte.[2]
Ist die Steuerersparnis durch die Freibeträge höher als das Kindergeld, werden die Freibeträge abgezogen und das Kindergeld der Steuer hinzugerechnet. Einen Antrag brauchen Sie dafür nicht; das Finanzamt macht diese Günstigerprüfung von sich aus, wenn Sie eine Steuererklärung abgeben. Das Kindergeld selbst fällt dadurch nicht niedriger aus.[1]
Kinderzuschlag: mehr Geld bei kleinem Einkommen
Reicht das Einkommen der Eltern für den eigenen Bedarf, aber nicht für den der Kinder, gibt es zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag. Er beträgt laut Merkblatt Kindergeld bis zu 297 Euro je Kind und Monat und wird zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt.[1]
Voraussetzung ist unter anderem ein Mindesteinkommen von 900 Euro bei Paaren und 600 Euro bei Alleinerziehenden. Das Kind muss im Haushalt leben, unverheiratet und unter 25 Jahre alt sein. Einkommen der Eltern oberhalb ihres Bedarfs mindert den Zuschlag. Den Antrag stellen Sie bei der Familienkasse.[1]
Kindergeldrechner oder Bescheid: was zählt?
Eltern, die lediglich ein Kind haben, müssen nicht lange recherchieren, um in Erfahrung zu bringen, wie hoch das monatliche Kindergeld ausfällt. Seit dem einheitlichen Betrag gilt das auch für Familien mit mehreren Kindern: Kinderzahl mal 259 Euro.
Wie hoch dieses aber tatsächlich ausfällt, zeigt der Bescheid der Familienkasse, der hier maßgebend ist. Weicht die Zahlung vom Bescheid ab oder fehlt ein Kind, wenden Sie sich an die Familienkasse; gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Die Termine der Überweisung stehen auf der Seite Kindergeld-Auszahlung.[1]
Wer ist zuständig?
Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Sie setzt das Kindergeld durch Bescheid fest und zahlt es aus.[2]
Kindergeld: Anspruch und AntragEinspruch innerhalb eines Monats bei der Familienkasse. Danach entscheidet das Finanzgericht.
Finanzgerichte in DeutschlandHäufige Fragen
- Wie viel Kindergeld bekommt man bei Zwillingen?
Für jedes Kind den vollen Betrag, 2026 also zweimal 259 Euro, zusammen 518 Euro im Monat.
- Wird das Kindergeld 2027 wieder erhöht?
Das hängt am Kinderfreibetrag. Das Gesetz sieht vor, dass das Kindergeld entsprechend steigt, wenn die Kinderfreibeträge angehoben werden. Ein Betrag für 2027 steht noch nicht im Gesetz.
- Bekommen Eltern mit hohem Einkommen weniger Kindergeld?
Nein. Das Kindergeld ist für alle gleich hoch. Bei hohem Einkommen wirkt sich stattdessen der Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuer aus, den das Finanzamt automatisch berücksichtigt.
- Gab es 2024 mehr Kindergeld als 2023?
Nein. 2023 und 2024 betrug das Kindergeld je 250 Euro pro Kind. Erst zum 1. Januar 2025 stieg es um 5 Euro auf 255 Euro.
Auch interessant: Wird das Kindergeld auf den Unterhalt angerechnet?
Quellen
- Bundesagentur für Arbeit, Familienkasse: Kindergeld ab Geburt · Kindergeldstatistik: Kindergeldsätze seit 2005 · Presseinfo: Kindergeld steigt ab Januar 2025 · Presseinfo vom 04.12.2025: Kindergeld steigt ab Januar 2026 · Merkblatt Kindergeld 2026
- Einkommensteuergesetz (EStG): § 31 · § 32 · § 66 · § 70
- Bundeszentralamt für Steuern: Dienstanweisung zum Kindergeld (DA-KG), Stand 2026
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