Wie lange bekommt man Kindergeld?

Kindergeld wird in Deutschland unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt und ist, orientiert an der Kinderzahl, gestaffelt. Während grundsätzlich gilt, dass für jedes Kind bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld gezahlt wird, gelten besondere Regelungen in Bezug auf die Kindergeld-Bezugsdauer. Unter besonderen Bedingungen wird auch über diese Altersgrenze weiter geleistet, wenn das Kindeseinkommen von 8.004 Euro jährlich nicht überschritten wird. Die gleichen Bedingungen gelten auch für Kinder bis zum 25. Lebensjahr, die sich noch in einer Ausbildung wie beispielsweise einem Studium befinden und für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr. Können Kinder eine Ausbildung nicht beginnen oder fortführen, wird auch für sie bis zum Alter von 25 Jahren Kindergeld gezahlt.

Kindergeld-Bezugsdauer: welche Besonderheiten gelten?

Kindergeld und Bezugsdauer stehen in engem Zusammenhang zur individuellen beruflichen Situation des Kindes. Die Kindergeld-Bezugsdauer endet, wenn ein Kind im Laufe eines Kalenderjahres seine berufliche Ausbildung oder ein Studium abschließt. Der Anspruch auf Kindergeld entfällt auch während des Wehr- und Zivildienstes. Absolviert das Kind jedoch ein freiwilliges soziales oder freiwilliges ökologisches Jahr, bleibt der Kindergeldanspruch erhalten. Liegen zwischen zwei Ausbildungsabschnitten bis zu maximal vier Monate, bleibt der Anspruch auf Kindergeld ebenfalls erhalten.

Wie lange besteht ein Kindergeldanspruch bei behinderten Kindern?

Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes Kindergeld bei der zuständigen Familienkasse beantragen, erhalten in dem Bescheid die Information, dass dieses bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt wird. Nur unter bestimmten Voraussetzungen kann Kindergeld auch für volljährige Kinder bezogen werden, wobei diesbezüglich das Alter von 25 Jahren als Höchstgrenze gilt. Bei einem behinderten Kind verhält es sich dahingegen anders, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Grundsätzlich besteht bei Kindern mit Behinderung hinsichtlich des Kindergeldes keine Altersgrenze, wodurch offen ist, wie lange die Eltern als Kindergeldberechtigte Kindergeld für das betreffende Kind bekommen. Diesbezüglich gilt es zu beachten, dass vorausgesetzt wird, dass die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten und außerdem dafür verantwortlich ist, dass das volljährige Kind seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann. Für behinderte Kinder sind die Altersgrenzen, die ansonsten für das Kindergeld und den damit zusammenhängenden Anspruch von großer Wichtigkeit sind, irrelevant.

Übergangsregelung bezüglich der Bezugsdauer beim Kindergeld

Im Jahr 2007 hat der deutsche Gesetzgeber die Bezugsdauer beim Kindergeld dahingehend beschränkt, dass nur Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt werden. Zuvor lag die Altersgrenze beim 27. Lebensjahr, wodurch sich für einige Familien Nachteile ergeben haben. Um diese zu mildern und gewissermaßen abzufangen, wurde eine Übergangsregelung geschaffen. Auf diese Art und Weise erfolgte eine schrittweise Herabsetzung der maximalen Kindergeld-Bezugsdauer. Seinerzeit galten dabei die folgenden Regeln:

  • Geburt bis einschließlich 1. Januar 1982: Bezugsdauer bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres
  • Geburt bis 1. Januar 1983: Bezugsdauer bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres
  • Geburt ab dem 2. Januar 1983: Bezugsdauer bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres

Kindergeld für Jugendliche in Übergangsphasen

Diese Übergangsregelungen, die mittlerweile nicht mehr von Belang sind, weil die Bezugsdauer angepasst wurde, dürfen nicht mit der Übergangsphase zwischen zwei Ausbildungsabschnitten verwechselt werden. Die zuvor genannten Übergangsregelungen haben schließlich nichts damit zu tun, dass für Jugendliche weiterhin Kindergeld gezahlt wird, wenn sich diese beispielsweise im Übergang von der Schule zur Ausbildung oder auf Ausbildungssuche befinden.

Wer für seine volljährigen Kinder weiterhin Kindergeld beziehen möchte, muss dem betreffenden Antrag stets entsprechende Nachweise beilegen. Eine Schulbescheinigung, eine Bestätigung des Ausbildungsbetriebs oder eine Studienbescheinigung weisen in der Regel nach, dass die Voraussetzungen fürs Kindergeld erfüllt werden. Jugendliche, die keinen Studienplatz bekommen haben oder noch nach einer geeigneten Ausbildungsstelle suchen, können trotz fehlender Nachweise weiterhin Kindergeld beziehen. In dieser oftmals schwierigen Übergangsphase ist dies eine wichtige finanzielle Unterstützung. Im Antrag sollte man die gegenwärtige Situation darlegen und beispielsweise Absagen beifügen. Jugendliche, die als ausbildungssuchend bei der Agentur für Arbeit beziehungsweise beim Jobcenter registriert sind, müssen sich dahingegen um keine entsprechenden Belege kümmern. Familien sollten dabei wissen, dass sich die Bezugsdauer dadurch nicht erhöht und somit spätestens mit Vollendung des 25. Lebensjahres mit dem Kindergeld Schluss ist.

Die Altersgrenze beim Kindergeld

In Zusammenhang mit dem Bezug von Kindergeld ist zunächst auf die Altersgrenze zu verweisen, die bei 18 Jahren liegt. Grundsätzlich wird Kindergeld folglich nur für minderjährige Kinder gezahlt, so dass die Zahlung mit Vollendung des 18. Lebensjahres endet. Wie so oft im Leben bestätigen aber auch hier Ausnahmen die Regel. Die eigentlich feststehende Altersgrenze von 18 Jahren kann also durchaus umgangen werden. Dazu müssen allerdings besondere Bedingungen gegeben sein, denn andernfalls gibt es nach dem 18. Geburtstag des betreffenden Kindes keine Kindergeldzahlungen mehr. Abgesehen von behinderten Kindern, für die auch über das 18. Lebensjahr hinaus ein Kindergeldanspruch bestehen kann, kann noch in weiteren Fällen eine längere Bezugsdauer gegeben sein. Dies gilt für die folgenden Lebensphasen:

  • Schulbesuch
  • Berufsausbildung
  • Studium
  • Freiwilligendienst
  • Ausbildungssuche
  • Arbeitssuche
  • Wehrdienst

Unter den genannten Umständen kann die Bezugsdauer des Kindergeldes verlängert werden. Auf diese Art und Weise können auch Familien mit volljährigen Kindern noch eine entsprechende finanzielle Unterstützung seitens des deutschen Sozialstaates erhalten. Dass die betreffenden Nachweise regelmäßig vorzulegen sind, darf man allerdings nicht vergessen.

Kindergeld während einer zweiten Ausbildung

Die Sonderregelungen hinsichtlich der Bezugsdauer von Kindergeld über das 18. Lebensjahr hinaus, greifen vor allem bei einem weiteren Schulbesuch, im Rahmen einer Berufsausbildung oder auch im Falle eines Hochschulstudiums. Grundsätzlich wird der Bezug von Kindergeld dabei während der ersten Ausbildung verlängert. Eine zweite Ausbildung ist dementsprechend davon ausgenommen. Wer bereits eine Ausbildung abgeschlossen hat und nun einen anderen Beruf erlernen möchte, darf folglich nicht erwarten, dass das Kindergeld weiterhin gezahlt wird. Dies gilt auch für akademische Ausbildungen. Ob der konsekutive Master als erste oder zweite Ausbildung gilt, ist allerdings strittig und somit ist es ungewiss, ob im Zuge eines Masterstudiums, das gewissermaßen den Bachelor fortsetzt, weiterhin Kindergeld bezogen werden kann.

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