Was ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) dient der eindeutigen Identifizierung von umsatzsteuerpflichtigen Personen und wird auf Antrag zusätzlich zur Steuernummer erteilt. Da die Besteuerung beim EU-grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr nach dem Bestimmungslandprinzip erfolgt, benötigen Steuerpflichtige ggf. in jedem EU-Staat eine eigene USt-IdNr.

In Deutschland besteht die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer aus dem Präfix DE und 9 Ziffern. Die Datumsangabe im sogenannten “Bekanntgabeschreiben” ist der Stichtag für den Beginn der Gültigkeit der USt-IdNr. Die Vergabe erfolgt durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bonn. Zu den Stammdaten gehören unter anderem der Name beziehungsweise die Firmenbezeichnung und die Adressdaten, unter der das jeweilige Unternehmen bei der für die Umsatzsteuer zuständigen Finanzbehörde geführt wird.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – Anwendung

Mithilfe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird in der EU die korrekte Abwicklung grenzüberschreitender Leistungen kontrolliert. Die Umsatzsteuer-Befreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen setzt u.a. voraus, dass die USt-IdNr. des Empfängers angegeben wird.

Ein Bestätigungsverfahren ermöglicht deutschen Unternehmern die Überprüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ihrer Geschäftspartner. Ergebnis einer einfachen Bestätigung ist die Information zur Gültigkeit einer USt-IdNr. zum Zeitpunkt der Abfrage in dem vergebenden EU-Mitgliedsstaat. Eine qualifizierte Bestätigung betrifft die Übereinstimmung zwischen übermittelten und gespeicherten Unternehmensdaten wie z. B. Firmenname und -anschrift. Eine Bestätigungsanfrage kann beispielsweise online, per E-Mail oder telefonisch erfolgen.

Wie kann man die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer prüfen?

Unternehmen, die Leistungen oder Lieferungen an einen Unternehmer im EU-Ausland erbringen, müssen bei solchen umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistungsempfängers auf der Rechnung angeben. Zugleich muss man als Unternehmer sicherstellen, dass die USt-IdNr. korrekt ist. Folglich ist eine Prüfung erforderlich, die mitunter Fragen aufwirft.

So fragt man sich, wie man die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines ausländischen Kunden prüfen kann. Für deutsche Unternehmer ist diesbezüglich das Bundeszentralamt für Steuern der richtige Ansprechpartner und bietet online die Möglichkeit zu einer einfachen Bestätigung. Der Unternehmer muss seine Anfrageberechtigung durch seine eigene USt-IdNr. nachweisen und zudem das abzufragende Land sowie die abzufragende USt-IdNr. angeben. Im Rahmen der einfachen Bestätigung wird dann geprüft, ob die betreffende Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in dem jeweiligen Mitgliedsstaat gültig ist. Anschließend kann noch eine qualifizierte Bestätigung in die Wege geleitet werden. Dabei werden der Firmenname, Firmensitz mit den registrierten Unternehmerdaten in dem betreffenden EU-Mitgliedsstaat abgeglichen.

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