Das bayerische Mediengesetz, kurz BayMG genannt, regelt die Entwicklung, Förderung und Veranstaltung von privaten Rundfunkangeboten und anderen Telemedien in Bayern. Weiterhin regelt das Gesetz die Weiterverbreitung von Rundfunkprogrammen über die Kabelanlagen in Bayern. Dabei gelten die gleichen Begriffsbestimmungen, wie sie im Paragraf 2 des Rundfunkstaatsvertrages Gültigkeit haben. Ausgenommen vom bayerischen Mediengesetz sind Angebote, die sich auf Medienangebote in Gebäuden oder kompletten Gebäudekomplexen beschränken und eng im Zusammenhang mit den Aufgaben stehen, die in den Gebäuden erfüllt werden sollen.

Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, das zweite deutsche Fernsehprogramm und der Bayerische Rundfunk sind von diesem Gesetz nur insoweit betroffen, wie sie namentlich genannt werden. Im Rahmen des bayerischen Mediengesetzes wird Rundfunk in öffentlicher Verantwortung und in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft von der bayerischen Landeszentrale für Neue Medien betrieben. Die Landeszentrale Rundfunkprogramme organisiert im Rahmen dieses Gesetzes ihre gestalteten Beiträge. Ihre Aufgabe ist es, auf eine Programmgestaltung mit hoher Qualität hinzuwirken.

Programme und ihre Ausgewogenheit

Entsprechend des bayerischen Mediengesetzes werden die ihr zugeordneten drahtlosen Fernsehfrequenzen dafür genutzt, entweder bundesweit, landesweite, regionale oder lokal bestimmte Programme zu verbreiten. Das Gleiche gilt für die zugeordneten UKW-Hörfunkfrequenzen. Sie kommen allerdings noch die Radioprogramme dazu, die über Satellit oder Breitbandkabelnetz verbreitet werden. Des Weiteren hat die Landeszentrale im Rahmen des Mediengesetzes die Aufgabe, in den beiden am weitesten verbreiteten Fernsehvollprogrammen dafür zu sorgen, dass regionale oder lokale Fensterprogramme geschaltet werden können. Für die Finanzierung sind die Anbieter oder Veranstalter dieser Programme selber zuständig. Anwendung findet hier Paragraf 25 Abs. 4 des Rundfunkstaatsvertrags. Neben diesen Aufgaben hat Landeszentrale außerdem dafür Sorge zu tragen, dass die Programme vielseitig und für die Masse der Bevölkerung interessant sind.

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Gold ist beliebt wie nie. Verbraucher kaufen und verkaufen das Edelmetall und erfreuen sich an den steigenden Preisen. Der Goldankauf ist den letzten Jahren fast zu einem eigenen Geschäftszweig geworden und sogar per Post lässt sich das gelbe Metall zu Geld machen. Als Verbraucher sollte man aber nicht dem Goldrausch verfallen, denn der Handel mit dem Edelmetall lockt auch Betrüger an und nicht selten stolpern private Verkäufer über die Rücknahmeverpflichtung beim Goldverkauf.

Der Käufer kann noch Jahre später das Geld zurückverlangen

Immer häufiger berichten Verbraucher, die Gold verkauft haben, dass der Käufer später die bezahlte Summe zurückverlangt, weil es angeblich sich nicht um das zugesicherte Edelmetall handelt. Dabei wurde beim Verkauf der Schmuck untersucht und der Verkäufer hält eine Quittung in den Händen, die die Echtheit bestätigt. Das Problem ist die Beweislage, denn der Verkäufer müsste dann beweisen können, dass das Gold echt war und das ist im Nachhinein natürlich schwierig. Sogar Jahre später könnte der Verkäufer sich noch auf die Rücknahmeverpflichtung berufen und so das Geschäft platzen lassen.

Wie kann man sich schützen?

Der Rücknahmeverpflichtung ist ein Verkäufer nicht schutzlos ausgeliefert, denn er kann selbst bestimmen, wem er sein Gold verkauft. In diesem Geschäft in der Münchner Innenstadt gibt es diese Klausel nicht und auch viele andere Goldankäufer arbeiten ohne diese zweifelhafte Klausel. Wer Gold verkaufen möchte, muss sich also nur vorab informieren und dann sorgfältig prüfen, dass der Vertrag diese Klausel nicht enthält. Stattdessen kann der Verkäufer auf eine schriftliche Material-Garantie bestehen und steht dann auf der sicheren Seite. Der Verkauf von Gold per Post sollte genau überlegt werden, denn auch wenn die Werbung anderes verspricht, hier ist der Verkäufer vielen Risiken ausgesetzt. Schließlich muss er beweisen können, was im Paket lag, wenn es später zu Unstimmigkeiten kommt und der Ehepartner wird hier als Zeuge in der Regel nicht anerkannt.

Rechtsprechung bezeichnet

– die rechtsprechende Gewalt – Judikative,

– die Tätigkeit der rechtsprechenden Gewalt – Judikatur,

– bestimmte vorangegangene Judikate (gefestigte, ständige, allgemeine Rechtsprechung) zu einer bestimmten Rechtsfrage (vgl. auch herrschende Meinung).

Deutschland

Rechtsprechung ist das Bemühen der Gerichte, dem Regelwerk einer Gesellschaft Geltung zu verschaffen. In Deutschland sprechen das Bundesverfassungsgericht (Art. 93 und Art. 94 GG), die Verfassungsgerichte der Länder und die Gerichte des Bundes und der Länder in den verschiedenen Gerichtszweigen (Gerichtsbarkeiten) nach Art. 95 GG Recht. Die Recht sprechenden Organe sind an Gesetz und Recht gebunden (Art. 20 Abs. 3 GG).

Die Rechtsprechung ist Teil der Rechtspflege und wichtigstes Konditionierungs- und Disziplinierungsinstrument einer Gesellschaft. Sie hat das Ziel, die menschliche Bequemlichkeit durch Androhung und Vollzug schmerzhafter Konsequenzen auf ein Maß zu reduzieren, das ein friedliches Zusammenleben vieler Menschen ermöglicht. Die Gesetzmäßigkeit oder Rechtsbindung staatlichen Handelns folgt aus Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes. Er bildet die wichtigste normative Grundlage für das Rechtsstaatsprinzip.

Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut (Art. 92 GG), die sich als Berufsrichter und ehrenamtliche Richter gemäß (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes – DRiG) um die Verwirklichung der Rechtsordnung kümmern. In der Europäischen Union wird die Rechtsprechung vom Europäischen Gerichtshof (EuGH), vom Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (EuG) sowie dem Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union ausgeübt.

Rechtsprechung im engeren Sinn

Im engeren Sinn spricht man von Rechtsprechung im Gegensatz zur rechtswissenschaftlichen Literatur oder von der Rechtsprechung der Gerichte auf einem bestimmten Rechtsgebiet oder zu einer bestimmten Rechtsfrage.

Gefestigte Rechtsprechung

Unter gefestigter Rechtsprechung versteht ein Jurist die feststehende Ansicht der Richter in dem jeweils zuständigen Gerichtszweig, die noch nicht als ständige Rechtsprechung eingestuft werden kann.

Eine Klage, die der gefestigten Rechtsprechung nicht entspricht, sondern auf der gegenteiligen Meinung aufbaut, wird daher meist erfolglos bleiben. Aus Haftungsgründen wird ein Anwalt eine solche Klage in der Regel nicht erheben, ohne seinen Mandanten vorher auf die mit der Klage verbundenen Risiken hinzuweisen. Entscheidend ist dabei im Grunde jedoch nur die Ansicht derjenigen Richter, die in der letzten Instanz zuständig sind, da deren Urteile nicht mehr mit Rechtsmitteln angegriffen werden können. Auf die Ansicht der Untergerichte kommt es jedoch dann an, wenn bei geringen Streitwerten wegen der Kosten nicht davon auszugehen ist, dass ein Rechtsmittel eingelegt wird oder dies nicht möglich ist.

Der Bundesgerichtshof (BGH) ändert seine gefestigte Rechtsprechung relativ selten. So konnten die Schenkungen von Eltern an ihre verheirateten Schwiegerkinder bis 2010 nicht zurückgefordert werden, weil sie nach der bis dahin geltenden Rechtsprechung des BGH im Rahmen des Zugewinnausgleichs zwischen den Ehegatten bei Ehescheidung ausgeglichen werden mussten. Hierdurch wurde der Rückgriff der Schwiegereltern durch gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung ausgeschlossen. Mit Urteil vom 3. Februar 2010 hatte jedoch der BGH seine bisherige Rechtsprechung hierzu aufgegeben und entschieden, dass Schwiegereltern nach der Ehescheidung der Kinder die während der Ehezeit an das Schwiegerkind gezahlten Geldbeträge zurückverlangen können, weil die Geschäftsgrundlage der Schenkung die Lebensgemeinschaft zwischen Tochter und Schwiegersohn sei und diese Grundlage nach dem Scheitern der Ehe nicht mehr bestehe.

Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Rechtsprechung

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Die Bewertung einer Immobilie wird durch viele verschiedene Faktoren bestimmt und rechtliche Grundlagen regeln wie der Wert einer Immobilie ermittelt werden kann. Für Käufer und Verkäufer bedeutet das ein hohes Maß an Sicherheit, denn allein anhand von Lage und Zustand eines Gebäudes lässt sich sein Wert nicht realistisch ermitteln.

ImmoWertV – Die Wertermittlungsverordnung

Die Wertermittlungsverordnung regelt in Deutschland die allgemeinen Grundsätze, die bei der Verkehrswertermittlung von Immobilien zum Zuge kommen. 2009 wurde vom Bundeskabinett ein Entwurf eingebracht, der die Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken neu regeln sollte. Seit 2010 löst die ImmoWertV nun die vorher geltende WertV ab. Gutachter müssen die ImmoWertV verbindlich anwenden, doch auch Privatpersonen können den Wert ihrer Immobilie ermitteln und dazu das Internet nutzen.

Online erste Werte ermitteln

Wer eine Immobilie verkaufen möchte, kann natürlich einen Sachverständigen mit der Ermittlung des Verkehrswertes beauftragen. Aber erste Anhaltspunkte lassen sich auch einfach online ermitteln. Da viele Einzelpunkte geklärt werden müssen, ehe eine Immobilienbewertung nach § 194 BauGB erfolgen kann, müssen Verkäufer mit einigen Minuten Arbeit rechnen, ehe sie eine erste Einschätzung ermitteln können. Unter anderem werden folgende Angaben benötigt:

• Immobilientyp & Baujahr (Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte …)

• Grundstücks- und Wohnfläche

• Ausstattungsmerkmale samt Baukosten und Baujahr ( Pool, Solaranlage, Einbauküche)

• Details zu Mauerwerk und Dach ( Massivbau, Fertigbau, Holzbauweise)

• Angaben zu Dämmung, Fenster und Innentüren

• Wand- und Bodenbeläge

• Heizung und Sanitäranlagen

• Schnitt, Raumaufteilung

• Angaben zu Renovierung und Modernisierung

Diese und weitere Angaben spielen auch bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine Immobilienbewertung eine Rolle. Für den Besuch eines Sachverständigen müssen also die Unterlagen zu diesen Angaben bereitgestellt werden, damit die Bewertung einer Immobilie möglichst zügig vonstattengehen kann und damit eine realistische Summe für den Verkauf bestimmt werden kann.

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Der deutsche Gesetzgeber geht im Fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches intensiv auf das Erbrecht ein und ermöglicht es künftigen Erblassern, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten. Aber nur die wenigsten Menschen machen tatsächlich hiervon Gebrauch und hinterlassen beispielsweise ein Testament, in dem sie ihren Nachlass regeln. Für gewöhnlich ist allerdings keine letztwillige Verfügung vorhanden, da sich der Erblasser zu Lebzeiten nicht hierum gekümmert hat. Aus Unwissenheit, Angst oder Unsicherheit, es gibt viele Gründe dafür, dass sich Menschen nicht mit ihrer Nachlassregelung befassen. In diesen Fällen greift die gesetzliche Erbfolge.

Die gesetzliche Erbfolge

Diese präsentiert sich als mehr oder weniger komplexes Konstrukt, das auf einem Ordnungssystem basiert und die Angehörigen des Erblassers so kategorisiert. Neben dem Ehegatten beziehungsweise eingetragenen Lebenspartner haben, §§ 1924 ff. BGB zufolge, die Abkömmlinge des verstorbenen Erblassers Vorrang. In vielen Fällen entspricht diese Aufteilung ohnehin den Vorstellungen des Erblassers, so dass eine gewillkürte Erbfolge überhaupt nicht erforderlich ist. Wer sein Hab und Gut seinen nächsten Verwandten und seinem Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner hinterlassen möchte, kann sich somit gegebenenfalls auf die Regelungen der gesetzlichen Erbfolge verlassen.

Sind keine Erben erster Ordnung vorhanden, kommen im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge die Erben der nachfolgenden Ordnung an die Reihe. Dieses Vorgehen wird solange fortgesetzt bis mindestens ein Erbe gefunden ist, so dass es sich hierbei durchaus um einen entfernt Verwandten handeln kann. Es kann allerdings auch dazu kommen, dass kein Erbe vorhanden ist. Wenn alle Erben auf ihr Erbrecht verzichten oder schlichtweg kein Verwandter auffindbar ist, weil der Erblasser keine Familie hatte, stellt sich natürlich die Frage, was mit dem Nachlass des Verstorbenen geschieht.

Testament für karitative Zwecke

Wer keine Verwandten hat, sollte sich grundsätzlich besonders sorgsam um seine Nachlassregelung kümmern und ein Testament errichten. Auf diese Art und Weise kann man eine Person aus dem Freundes- oder Bekanntenkreis als Erbe einsetzen oder sein Hab und Gut dem Partner vermachen, sofern keine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft besteht. Alternativ bietet es sich auch an, seinen Nachlass einem karitativen Zweck zukommen zu lassen, um so über den eigenen Tod hinaus Gutes zu tun. Da in einem Großteil aller Erbfälle keine Verfügung von Todes wegen vorhanden ist, kommt es immer wieder zu Erbfällen, in denen niemand das gesetzliche Erbrecht wahrnimmt und auch keine gewillkürte Erbfolge im Rahmen eines Testaments festgelegt wurde.

Lässt sich kein Erbe finden oder die vorhandenen Verwandten verzichten auf ihr gesetzliches Erbrecht, findet das gesetzliche Erbrecht des Staates Anwendung. Vielen Menschen ist überhaupt nicht bewusst, dass die gesetzliche Erbfolge auch den Staat berücksichtigt. Diese Unwissenheit ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass der Staat als letztes erbt und nur dann an die Reihe kommt, wenn wirklich keine anderen Erben vorhanden sind.

Immer wieder wird in den Medien darüber berichtet, dass die Deutschen überversichert sind. Und dies ist im Grunde genommen auch nicht so falsch, denn zahlreiche Versicherungen wurden von unabhängigen Instituten schlichtweg als unnötig gekennzeichnet. Da viele Menschen jedoch in puncto Absicherung nichts dem Zufall überlassen wollen, sprich, im Schadensfall nicht in ihrer Existenz bedroht sein möchten, wird für alle Unwägbarkeiten des Lebens eine Versicherungspolice unterzeichnet. Dazu kommt noch, dass sich in vielen Haushalten die Versicherungsmakler sprichwörtlich die Klinke in die Hand geben, was dazu führt, dass schnell mal eine Versicherung abgeschlossen wird, die eigentlich nicht zu den individuellen Lebensbedingungen passt.

Daran erkennt man einen seriösen Versicherungsmakler

Viele Versicherungsgesellschaften haben es sich zum Ziel gemacht, immer wieder so viele Bestandskunden wie nur eben möglich aufzusuchen. Und das meist auch dann, wenn diese den Versicherungsmakler gar nicht angefordert haben. Meist erfolgt hier im Vorfeld ein Anruf vonseiten der Gesellschaft, die darauf hinweist, dass es zu Änderungen der Vertragsinhalte gekommen ist, was wiederum eine Anpassung an den bestehenden Vertrag nötig werden lässt. Hier ist jedoch Vorsicht angeraten! Wird ein bestehender Vertrag geändert, so verlängert sich meist automatisch auch die Vertragslaufzeit. Dies ist von vielen Versicherungsunternehmen explizit gewollt, da der Kunde dem Unternehmen dadurch länger erhalten bleibt, also länger auch Beiträge zahlt und nicht wechseln kann.

Ein seriöser Versicherungsmakler weist seine Kunden immer darauf hin, dass eine Änderung auch eine Verlängerung der Vertragslaufzeit beinhaltet! Kommt das Gespräch nicht automatisch auf diesen Passus, so sollte sich der Kunde nicht scheuen, dies von sich aus anzusprechen.

Darüber hinaus ist es vielfach so, dass es sich bei den Versicherungsmaklern um freie Vertragspartner einzelner Versicherungsgesellschaften handelt. Hier ist ebenfalls Vorsicht angeraten, denn in der Regel werden in diesem Fall ausschließlich die Produkte des Vertragspartners angeboten. Sehr zum Ärger vieler Versicherungsnehmer, die meist erst später feststellen, dass es die gleichen Leistungen bei einer anderen Gesellschaft deutlich billiger gegeben hätte.

Einen seriösen Versicherungsmakler im Internet finden

Wer sich auf die Suche nach einem guten und vor allem seriösen Versicherungsmakler machen möchte, der kann hierfür das Internet nutzen. In einer der gängigen Suchmaschinen muss beispielsweise nur – Versicherungsmakler in München finden – eingegeben werden, und schon erscheinen auf dem Bildschirm zahlreiche Unternehmen bez. freiberuflich tätige Makler und Berater. Gleichermaßen verhält es sich, wenn geprüfte Versicherungsmakler aus Berlin gefunden werden sollen. Auch hier reichen meist wenige Klicks, um den einen oder anderen Makler angezeigt zu bekommen.

Wer nun jedoch einen vermeintlich guten Vertragspartner gefunden zu haben glaubt, der sollte sich nicht scheuen, unabhängige Meinungen über den Makler einzuholen. In der Regel gibt es im Netz immer Portale, in denen man Erfahrungsberichte anderer Kunden abrufen kann. Das gibt einen ersten Einblick und zeigt auf, ob der bevorzugte Versicherungsmakler bislang nur positiv aufgefallen ist.

Trotz allem sollte man sich jedoch niemals ganz darauf verlassen, dass der Makler dem Kunden „nur Gutes“ will. Auch der Versicherungsmarkt ist hart umkämpft, sodass auch die Makler stets daran interessiert sind, so viele Vertragsabschlüsse wie nur eben möglich zu generieren. Wer sich unsicher ist, der sollte in keinem Fall sofort unterschreiben, sondern um etwas Bedenkzeit bitten. Ein seriöser Versicherungsmakler wird dafür immer Verständnis haben und gerne auch noch mal wiederkommen.

In Deutschland wird etwa alle vier Minuten in ein Haus oder eine Wohnung eingebrochen. Im letzten Jahr stieg die Zahl der Einbrüche um fast 10 % und immer wieder müssen sich bestohlene Wohnungseigentümer mit ihrer Versicherung streiten, weil versäumt wurde, zeitnah eine Stehlgutliste zu erstellen.

Welche Angaben gehören auf eine Stehlgutliste?

Online gibt es Vorlagen, die sich per Klick herunterladen lassen. Aufgelistet werden alle Gegenstände, die gestohlen wurden. Hersteller, Modell und eventuell individuelle Merkmale müssen dabei vermerkt werden. Das Anschaffungsjahr und der Kaufpreis, sowie der heutige Kaufpreis vervollständigen die Angaben auf der Stehlgutliste. Zusammen mit Belegen muss die Liste bei der Polizei und auch bei der Versicherung schnellstmöglich nach einem Einbruch abgegeben werden.

Aus Schaden kann man klug werden

Gegen Einbruch und Diebstahl kann man sich jeder versichern. Eine Vielzahl an Haushalten in Deutschland ist gegen Einbruchsdiebstahl versichert und fühlt sich sicher, doch schon ein nicht verriegeltes Fenster oder die offene Kellertür reichen aus, damit die Versicherungen keine Leistungen erbringen, selbst wenn fristgemäß eine Stehlgutliste ausgefüllt wurde. Wer sich viel Ärger ersparen möchte, sollte daher nicht warten, bis ein Schaden entstanden ist, sondern bereits vor einem Einbruch handeln. Vor allem in den Ballungsgebieten, wo viele Nachbarn sich nicht kennen, haben Einbrecher ein leichtes Spiel, weil sie selbst tagsüber nur selten bemerkt werden. Allein in Berlin gab es 2012 mehr als 12.000 Einbrüche und nur rund 15 % davon konnten aufgeklärt werden. 

Einbruchreparaturen Berlin ist ein Unternehmen, das nicht nur hilft, wenn bereits ein Schaden durch einen Einbruch am und im Haus entstanden ist, sondern auf seiner Webseite viele nützliche Informationen zum Thema Einbruch bereithält. Hier erhalten Sie Unterstützung, damit Ihr Zuhause und Ihre Privatsphäre in Zukunft besser geschützt sind und dank versierter Handwerker werden auch bereits entstandene Schäden schnell behoben.

Die Zahlungsmoral vieler Unternehmer und Privatleute lässt zu wünschen übrig und sorgt beim Geschäftspartner zumindest für Unmut.

Glaubt man den Statistiken, so ist in Deutschland bereits jetzt jeder Zehnte überschuldet und zahlungsunfähig – Tendenz steigend! Die Gründe hierfür sind vielfältig und liegen bei Privatpersonen beispielsweise an einer plötzlichen Arbeitslosigkeit, bei immer mehr Leuten jedoch auch an einem maßlosen Konsum.

Abgesehen von der Verschuldung der Konsumenten, bekommen auch die Unternehmen, die auf ihren Forderungen sitzen bleiben meist schnell finanzielle Schwierigkeiten. Man stelle sich vor, dass der Kunde, aus welchen Gründen auch immer, seine Rechnung nicht begleicht. Im Einzelfall wird dies sicherlich nicht ins Gewicht fallen, mehren sich diese Zahlungsausfälle jedoch, so steht auch der Unternehmer bald finanziell mit dem Rücken zur Wand. Kann beispielsweise die Lieferanten nicht mehr zahlen, kann keine Krankenversicherungsleistungen mehr abführen und unter Umständen auch keine Löhne und Gehälter mehr überweisen. Es droht die Insolvenz.

Damit es jedoch nicht dazu kommt, haben Gläubiger die Option, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten, um letztendlich ihre Forderung einklagen bzw. vollstrecken zu können.

Die einzelnen Schritte des gerichtlichen Mahnverfahrens

Das gerichtliche Mahnverfahren ist eines der schnellsten und auch günstigsten Mittel, um gegen den Schuldner einen sogenannten Vollstreckungstitel zu erwirken. Mit diesem Vollstreckungstitel können dann Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden. D. h., sollte keine Zahlung erfolgen, so kann der Gerichtsvollzieher mit der Angelegenheit der Forderungseintreibung beauftragt werden. Des Weiteren wird hierdurch die Verjährung der Forderung verhindert, da durch das gerichtliche Mahnverfahren die Zahlungsverpflichtung nun ganze 30 Jahre besteht. Sollte der Schuldner also irgendwann wieder zu Geld kommen, so kann durch den erwirkten Vollstreckungstitel erneut an den Schuldner herangetreten werden.

Ein gerichtliches Mahnverfahren ist im Grunde nichts anderes, wie ein reguläres Gerichtsverfahren. Allerdings darf hierbei nur Geld eingeklagt werden und nicht mehr beispielsweise die Herausgabe der zuvor gelieferten Ware.

Ein weiterer Unterschied zu einer regulären Verhandlung besteht aber auch darin, dass der zuständige Richter beim gerichtlichen Mahnverfahren nicht prüft, ob die Forderung gerechtfertigt ist. Der Gläubiger stellt seinen Antrag vor Gericht, der Schuldner bekommt den Mahnbescheid zugestellt und hat sich nun dazu zu äußern (beispielsweise mit einem Widerruf) oder aber er zahlt oder reagiert gar nicht. Im letzteren Fall erkennt er die Forderung an und der Gläubiger darf vollstrecken.

All dies bedeutet natürlich nicht, dass der Gläubiger sein Geld tatsächlich auch bekommt. Der gerichtliche Mahnbescheid ist in der Regel jedoch ein wirksames Mittel, um den einen oder anderen Schuldner dann doch noch umzustimmen, die Schuld irgendwie zu begleichen.

Ein Anwalt muss für das gerichtliche Mahnverfahren übrigens auch nicht zwingend eingeschaltet werden. Der Mahnbescheidvordruck kann in jedem gut sortierten Schreibwarengeschäft oder online ausgefüllt werden. Schlaumachen sollte man sich vor dem Kauf im Ladenlokal jedoch beim zuständigen Amtsgericht, ob im eigenen Gerichtsbezirk noch das manuelle Verfahren oder aber bereits das automatisierte Mahnverfahren zum Tragen kommt. Hierfür gibt es zwei unterschiedliche Vordrucke. Die Kosten für solch einen Vordruck liegen bei rund 15 Euro.

Die Bestimmung einer Vorerbschaft ist eine geeignete Variante, um festzulegen, wer später einmal das Eigenheim erben soll. Hierbei kann man beispielsweise seinen Ehegatten als Vorerben einsetzen und so dafür Sorge tragen, dass zunächst der Partner das Eigenheim erbt. Allerdings muss man hierbei das Pflichtteilsrecht trotzdem beachten, das ist hierdurch nicht außer Kraft gesetzt.

Kein Erbverzicht notwendig bei der Vorerbschaft

Die Kinder müssen bei dieser Variante nicht auf ihr Erbrecht verzichten und sind als Nacherben einfach später an der Reihe. Auf diese Art und Weise kann man zu Lebzeiten festlegen, wer in welcher Reihenfolge das Haus erbt. Ein gemeinschaftliches Testament beider Ehegatten ist für gewöhnlich bestens für die Definition einer Vor- und Nacherbschaft geeignet. Hierin setzen sich die beiden Ehepartner gegenseitig als Vorerben ein und machen ihre Abkömmlinge zu Nacherben. Erst nach dem Tod des Vorerben kommt es zu der Nacherbschaft. Hierbei macht es in der Regel Sinn, den Ehepartner als befreiten Vorerben einzusetzen. Auf diese Art und Weise unterliegt dieser keinen Einschränkungen und kann auch als Vorerbe frei über das geerbte Haus verfügen.

Wohnrecht im Grundbuch als Sicherung

Unabhängig davon, wer das Haus erbt, kann man als Eigentümer zu Lebzeiten ein Wohnrecht definieren und auf diese Art und Weise beispielsweise sicherstellen, dass der Partner auch nach dem Erbfall in dem gemeinsamen Haus bleiben kann. Folglich verliert dieser nicht noch sein Zuhause und verfügt über ein abgesichertes Wohnrecht, unabhängig davon, wer das Haus geerbt hat. Wenn es darum geht, ein solches Wohnrecht zu definieren, ist die Errichtung eines Testaments unerlässlich. Im Zuge dessen sollte man das eingeräumte Wohnrecht detailliert festlegen, um Unklarheiten zu vermeiden. Auch die Tatsache, dass das Wohnrecht unentgeltlich eingeräumt wird, sollte unbedingt erwähnt werden.

Ein Wohnrecht schmälert zudem den Erbschaftswert, was für den Erben unter Umständen eine Ersparnis bei der Erbschaftssteuer bedeuten kann.

Grundsätzlich fallen für Kapitalerträge Steuern an. Diese Steuerform nennt das Finanzamt Abgeltungssteuer. Für die Steuerpflicht muss man einige Dinge beachten in Deutschland.

Für eine ganze Reihe von Steuerpflichtigen ist daher interessant, ob und wie hoch Abgeltungssteuer und Spekulationsgewinne von den Finanzbehörden erhoben werden. So mancher europäische Bürger, vorrangig die Superreichen, flüchten deshalb in Länder mit einer hohen Steuerfreiheit.

Wie verhält es sich mit der Abgeltungssteuer in Deutschland?

Für Erträge auf verschiedene Finanzprodukte sind in Deutschland Abgeltungssteuer zu zahlen. Innerhalb der EU werden ganz verschiedene und teilweise erheblich niedrigere Steuersätze berechnet als beim deutschen Fiskus.

In Deutschland werden zudem noch zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag berechnet. Allerdings gilt für niedrige Einkommen auch die Günstigerprüfung der Finanzämter bei der Steuerveranlagung. Bei Zinsen gibt es zudem keinen Steuerabzug, wenn der Steuerpflichtige im Ausland wohnhaft ist. Vergünstigungen gelten für Zinseinnahmen auch durch den Steuerfreibetrag.

In jedem Fall lohnt es sich zu den Kapitalerträgen Informationen einzuholen, denn die Veranlagung zu Gewinnen schmälert in vielen Fällen ganz erheblich die Gewinne. Natürlich kann man Verluste entsprechend von den Steuerzahlungen abziehen. Dies geschieht durch einige Broker gleich jedoch spätestens im Zuge der Steuererklärung. Man muss sich die entsprechenden Verluste bescheinigen lassen und in der Steuererklärung entsprechend geltend machen.

Abgeltungssteuer im europäischen Vergleich

Der Sitz des Brokers ist für die Steuerpflicht in Deutschland unerheblich, lediglich der Handelsort zählt. In Deutschland fällt ein pauschaler Steuersatz von insgesamt etwa 26,38% an.

Ein Vergleich in Europa zeigt, dass selbst innerhalb der EU unterschiedliche Handhabungen, Voraussetzungen und Steuersätze hierfür gelten. Dänemark kennt sogar eine Spekulationsfrist, welche in Deutschland zwischen zeitlich abgeschafft wurde. Es gibt in Europa Länder, die von dieser Steuerform befreit sind und in Polen bezahlt man 19 %, während in Schweden 30 % fällig werden. Der Onlinehandel blüht in Bezug auf den Handel von Aktien, Fonds und Devisen in ganz Europa. Seriöse Vergleichsportale bieten hierzu einen guten Überblick.