Ist der Sitz eines Brokers maßgeblich für die Abgeltungssteuer?

Grundsätzlich fallen für Kapitalerträge Steuern an. Diese Steuerform nennt das Finanzamt Abgeltungssteuer. Für die Steuerpflicht muss man einige Dinge beachten in Deutschland.

Für eine ganze Reihe von Steuerpflichtigen ist daher interessant, ob und wie hoch Abgeltungssteuer und Spekulationsgewinne von den Finanzbehörden erhoben werden. So mancher europäische Bürger, vorrangig die Superreichen, flüchten deshalb in Länder mit einer hohen Steuerfreiheit.

Wie verhält es sich mit der Abgeltungssteuer in Deutschland?

Für Erträge auf verschiedene Finanzprodukte sind in Deutschland Abgeltungssteuer zu zahlen. Innerhalb der EU werden ganz verschiedene und teilweise erheblich niedrigere Steuersätze berechnet als beim deutschen Fiskus.

In Deutschland werden zudem noch zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag berechnet. Allerdings gilt für niedrige Einkommen auch die Günstigerprüfung der Finanzämter bei der Steuerveranlagung. Bei Zinsen gibt es zudem keinen Steuerabzug, wenn der Steuerpflichtige im Ausland wohnhaft ist. Vergünstigungen gelten für Zinseinnahmen auch durch den Steuerfreibetrag.

In jedem Fall lohnt es sich zu den Kapitalerträgen Informationen einzuholen, denn die Veranlagung zu Gewinnen schmälert in vielen Fällen ganz erheblich die Gewinne. Natürlich kann man Verluste entsprechend von den Steuerzahlungen abziehen. Dies geschieht durch einige Broker gleich jedoch spätestens im Zuge der Steuererklärung. Man muss sich die entsprechenden Verluste bescheinigen lassen und in der Steuererklärung entsprechend geltend machen.

Abgeltungssteuer im europäischen Vergleich

Der Sitz des Brokers ist für die Steuerpflicht in Deutschland unerheblich, lediglich der Handelsort zählt. In Deutschland fällt ein pauschaler Steuersatz von insgesamt etwa 26,38% an.

Ein Vergleich in Europa zeigt, dass selbst innerhalb der EU unterschiedliche Handhabungen, Voraussetzungen und Steuersätze hierfür gelten. Dänemark kennt sogar eine Spekulationsfrist, welche in Deutschland zwischen zeitlich abgeschafft wurde. Es gibt in Europa Länder, die von dieser Steuerform befreit sind und in Polen bezahlt man 19 %, während in Schweden 30 % fällig werden. Der Onlinehandel blüht in Bezug auf den Handel von Aktien, Fonds und Devisen in ganz Europa. Seriöse Vergleichsportale bieten hierzu einen guten Überblick.

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