Ist vom sogenannten Glücksspielstaatsvertrag die Rede, dann ist hiermit ein Vertrag gemeint, der ab und an überarbeitet wird, aktuell aber aus dem Jahr 2008 stammt. Der Vertrag gibt die Rahmenbedingungen für Glücksspiele in allen sechzehn Bundesländern vor und schafft hier einheitliche und allgemeingültige Regelungen.

Inhalte des Glücksspielstaatsvertrages

Einer der Inhalte ist beispielsweise, dass zu jeder Zeit der Jugend-und Spielerschutz gewährleistet wird, denn die einheitliche und korrekte Durchführung wird hierdurch überwacht und Betrüger haben keine oder nur sehr geringe Chancen. Einer weiterer sehr entscheidenden Inhalt ist aber auch der, dass das Glücksspiel über das Internet verboten ist. Der Glücksspielstaatsvertrag gilt für das staatliche Glücksspielmonopol. Gewerblich betriebene Spiele, wie beispielsweise die Spielautomaten, sind davon ausgenommen, doch das führte in der Vergangenheit immer wieder zu Kritik. Das Glücksspielrecht in Deutschland wurde immer wieder reformiert, um Klarheit zu schaffen und im Jahr 2010 hat der Europäische Gerichtshof ebenfalls Regeln dafür aufgestellt, die im Glücksspielvertrag umgesetzt werden mussten. Ein aktueller Glücksspieländerungsvertrag aus dem Jahr 2011 wurde weiterhin von allen Bundesländern, außer Schleswig-Holstein, unterzeichnet.

Glücksspielstaatsvertrag sorgt für Kritik

Der neue Glücksspielstaatsvertrag aus dem Jahre 2011 führte jedoch wiederum zu Kritik der EU-Kommission. Die darin geregelten „Beschränkungen einer Dienstleistung“ seien unrechtmäßig. Schleswig-Holstein kommt seither eine Rolle als Besonderheit zu, da dort online Poker und Kasino-Spiele erlaubt sind. Außerdem werden Begriffe, wie das Glücksspiel selbst, mittels Vertrag geregelt, denn dies liegt beispielsweise vor, wenn ein Spiel nur gegen Entgelt gespielt werden kann und das Ergebnis nur oder überwiegend vom Zufall abhängt. Hierunter fallen also durchaus auch Wetten. Als öffentliches Glücksspiel wird es bezeichnet, wenn es für einen großen und nicht geschlossenen Kreis an Personen eine Teilnahmemöglichkeit gibt. Auch bei geschlossenen Gesellschaften kann es jedoch Glücksspiel geben, nämlich wenn diese gewohnheitsmäßig veranstaltet werden. Außerdem ist die Abgrenzung zur Lotterie erklärt und näher beleuchtet. Wird ein solches Glücksspiel veranstaltet oder vermittelt, ohne dass dafür eine Genehmigung vorliegt, handelt es sich um unerlaubtes Glücksspiel.

Die meisten Menschen würden gerne ohne Bürokratie auskommen. Allerdings nur dann, wenn es um die Interessen anderer geht. Sobald es um die eigenen Interessen geht, erweisen sich Gesetze und Vorschriften als nützlich. Und so ist es gerade im Mietrecht oft sinnvoll, die eigenen Mieter Rechte und Pflichten zu kennen. Gerade bei Mietverhältnissen gibt es oft Schwierigkeiten, weil der Mieter zum Beispiel nicht weiß, wie er einen Mietvertrag ordentlich kündigt. Dabei gibt es hier klare rechtliche Rahmenbedingungen, die es beiden Seiten einfach machen sollen, eine begründete Kündigung einfach und ohne große Schwierigkeiten auszusprechen.

Kündigungsfristen einhalten

Eine formlose oder mündliche Kündigung reicht allerdings nicht aus. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate, unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses. Längere Kündigungsfrist können nur auf Wunsch des Mieters und mit dessen ausdrücklicher Zustimmung vereinbart werden. Wenn der Vermieter ohne ausdrückliche Zustimmung des Mieters längere Fristen vereinbart, sind diese unwirksam.

Kündigt der Vermieter aus einem anerkannten Grund den Mietvertrag muss er andere Fristen abhängig von der Dauer des Mietverhältnisses einhalten:

• Drei Monate bei einer Wohndauer bis zu fünf Jahren.
• Sechs Monate bei einer Wohndauer von mehr als fünf Jahren.
• Neun Monate bei einer Wohndauer von über acht Jahren

Ausnahmen bilden die fristlose Kündigung und die Sonderkündigung. Allerdings sind Sonderkündigungen im Sinne kürzerer Kündigungsfristen in beiderseitigem Einvernehmen zulässig. Diese sollten in einem beiderseitigen Gespräch ausgehandelt und schriftlich festgehalten werden.

Musterbrief per Einschreiben

Aus der schriftlichen Kündigung muss eindeutig hervorgehen, dass das Mietverhältnis beendet werden soll. Lediglich der Vermieter muss einen rechtlich zulässigen Kündigungsgrund angeben. Der Mieter kann bei Einhaltung der Fristen ohne Angabe von Gründen kündigen. Auch der Kündigungstermin muss eindeutig in dem Schreiben angegeben sein. Außerdem ist die Kündigung erst dann zulässig, wenn der Vermieter oder Mieter diese erhalten hat.

Im Zweifelsfall ist es also besser, wenn die Kündigung per Einschreiben zugestellt wird. Wer sich nicht sicher ist, wie er im Einzelfall vorzugehen hat, kann sich entsprechende Musterschreiben zum Beispiel über das Internet beschaffen.

Wann kann der Vermieter den Mietvertrag kündigen?

Das deutsche Mietrecht schützt Mieter in besonderem Maße und erlaubt Vermietern nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Kündigung des Mietverhältnisses. Gemäß § 573 BGB kann der Vermieter den Mietvertrag nur ordentlich kündigen, sofern er ein berechtigtes Interesse hat.

Dies ist typischerweise der Fall, wenn der Mieter seinen Pflichten nicht nachgekommen ist oder der Vermieter die Wohnung für sich oder einen Angehörigen als Wohnraum benötigt. Dann spricht man von einer Eigenbedarfskündigung.

Welche Situationen schließen eine Eigenbedarfskündigung des Vermieters aus?

Mieter werden vielfach mit Eigenbedarfskündigungen konfrontiert und haben kaum eine Handhabe, sich dagegen zur Wehr zu setzen, schließlich ist der Vermieter im Recht. Allerdings sollte man auch wissen, dass es Situationen gibt, die es Vermietern außerordentlich schwer machen, eine Kündigung wegen Eigenbedarfs durchzusetzen.

Dies gilt vor allem in den folgenden Härtefällen:

  • hohes Alter des Mieters
  • lange Mietdauer
  • fehlender Ersatzwohnraum
  • Krankheit des Mieters
  • Verwurzelung des Mieters in der Umgebung
  • berufliche Gründe
  • schulische Gründe

Ob und inwiefern die angeführten Gründe anerkannt werden und die Kündigung durch den Vermieter abwenden können, muss gegebenenfalls gerichtlich geklärt werden. Es kommt stets auf den Einzelfall an.

Wie kann man sich als Mieter gegen die Kündigung des Vermieters wehren?

Beendet der Vermieter das Mietverhältnis, bedeutet dies für den Mieter den Verlust seines Zuhauses. Abgesehen davon, dass es gar nicht so leicht ist, eine neue Wohnung zu finden, möchte man das gewohnte Umfeld nicht verlassen und umziehen. Gegebenenfalls kann man sich gegen eine Kündigung des Vermieters wehren und sogar eine Fortsetzung des Mietverhältnisses gemäß § 574a BGB erreichen.

Dazu muss man nach § 574 BGB als Mieter der Kündigung des Vermieters widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen. § 574b BGB folgend muss der Widerspruch gegen die Kündigung des Vermieters schriftlich erfolgen. Weiterhin muss der Mieter auf Nachfrage erklären, warum er an dem Mietverhältnis festhalten möchte. Hier bedarf es einer guten Argumentation, die gegebenenfalls mit einem Fachanwalt für Mietrecht abgesprochen werden sollte.

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz dürfen Sendemasten in Rheinland-Pfalz auch in reinen Wohngebieten aufgestellt werden. In dem Urteil Aktenzeichen: 1 K 1099/10.KO, Urteil vom 1. März 2011 legte das Gericht fest, dass die Genehmigung des Sendemastes auf der Burg Steineck in Rheinbreitbach rechts war.

Klage gegen Sendemast abgewiesen

Verhandelt wurde die Klage eines Grundstücksbesitzer, der in unmittelbarer Nähe des Sendemastes wohnt. Die Klage richtet sich insbesondere gegen die Genehmigung zum Bau des Sendemastes. Begründet hatte dieser die Klage unter anderem damit, dass die Optik des anliegenden Wohngebietes durch den Sendemast beeinträchtigt werde. Das Gericht folgte dieser Ansicht jedoch nicht und begründete sein Urteil damit, dass die Optik durch die Burg Steineck dominiert würde und der Sendemast sich dadurch automatisch unterordnet.

Gesundheitliche Gefahren ebenfalls verneint

In seinem Urteil nahm das Verwaltungsgericht auch zu möglichen Gesundheitsgefahren aufgrund vom Sendemast ausgehender Strahlungen Stellung. So gingen die Richter davon aus, dass durch den Sendemast keine Gefährdungen für die Bevölkerung ausgehen. Für diese Beurteilung war ausschlaggebend, dass alle durch die Bundesnetzagentur geforderten Sicherheitsabstände eingehalten wurden. Zudem gäbe es auch ein öffentliches Interesse, da sich der Empfang für mobile Geräte durch den Sendemast deutlich verbessert.

Gutes Urteil für Handynutzer

Nutzer von Mobiltelefonen in der Region können sich über das Urteil freuen, da die Verbindungsqualität deutlich verbessert wird. Zwar besitzt Deutschland eine hohe Netzabdeckung, jedoch gibt es nach wie vor Regionen, in denen die Qualität der netz zu wünschen übrig lässt. Es lohnt sich deshalb vor Abschluss eines Vertrages die jeweilige Netzqualität der verschiedenen Anbieter miteinander zu vergleichen, um sich für das beste Netz zu entscheiden. Dies gilt natürlich auch für den gewählten Tarif. In vielen Fällen telefonieren Handynutzer in einem unpassenden Tarif und zahlen deshalb Leistungen die sie gar nicht benötigen oder aber zahlen für wichtige Leistungen extra, da diese im gebuchten Tarif nicht enthalten sind. Durch die Wahl des richtigen Tarifs besteht jeden Monat ein deutliches Einsparpotenzial. Zahlen Sie auch zu viel oder sind Sie mit den Leistungen Ihres jetzigen Providers unzufrieden, dann sollten Sie jetzt einen Tarifvergleich durchführen. Über einen Online Vergleich erhalten Sie geeignete Handy-Tarife, die genau zu Ihren Anforderungen und Wünschen passen.

Nicht nur auf den Preis achten

Natürlich sind die monatlichen Kosten ein wichtiges Kriterium für einen Handyvergleich. Allerdings sollten Sie bei der Entscheidung für einen Anbieter nicht ausschließlich auf den Preis achten. Genauso wichtig sind auch die Leistungen und der Service eines Anbieters. So ist es beispielsweise vorteilhaft, wenn Sie Ihren Tarif regelmäßig anpassen können, ohne dass jedes Mal eine neue Vertragslaufzeit beginnt. Zudem spielt auch die Netzqualität des Anbieters sowie die Erreichbarkeit des Kundenservice eine wichtige Rolle. Ist dieser nur über eine 0900-Nummer erreichbar, kann dies auf Dauer sehr kostspielig werden. Ein zunächst günstig erscheinender Tarif wird so schnell zu einem teuren Missverständnis.

Im deutschen Erbrecht ist das Thema der Erbenordnungen sehr eng mit der Erbfolge verbunden. Sie tritt relativ häufig ein, da Verstorbene entweder gar kein Testament haben oder dieses aber ungültig ist. Das deutsche Erbrecht geht erst einmal davon aus, dass nur Verwandte eines Verstorbenen auch seinen Nachlass empfangen können. So ist es auch auf http://www.erbrecht-heute.de nachzulesen. Wer eine Person beerben möchte, mit der er nicht verwandt ist, der muss in jedem Fall ein Testament aufsetzen. Denn hier hat er die Möglichkeit, über den Pflichtteil hinaus, der in jedem Fall an Verwandte geht, auch einen Teil seines Erbes an andere Personen zu vermachen. Die Hälfte des gesetzlichen Erbteils unterliegt der eigenen Willkür. Hier kann die Erbfolge frei gewählt werden. Bei der anderen Hälfte handelt es sich um die gesetzliche Erbfolge, die auf den Pflichtteil zutrifft.

Die Erbfolge tritt in der Reihe der Erbordnungen in Kraft. In der 1. Erbordnung befinden sich die Kinder des Erblassers. Das gilt schon seit einiger Zeit sowohl für eheliche Kinder als auch für adoptierte Kinder oder uneheliche Kinder. Nach dem Gesetz steht dieser Personenkreis an erster Stelle der Erbfolge. Danach kommen die Eltern des Erblassers in der zweiten Erbordnung, weitere nahe Verwandte in der dritten Erbordnung und zu guter Letzt noch in der vierten Erbordnung die Urgroßeltern. Geregelt ist dies in § 1924 BGB, welches auch unter dem Stichwort Erbrecht-heute.de nachgelesen werden kann. Die Erbenordnung ist demzufolge ein sehr wichtiger Bestandteil im deutschen Erbrecht, auf den sich die Pflichtteilsberechtigten immer berufen können. Erbrecht-heute.de liefert erste Informationen rund um das Thema Erbe. Der User findet hier immer schnell, bequem und auch kostenlos alle wichtigen Notizen, die das Erbrecht betreffen. So kann sich jeder einen ersten Eindruck verschaffen und wichtige Hinweise notieren. Alle Informationen sind äußerst benutzerfreundlich sortiert, sodass ein langes Suchen hier ausbleiben kann.

Entscheidet sich ein Mensch für das Aufsetzen seines Testaments, wird ihm oft bewusst, dass sein Wissen auf diesem Bereich stark beschränkt ist. Das Unwissen in diesem Fall ist nicht ungewöhnlich, da normalerweise nur Menschen, die sich beruflich mit der Dokumentenverfassung beschäftigen, sicher wissen, was ein Testament beinhalten muss. Daher liegt der Gedanke nah, sich zum Schließen der Wissenslücke an einen Notar zu wenden. Mit einfachen Beratungen und Hinweisen zum Verfassen des Legats verdient eine Person mit diesem Amt sein Geld. Wer über ein großes zu vererbendes Vermögen verfügt, der beschreitet mit dem Notar den sichersten Weg. Niedrigere Kosten verursachen schlichte Testament Vorlagen.

Vorlagen können unter anderem aus verschiedenen Büchern bezogen werden. In einer gut ausgestatteten Buchhandlung lassen sich sehr viele Bücher finden, die das deutsche Erbrecht thematisieren. Sie beinhalten nicht nur praktische Tipps, sondern häufig auch konkrete Schreibmuster sowie Vorlagen. Eine weitere Bezugsquelle ist das Internet. Viele Webpräsenzen bieten Tipps und Muster zur Verfassung des Testaments. Häufig können sie kostenlos genutzt werden, allerdings gibt es auch Downloads, für die der Erblasser zahlen muss. Wer im Nachhinein eine Bestätigung wünscht, dass das Dokument ordnungsgemäß verfasst wurde, der sollte einen auf das Erbrecht spezialisierten Anwalt konsultieren. Er ist in der Lage, den Verfasser auf mögliche Unstimmigkeiten in dem Dokument aufmerksam zu machen, sodass dieser sie selbstständig ausbessern kann.

Wer Tipps und Vorlagen aus dem Internet konzentriert studiert, kann sich dadurch ein Wissen aneignen, mit welchem ein rechtskräftiges Testament formuliert werden kann, durch welches das Erbe die gewünschte Regelung erhält. Wichtig ist es in jedem Fall auch, die Förmlichkeiten zu beachten. Das deutsche Gesetz sieht vor, dass der Letzte Wille vom Erblasser handschriftlich verfasst wird (§ 2247 BGB). Egal ob der gesamte oder nur ein Teil des Textes gedruckt vorliegt, in jedem Fall würde das Testament vor dem Gesetz seine Gültigkeit verlieren.. Wer Muster verwendet, sollte die gewünschten Passagen von Hand abschreiben. Auch die Unterschrift am Ende des Legats darf nicht fehlen.

Der Warenverkauf über das Internet nimmt zu. Allerdings sind nicht alle Händler seriös oder sorgfältig. Mit dem zunehmenden Warenverkehr häufen sich auch Meldungen unzufriedener Kunden. Das bedeutet nicht, dass es sich in jedem Fall um einen Betrug handelt. Vielmehr sind Kunden nach dem Kauf einer Ware unzufrieden mit deren Qualität oder haben bei einem anderen Händler ein günstigeres Angebot gefunden. In anderen Fällen nutzen Händler rechtliche Lücken oder zeigen sich von Beschwerden unbeeindruckt. Sollten die Verbraucherrechte für Kunden im Internet noch weiter gestärkt werden?

Regel wie beim Ladenkauf

Im Internet gelten zunächst die Regeln, die im Einzelhandel bei einem Ladenkauf auch gelten. Zunächst kann ein Käufer von einem Kauf innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist zurücktreten, indem er dies dem Verkäufer schriftlich mitteilt und die Ware zurücksendet. Bedacht werden sollten dabei die Transportkosten und die Möglichkeit, dass eine Ware nicht mehr ihren Originalzustand hat, was bei der Rücküberweisung des Kaufbetrags zu Abzügen führen kann.

Sorgfältig kaufen

Weiter müssen Online-Händler den Kunden über die Qualität einer Ware informieren und sind abhängig vom Produkt dazu verpflichtet, diese auch zu vermitteln. Seriöse Verkäufer hochwertiger Waren sind bereits im Interesse ihrer Kunden daran interessiert, im Interesse ihres Verkauferfolgs den Kunden umgangreich zu informieren und entsprechend detaillierte Fotos zur Verfügung zu stellen. Wenn der Kunde in der Lage ist, entsprechende Mängel durch ein Bild glaubhaft zu machen, kann er Ersatz verlangen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen lesen

Auch die AGB müssen dem Kunden zur Verfügung stehen und dem geltenden Recht entsprechen. Allerdings sollte der Kunde beim Erstkauf diese auch lesen, denn wenn er ihnen zugestimmt hat, kann er in der Regel kein Entgegenkommen erwarten, außer die AGB verstoßen gegen geltendes Recht. Gerade wer ausschließlich über den Preis kauf, geht ein hohes Risiko ein.

Das Problem sind also weniger die Verbraucherrechte, sondern deren Kenntnis und deren Durchsetzung. Gerade wer auch im Ausland shoppt, dürfte im Schadensfall Schwierigkeiten haben, sein Recht durchzusetzen. Daher sollten nicht alle Waren im Internet gekauft werden und Kunden sollten sich vor dem Kauf informieren. Denn die Sorgfaltspflicht gilt für beide Seiten.

Wenn Gehwege im Winter mit Eis und Schnee bedeckt sind, dann kann es immer wieder zu Stürzen kommen, die böse Folgen mit sich tragen können. Vor allem Kinder und auch ältere Menschen haben Knochen, die durch einen Sturz sehr leicht brechen können. Damit dieser Gefahr einigermaßen ein Riegel vorgeschoben wird, gibt es in Deutschland die Pflicht, dass Hauseigentümer und auch Mieter dazu verpflichtet sind, dass die Gehwege geräumt oder gestreut werden.

Diese Regelung ist in der Verkehrssicherungspflicht verankert. Im Grunde genommen sind eigentlich die Gemeinden für das Schaufel der Gehwege verantwortlich, allerdings kann diese Aufgabe auch an andere delegiert werden – in den meisten Fällen sind dann die Hauseigentümer für das Schaufeln der Gehwege verantwortlich. Der Hauseigentümer muss aber seinen Gehweg nicht selbst räumen, sondern kann diese Pflicht wiederum an seinen Mieter weitergeben. Diese Verpflichtung muss aber immer im Mietvertrag verankert sein.

Wie muss der Gehweg geräumt werden?

Ob der Hauseigentümer oder der Mieter den Gehweg freischaufelt oder mit Streusalz arbeitet, obliegt meist der eigenen Entscheidung. Anders gestaltet sich dieser Umstand allerdings, wenn die Gemeinde das Streuen mit Salz verbietet. Damit die Wege nicht zu einer Eislaufbahn werden, sollte immer hochwertiges Streusalz verwendet werden, denn auch hier gibt es qualitative Unterschiede und entsprechendes Streu- und Auftausalz bietet “Seton hier an”.

Die Gehwege müssen immer zu bestimmten Zeiten geräumt werden. Da aber niemand verlangen kann, dass auch in der Nacht Schnee geschaufelt wird, besteht diese Pflicht werktags immer nur von 7.00 bis 20.00 abends. Wenn es starken Schneefall gibt, dann reicht aber meist einmaliges Schneeräumen nicht aus, weswegen mehrmals zur Schaufel gegriffen werden muss. Hier zeigt das Streusalz wieder seinen großen Vorteil, denn wenn gestreut wurde, kann sich so rasch keine neue Schneedecke mehr bilden. Die Kosten für das Streusalz muss aber immer der Vermieter tragen.

Das Jugendstrafrecht nimmt im Rahmen unserer Rechtsprechung eine ganz besondere Stellung ein. Es findet nur bei Jugendlichen und jungen Heranwachsenden Anwendung. Bestraft nach dem Jugendstrafrecht werden sie, wenn sie schuldhaft eine rechtswidrige Straftat begangen haben. Auch wenn sie anders bestraft werden als Erwachsene, die ihr Tun genau einordnen können, gilt auch für sie das Strafgesetzbuch. Genau wie Erwachsene, erfüllen sie bei Tatbegehung bestimmte Tatbestandsmerkmale nach dem Strafgesetzbuch. Erst wenn es um das Strafmaß geht, greift das spezielle Jugendgerichtsgesetz.

Der größte Unterschied zwischen Jugendgerichtsgesetz und dem Strafgesetz ist die Tatsache, dass für die jungen Leute dort keine Strafbestände aufgeführt werden, sondern es gibt nur Sanktionen und Grundsätze zu den Verfahren und dem Vollzug der Sanktionen. Das Jugendstrafrecht greift erst ab dem 14. Lebensjahr. Bis dahin sind Kinder nicht strafmündig und können damit strafrechtlich nicht verfolgt werden. Das gilt auch, wenn sie laut dem Strafgesetzbuch rechtswidrig und schuldhaft eine Straftat herbeiführen.

Allerdings kann, wenn Kinder bis zum 13. Lebensjahr straffällig werden, ein Vormundschaftsgericht über die entsprechenden erzieherischen Maßnahmen beraten. Als erzieherische Maßnahmen bei Kindern, die mehrfach in dieser Richtung auffallen, kann zum Beispiel eine Heimunterbringung angeordnet werden. Für junge Erwachsene ab 21 Jahren trifft nicht mehr das Jugendstrafrecht zu, sondern sie werden ganz normal nach dem Strafgesetzbuch behandelt.

Altersgrenzen für die Strafmündigkeit

Die im Jugendgerichtsgesetz festgelegten Altersgrenzen entscheiden darüber, ob ein Straftäter bereits strafmündig ist oder nicht. Eine weitere Differenzierung findet bei den Sanktionen statt. Für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren gelten andere Sanktionen als bei jungen Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren. Bei den Heranwachsenden wird danach geurteilt, ob sie aufgrund ihres individuellen Reife- und Entwicklungsstandes in der Lage sind, die Folgen ihrer Straftat zu erkennen. Im Jugendgerichtsgesetz geht es in erster Linie nicht um Bestrafung, sondern um erzieherische Maßnahmen.

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Das Sozialrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts und betrifft damit jeden. Als öffentliches Recht gehört das Sozialrecht zum Zuständigkeitsbereich der Sozialgerichte. Aufgabe des Sozialrechtes ist es, für soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit in Deutschland zu sorgen. Dazu gehört es, die notwendigen Sozialleistungen, inklusive der sozialen und erzieherischen Hilfen, so zu gestalten, dass sie allen zugutekommen.

Das Sozialrecht soll allen Bewohnern Deutschlands ein menschenwürdiges Dasein ermöglichen. Dabei spielt es keine Rolle, welchen Glauben oder welchen Status sie haben. Das Sozialrecht schafft gleiche Voraussetzungen, damit jeder die Möglichkeit hat, seine Persönlichkeit frei zu entfalten. Des Weiteren soll das Sozialrecht die Familie schützen und fördern, den Lebensunterhalt ermöglichen und besondere Belastungen, die im Leben entstehen können, ausgleichen. Das muss nicht immer eine finanzielle Hilfe sein, sondern es kann auch eine Hilfe zur Selbsthilfe sein. Eine weitere Aufgabe des Sozialrechtes ist es, die benötigten Dienste und Einrichtungen, die für die Erfüllung dieser Aufgaben benötigt werden, zur Verfügung zu stellen. Geregelt wird das im Paragraf 1 des SGB I.

Die Zuständigkeit der Sozialgerichte

Ein wichtiges Gebiet des Sozialrechts sind die Sozialgerichte. Die Sozialgerichte haben eine eigene Verwaltungsgerichtsbarkeit. Sie haben die Gerichtsbarkeit über Körperschaften, Anstalten und sonstigen Behörden, die in irgendeiner Form Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch zu leisten haben. Zu den sonstigen Behörden zählen zum Beispiel die Leistungsträger.

Es gibt allerdings auch Fälle des Sozialrechts, wie beispielsweise Wohngeld oder Ausbildungsförderung, die der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit unterstehen. Wenn es um Kindergeldstreitigkeiten geht, sind ebenfalls nicht die Sozialgerichte zuständig, sondern die Finanzgerichte. Generell kann man sagen, dass die Sozialleistungen dafür gedacht sind, einzelne Personen vor den verschiedenen Wechselfällen im Leben zu schützen. Zu diesen Wechselfällen gehören beispielsweise der Tod, das Alter und Krankheiten, aber auch Armut und Arbeitslosigkeit werden durch Sozialleistungen gemildert.

Steuerstrafrecht ist eine Bezeichnung, die grob erklärt jedes Gesetz umfasst, welches sich mit Verstößen gegen das Steuergesetz befassen. Die Gesetze umfassen einige Konsequenzen kann jedoch im Großen und Ganzen als offen bezeichnet werden. Die offenen Gesetze ermöglichen es, den Richtern das Strafmaß individuell festzulegen. Eine nachgewiesene Steuerhinterziehung ist die Grundlage einer Anwendung des Steuerstrafrechts. Eine Hinterziehung von Steuern ist nach dem Steuerstrafrecht ein Bruch des Gesetzes, was jedem bewusst sein sollte.

Unkenntnis ist leider kein Schutz und wird auch vor Gericht nicht anerkannt. Unvollständige beziehungsweise unkorrekte Angaben sowie bewusst verschleierte Informationen, die die Finanzbehörde benötigt, gelten bereits Steuerhinterziehung. Eine jährliche Steuererklärung ermöglicht es jedem Verbraucher eine Angabe von seinem Einkommen sowie Sonderausgaben und getätigte Sozialabgaben, was es dem Finanzamt ermöglicht zu errechnen, ob eine Nachzahlung getätigt werden muss.

Das Umsatzsteuerrecht

Unter das Steuergesetz fällt auch das Umsatzsteuergesetz, was bedeutet, dass Nebentätigkeiten angegeben werden müssen. Bei Nebentätigkeiten ist es notwendig, eine Auflistung der monatlichen Einnahmen und Ausgaben vorzunehmen. Aktuell darf jeden Monat eine Summe von 400 Euro dazu verdient werden. Jeder Euro, der sich über den 400 Euro befindet, muss im Nachhinein versteuert werden, was den Gewinn sehr schmälern kann. Bei der Ausübung einer Nebentätigkeit, ist es Pflicht eine jährliche Steuererklärung anzufertigen. Das Umsatzsteuergesetz (UStG) und das Einkommenssteuergesetz (EStG) beinhalten alle wichtigen Vorschriften des Steuerrechts. Umfangreiche Infos zum Steuerstrafrecht sind mit Hilfe des World Wide Webs in Hülle und Fülle zu finden. Bei einer Steuerhinterziehung steht ein gezieltes verkürzen oder komplettes Nichtzahlen von Steuern. Eine Steuerschuld, die nachgewiesen wurde, kann nicht nur Geldstrafen, sondern auch Freiheitsstrafen mit sich bringen.

Die Steuerhinterziehung

Eine Steuerhinterziehung ist nicht nur bei einer durchgeführten Tat, sondern auch bei einem fruchtlosen Versuch strafbar. Bei einer Feststellung von falschen oder fehlenden Angaben erhält der Betroffene eine zeitlich festgelegte Frist, in der die Angaben getätigt werden müssen. Mit den vollständigen Angaben werden neue Berechnungen vorgenommen, die dazu dienen, mögliche Nachzahlungen zu offenbaren. Die Nachzahlungen müssen ebenfalls innerhalb von wenigen Wochen, unabhängig der Höhe der Summe, beglichen werden.