Der Kodex Hammurabi gilt als älteste Sammlung von Rechtssprüchen und wird gern als ältestes Gesetzbuch der Welt bezeichnet. Der Text geht auf den sechsten König der 1. Dynastie von Babylon zurück, König Hammurabi. Er stammt aus dem 18. Jahrhundert vor Christus und er ist nicht nur auf Tontafeln sondern auch auf einer Dioritstele, einem Gestein, erhalten geblieben, der heute im Louvre in Paris zu sehen ist. In Keilschrift wurden ca. 8.000 Wörter in drei Abschnitten niedergeschrieben. Prolog, Hauptteil und Epilog regelten Schuldrecht, Staatrecht, Eherecht, Liegenschaftsrecht, Strafrecht, Mietrecht, Viehzucht und Sklavenrecht und vor allem der königlichen Unantastbarkeit widmete man viel Aufmerksamkeit.

Umfassende Gesetzestexte regelten alle Lebensbereiche

Außervertragliche Schadenshaftung, Vermögensrecht, Familien- und Erbrecht wurden bereits damals in verschiedenen Absätzen geregelt und auch das Erbrecht für uneheliche Kinder war damals bereits ein Thema. Straftatbestände im sexuellen Bereich spielten ebenfalls eine Rolle bei der Niederschrift des Kodex und auch über die Möglichkeiten der Auflösung einer Ehe machte man sich Gedanken. Körperverletzungen und Sachbeschädigungen, Haftungsfragen bei der Schiffsmiete und Regelungen zur Feldbestellung sind ebenfalls im Kodex Hammurabi enthalten, was zeigt, dass die Menschheit bereits damals einen großen Bedarf an Richtlinien hatte.

War der Kodex ein Gesetz oder eine Richtlinie?

Die Annahme, dass es sich bei dem Kodex Hammurabi um das älteste Gesetz der Menschheit handelt, wurde bereits mehrmals widersprochen und mehrere Experten sind sich darin einig, dass es sich lediglich um eine Erkenntnisquelle für Rechtssuchende handelte. Diese These wird auch durch die Inhalte damaliger Verträge unterstützt, denn diese halten sich nicht immer an die Vorgaben des Kodex Hammurabi, der inzwischen auch als Schultext oder königliche Rechtspropaganda dargestellt wird. Fakt ist, dass auch der theologische Teil der Texte für großes Interesse sorgte, denn darin wird die göttliche Legitimation Hammurabis dargelegt. Damit kann die Textansammlung als Kunstwerk oder als eine Sammlung von königlichen Entscheidungen angesehen werden und auch die Funktion als Denkmal wäre damit durchaus zu unterstreichen. Das neue Recht lehnt sich allerdings in vielen Bezeichnungen an alte Entscheidungen an und daher kann der Hammurabi Kodex durchaus als ältester, schriftlicher Beweis für die Rechtswissenschaften angesehen werden.

Fast jeder erinnert sich noch an den Fall aus den USA, bei dem eine Frau viel Geld von einer Fastfoodkette erhielt, weil sie sich mit deren Kaffee verbrüht hatte. Vielleicht war diese Geschichte auch der Grund, warum eine Frau aus Deutschland den gleichen Versuch unternahm. Allerdings erhielt sie nicht wie erwartet Schadenersatz, denn das Landgericht hat anders entschieden.

1.500.- Euro wurden gefordert

Die Klägerin wollte Schadenersatz für Verbrühungen, die sie durch einen zwischen den Oberschenkeln abgestellten Kaffee im Pappbecher erlitten hatte. 1500.- Euro sollte die Fastfoodkette dafür als Schadenersatz bezahlen und natürlich landete der Fall vor Gericht. Das Münchner Landgericht machte sich viel Mühe und testete die Dichtigkeit der Pappbecher mit Deckel und kam dann zu folgendem Schluss:

Der Richter musste davon ausgehen, dass nicht mehr sichergestellt werden kann, dass der Deckel wirklich korrekt auf dem Pappbecher aufgebracht wurde. Schließlich wäre die Beklagte selbst dafür verantwortlich, den korrekten Sitz des Deckels zu prüfen und somit hätte sie auch kein Recht auf Schadenersatz, wenn der Deckel nicht richtig schließt. Ebenso gibt es keinen Anspruch auf Schmerzensgeld.

Amerikanische Verhältnisse wird es in Deutschland nicht geben

In Deutschland wird man sicherlich noch lange auf Urteile warten können, die in den USA für große Schlagzeilen sorgen. Hierzulande mutet man seinen Bürgern mehr Eigenverantwortung zu und das mit Recht. Schließlich gibt es im Alltag unendliche viele Situationen, in denen eine Unaufmerksamkeit Unfälle verursachen kann und wenn dann der Verkäufer oder Hersteller gleich verklagt werden könnte, würde niemand mehr etwas produzieren oder verkaufen wollen. Scharfe Küchenmesser oder heiße Herdplatten sind Unfallquellen, die jeder Erwachsene kennt und es wäre undenkbar, wenn hier die Hersteller nach jedem Unfall zur Verantwortung gezogen werden könnten. Im Land der unbegrenzten Möglichkeiten denkt man allerdings ein wenig anders, wie das Urteil der Richter dort beweist und vielleicht kommt dort schon bald eine Klage wegen zu kalter Eiswürfel auf den Tisch, die dann nach amerikanischem Recht entschieden werden muss.

Seitdem der Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen wurde, gibt es immer wieder Streit darüber, wie der Netzausbau für die erneuerbaren Energien erfolgen kann. Um diesen zu beschleunigen, wurde von der Bundesregierung das Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus beschlossen und von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Durch die in dem Gesetz beschlossenen Maßnahmen soll insbesondere die Dauer der Planungs- und Genehmigungsverfahren verkürzt werden. Zusätzlich soll auch die Akzeptanz in der Bevölkerung erhöht sowie die Voraussetzungen für Investitionen verbessert werden. Beschlossen wurde hier explizit ein bundeseinheitliches und vereinfachtes Genehmigungsverfahren. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei dem Ausbau der Offshore-Windkraftanlagen, welche nach den Plänen künftig einen großen Teil der benötigten Energie liefern soll. Was jedoch in der Theorie durchaus wohlklingend ist, kann für den Stromverbraucher teuer werden. Die Kosten für Strom werden vermutlich auch in den nächsten Jahren deutlich nach oben gehen. Schon jetzt gibt es große Preisunterschiede zwischen den Anbietern, wie man online einfach prüfen kann.

Verbraucher zahlt Netzausbau mit

Bereits seit Längerem ist bekannt, dass der Ausbau der Windparks auf See nur sehr schleppend vorankommt. Zum einen fehlt es am Ausbau der Netze und zum anderen herrscht immer noch Uneinigkeit darüber, wer bei einer Verzögerung des Stromtransports für den entstandenen Schaden aufkommen soll. Die Pläne des Bundeswirtschaftsministers sehen eine Haftungsregelung vor, bei denen die Kosten auf den Stromverbraucher umgelegt werden sollen. Der Minister hat insbesondere die Länder angemahnt, den Netzausbau künftig noch stärker voranzutreiben. Sofern es nicht gelingt, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen, so drohen, seiner Ansicht nach, ernsthafte Probleme für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Um dies zu verhindern, wird aller Voraussicht nach künftig wohl auch der einzelne Stromkunde noch stärker zu Kasse gebeten werden müssen. Verbraucher sollten sich daher auf höhere Strompreise einstellen und explizit aus diesem Grund wird es in Zukunft wohl auch noch wichtiger werden, regelmäßig die zur Verfügung stehenden Stromanbieter zu vergleichen. Auf diese Weise lassen sich in den meisten Fällen wenigstens teilweise Einsparungen bei den Stromkosten erzielen.

Im deutschen Erbrecht gibt es nicht viele Möglichkeiten, sich von diesem zu lösen und in seinem Testament frei zu bestimmen, wer welchen Anteil des Vermögens erhalten soll. Denn das Erbrecht geht davon aus, dass das Verwandtschaftsverhältnis eine wichtige Rolle spielt und daher vorrangig behandelt wird. Aus diesem Grund sind per Erbrecht erst einmal nur Personen erbberechtigt, die auch mit dem Erblasser verwandt sind. Wer dies aber nun gar nicht möchte, der kann seinen Willen zumindest teilweise durchsetzen, indem er nämlich das Erbrecht umgeht und ein Testament aufsetzt. Für das Testament besteht in Deutschland die Testierfreiheit. Jedem Menschen steht es demzufolge frei, in seinem Testament seinen Rechtsnachfolger zu bestimmen. Ob dieser letzte Wille nun aber auch vor einem Nachlassgericht durchkommt oder nicht, darüber sollte man sich beizeiten Gedanken machen. www.erbrecht-heute.de kann dabei helfen, da es hier ein umfangreiches Portfolio an Informationen gibt, die benutzerfreundlich angeordnet sind und darüber hinaus schnell und bequem abgerufen werden können. Bei Erbrecht-heute.de dreht sich alles darum, dem User komplexes Wissen aus dem Erbrecht zu vermitteln, um rasch Unklarheiten zu beseitigen. Ein Notar sollte nach Möglichkeit aber auch immer hinzugezogen werden.

In jedem Fall sollte man sich auch bei der Verfassung des Testaments darüber klar sein, dass man um die Pflichtteilsberechtigten nicht herumkommt. Dazu gehören die Abkömmlinge, also Kinder, der Ehegatte und die eigenen Eltern. Diesen Personen steht immer der Pflichtteil zu, der immerhin die Hälfte des gesetzlichen Erbteils ausmacht. Die Pflichtteilsberechtigten müssen ihren Anspruch vor einem Nachlassgericht geltend machen. Wenn man dies verinnerlicht und akzeptiert hat, dann kann man zumindest für die andere Hälfte des Erbteils seine eigenen Pläne durchsetzen. Was dabei allerdings noch beachtet werden sollte, kann unter www.erbrecht-heute.de in Erfahrung gebracht werden. Formfehler sollten auf jeden Fall vermieden werden, um das Testament nicht ungültig zu machen.

Ehegatten haben aus verständlichen Gründen oftmals den Wunsch, ein gemeinschaftliches Testament aufzusetzen. Da das Testament immer eigenhändig verfasst sein muss, genügt es, wenn beim gemeinschaftlichen Ehegattentestament ein Partner das Testament schreibt und der andere es eigenhändig unterschreibt. Sind nicht beide Ehegatten in dieser Form auf dem Schriftstück eigenhändig vertreten, ist es ungültig und alle darin getroffenen Regelungen sind nichtig und unwirksam. Es greift dann entweder die gesetzliche Erbfolge oder aber frühere – gültige – Testamente der Ehegatten. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Muster für die jeweiligen gemeinschaftlichen Testamente. Denn der überlebende Ehegatte kann entweder als Alleinerbe, als Vorerbe oder als Vermächtnisnehmer eingesetzt werden.

Die private Krankenversicherung (PKV) zu finden, die genau zu den Bedürfnissen des Versicherten passt, ist angesichts des aktuellen PKV Tarifdschungels äußerst schwierig. Die beste private Krankenversicherung ist die mit dem besten Preis-/ Leistungsverhältnis, natürlich auch immer in Abhängigkeit davon, welche Leistungen der Versicherte individuell benötigt und welche eben nicht. Entsprechend dieser Vorgaben sollte dann auch der PKV Beitrag im entsprechenden Tarif. Aus diesem Grund hat nun Focus Money, das Fachmagazin für Versicherung und Finanzen, den Tarif einer privaten Krankenversicherung gesucht, der für einen durchschnittlichen Modellpatienten das beste Verhältnis zwischen Leistung und Preis bietet. 

PKV im Focus Money Test

Für den Test der privaten Krankenversicherung wurde auch diesmal die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen den Experten des Focus Money Magazins und den Ratingspezialisten der Agentur Franke und Bornberg fortgesetzt. Insgesamt wurden 23 Tarife verschiedener privater Krankenversicherungen getestet, als Modellfälle wurden jeweils ein 35 jähriger Mann und eine 35 jährige Frau angenommen. 

Focus Money Test PKV Leistung

Im Fokus der Tests bezüglich der PKV Leistungen standen ambulante und stationäre Behandlungen sowie die Behandlung beim Zahnarzt. Das Leistungsplus der privaten Krankenversicherung gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse blieb hier natürlich außen vor, die PKV Tarife waren im Focus Money Test also ganz unter sich. Große Unterschiede zwischen den einzelnen PKV Tarifen waren im oberen Bereich der Focus Money Rangliste allerdings nicht mehr zu finden, lediglich im Vergleich zum unteren Rankingbereich unterschieden sich die Leistungshöhen noch von jenen im oberen Ranglistendrittel.

PKV Beitrag im Focus Money Test

Der PKV Beitrag spielte natürlich auch beim Focus Money PKV Test eine wichtige Rolle, denn was nutzt die beste private Krankenversicherung, wenn ihre Beiträge auf lange Sicht nicht bezahlbar bleiben? Sogenannte Einsteiger- und Lockangebottarife, deren Beiträge nach einer Weile extrem ansteigen, landeten hierdurch von Vornherein abgeschlagen im untersten Rankingbereich.

PKV Ergebnis des Focus Money Test

Das Ergebnis des PKV Test von Focus Money gibt ein valides Bild von der Situation auf dem aktuellen PKV Markt ab. Von den 23 getesteten Tarifen landeten die meisten auf den vorderen Ranglistenplätzen, da sie mit guten Leistungen und günstigen Beiträgen glänzen können. Doch auch beim Focus PKV Test gilt bezüglich des Testsiegers: Es kann nur einen geben. Im Fall von Preis und Leistung war dies der R+V Tarif „AGIL comfort“. Dennoch muss man klar sagen: Die PKV Testergebnisse von Focus Money und Franke und Bornberg gelten nicht für jeden einzelnen Versicherten. Denn jeder Mensch ist individuell, die Testergebnisse wurden jedoch mit Hilfe von Musterversicherten ermittelt. 

Tierliebe ist in Deutschland grenzenlos und so gut wie jeder Haushalt hat einen tierischen Mitbewohner. Sei es die Katze, den Hund, das Meerschweinchen oder gar die Rennmaus.

Doch, was viele Tierhalter nicht wissen: Die vom Tier verursachten Schäden müssen meist aus eigener Tasche gezahlt werden, wurde zuvor keine entsprechende Versicherung abgeschlossen. Und da die Schäden schnell passieren und oftmals in die Tausende gehen können, steht so mach ein Tierbesitzer nach der Schadensregulierung unter Umständen vor dem finanziellen Ruin.

Wer einen Hund hat, dem sei der Abschluss einer Hundehaftpflicht angeraten. In vielen Bundesländern ist diese Versicherung auch schon Pflicht, sodass die Hundehalter hier entsprechend nicht sparen können. Gleiches gilt für die Pferdehaftpflicht. Auch sie ist äußerst empfehlenswert, denn die Schäden, die ein solch großes Tier anzurichten vermag, kann sich finanziell ebenfalls sehr übel auswirken.

Katzen, Hunde und Pferde sind in ihrem Handeln häufig unberechenbar

Die meisten Tiere sind in ihrem Verhalten eher unberechenbar und letztendlich nicht kalkulierbar. Dies hat jedoch weniger mit Bösartigkeit zu tun, denn hier spielt der Faktor Angst und Bedrohung aber auch der Beutetrieb eine große Rolle. Rast beispielsweise ein Auto an Pferd und Reiter vorbei, so erschrickt das Pferd unter Umständen, bricht aus, tritt aus und beschädigt mit den Hufen gar ein anderes Fahrzeug. Ohne Pferdehaftpflicht muss nun der Halter des Tieres für den Schaden aufkommen.

Auch der Hund, der ein Kaninchen gewittert hat, sich losreist und vor ein Auto läuft kann für großen Schaden sorgen. Kommt es beim Unfall gar zu Personenschäden, so können die dadurch entstehenden finanziellen Belastungen durchaus in die Hunderttausende gehen.

Etwas anders verhält es sich hingegen bei einer Katze. Auch sie kann natürlich erhebliche Schäden anrichten, doch diese Schäden sind meist durch die private Haftpflichtversicherung des Tierbesitzers abgedeckt. Die Katze wird versicherungstechnisch quasi als vollwertiges Versicherungsmitglied angesehen, sodass die durch sie verursachten Schäden an fremdem Eigentum entsprechend von der Versicherungsgesellschaft reguliert werden. Der Versicherungsnehmer muss in diesem Fall nur eine Schadensmitteilung machen und alles Weitere klären Geschädigter und Versicherung unter sich.

Wer Tiere hält, der sollte jedoch keinesfalls am falschen Ende sparen, denn dies kann letztendlich sehr teuer werden. Selbst wenn keine Versicherungspflicht steht, ist es sinnvoll, diese Haftpflichtversicherung abzuschließen. In der Regel kostet sie nicht viel und wird die Haushaltskasse daher auch nicht allzu sehr schmälern.

Bildquelle: Autor: Jonatan De Geest; CC

Die Schulordnung an Gymnasien in Bayern ist sehr umfangreich. Sie reguliert den Schulbetrieb an öffentlichen Gymnasien, an Abendgymnasien und Kollegs, aber auch an staatlich anerkannten Ersatzschulen, die den Charakter einer öffentlichen Schule haben. Laut der Schulordnung gibt es Ministerialbeauftragte, die vom Staatsministerium für Unterricht und Kultur bestimmte Aufgaben zu erfüllen haben. Die Ministerialbeauftragten sollen die Schulen beraten und unterstützen, ihre Eigenverantwortung stärken und bei Konfliktfällen beratend zur Seite stehen.

Im Teil zwei – der Schulordnung an Gymnasien in Bayern wird das Zusammenspiel zwischen den Schülern, den Schulleitern und Lehrkräften geregelt. Einen hohen Stellenwert hat dabei die Eigenverantwortung. Im Rahmen eines Modellversuches können innerhalb der Schulgemeinschaft Maßnahmen beschlossen werden, die von einzelnen Bestimmungen der Schulordnung abweichen. Die Gesamtverantwortung liegt bei der Schulleiterin oder dem Schulleiter. Schulleiter tragen die gesamte pädagogische, organisatorische und rechtliche Verantwortung. Sie üben das Hausrecht auf der Schulanlage aus und können, unter Mitwirkung der Personalvertretung, der Aufwandsträger und des Schulforums eine neue Hausordnung erlassen.

Die Schulordnung regelt sämtliche Belange des Schulalltages

In der Schulordnung der Gymnasien in Bayern ist auch der Umgang mit statistischen Daten geregelt. Sämtliche Daten, die für den Aufwandsträger im Rahmen seiner Aufgaben wichtig sind, darf er ohne Genehmigung verwerten. Sollen Daten erhoben werden, die nicht nur schulintern sind, muss dazu das Staatsministerium seine Genehmigung erteilen. Ein wichtiges Gremium für einen reibungslosen Schulablauf ist die Lehrerkonferenz. Sie kann mit Zustimmung des Schulleiters über den kompletten Schulablauf bestimmen oder Widersprüche gegen Verwaltungsakte der Schule einlegen.

Ausgenommen davon sind Aufsichtsbeschwerden gegen die Schule oder Dienstaufsichtsbeschwerden. Selbstverständlich sind die Sitzungen der Lehrerkonferenz nicht öffentlich. Um einen regelmäßigen Unterricht zu gewährleisten, müssen sie außerhalb der Unterrichtszeiten durchgeführt werden. Die Schulordnung an Gymnasien in Bayern bestimmt maßgeblich über die Qualität des Unterrichtes. Sie hat einen Einfluss auf den gesamten Schulablauf und kann bei Bedarf vom Schulleiter neu verfasst werden.

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In den letzten Jahren ist Schimmel immer mehr in das Bewusstsein der Verbraucher getreten. Meistens entsteht Schimmel, weil die Wohnungen falsch belüftet oder geheizt werden. Aber Schimmel kann auch entstehen, wenn bauliche Mängel vorhanden sind. Egal wodurch der Schimmel entsteht, er stellt immer ein die hygienisches Problem dar. Damit ist er eindeutig ein Wohnungsmangel.

Viele Verbraucher sind sich aber nicht im Klaren darüber, wie gefährlich er sein kann oder wie sie damit umgehen können. Schimmel ist nicht nur ein hässlicher Fleck in irgendeiner Ecke, sondern er kann durchaus eine schwere Gesundheitsgefährdung bedeuten. Viele Mieter entschließen sich dazu, ihre Wohnung kurzfristig zu verlassen oder zu kündigen. Das ist nicht immer ganz einfach, denn je nach Mietvertrag kann das ein sehr teures Unterfangen für die Mieter werden. Viel besser ist es, sich genau zu erkundigen, welche Möglichkeiten dem Mieter zur Verfügung stehen. Es muss nicht immer so weit kommen, dass sich die Kontrahenten vor Gericht treffen.

Welche Möglichkeiten hat der Mieter?

Laut Mietrecht stehen dem Mieter verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Das Wichtigste ist dabei allerdings, dass der Mieter selber alles macht, um Schimmelbildung zu vermeiden. Dazu gehören zum Beispiel regelmäßiges Lüften und verantwortungsbewusstes Heizen. Ist die Schimmelbildung auf ein Fehlverhalten des Mieters zurückzuführen, kann der Vermieter Schadensersatz verlangen. Im anderen Fall ist der Vermieter verpflichtet, den Mangel zu beseitigen. Kommt er seinen Verpflichtungen nicht nach, kann der Mieter nach einer erneuten Aufforderung zuerst nach § 320 BGB die Miete mindern oder er kann sogar das Recht einer außerordentlichen Kündigung in Anspruch nehmen, wenn er nachweisen kann, dass durch den Schimmel gesundheitliche Probleme bei ihm oder anderen Familienmitgliedern entstanden sind.

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Wenn plötzlich ein Brief oder eine Email vom Stromanbieter ins Haus flattert, in dem er eine Preiserhöhung ankündigt, überlegen viele Verbraucher ob sie den Vertrag vorzeitig auflösen können. Ein Sonderkündigungsrecht bei einer Strompreiserhöhung gibt es tatsächlich, denn der Gesetzgeber gibt den Verbrauchern dann die Möglichkeit vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit den Anbieter zu wechseln. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen dafür erfüllt werden und nicht jeder Vertrag kann einfach vorzeitig gekündigt werden. Die Anbieter arbeiten gern mit Klauseln, die ihnen Preiserhöhungen erlauben und dann hat man als Sonderkunde das Nachsehen. Im Übrigen muss ein Stromanbieter die Erhöhung seiner Preise sechs Wochen im Voraus bekanntgeben und jeder Verbraucher hat dann garantiert zwei Wochen Zeit um sich zu informieren, welche Regelungen in seinem Fall gelten.

Grundversorgung und Sonderkunden

Ist man Kunde beim örtlichen Stromlieferanten, so gehört man zu den Kunden, die eine Grundversorgung beziehen. Sie dürfen jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen und den Anbieter wechseln. Hat man bereits einen andern, günstigeren Anbieter gewählt, kommt es auf die Klauseln an. Vertragslaufzeiten und ein Abschnitt über eine Anpassungsklausel geben Aufschluss darüber, ob ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen werden kann. Ist eine Preisanpassungsklausel enthalten und die Erhöhung sachlich gerechtfertigt, so gilt kein Sonderkündigungsrecht und die Erhöhung muss hingenommen werden. Diese Punkte treffen aber nur bei wenigen Verträgen zu und in der Regel haben auch Sonderkunden ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Anbieter die Preise erhöht.

Frist einhalten & selbst kündigen

Besteht ein Sonderkündigungsrecht, muss der Verbraucher meist schnell handeln. In der Regel gelten zwei Wochen als Frist für die außerordentliche Kündigung und in diesem Zeitraum muss auch festgestellt werden, ob sich ein Wechsel überhaupt finanziell lohnen würde. Einen Vergleich der Preise gibt es hier und kündigen sollte man in diesem Fall lieber selbst, denn auch wenn der neue Anbieter einen Wechselservice anbietet, kann die Frist vom Sonderkündigungsrecht bereits abgelaufen ist, bevor der neue Anbieter aktiv wird.

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