Zu Streitigkeiten, die, wenn sie sich nicht anders regeln lassen, vor Gericht ausgetragen werden müssen, kann es in jedem Stadium des Lebens oder während der gesamten Geschäftszeit kommen. Hierbei muss es auch keine große Rolle spielen, ob es sich um einen Existenzgründer oder um eine Person handelt, die schon seit vielen Jahren als Inhaber und Leiter eines Betriebes tätig ist. Zu Problemen kann es allerdings besonders in der Anfangsphase gehäuft kommen, da bei den Neulingen im Unternehmensbereich häufig die Erfahrung fehlt, wie Probleme richtigerweise gelöst oder wie ein Verfahren auf eine andere Art und Weise geregelt werden kann. Das Gespräch mit der Gegenseite ist dabei ausschlaggebend, denn sowohl der optimale Tonfall wie auch ein entsprechendes Angebot, kann die Gegenseite von einer Klageerhebung abhalten.

Absicherung der eigenen Existenz durch Beratung von Fachleuten

Die Absicherung bei der Existenzgruendung ist wichtig, da, wie oben bereits erwähnt, es auch bereits in der Anfangsphase des Geschäftsbestehens zu Problemen oder Schäden kommen kann, die mit den entsprechenden Versicherungen aber durchaus abgewendet werden können. Die Arten der abzuschließenden Versicherungen hängen dabei allerdings von der jeweiligen Branche ab, dem das Unternehmen zugeordnet werden muss.

Wichtig ist hier jedoch, dass sich der Jungunternehmer nicht nur eigens mit diesem Thema auseinandersetzt, sondern sich explizit auch anderweitig informiert und sich von Fachleuten beraten lässt, die keinen Nutzen von einem Versicherungsabschluss haben. Eine objektive und ehrliche Meinung ist das, was die Existenzgründer benötigen, doch in allen Bereichen, die etwas mit Finanzen, Versicherungen, aber auch mit Verkehr oder ähnlichen Risikobereichen zu tun haben, sollte der Unternehmer sich frühzeitig überlegen, ob eine Rechtsschutzversicherung angeraten ist und ob sich diese mit dem zur Verfügung stehenden Budget auch umsetzen lässt.

Die Kosten eines Rechtsstreits abdecken

Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, so müssen die Kosten für den beauftragten Anwalt in der Regel selbst übernommen werden, denn nur bei einem positiven Ausgang des Verfahrens müssen diese von der Gegenseite übernommen und gezahlt werden. Darauf sollte und kann man sich jedoch nicht verlassen, da die Rechtsschutzversicherung nicht erst im Schadensfall abgeschlossen werden darf. Bei der Splittung der Kosten, wie auch beim Fall, dass der Unternehmer das Verfahren verliert, müssen ein Teil oder die gesamten Kosten getragen werden, die jedoch bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung von dieser übernommen werden. Vielfach besteht aber die Möglichkeit, dass die Rechtschutzversicherung als Kombiversicherung abgeschlossen werden kann, was für Existenzgründer sehr lohnenswert ist.

Wer sich im Internet bewegt und sich für den Kauf von Domains interessiert, sollte sich zumindest etwas in die rechtliche Seite des Domainkaufs einlesen. Zum Domainrecht gehören unter anderem das Wettbewerbsrecht, das Markenrecht sowie das Namensrecht. Wer Domains kaufen will, sollte wissen, welche Domain für private Seiten und welche für ein Unternehmen genutzt werden darf.

Impressum bei Webseiten

Es gibt mittlerweile einige Urteile zum Domain Recht, wobei es häufig um ein unvollständiges Impressum geht. Vor allem bei Firmen kann das eine Wettbewerbsverletzung darstellen und eine Abmahnung nach sich ziehen. Wer nun genau verpflichtet ist ein Impressum auf seiner Webseite anzugeben, soll im Telemediengesetzt geregelt werden. Allerdings ist das nicht für jeden Webseitenbetreiber auf Anhieb verständlich. Dass Unternehmen, die eine Domain betreiben, ihr Impressum angeben sollten, ist nachvollziehbar. Private Webseitenbetreiber hingegen sind sich häufig noch unsicher. Doch auch sie sollte, um auf der sicheren Seite zu sein, ihr vollständiges Impressum angeben. Dabei sollte das Impressum auf der Seite nicht „versteckt“ werden, sondern es muss leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein. Zudem sollte es ständig zur Verfügung stehen.

Auslegung der neuen Vorschriften beim Impressum

Dass es empfehlenswert ist ein Impressum auf der Webseite zu führen ist unbestritten. Was genau dazu gehört, ist manchmal nicht ganz klar. In jedem Fall sollte der Namen und die Anschrift angegeben werden. Handelt es sich um juristische Personen darf auch der Namen und die Anschrift des Vertretungsberechtigten nicht fehlen. Da es bisher dem Gesetzgeber nicht vollumfänglich gelungen ist, alle Unklarheiten bei der Impressumspflicht zu beseitigen, ist es ratsam, dass alle Betreiber einer Webseite ein Impressum führen. Die Zukunft wird zeigen, welche Pflichtangaben ins Impressum gehören, ob auch private Webseiten mit einem Impressum versehen sein müssen und welche Urteile im Domain Recht in dieser Hinsicht gesprochen werden. Ausschlaggebend hierfür werden auch die Vorschriften des Rundfunkänderungsstaatsvertrages sein.

In der Regel reicht es nicht aus, einen Dolmetscher zu beauftragen für Juristische Übersetzungen. Meist wird hier ein beeidigter Dolmetscher benötigt. Im Gegensatz zum Übersetzer überträgt der Dolmetscher einen gesprochenen Text mündlich von der Ausgangssprache in die Zielsprache. Das kann auch mit Hilfe der Gebärdensprache geschehen.

Dolmetscher ist keine geschützte Berufsbezeichnung

Derzeit sind weder in Deutschland noch in Österreich die Berufsbezeichnungen Dolmetscher oder Konferenzdolmetscher gesetzlich geschützt. Das heißt im Klartext, dass sich jeder als Dolmetscher bezeichnen kann, ohne zuvor eine entsprechende Prüfung abgelegt zu haben. Allerdings ist dies nicht in allen Bereichen so, denn die Bezeichnung Dolmetscher in Bezug auf bestimmte Abschlüsse oder Zulassungen ist durchaus geschützt. So darf sich nur derjenige so nennen, der auch den Titel oder die Zulassung „Diplom Dolmetscher“ oder „öffentlich bestellter und beeidigter Dolmetscher“ erworben hat. Da die meisten deutschen Gerichte und Behörden nicht über einen eigenen Dolmetscherdienst verfügen, wird bei Bedarf auf bestimmte Gerichtsdolmetscher zurückgegriffen, die entweder bei einem externen Büro angestellt sind oder als freier Dolmetscher auf selbstständiger Basis arbeiten. Wer bei Gericht übersetzen will, muss in der Regel beeidigt sein. Diese allgemeine Beeidigung oder die öffentliche Bestellung von Dolmetschern ist nicht bundeseinheitlich geregelt, so dass dies länderspezifischen Anforderungen unterliegt. So gibt es etwa ein Dolmetscherrecht Berlin, ein Dolmetscherrecht Brandenburg oder eben auch ein Dolmetscherrecht Hessen.

Keine einheitlichen Regelungen

Da es sich bei Dolmetscher nicht um eine geschützte Berufsbezeichnung handelt, haben die Dolmetscher, die diese Arbeit als Hauptberuf ausüben, meist sehr unterschiedliche Ausbildungsabschlüsse. Es ist sogar von Vorteil, wenn sie neben der perfekten Beherrschung der Ausgangs- und Zielsprachen noch eine Spezialisierung vorweisen können und sich auf dieser Ebene ständig weiterbilden. Hat ein Dolmetscher den Zusatz „öffentliche bestellt“ oder „allgemein beeidigt“ kann man zumindest davon ausgehen, dass der geforderte Qualitätsstandard, der bei Behörden oder bei Gericht gefordert wird, gesichert ist.

Den Pflichtteilsberechtigten kommt im deutschen Erbrecht eine ganz besondere Rolle zu. Denn was auch immer im Testament bestimmt wird, die Pflichtteilsberechtigten sind kaum von einem Erbe auszuschließen. Nur dann, wenn eine Erbunwürdigkeit nachgewiesen werden kann, ist es möglich, einen der Pflichtteilsberechtigten zu enterben. Hierfür gibt es allerdings nur sehr wenige Gründe und wem wirklich an diesem Umstand gelegen ist, der sollte sich rechtzeitig vor seinem Tod damit befassen, die betreffende Person zu enterben. In diesem Fall kann ein Blick auf http://www.erbrecht-heute.de erste Informationen liefern, der Gang zum Notar ist allerdings in der Regel unerlässlich. Erbrecht-heute liefert jedoch viele wichtige Tipps, die einen ersten Einblick in die Thematik geben können. Da das Portal sehr benutzerfreundlich aufgebaut ist, wird hier jeder schnell fündig werden. Und das immer auch kostenlos, rund um die Uhr.

Doch wer sind diese Pflichtteilsberechtigten überhaupt und wie hoch ist der Pflichtteil? Nicht jeder weiß immer auf Anhieb, wie hier die gesetzliche Regelung ist. Auch darüber kann jedoch im Erbrecht-heute-Portal nachgelesen werden. Für einen ersten Eindruck reicht vielleicht die folgende Information. Die Pflichtteilsberechtigten sind die Abkömmlinge des Verstorbenen, die Eltern sowie dessen Ehegatte. Je nachdem, wie viele Personen davon noch leben, wird der Pflichtteil kleiner. Der Pflichtteil kann sich relativ einfach mathematisch erfassen. Das gesetzliche Erbteil wird zuvor bestimmt. Die eine Hälfte davon ist der Pflichtteil, die andere Hälfte kann dann nach gut dünken auf die Wunschpersonen verteilt werden. Je nach Stand der Erbfolge und Familienstand stehen dem Erben verschiedene Anteile zu. Übrigens ist es durchaus möglich, dass auch die gewünschten Erben zu den Pflichtteilsberechtigten gehören. Sie haben ebenfalls einen Anspruch auf ihren Pflichtteil und sollte diesen auf jeden Fall vor dem Nachlassgericht vortragen. Denn auf diese Weise kann der Anteil des Vermögens, der an die gewünschten Erben geht, in der Regel noch deutlich erhöht werden.

Verständlicherweise gehört das Beschäftigen mit dem eigenen Tod nicht gerade zu den Lieblingsbeschäftigungen der meisten Menschen. Doch dank des Word Wide Web wird es zunehmend einfacher, Informationen einzuholen, ohne sich in einem persönlichen Gespräch dem Thema Tod stellen zu müssen. Sogar Muster und Vorlagen zu Testamenten gibt es vielfacher Ausfertigung. Doch bevor man anfängt, ein Testament nach Mustern und Vorlagen zu verfassen, ist es wichtig, zu wissen, auf was es bei einem Testament-Muster ankommt.

Im juristischen Bereich wird das Testament gerne auch “letztwillige Verfügung” genannt diese Bezeichnung spiegelt den eigentlichen Sinn eines Testamentes wieder: Den letzten eigenen Willen schriftlich festzuhalten und somit eine Verfügung zu treffen, die bis nach dem eigenen Tod ihre Wirksamkeit behält. Die Regelungen zum Testament findet man in § 1937 BGB. Um ein Testament aufsetzen zu können, muss man sich zwischen zwei Formen entscheiden. Das öffentliche Testament (§ 2231 Nr. 1 BGB) wird zur Niederschrift bei einem Notar errichtet. Der letzte Wille des Erblassers wird niedergeschrieben und der Notar wird ihn bis zum Todesfall verwahren. Das eigenhändige Testament (§ 2231 Nr. 1 BGB) kann jeder volljährige, zurechnungsfähige, geschäftsfähige Mensch errichten. Hierfür wird kein Notar benötigt, sondern der letzte Wille wird eigenhändig verfasst und niedergeschrieben. Dabei sind einige Punkte jedoch dringend zu beachten.

Laut § 2247 Nr. 2 BGB muss das eigenhändige Testament vom Erblasser persönlich mit eigener Hand geschrieben sein. Es genügt nicht, einen Ausdruck oder ein von einer anderen Person geschriebenes Schriftstück zu unterzeichnen. Wird auch nur ein kleiner Teil des Testamentes von jemand anderem als dem Erblasser geschrieben, ist es hiermit komplett unwirksam und die Regelungen sind nichtig. Weiter müssen unbedingt der Ort und das Datum der Testamentserrichtung vermerkt sein und die Unterschrift muss Vor- und Nachname enthalten. Bei der Auswahl des Musters ist also darauf zu achten, um welche Form des Testamentes es sich handeln soll. Eine Vorlage für ein eigenhändiges Testament, welches nur unterschrieben werden muss, darf es also nicht geben. Im Testament selbst darf der Erblasser im Grunde niederschreiben, was er möchte. Ob er dabei die rechtliche Erbfolge abändern will oder gar ganz außer Kraft setzen will, bleibt vollkommen ihm überlassen. Wichtig ist lediglich, dass alle Vermögenswerte klar und eindeutig benannt werden, so wird späterer Streit um ungenau benannte Vermögenswerte vermieden. Auch Vermächtnisse und Erbfälle unter Auflagen sind möglich. Hierbei sollte man jedoch daran denken, von Zeit zu Zeit das verfasste Testament zu überprüfen und zu schauen, ob die gemachten Auflagen noch aktuell sind. Denn im Falle des Todes gilt ausschließlich das Testament mit dem jüngsten Datum, sprich das zuletzt verfasste Testament.

In rechtlicher Hinsicht ist eine Baufinanzierung vergleichsweise schwierig. Wer sein Eigenheim mithilfe einer Bank finanzieren will, sollte sich mit bestimmten Begriffen vertraut machen und deren Bedeutung kennen. Was ist eine Grundschuld? Welche Konsequenzen ergeben sich, wenn ein Schuldner diese Forderung nicht pünktlich bezahlen kann. Welche Pflichten und Rechte müssen Banken und Schuldner während der Dauer einer Zinsbindung einhalten? Diese und viele weitere Fragen sollten sorgfältig erörtert werden, bevor der Finanzierungsvertrag mit einer Bank zustande kommt. Denn es ist schmerzlich, ein Haus zu verlieren und entbindet den Schuldner dennoch nicht von Zahlungsverpflichtungen.

Hypothek und Grundschuld

Es ist bei einer Baufinanzierung durchaus üblich, der Bank den Zugriff auf die Immobilie als Sicherheit einzuräumen. Allerdings bedeutet es auch, dass die Bank diese Immobilie zwangsversteigern kann, um aus dem Erlös ein Teil der Schulden zu tilgen. Bei einem solchen Vertrag wird von Hypothekendarlehen gesprochen, wobei zur Absicherung in den meisten Fällen nur die sogenannte Grundschuld dient.

Eine Hypothek entspricht immer genau dem aktuellen Stand des Kreditkontos. Wenn die letzte Rate bezahlt worden ist, dann erlischt diese Hypothek automatisch. Eine Grundschuld ist nicht an die Höhe des Darlehens gebunden und besteht auch weiter, wenn ein Kredit getilgt worden ist. Sie muss erst aus dem Grundbuch gelöscht werden und auch diese Löschung muss gekennzeichnet werden, indem der Eintrag rot markiert wird.

Grundschuld und Folgen

In der Finanzierungspraxis der Banken hat sich die Grundschuld etabliert, weil sie von den Banken einfacher gehandhabt werden kann und eine höhere Sicherheit verspricht. Denn bei einer Hypothek muss bei Zahlungsunfähigkeit eines Kreditnehmers die Bank nachweisen, dass dieser noch offene Schulden hat. Ansonsten wäre die Hypothek hinfällig. Bei einer Grundschuld können Außenstände dagegen schneller vollstreckt werden, ohne dass die Bank ein langwieriges juristisches Verfahren einleiten muss.

Außerdem werden Grundschulden im Grundbuch eingetragen und können von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Es genießt als behördliches Dokument öffentlichen Glauben, sodass jeder davon ausgehen kann, dass der Eintrag den Tatsachen entspricht und eine Bank auch eine Forderung geltend machen kann.

Außerdem werden Grundbucheinträge von einem Notar und dem zuständigen Grundbuchamt teuer in Rechnung gestellt. Abhängig vom Grundschuldbetrag können die Kosten für den Eintrag einige Hundert bis über Tausend Euro betragen. Außerdem haben Banken das Recht Grundschulden untereinander weiter zu geben, was ohne weiteren Eintrag aufgrund einer privatwirtschaftlichen Abtretung geschieht. Das ist dann der Fall, wenn der Kreditnehmer nach Ablauf der Zinsbindungsfrist die Bank wechselt, weil er von einer anderen Bank bessere Konditionen bekommen hat.

Auch die Ränge der Grundschulden sind von Bedeutung, denn sie legen die Reihenfolge fest, nach der Gläubiger bei einem Verkauf der Immobilie zum Zug kommen. Wenn bei einer Zwangsversteigerung ein geringerer Betrag erzielt wird, als die Summe der Grundschulden müssen nachrangige Gläubiger einen Teil ihrer Forderungen abschreiben. Meist spielt dieses Risiko schon bei der Kreditvergabe eine Rolle.

Im Internet lassen sich unzählige Informationen nachschlagen, sodass Enzyklopädien in Buchform längst nicht mehr den Stellenwert haben, den sie noch vor zwanzig Jahren hatten. Besonders junge Leute gehen mehr und mehr dazu über, sich mit allem Wissenswerten schnell und bequem im World Wide Web einzudecken. Ob für die Schularbeiten oder für das Studium, vieles lässt sich problemlos nachschlagen und ist mit nur wenigen Klicks auf dem heimischen Rechner präsent und kann abgerufen werden.

Onlineportale ersetzen das BGB

Doch auch ältere User, Privatpersonen und Geschäftsleute gleichermaßen, haben das Internet für sich entdeckt und schlagen bei google & Co. nach, was an Informationen benötigt wird. Besonders die Portale, in denen juristische Fragen geklärt werden haben regen Zulauf, denn hier sind die Antworten auf Rechtsfragen deutlich schneller gegeben, als wenn erst das BGB aufgeschlagen oder gar ein Rechtsanwalt aufgesucht werden muss.

Hinter den meisten Rechtsportalen stehen Rechtsanwälte, die den Lesern fachspezifische Antworten auf die meisten juristischen Fragen geben können. Dabei ist es auch egal, ob es um die Themen Erbschaft, Unterhalt, Scheidung, Mietminderung, Steuern und Versicherungen oder um andere Themen geht: In der Regel erhält der User eine umgehende Hilfe und hat zumindest einen ersten Überblick, wie sich die Sachlage rechtlicht verhält. Natürlich ersetzen die Rechtsportale nicht immer den Besuch des Rechtsanwalts, doch häufig reicht es schon aus, kurz via Internet die Rechtslage nachzuschlagen.

Die Rechtstipps und Informationen der Rechtsportale sind überwiegend nach bestem Wissen zusammengestellt worden, jedoch sollte sich der User nicht immer auf die absolute Richtigkeit verlassen und eventuell auch noch in anderen Portalen nachschauen. So erhält man einen guten Überblick und kann sich sicher relativ sicher sein, dass die Tipps und Infos auch der Richtigkeit entsprechen. Und natürlich sollte der User ebenfalls darauf achten, dass die Informationen in den einzelnen Portalen regelmäßig aktualisiert werden. Da es ständig neue Gesetzesänderungen gibt, müssen auch die Infos der Rechtsportale stets angepasst werden.

Im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Paragraf 19 wird der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung geregelt. In diesem Paragraf heißt es, dass die marktbeherrschende Stellung nicht ausgenutzt werden darf, weder durch ein noch durch mehrere Unternehmen. In diesem Gesetz ist genau geregelt, was ein marktbeherrschendes Unternehmen ist.

So darf es zum Beispiel mit seinen Waren oder gewerblichen Leistungen sachlich und räumlich keinem oder fast keinem Wettbewerb ausgesetzt sein. Unterschiedliche Unternehmen gelten als marktbeherrschend, wenn zwischen ihnen kein wesentlicher Wettbewerb über eine bestimmte Ware oder gewerbliche Leistungen besteht. Des Weiteren gilt bei einem Unternehmen, das mindestens ein Drittel des Marktanteils für sich verbuchen kann, dass es marktbeherrschend ist. Im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist genau geregelt, wann ein Missbrauch vorliegt. So darf dieses Unternehmen zum Beispiel kein anderes Unternehmen in seinen Wettbewerbsmöglichkeiten ohne gerechtfertigten Grund beeinträchtigen. Es gibt noch andere Fakten, die in diesem Gesetz aufgeführt sind. Ein paar Beispiele zeigen ganz deutlich, was unter dem Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung gemeint ist.

Beispiele für einen Missbrauch

In Puttgarden ging es darum, dass ein Fährdienstunternehmen einem Konkurrenten die Mitbenutzung einer Hafeneinrichtung verweigern wollte. Der Bundesgerichtshof sah das als einen eindeutigen Missbrauch des marktbeherrschenden Unternehmens an. Der Zugang musste wieder freigegeben werden. Zugunsten der Verbraucher hat der Bundesgerichtshof im Streit um Gaspreise entschieden.

Die Stadtwerke Uelzen GmbH haben ihre Preise innerhalb kürzester Zeit mehrfach erhöht. Nach mehreren Beschwerden von Betroffenen Verbrauchern wurde die niedersächsische Landeskartellbehörde eingeschaltet. In ihrer Untersuchung kam sie zu dem Ergebnis, dass die Stadtwerke ihre Stellung ausgenutzt haben. Nach einem Beschluss der Landeskartellbehörde muss die Stadtwerke Uelzen GmbH den Kunden die erhöhten Gaspreise zurückzahlen. Diese paar Beispiele zeigen, dass das Gesetz nicht nur Unternehmen untereinander betrifft, sondern auch die Beziehungen zwischen Kunden und Unternehmen.

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Schon vor der Erfindung des Geldes gab es feste Regeln beim Austausch von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen. Heute ist bargeldloser Zahlungsverkehr rund um den Globus möglich und nicht nur die Bankkarte kann als Zahlungsmittel beim Shoppen oder der Reisebuchung eingesetzt werden.

Überweisung, Einzugsermächtigung & Schecks

Für eine normale Überweisung von einem Konto zum andern werden verschiedene Angaben gebraucht. Neben der Kontonummer, der Bankleitzahl und dem Namen des Empfängers muss natürlich der Betrag eingetragen werden und in der Regel auch ein Verwendungszweck. Die Banken dürfen maximal drei Geschäftstage benötigen um das Geld beim Zahlungsempfänger gutzuschreiben. Onlineüberweisungen brauchen in der Regel nur 24 Stunden um ihr Ziel zu erreichen. Zur Überweisung können neutrale Zahlscheine genutzt werden, aber auch Vordrucke des Instituts, bei dem das überweisende Konto angelegt wurde. Neben der Überweisung findet auch die Einzugsermächtigung regelmäßig Anwendung. Bargeldloses Bezahlen erfolgt in diesem Fall über den Zahlungsempfänger, der seiner Bank den Auftrag gibt, den fälligen Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen. Dazu benötigt er eine schriftliche Erlaubnis des Zahlungspflichtigen. Eine weitere Möglichkeit der Zahlung stellen Schecks dar. Sie sind Wertpapiere, die der Formstrenge unterliegen und damit zwingende Bestandteile aufweisen müssen. Doch diese klassischen Zahlungsarten wurden in den letzten Jahren von neuen Möglichkeiten verdrängt.

Bezahlen mit Handy und Bankkarte

Schon seit etlichen Jahren kann die Bankkarte auch an der Kasse vom Supermarkt zur Zahlung eingesetzt werden oder im Reisebüro die Buchung für den nächsten Urlaub begleichen. Kartenlesegeräte erleichtern hier die Zahlung und die meisten Geschäfte verfügen bereits über diese Systeme. Relativ neu hingegen ist die Zahlmethode mit dem Handy. Dabei wird das Smartphone einfach nahe an ein Lesegerät gebracht, über das dann eine mobilfunkbasierende Zahlung erfolgt. Das Verfahren gilt als sicher, da die Lesegeräte nur funktionieren, wenn das Handy mit wenigen Zentimetern Abstand vorbeigeführt wird und so Hacker keine Chance haben.

Die Geldstrafe ist eine strafrechtliche Sanktion (Strafe), die nur durch ein Urteil oder durch Strafbefehl angeordnet werden kann. Sie ist damit von Geldbußen, Ordnungsgeldern, Zwangsgeldern oder anderen Ordnungsmitteln zu unterscheiden. Ebenso ist sie von der Geldauflage bei einer Verfahrenseinstellung zu unterscheiden.

Geldstrafe nach Tagessätzen

Die Geldstrafe wird in Deutschland in Tagessätzen bemessen. Dieses Tagessatzsystem stammt aus dem skandinavischen Raum. Hintergrund dieser Regelung ist das Bestreben, die Strafen den unterschiedlichen wirtschaftlichen Verhältnissen der Täter anzupassen.

Berechnung der Geldstrafe

Die Geldstrafe ergibt sich zum einen aus der Höhe des einzelnen Tagessatzes und zum zweiten der Anzahl der verhängten Tagessätze.

Die Höhe des einzelnen Tagessatzes bemisst sich nach den sozialen Verhältnissen (Einkünfte, Unterhalt etc.) des Täters und variiert zwischen einem und 30.000 € (vor dem 4. Juli 2009: 5.000 €). Grundlage ist das Nettoeinkommen (vgl. § 40 StGB), berücksichtigt werden jedoch auch Belastungen wie Unterhalt an die im Haushalt lebenden Personen oder tatsächlich geleistete Unterhaltszahlungen an nicht im Haushalt lebende Personen, wie beispielsweise Kinder aus früheren Beziehungen. Inwieweit die familiäre Situation tatsächlich bei der Berechnung des Einkommens zu berücksichtigen ist, hängt auch davon, ob und in welcher Höhe der Lebenspartner eigenes Einkommen erzielt. Ebenso sind erhaltene Unterhaltszahlungen bei der Berechnung des Einkommens zu berücksichtigen. Ziel der Berechnung ist letztlich, den Betrag zu ermitteln, der monatlich tatsächlich zur Verfügung steht. Ein Tagessatz entspricht in etwa 1/30 dieses Betrags. Eine Tagessatzhöhe unter 10 € wird selten verhängt, dies entspricht etwa den Leistungen und Ansprüchen im Rahmen des Arbeitslosengeldes II. Sofern das tatsächlich zur Verfügung stehende Einkommen noch unter dieser Grenze liegt, was jedoch nur in Ausnahmefällen anzunehmen ist, wird die Tagessatzhöhe jedoch auch weiter abgesenkt.

Über die Anzahl der verhängten Tagessätze entscheidet das Gericht im Rahmen der eigentlichen Strafzumessung. Gesetzlich möglich sind 5 bis 360 Tagessätze, bei Bildung einer Gesamtstrafe nach § 54 StGB bis 720 Tagessätze.

Der vom Täter zu zahlende Betrag ergibt sich schließlich aus einer Multiplikation von Tagessatzanzahl und Tagessatzhöhe. Aus einem Urteil von 30 Tagessätzen zu je 10 € folgt damit eine Geldstrafe von 300 €. Ein gut situierter Täter, der zu 30 Tagessätzen zu je 200 € verurteilt wird, zahlt für eine vergleichbare Tat eine Geldstrafe von 6.000 €.

Geldstafen bis zu 90 Tagessätzen

Geldstafen bis zu 90 Tagessätzen werden nicht ins Führungszeugnis aufgenommen, der Verurteilte gilt als nicht vorbestraft.

Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Geldstrafe_(Deutschland)

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