In Deutschland gibt es unendlich viele Verordnungen, Gesetze und Rechtsvorschriften, die lange Zeit nur in dicken Büchern nachzuschlagen war. Bisher gab es im Internet lediglich kleine Auszüge des Bundesrechts nachzulesen und sie mussten auf verschiedenen Plattformen mühevoll zusammengesucht werden. Wollte man ein bestimmtes Problem anhand der Gesetzestexte lösen oder nachlesen, wer im Recht ist, mussten viele verschiedene Seiten durchforstet werden auf der Suche nach relevanten Textstellen. Nun steht den Deutschen eine umfassende Onlineversion des deutschen Bundesrechts im Internet zur Verfügung. Hier werden nahezu alle Rechtsverordnungen und Gesetze in ihre aktuellen Form zur Verfügung gestellt und können einfach abgerufen werden. Mittels Titelsuche, Volltextsuche und einigen anderen Funktionen lassen sich fast alle Vorschriften und Regeln online einsehen und auch ausdrucken.

Ein gemeinsames Projekt

Die juris GmbH und das Bundesministerium für Justiz stellen gemeinsam für interessierte Bürgerinnen und Bürger fast das komplette aktuelle Bundesgesetz ins Internet. Alle Rechtsverordnungen und Gesetze können in ihrer aktuell geltenden Fassung abgerufen und für private Zwecke heruntergeladen und ausgedruckt werden. Damit ist diese Sammlung die umfangreichste im Netz, denn etwa 5000 Vorschriften sind barrierefrei einzusehen und damit frei recherchierbar. Allerdings sind noch nicht alle Regelungen zum Bundesrecht online verfügbar und nur die Papierausgabe des Bundesgesetzblattes enthält die amtliche Fassung von Gesetzen und Vorschriften. Eine Lese-Version kann über die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft angefordert werden.

Einfache Navigation

Dank einfacher Tastenkombinationen ist die Suche nach bestimmten Vorschriften relativ einfach und es kann von jeder Seite aus wieder zur Startseite navigiert oder die Volltextsuchseite aufgesucht werden. Der Aktualitätendienst lässt sich ebenfalls einfach erreichen und natürlich orientiert sich das Angebot an bestehenden Layouts und auch der inhaltliche Zuschnitt richtet sich nach geltenden Gesetzen im Internet. Die Dokumentationsstelle im Bundesamt für Justiz beschäftigt sich außerdem mit der fortlaufenden Konsolidierung, sodass die online gestellten Passagen immer die aktuell gültigen Verordnungen enthalten und keine zusätzliche Suche nach Neuerungen erfolgen muss.

Mit einem Zinsrechner im Internet lässt sich schnell und einfach errechnen, wie viele Zinsen man für einen Kredit zahlen muss oder auch welche Rendite für eine Anlage möglich ist. Um Zinserträge zu ermitteln, bietet sich insbesondere der Cortal Consors Zinsrechner an, da mit diesem eine große Anzahl von unterschiedlichen Szenarien durchgespielt werden können. So können beim Cortal Consors Zinsrechner beispielsweise auch direkt die Sondereinzahlungen und Geldentnahmen berücksichtigt werden.

Vorteile von Zinsrechnern

Bevor man sich für ein Darlehen oder eine bestimmte Anlage entscheidet, lohnt es sich in der Regel immer, mit einem Zinsrechner die vorhandenen Angebote zu vergleichen. Die Bedienung der Rechner gestaltet sich dabei meist sehr einfach. Bei einem Vergleich von Krediten reicht es beispielsweise aus, den benötigten Kreditbetrag sowie die gewünschte Laufzeit in den Zinsrechner einzugeben. Der Zinsrechner ermittelt dann nicht nur die genauen Kosten eines Kredits, sondern vergleicht auch direkt die aktuellen Angebote der Banken miteinander.

Zu jedem Kredit lässt sich dann direkt der effektive Jahreszins sowie die Höhe der monatlichen Rate und die insgesamt anfallenden Zinsen ersehen.

Auf ähnliche Weise funktionieren auch Zinsrechner für Geldanlagen. Hier gibt man den jeweiligen Anlagebetrag und die Anlagezeit ein und erhält mit nur wenigen Klicks ebenfalls direkt einen Vergleich über die attraktivsten Angebote. Ein weiterer Vorteil ist die Möglichkeit, mit einem solchen Zinsrechner einen unverbindlichen und vor allem unabhängigen Vergleich durchzuführen. Zudem lässt sich dies alles ganz bequem vom eigenen Rechner aus und rund um die Uhr erledigen. Dies ist eine deutliche Zeitersparnis im Gegensatz zu früher, als man sich noch persönlich die Angebote der verschiedenen Banken einholen musste.

Weiterhin vorteilhaft ist, dass sich mit einem Zinsrechner sowohl die Angebote der klassischen Filialbanken wie auch die der Direktbanken miteinander vergleichen lassen. Da Direktbanken auf ein kostenintensives Filialnetz verzichten, können diese oftmals besonders günstige Konditionen anbieten. Nach dem Vergleich besteht dann sogar die Möglichkeit, den gewünschten Kredit bzw. die gewählte Geldanlage direkt online zu beauftragen.

Immer mehr Kunden tätigen Ihre Käufe mittlerweile über das Internet. Dank der großen Anzahl von Online-Shops lässt sich mittlerweile nahezu jeder Artikel ganz bequem von zuhause aus bestellen. So findet sich beispielsweise auf galanto.de eine große Anzahl an Geschenkideen für jeden Anlass.

Zum 01.08.2012 sind allerdings wichtige Gesetzesänderungen in Kraft getreten, die für alle Online-Shops bedeutsam sind, welche ihre Waren direkt an Verbraucher verkaufen. Es handelt sich dabei um Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, die Einkäufe über das Internet für Verbraucher transparenter und kundenfreundlicher machen sollen. Ein wichtiger Punkt betrifft hier die Beschriftung des Buttons, mit dem eine Bestellung getätigt wird. Für den Verbraucher muss es aufgrund der Beschriftung klar ersichtlich sein, dass er nun eine kostenpflichtige Bestellung tätigt. Möglich ist beispielsweise eine Beschriftung des Buttons mit „Zahlungspflichtig bestellen“ bzw. „Zahlungspflichtigen Vertrag schließen“. Ein einfacher Button mit der Bezeichnung „Kaufen“ oder „Bestellen“ ist dagegen nicht mehr zulässig.

Weitere neue Vorgaben für Online Shops

In den Gesetzesänderungen wurden insbesondere die Informationspflichten von Shopbetreibern deutlich verschärft. So müssen dem Kunden vor Abgabe einer Bestellung die wesentlichen Merkmale eines Produktes bzw. einer Dienstleistung deutlich gemacht werden. Dies muss immer direkt auf der jeweiligen Produktseite gesehen. Ein Link zum Download der Beschreibung bzw. eine Weiterleitung auf eine andere Seite ist nicht mehr ausreichend. Kommt es bei Absenden der Bestellung zu einem Laufzeitvertrag, so muss die Mindestlaufzeit ebenfalls deutlich angezeigt werden. Zudem muss dem Kunden der Gesamtpreis seiner Bestellung inklusive aller Kosten deutlich kenntlich gemacht werden. Für den Fall, dass der Gesamtpreis nicht genannt werden kann, muss dem Kunden dessen Berechnungsgrundlage angegeben werden, sodass dieser die Zusammensetzung des Endpreises klar nachvollziehen kann. Verstößt ein Online Shop gegen die vom Gesetzgeber festgelegten Richtlinien, so führt dies automatisch zu einem unwirksamen Kaufvertrag. Somit ist der Käufer nicht verpflichtet, den zuvor vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen.

Viele Menschen machen sich heute schon Gedanken darum, was eigentlich mit dem angehäuften Vermögen nach dem eigenen Tod geschehen wird. Dies ist immer auch sehr sinnvoll, denn wie die Erfahrung zeigt, gibt es häufig Streit um das Erbe. Wer dies vermeiden will, der kümmert sich schon zu Lebzeiten um ein entsprechendes Testament, in welchem geregelt ist, wie der Nachlass verteilt werden soll. Ansonsten greift die gesetzliche Erbfolge, welche vielen Menschen zunächst einmal nicht ganz genau bekannt ist.

Manch einer glaubt auch heute noch, dass es ohne das Testament kein Erbrecht gibt, doch das ist natürlich nicht richtig. Immer dann, wenn es kein Testament gibt, greift das gesetzliche Erbrecht in Deutschland. Das Erbrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch, kurz BGB, zu finden und kann dort auch detailliert und im Originalwortlaut nachgelesen werden. Wer sich für einen ersten Überblick interessiert, der kann sich auf www.erbrecht-heute.de informieren.

Das gesetzliche Erbrecht sieht eine bestimmte Erbenfolge vor, die sich an der Erbenordnung orientiert. Demzufolge stehen die Kinder in der ersten Erbenordnung, die Eltern in der zweiten Erbenordnung. Nur Verwandte sind in dieser Erbenfolge zu finden, denn das Gesetz geht davon aus, dass ein Verstorbener nur seine nächsten Verwandten mit Vermögen bedenken wollte. Wer dies nicht möchte, der kommt um ein Testament nicht umhin. Wer allerdings gar nichts zu vererben hat oder aber meint, dass es nur wenig Vermögen aufzuteilen gibt, der kann sich sicherlich auf das gesetzliche Erbrecht stützen. Sinnvoll ist es dennoch, mit den Erben zu klären, dass es kein Testament gibt und wie die gesetzliche Regelung aussieht. Informationen darüber können auf www.erbrecht-heute.de nachgelesen werden. Für die meisten Menschen ist es nämlich nach wie vor das Wichtigste, dass auch über den Tod hinaus Frieden in der Familie herrscht. Um das zu erreichen, kann es manchmal unerlässlich sein, ein Testament zu erstellen.

Das Testament ist eine Verfügung bzw. Regelung für den Erbfall und wird gem. § 1937 BGB auch als “Letztwillige Verfügung” bezeichnet. Nicht alle Verfügungen entsprechen auch den Wünschen der Erben und so werden Testamente nicht nur angefochten, sondern auch ausgeschlagen. Vorlagen für diesen Schriftwechsel mit dem zuständigen Notariat sind auf einschlägigen Webseiten im Internet zu finden und können dort auch abgerufen werden.

Eine Anfechtung kommt meist dann zustande, wenn sich einer der Erben ungerecht behandelt fühlt. Dann wird der Letzte Wille des Erblassers angefochten und der Streit endet in der Regel vor Gericht. Die Anfechtung des Testaments hat sich nach spezifischen erbrechtlichen Vorschriften zu richten und ist erst nach der Testamentseröffnung zulässig. Gründe für die Anfechtung eines Testaments sind u. a. Motivirrtum, Täuschung, Drohung u. a. Das BGB regelt ausdrücklich den Tatbestand des Motivirrtums für den Fall, dass der Erblasser einen Berechtigten für den Pflichtteil übergangen hat, von dessen Existenz der Erblasser erst nach der Niederschrift seines Testaments Kenntnis erhielt.

Der Erbe hat sechs Wochen Zeit, um das Erbe entweder anzunehmen oder auszuschlagen. Das regeln die §§ 1943 und 1944 BGB. Ist die Erbschaft jedoch angenommen, so kann sie nicht mehr ausgeschlagen werden (§ 1943 BGB). Die Erbschaft gilt auch als angenommen, wenn sich der Erbe bis zum Ablauf der Ausschlagungsfrist nicht gemeldet hat bzw. die Erbschaft nicht ausgeschlagen hat. Für die Erbausschlagung bedarf es einer formalen Willenserklärung vor dem Nachlassgericht. Mit der Ausschlagung geht die Erbschaft an den Nächstberufenen über. Ist das der Staat, so hat dieser keine Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen, sofern er gesetzlicher Zwangserbe ist.

Natürlich fällt auch anderer Schriftverkehr im Falle einer Erbschaft an und es muss durchaus nicht immer ein Streitfall sein. Für den ganzen notwendigen Schriftverkehr können die entsprechenden Vordrucke von den einschlägigen Webseiten heruntergeladen und verwendet werden. Damit ist es auch für Nichtjuristen einfacher, sich mit dem Erbe bzw. der Erbschaft und ihren ganzen rechtlichen bzw. gesetzlichen Regelungen auseinanderzusetzen.

Die vertraglichen Pfandrechte zur Sicherung von Krediten für Grundstücke und Ähnlichem werden im Kreditwesen Grundpfandrecht genannt. Wenn die Zahlung an den Kreditgeber nicht eingehalten werden kann, hat dieser die Möglichkeit durch Vollstreckung den Verkauf beispielsweise des Grundstückes zu beauftragen, um die Erlöse aus diesem zur Tilgung des gegebenen Kredites zu verwenden. Zu dem Oberbegriff Grundpfandrecht zählen in Deutschland die Hypothek, die Grundschuld und die Rentenschuld. Was dem Kreditgeber als Grundpfand angeboten wird, dient diesem als notwendige Sicherheit für den Fall, dass der Kreditnehmer die vereinbarten Zahlungen nicht mehr leisten kann. Bei dem Grundpfandrecht handelt es sich um ein dringliches Verwertungsrecht, d. h., im Falle eines Grundstückes hat der Kreditgeber bei einer Zwangsversteigerung bevorzugte Anrechte, der eigentliche Eigentümer steht erst an zweiter Stelle. Heute ist die Hypothek von der Grundschuld abgelöst worden, wobei einige aus der Hypothek bekannten Vorschriften und Regeln nun bei der Grundschuld auch angewendet werden. Mit dem Grundstück wird so für eine bestimmte Geldsumme gehaftet, und diese gilt als Garantie für den Kreditgeber.

Grundpfandrechte werden im Grundbuch eingetragen

Das Grundpfandrecht muss immer im Grundbuch eingetragen werden. Wenn es jedoch für ein und dasselbe Grundstück gleich mehrere Gläubiger gibt, so wird die im Rahmen einer Zwangsversteigerung erzielte Summe abschließend zwischen diesen der Reihe der Eintragung nach aufgeteilt. Ist nach der Aufteilung noch Geld über, geht dieses an den ehemaligen Eigentümer. Um ein Grundpfandrecht eintragen zu können, wird ein Notar benötigt. Aufgabe des Notars ist es, die notwendigen Unterlagen vorzubereiten, die häufig komplizierten Klauseln des Vertrages genau zu erklären und für einen korrekten Eintrag in das Grundbuch zu sorgen, sodass der gewünschte Kredit schnell ausgezahlt werden kann. Jeder der ein Haus kauft oder baut kommt zur Finanzierung des Vorhabens in jedem Fall mit dem Grundpfandrecht in Berührung. Aus diesem Grund ist es ratsam, sich bereits im Vorfeld mit der Materie vertraut zu machen und auch die Kosten für den Notar hier mit einzuplanen. Diese Kosten sind in der Regel nicht ganz unerheblich, auch wenn viele Käufer der Ansicht sind, dass der Notar hier keinen großen Arbeitsaufwand habe.

Auch im elektronischen Geschäftsverkehr müssen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden. Die rechtlichen Grundlagen für den E-Commerce sind unter anderem im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Handelsgesetzbuch und im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb geregelt. Für einige Bereiche des Internethandels gibt es mittlerweile auch eigene Gesetze, wie beispielsweise das Telemediengesetz, das Signaturgesetz oder die Preisabgabenverordnung. Im E Commerce Recht Blog finden sich hierzu zudem weitere Informationen.

Das Impressum

Wer Waren oder Dienstleistungen über das Internet anbietet, der muss stets auch bestimmte Informationen im Rahmen des Impressums auf der Webseite bereithalten. Diese müssen von jeder Seite aus sofort erreichbar und auch eindeutig gekennzeichnet sein. Das Impressum muss den vollen Namen und die Anschrift des Seitenbetreibers enthalten und bei Unternehmen ist hier die komplette Firmenbezeichnung erforderlich. Juristische Personen müssen zudem die Rechtsform und den Namen des Vertretungsberechtigten angeben. Bei Mediendiensten ist ferner auch der Name und die Anschrift der für die redaktionellen Angebote zuständigen Person zu notieren. Zudem muss immer eine Telefonnummer wie auch die E-Mail-Adresse genannt werden.

Sofern vorhanden, ist auch die Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer (USt.-ID-Nr.) im Impressum eine Pflichtangabe. Unternehmen die im Handelsregister eingetragen sind darüber hinaus dazu verpflichtet, auch die Handelsregisternummer zu nennen. Bedarf die Ausübung der Tätigkeit einer Genehmigung durch eine staatliche Aufsichtsbehörde, so muss diese ebenfalls aufgeführt werden. Bei fehlenden oder unrichtigen Angaben droht nach den Bestimmungen des Telemediengesetzes eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro.

Bestimmungen für Fernabsatzverträge

Als Fernabsatzverträge gelten solche Verträge, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher ausschließlich über Fernkommunikationsmitteln geschlossen werden. Eine Ausnahme gilt, wenn Waren normalerweise über ein Ladenlokal und nur ausnahmsweise telefonisch verkauft werden. Dazu sind einige Verträge vom Fernabsatzrecht ausgenommen. Dies sind beispielsweise Verträge über Fernunterricht, Versicherungen, Veräußerung von Grundstücken sowie Dienstleistungen für die Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie über Freizeitgestaltungsangebote. Bei Fernabsatzverträgen muss der Unternehmer vor dessen Annahme des Vertrages eine Vielzahl von Informationen zur Verfügung stellen. Dies ist unter anderem eine eventuelle Mindestvertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen, der Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung sowie die Bestimmungen bezüglich der Lieferung und Bezahlung und auch die geltenden Bedingungen betreffs des Widerrufs- oder Rückgaberechts sowie deren Rechtsfolgen. Diese Informationen müssen dem Verbraucher spätestens bei Lieferung in Textform übermittelt werden. Das bloße Einstellen auf der Webseite reicht hier nicht aus.

Weitere Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr

Jeder Unternehmer muss seinen Kunden angemessene technische Mittel zur Verfügung stellen, mit dem sich mögliche Fehler korrigieren lassen. Dazu ist der Eingang der Bestellung unverzüglich zu bestätigen. Kunden muss es jederzeit möglich sein die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Abschluss des Vertrages aufzurufen und auch zu speichern. Der Kunde muss zudem über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsabschluss führen, stets und hinlänglich informiert werden.

Nach neuestem Recht muss dem Kunden sogar deutlich gemacht werden, dass er mit seiner Bestätigung ein kostenpflichtiges Angebot wahrnimmt. Ein Button mit der Bezeichnung „Bestellen“ reicht hierfür nicht aus. Dieser muss entweder den Zusatz kostenpflichtig tragen oder mit der Bezeichnung „kaufen“ versehen sein. Ist dies nicht der Fall, so ist kein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen.

Den Begriff Schönheitsreparaturen hat jeder Mieter schon einmal gehört und bei einem Auszug müssen genau diese Arbeiten vom Mieter erledigt werden, wenn das im Mietvertrag festgehalten wurden. Aber nicht alle Vorgaben sind rechtsgültig und hier wollen wir ein paar beliebte Klauseln erläutern, die Vermieter gern verwenden, aber vor Gericht keinen Bestand haben.

Die Tapetenklausel

Die sogenannte Tapetenklausel besagt, dass Mieter unabhängig von ihrer Verweildauer im Mietobjekt alle Tapeten entfernen müssen. Der BHG (Bundesgerichtshof) hat entschieden, dass eine solche Regelung nicht zulässig ist. Renovierungen, die in starren Zeitabtständen erfolgen müssen, sind ebenfalls ungültig. Damit muss kein Raum einer Wohnung alle zwei oder drei Jahre neu gestrichen werden, sondern der Grad der Abnutzung entscheidet über die Notwendigkeit einer Renovierung. Auch die Quotenklauseln sind unwirksam. In ihnen wurde festgelegt, dass der Mieter einen Teil der Kosten für Schönheitsreparaturen übernehmen muss, wenn er vor Ablauf der Frist auszieht. Online gibt es nicht nur hierzu weiterführende Informationen, denn im Netz lassen sich auch Umzugshelfer und Speditionen finden. Zur Suche nach Umzugsunternehmen in Duisburg reichen ein paar wenige Klicks und schon lassen sich verschiedene Angebote vergleichen.

Der Vermieter darf die Wandfarbe nicht bestimmen

Wenn im Mietvertrag steht, dass die Wände beim Auszug in hellen, neutralen Farben gestrichen werden müssen, so spricht man von der Farbwahlklausel. Sie ist ebenfalls unwirksam und kann nicht vom Vermieter durchgesetzt werden. Bei sehr kräftigen Farben sollte man sich als Mieter allerdings bewusst sein, dass es trotzdem zum Streitfall kommen kann, weil hier meist mehr als ein Anstrich notwendig ist.

Eine fachmännische Renovierung kann nicht verlangt werden

In der Regel müssen Wohnungen besenrein übergeben werden. Tropfende Wasserhähne oder abblätternde Farbe an den Außenfenstern sind keine Schönheitsfehler und müssen somit nicht vom Mieter beseitigt werden. Die Endrenovierungsklauseln sind nicht wirksam und als Mieter sollte man sich gegen solche Forderungen ruhig, aber bestimmt wehren.

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Bereits seit 2010 gilt in Deutschland die Winterreifenpflicht bei Schnee, Eis und winterlichen Straßenverhältnissen. Das gilt auch außerhalb des kalendarischen Winters und bei entsprechender Witterung dürfen nur Reifen aufgezogen sein, die den Bestimmungen entsprechen. Die Winterreifen sind Pflicht auf Deutschlands Straßen und teils auch im Ausland, daher sollten auch Skiurlauber ihr Fahrzeug immer korrekt bereifen. Die erlaubten Ganzjahres- und Winterreifen müssen natürlich auch die entsprechende Profiltiefe aufweisen, denn sonst drohen bis zu 40,00.- Euro Strafe und sogar ein Punkt in Flensburg. Außerdem reagieren die Versicherungen prompt, wenn falsche und unzureichende Bereifung als Unfallursache in Frage kommt und verweigern dann die Übernahme der Kosten.

Passende Reifen und die Symbole

Die passenden Reifen kann jede Werkstatt finden, doch auch im Netz lässt sich die korrekte Größe schnell ermitteln. Sogenannte Reifenfinder werden online mit den Fahrzeugdaten gefüttert und zeigen dann, welche Modelle auf dem Fahrzeug montiert werden dürfen. Das Schneeflockensymbol zusammen mit dem M+S Zeichen kennzeichnet Reifen, die die Bestimmungen für Winterreifen in Deutschland erfüllen und der ADAC liefert immer wieder aktuelle Testergebnisse, denn die Hersteller arbeiten stetig an verbesserten Modellen. Billigmarken fallen bei diesen Tests zwar regelmäßig durch, doch es gibt auch immer wieder Ausnahmen und so können auch Sparfüchse ihren Wagen mit guten und günstigen Reifen ausstatten.

Die Ganzjahresreifen sind keine optimale Lösung

Die Allwetter- oder Ganzjahresreifen sind zwar vom Gesetzgeber her das ganze Jahr über zugelassen, doch Experten empfehlen sie nur für Zweitwagen, die im Notfall in der Garage bleiben können. Ihre Fahreigenschaften sind bei extremen Verhältnissen nicht perfekt und der Wagen verliert schneller die Bodenhaftung als mit Reifen, die über das spezielle Profil für den Winter verfügen. Kleinwagen, die weniger als 10.000 Kilometer im Jahr laufen, können ebenfalls mit den Varianten für das ganze Jahr ausgestattet werden. Der ADAC rät dann allerdings zu hochwertigen Modellen.

Das Alter der Reifen & der optimale Zeitpunkt für Kauf und Montage

Gute Winterreifen sollten nicht älter als sechs Jahre sein. Der TÜV achtet bei seinen Kontrollen dann verstärkt auf die Reifen, denn es könnten sich Risse gebildet haben, die die Fahrsicherheit beeinträchtigen. Die Zuteilung der Plakette wird bei rissigen Reifen in der Regel komplett verwehrt und auch bei polizeilichen Kontrollen können veraltete Pneus zu Problemen führen. Eine klare gesetzliche Regelung zum Alter der Reifen gibt es allerdings hierzulande noch nicht und oft bleibt dem Fahrzeughalter ein kleiner Ermessensspielraum erhalten, denn die Dekra bemängelt Reifen erst ab einem Alter von mehr als 10 Jahren. Ein frühzeitiger Kauf neuer Reifen ist empfehlenswert, denn zum Winterbeginn steigen die Preise zum Teil stark an und wer bereits im September vorgesorgt hat, kann etliche Euros sparen. Auch die Werkstätten sind mit dem ersten Schneefall überlastet und daher empfiehlt es sich bereits im Oktober auf Winterreifen zu wechseln.

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Rechtsanwalt (in der Schweiz je nach Kanton auch Advokat, Fürsprecher und Fürsprech genannt; von germ. rehta, althochdeutsch reht: „richten“, anawalt: „Gewalt“) ist eine Berufsbezeichnung für einen juristischen Beistand. Er gehört mit den Patentanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern und (teilweise) den Notaren zu den rechts- und wirtschaftsberatenden Freien Berufen. Mit allen Fragen rund um den Beruf des Rechtsanwalts befasst sich – seit 1988 in Deutschland auch institutionell – das Anwaltsrecht.

Geschichte

Über die Anfänge der Anwaltschaft in Deutschland ist wenig bekannt.

Sachsenspiegel, Schwabenspiegel

Einiges lässt sich dem Sachsenspiegel entnehmen. Dieser wurde um 1225/26 durch Eike von Repgow verfasst. Eike von Repgow betont, dass die Sachsen einige Regelungen gegen das Besatzungsrecht Karls des Großen durchsetzen konnten. Daher galten viele Regelungen des Sachsenspiegels nicht erst seit 800, sondern auch schon in den vorchristlichen Jahrhunderten. Im Landrecht des Sachsenspiegels zerstreut sind einige Regelungen zu finden, welche die germanischen Wurzeln anwaltlicher Tätigkeit erkennen lassen. Es handelt sich um den Vorspreke. In einigen Schweizer Kantonen hat sich die Berufsbezeichnung als Fürsprecher erhalten. Es ging aber ursprünglich weniger darum, für einen anderen Fürsprache einzulegen, als für ihn vorzusprechen. Prozessuale Formalien hatten damals ähnliche, wenn nicht größere Bedeutung als heute. Jeder freie Mann hatte das Recht, seine Sache vor Gericht selbst zu vertreten. Wenn er sich versprach, war der Fehler nicht mehr zu heilen. Deshalb bestand die Möglichkeit, einen anderen statt seiner selbst sprechen zu lassen. Der Fürsprecher musste männlich sein. Er durfte nicht Geistlicher, rechts- oder prozessunfähig sein bzw. sich in Reichsacht befinden. Der Richter war verpflichtet, die Partei zu befragen, ob sie die Worte ihres Fürsprechers gegen sich gelten lassen wollte. Diese konnte bestätigen, verneinen oder um Bedenkzeit bitten. Wenn eine Partei die Worte ihres Fürsprechers nicht bestätigte, durften diese keine Berücksichtigung finden. Jeder gerichtsfähige Mann war verpflichtet, das Amt eines Fürsprechers zu übernehmen, wenn der Richter ihn dazu bestimmte. Ausnahmen galten für benannte Fälle einer Interessenkollision. Bei Sexualdelikten hatte der Richter für einen Vormund der Geschädigten als Prozessvertreter sorgen, wenn kein Mitglied ihrer Sippe zur Verfügung stand.

Der Sachsenspiegel besagt nicht ausdrücklich, dass es seinerzeit Leute gab, die regelmäßig als Fürsprecher tätig wurden und dafür Geld erhielten. Es gibt aber zwei Indizien dafür. Wenn beide Parteien denselben Mann als Fürsprecher für sich begehrten, lag die Entscheidung beim Richter. Entweder musste der Fürsprecher gerichtsbekannt oder vermögend sein oder dem Richter Bürgen für die Geldbußen stellen, die gegen ihn persönlich verhängt werden konnten, bevor er tätig werden durfte. Selbst bei Familienbanden erscheint zweifelhaft, ob man für den Prozess eines anderen selbst haften wollte. Dieses Haftungsrisiko wird sich der Fürsprecher angemessen bezahlt haben lassen.

In Art. 87 des Schwabenspiegels waren bereits seit dem Spätmittelalter wesentliche Punkte des anwaltlichen Berufsrechts geregelt. Der Fürsprecher sollte nur den vertreten, der seiner Überzeugung nach recht hatte. Half er seiner Partei bei einem Prozessbetrug, hatte er persönlich an den Richter und die geschädigte Partei hohe Strafen zu zahlen. Der Richter konnte den Fürsprecher beauftragen, eine arme Partei unentgeltlich zu vertreten. Schließlich waren auch schon die anwaltliche Schweigepflicht und das Verbot, widerstreitende Interessen zu vertreten, bekannt.

Neuzeit

Mit der Rezeption des römischen Rechts seit dem Hochmittelalter in Europa wurde das Gerichtsverfahren professionalisiert und es entstanden dazu Funktionen, die mit ausgebildeten Juristen besetzt waren. Hierbei bildete sich ein Berufsstand professioneller Juristen heraus, die eine Partei in der Verhandlung vor dem Gericht vertraten, die sogenannten Prokuratoren. Daneben gab es andere Anwälte, die den Kontakt mit dem Rechtssuchenden pflegten, die Mandanten berieten und sie auch in außergerichtlichen Geschäften rechtlich betreuten, die sogenannten Advocaten. Diese Trennung zwischen Advokaten und Prokuratoren gab es allerdings in manchen Ländern nur vor den höchsten Gerichten.

In Deutschland kannte man diese Zweiteilung in den süddeutschen Gebieten, die ursprünglich einmal unter römischer Verwaltung gestanden hatten. Im Landrecht des Schwabenspiegels, dessen erste Aufzeichnung um 1275 erfolgte, wurde zwischen dem Fürsprecher, der vor Gericht vertrat, und dem Ratgeber unterschieden. Beide konnten für ihre Tätigkeit Geld verlangen. Bei dem Fürsprecher bestand ähnlich wie heute ein Verbot, ein Erfolgshonorar zu vereinbaren. Seine Reisekosten konnte er aber gesondert ersetzt verlangen. Im Gegensatz dazu war für den Ratgeber geregelt, dass er für schlechten Rat keinen Lohn erhielt und ggf. für einen daraus entstandenen Schaden haftete. Hieraus dürfte sich das Sprichwort Guter Rat ist teuer entwickelt haben. Da die Regelungen des Sachsenspiegels und der daran anknüpfende Schwabenspiegel für Gerichtsverfahren galten, die vom König selbst oder unter Königsbann gehalten wurden, beschränkte sich die Aufspaltung der anwaltlichen Aufgaben später auf die Verfahren vor dem Reichshofrat oder dem Reichskammergericht.

Seit dem Ende des 16. Jahrhunderts wurde die Zweiteilung der Anwaltschaft in Kontinentaleuropa immer weiter gelockert und mit den Rechtsreformen der napoleonischen Zeit weitgehend beseitigt, sodass das Berufsbild eines einheitlich tätigen Rechtsanwaltes entstand.

Das zweigeteilte System gibt es heute noch in Spanien, wo auch die traditionellen Bezeichnungen „Advokat“ (abogado) und „Prokurator“ (procurador) fortbestehen, sowie in den durch die Rechtstradition des Common Law geprägten Rechtssystemen in England, Wales und anderen Ländern des Commonwealth, wo die Advokaten „Solicitor“ und die Prokuratoren „Barrister“ heißen.

Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Rechtsanwalt

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