Es ist tatsächlich gesetzlich so geregelt, dass die Gebühren, die bei der Benutzung eines Girokontos, von der Bank abgerechnet werden, von ihr auch offengelegt werden müssen. Das muss nicht immer durch einen Bankberater passieren, die Preisliste muss aber ausgehängt sein, beziehungsweise wird dem Kunden bei der Konteneröffnung überreicht. Es ist durchaus sinnvoll, diese Listen mit den aktuellen Listen der Bank im Internetauftritt zu vergleichen. Sollte die Bank ihre Preise erhöhen, ist es jedem Kunden möglich, das Konto innerhalb eines Monats mit sofortiger Wirkung zu kündigen – und bis zur Kontoauflösung die alten Gebühren zu zahlen. Es gibt natürlich auch einige kostenpflichtige Leistungen, die nicht zum Tagesgeschäft gehören, die nicht unbedingt aufgeführt sein müssen sondern individuell berechnet werden. So zum Beispiel die nochmalige Übersendung der Kontoauszüge oder eine schriftliche Auskunft über individuelle Kapitalgewinne. Dies gilt für alle Banken, auch die Institutionen im Internet. Selbstverständlich gibt es Banken, die sich sehr kundenfreundlich verhalten, so im Internet zum Beispiel zu finden unter Online-Girokonto.net. In dem Fall, dass die kontoführende Bank Gebühren verlangt, die überhöht erscheinen und die nicht in der Preisliste auftauchen, hat der Kunde die Möglichkeit, von der Verbraucherzentrale bestimmte Entgelte für Bankdienstleistungen gerichtlich überprüfen zu lassen. Kritische Punkte sind unklare Abrechnungen, fehlende Guthabenzinsen, überzogene Entgeltabrechnungen. Die Preissysteme der Banken sind äußerst unterschiedlich. So gibt es Institute, die für die Kontoführung nichts verlangen, welche, die jede einzelne Kontobewegung berechnen, andere führen die Kosten in einem Paket auf. Bei diesen Abrechnungen ist oft nicht sehr deutlich, welche Positionen versteckt sind. Einige Kontenanbieter zahlen hohe Guthabenzinsen, andere niedrigere oder gar keine. Manche Bankhäuser belasten ihren Kunden mit, so sollte man tatsächlich meinen, selbstverständlichen Services, wie das Ausführen von Daueraufträgen oder das Übersenden von Scheckvordrucken. Ein Preisverzeichnis ist nicht wie das andere. Oft bekommen Kunden die detaillierten Preislisten, die aber am Schalter bereitliegen müssen, auch gar nicht zu Gesicht, die Bedingungen, die in den Flyern abgedruckt sind, stellen nur einen Überblick dar. Servicedienste, zum Girovertrag gehören zum Beispiel das Einzahlen des Geldes, die Erstellung eines Kontoauszuges, oder die Auflösung des Kontos, dürfen in der Regel nichts kosten. Beim Homebanking ist es entweder einfacher für die Bank und den User, die Preislisten und Gebühren offenzulegen beziehungsweise zu lesen – oder einfacher für die Bank, die notwendigen Informationen zu verstecken oder gar nicht erscheinen zu lassen und entsprechend schwierig für den User, sie zu finden.

Gerät man in einen Streitfall und verfügt über eine gültige Rechtsschutzversicherung, versuchen einige Versicherungen dem Versicherungsnehmer vorzuschreiben, welchen Anwalt er wählen soll. Das Rationalisierungsabkommen der Rechtsschutzversicherer soll die anfallenden Kosten bei einem Rechtsstreit zu senken. Einige der großen Versicherer versuchen dabei mit möglichst vielen Anwälten gesonderte Verträge abzuschließen, die niedrige Honorarsätze enthalten oder gar kostenlose Leistungen. Daraus resultiert für Versicherte meist leider eine schlechtere Leistung und die Anwälte binden sich mit solchen Knebelverträgen an die Versicherungen. Grundsätzlich kann aber jeder, der eine Rechtsschutzversicherung hat, seinen Anwalt frei wählen. Die Rechtsschutzversicherung darf dem Versicherten zwar mehrere Anwälte vorschlagen, die sie für geeignet hält, doch diese Empfehlungen müssen nicht angenommen werden. Dem Versicherten entsteht dadurch kein Nachteil oder Schaden. Das ist gesetzlich geregelt, denn eine Vertrauensgrundlage kann sich nur dann zwischen Anwalt und Mandant entwickeln, wenn der Mandant seinen Vertreter frei wählen darf. Verträge, die andere Regelungen mit Rechtsschutzversicherungen enthalten, sind nicht gültig. Allerdings muss jeder Anwalt darüber informiert werden, dass er alle Honorarforderungen nur gegenüber der Rechtsschutzversicherung geltend machen kann und das muss bereits beim ersten Beratungsgespräch geschehen. Der Anwalt muss also darüber informiert werden, dass er auf Rechtsschutzversicherung arbeiten soll, wie es auch genannt wird. 2009 entschied der EuGH (Europäische Gerichtshof), dass dieses Recht auch bei Massenklagen nicht eingeschränkt werden kann. Wenn die eigene Rechtsschutzversicherung also einen oder mehrere bestimmte Anwälte vorschlägt, kann der Versicherte diese Empfehlungen ruhigen Gewissens ignorieren und sich einfach einen Rechtsanwalt seiner Wahl aussuchen. Daraus entstehen ihm keinerlei Nachteile und die Versicherungen wissen auch, dass sie hier keine rechtliche Möglichkeit haben, den Versicherten in seiner Wahl zu beeinflussen.

Anwälte und Gerichte sind dem deutschen Recht und damit auch der deutschen Gesetzgebung unterworfen. Dabei wird zwischen Rechtsanwälten, Staatsanwälten und Gerichten unterschieden. Je nach ihrer Funktion sind sie an Strafverfahren bzw. Zivilrechtsverfahren beteiligt. Dabei gibt es zwischen Anwälten und Gerichten einen gravierenden Unterschied: Ein Rechtsanwalt ist seinem Mandanten und dem Recht verpflichtet, während das Gericht dem Deutschen Recht verpflichtet ist. Dass die Gesetzestexte wie z. B. beim Steuerrecht nicht immer einfach zu lesen und zu verstehen sind, weiß man spätestens dann, wenn man selbst ein Gesetzbuch aufschlägt. Es gibt zu jedem Gesetz Unmengen von Kommentaren, die oft auch nicht einheitlich dieses Gesetz definieren. Bei Zivilverfahren stehen sich als Juristen in der Regel Rechtsanwälte und Richter, beide mit bestandenem Juraexamen, gegenüber. Bei Strafverfahren ist das etwas anders: Hier sind Rechtsanwälte, Staatsanwaltschaft und Richter am Verfahren beteiligt. Das Deutsche Richtergesetz regelt die Aufgaben des Richters. Geregelt wird darin, dass der Richter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen ist. Das BGB regelt im § 839 Abs. 2 S. 1 die Verantwortung des Richters. Der Richter kann für die Folgen seiner Entscheidungen, auch wenn er grobe Fehler gemacht hat z. B. bei der Bestimmung der Zahlung von Unterhalt, nicht zur Verantwortung gezogen werden. Die Staatsanwälte sind auf die Ermittlungsarbeit der Polizei größtenteils angewiesen, während die Rechtsanwälte den Angaben ihres Mandanten Glauben schenken müssen. Oft werden von den Rechtsanwälten auch Detekteien zur Beweisermittlung beauftragt. Um gegen die vorhandenen Missstände bei Anwälten und bei der Justiz vorzugehen und zu informieren gibt es den “Verein gegen Rechtsmissbrauch e.V.”, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, Missstände aufzudecken und auf seiner Webseite darüber zu informieren. Bei der deutschen Gesetzgebung sind Gerichte und Anwälte Hüter von Recht und Gesetz, denn sie müssen sich an die vorhandenen Gesetzesregelungen halten.

Studenten, die einen Anspruch auf BaföG haben, müssen einen Antrag beim zuständigen Amt einreichen. Der Sitz der Hochschule ist dabei ausschlaggebend. Ob ein Anspruch auf BaföG besteht, lässt sich vorab im Internet feststellen, wo unter dem Begriff „BaföG-Rechner“ verschiedene Portale kostenlose ihre Dienste anbieten. Mit jeder Suchmaschine lassen sich die BaföG-Rechner schon mit wenigen Klicks finden und wer hier sorgfältig alle Angaben macht, kann schon nach wenigen Minuten erfahren, ob ein Anspruch auf BaföG besteht. Natürlich liefern die Rechner keine rechtsgültigen Angaben, aber als Anhaltspunkt sind sie sicher sinnvoll. Die Formulare für den Antrag erhält man ebenfalls online. Bis zu acht Formblätter müssen ausgefüllt und eingereicht werden, wobei natürlich die persönliche Situation ausschlaggebend ist. Formblatt Nummer 1 enthält die persönlichen Angaben und muss in jedem Fall ausgefüllt werden. In einer Anlage dieses Formblatts werden schulischer und beruflicher Werdegang abgefragt. Das Einkommen der Eltern wird auf Formblatt 3 festgehalten und hier sind auch einige Nachweise zu erbringen. Formblatt 7 beschäftigt sich mit der Aktualisierung des Einkommens der Eltern und muss nur ausgefüllt werden, wenn sie hier innerhalb eines Bewilligungszeitraums etwas verändert hat. Leistungsnachweise zu Weiterförderung werden in Formblatt 5 des BaföGAntrags verlangt und wenn ein Kind im Haushalt des BaföG-Berechtigten lebt und ein Betreuungszuschlag beantragt werden soll, muss die Anlage 2 von Formblatt 1 ausgefüllt werden. Nur wenn alle notwendigen Formblätter samt Nachweisen eingereicht wurden, kann die staatliche Unterstützung berechnet werden. Daher sollte der Antrag zum jeweils frühestmöglichen Zeitpunkt gestellt werden, um keine finanziellen Lücken entstehen zu lassen. In der Regel gilt, dass Folgeanträge bereits zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums gestellt werden sollten, damit die Zahlungen ohne Unterbrechungen fortlaufen können.

In einem Arbeitsverhältnis kann es zu Spannungen oder Streitigkeiten kommen, die in letzter Konsequenz vor einem Arbeitsgericht ausgetragen werden. Deutsche Arbeitsgerichte können sich über Arbeitsmangel nicht beschweren, sie sind sehr gut beschäftig. Immer häufiger nehmen Arbeitnehmer das Recht wahr, sich gegen ungerechtfertigte Abmahnungen, Kündigungen oder sonstige Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber zur Wehr zu setzen. Nicht immer ist das, was ein Arbeitgeber entscheidet oder im Arbeitsvertrag festgeschrieben ist, auch mit dem Arbeitsrecht konform. Umso wichtiger ist es, dass man seine Rechte als Arbeitnehmer kennt und weiß, wie man sich im Streitfall wehren kann. Auch ein Arbeitsgerichtsverfahren kostet Geld. Neben einer Rechtsberatung sind Gerichtskosten zu entrichten, eventuell Gutachten oder Vertragskopien einzureichen. Selbst Prozesskostenhilfe, die in einigen Fällen beantragt werden kann, verhindert nicht, dass diese Kosten vorgestreckt werden müssen. Diese Kosten werden in der Regel nur dann ersetzt, wenn der Arbeitgeber schuldig gesprochen wird. Im anderen Fall muss der Arbeitnehmer diese Kosten tragen. Da der gerechtfertigte Gang zum Arbeitsgericht nicht an den Kosten scheitern sollte, ist es ratsam, ein wenig Geld an die Seite zu legen, um für solche Notfälle gerüstet zu sein. Das tägliche Leben ermöglicht es jedoch oft nicht, Geld zu sparen. Nicht immer ist beispielsweise das Girokonto kostenlos, oft werden Kontoführungsgebühren erhoben oder Beträge für die Zusendung von Kontoauszügen berechnet. Das eingesparte Geld beispielsweise in eine zuverlässige Rechtsschutzversicherung investiert werden. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Kosten bei einem Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht übernommen werden. Dabei ist es nicht notwendig, dass ein Arbeitsrechtsstreit von einem Richter entschieden wird. Vor der gerichtlichen Entscheidung arbeitet das Arbeitsgericht an einer gütlichen Einigung der Parteien, an der kein Richter beteiligt ist. Schlägt diese jedoch fehl, wird der Rechtsstreit von einem Richter beurteilt.

Jeder erwachsene Deutsche hat grundsätzlich ein Recht auf ein Girokonto. Viele Zahlungen lassen sich nur per Überweisung abwickeln und dazu gehören grundlegende Dinge wie Mietzahlungen oder Stromkosten und auch wenn ein Schufa-Eintrag vorliegt, darf die Bank ein Girokonto nicht einfach verweigern. Ein Girokonto ist heute die unverzichtbare Grundlage um am normalen Wirtschaftsleben teilzunehmen und auch wenn noch immer einige Banken die Eröffnung eines Girokontos auf Guthabenbasis ablehnen so hat der Verbraucher hier inzwischen gute Chancen sein Recht zu bekommen. Ein Girokonto kostenlos ist das Angebot vieler Kreditinstitute, die keine Schufa-Auskunft einholen und hier kann jeder ein Konto auf Guthabenbasis eröffnen. Die Institute lassen die Eröffnung eines Kontos auf Guthabenbasis zu und damit kann der alltägliche Zahlungsverkehr ganz normal abgewickelt werden. Mit diesem Konto kann man Lohnzahlungen erhalten oder Sozialleistungen und natürlich lässt sich hierüber auch die Miete begleichen oder der Strom bezahlen. Da bisher leider noch kein gesetzlicher Anspruch auf ein Girokonto besteht, weigern sich manche Banken für Kunden mit negativer Bonität ein Girokonto zu eröffnen, doch als Kunde kann man Beschwerde beim Bundesverband deutscher Banken einlegen. Die Adresse der Beschwerdestelle lässt sich leicht im Internet herausfinden. Meist lässt sich das Kreditinstitut jedoch schon durch die Erwähnung der Beschwerdestelle umstimmen, denn schon seit 1995 hat sich die Kreditwirtschaft dazu bereit erklärt, Girokonten auf Guthabenbasis für alle Bevölkerungsgruppen anzubieten. Um sich ein eventuell peinliches Gespräch zu sparen, kann man natürlich vorher Informationen über das gewünschte Kreditinstitut sammeln und im Internet nachsehen, welche Anbieter Konten auf Guthabenbasis in ihrem Angebot ausdrücklich erwähnen.

Gültiges Recht regelt viele Bereiche des Lebens. Auch beim Erbrecht gibt es viele Gesetze, die die Erbfolge regeln und als Laie weiß man nur selten genau, was Sache ist. Fachanwälte und Steuerberate für Erbrecht können hier eine große Hilfe sein und Licht ins Dunkel bringen. Bei größeren Werten lohnt sich in manchen Fällen eine Schenkung zu Lebzeiten und auch die Übertragung von Immobilien kann steuerrechtlich günstiger ausfallen, als sie erst nach dem Tod zu erben. Da hier die individuellen Verhältnisse eine große Rolle spielen, kann nur jeweils im Einzelfall entschieden werden und ein persönliches Beratungsgespräch kann klären welche Vorgehensweise für alle Beteiligten die meisten Vorteile birgt.

Auch die IT-Welt ist kein rechtsfreier Raum. Rechtliche Fragen können sich bei zahlreichen Anlässen ergeben. Lizenzbestimmungen können für ein Unternehmen ebenso zum Problem werden, wie die Einrichtung eines Online-Shops. Auch Fragen des Datenschutzes spielen beim IT eine Rolle. Jede Möglichkeit Daten zu erfassen, zu speichern und weiter zu verarbeiten, ist mit rechtlichen Fragen verbunden, die im Zweifelsfall einer Klärung bedürfen. Risiken bestehen bei der Nutzung nicht lizenzierter Software für kommerzielle Zwecke, unvollständigen rechtlich vorgeschriebenen Angaben beim Handel mit waren und Dienstleistungen, beim Verstoß gegen Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte und anderen juristischen Fragen, die im Vorfeld geklärt werden sollten, um unangenehme oder teure Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Unerwünschte Vertragsabschlüsse online

Auch der Abschluss unerwünschter Verträge und die sogenannten Abo-Fallen zählen zu den weit verbreiteten rechtlichen Problemen, die bei der Nutzung von IT auftauchen können. Rechtshinweise auf gutefrage.net sind eine Möglichkeit der Information. Ein einfacher und typischer Rechtsverstoß ist das unvollständige Impressum einer Website. Nach deutschem Recht müssen auf einer Firmen-Hompage der Name des Unternehmens oder Unternehmers, seine vollständige Anschrift, die Steuernummer und die Umsatzsteuer-ID, und der Verantwortliche im Sinne des Telemediengesetzes angegeben werden. Außerdem empfiehlt sich das Anbringen eines sogenannten Disclaimers zur Einschränkung der Haftung für Aktualität und Gültigkeit der Inhalte und für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Kunden die Veröffentlichung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wer sich zu solchen Fragen informieren will, kann zunächst bei einer bekannten Online-Enzyklopädie Rat suchen oder Kanzleien konsultieren, die sich mit dieser Materie auskennen. Es gibt inzwischen eine ganze Reihe von Anwälten, die sich mit diesem Thema befassen. Natürlich sollten bei Abschluss von Verträgen rund um IT und Software auch die Verträge gründlich geprüft und studiert werden und auch bei Lizenzen von Programmen sollte dem Nehmer klar sein, was seine Rechten und Pflichten sind.

Die meisten Arbeitnehmer haben große Angst davor, dass ihr Arbeitgeber in die Insolvenz gehen könnte. Und diese Angst ist oftmals auch berechtigt, denn wie die Statistiken immer wieder aufzeigen, sind immer mehr Betriebe und Unternehmen schon jetzt zahlungsunfähig bzw. stehen kurz davor.

Ist der Arbeitgeber jedoch dann tatsächlich nicht mehr in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen adäquat nachzukommen, so ist die Insolvenz meist nicht mehr weit und mit ihr die Schwierigkeiten, die auf die beschäftigten Mitarbeiter zukommen werden. Zunächst folgt allerdings die sogenannte Abwicklung des Unternehmens nach dem Insolvenzrecht, worin auch die Pflichten des Arbeitgebers hinsichtlich seiner Mitarbeiter festgeschrieben wurden.

Insolvenzverwalter kündigt die Arbeitsverhältnisse

In der Regel ist es so, dass bei Unternehmen, die einen Insolvenzantrag gestellt haben, zügig auch ein Insolvenzverwalter bestimmt wird. Dieser kündigt häufig dann auch die bestehenden Arbeitsverhältnisse. Hat der Arbeitnehmer noch Ansprüche an den Arbeitgeber, die aus den vergangenen drei Monaten vor der Insolvenz herrühren, dann hat er Anspruch auf die Zahlung des sogenannten Insolvenzgeldes. Sind es ältere Forderungen, so sind diese im Rahmen der Konkursmasse zu verteilen, wobei die Lohnzahlungen hier jedoch keineswegs bevorzugt behandelt werden.

Ist das Unternehmen nicht mehr zu retten, so wird der Insolvenzverwalter der gesamten Belegschaft kündigen und die Betriebsstilllegung veranlassen. Da zu diesem Zeitpunkt häufig schon keine Löhne mehr ausgezahlt wurden und ein Sozialplan noch weit entfernt scheint, müssen viele der Beschäftigten schon jetzt einen Konsum- oder Mikrokredit aufnehmen, um Miete oder Eigenheimfinanzierungen noch adäquat bedienen zu können.

Wird ein Sozialplan angestrebt, dann klingt das zunächst zwar positiv, jedoch darf der Arbeitnehmer nicht darauf hoffen, alle ausstehenden Lohnzahlungen auch erstattet zu bekommen, da in der Regel lediglich 2 ½ Monatsgehälter gezahlt werden. Die meisten Beschäftigten sind jedoch schon zu diesem Zeitpunkt finanziell arg gebeutelt und mit ihren Nerven am Ende, dass sie nur noch darauf hoffen, schnellstmöglich einen neuen Job zu bekommen, der dann hoffentlich langfristig auch die Zahlung von Löhnen und Gehältern sicherstellt.

Bei Lotterien und Wetten haben die Lotteriegesellschaften der Bundesländer, vereint im Deutschen Toto- und Lottoblock – eine Monopolstellung inne. Zwar ist das OVG – Oberverwaltungsgericht – Münster mit Urteil vom 29.9.2011, Aktenzeichen 4 A 17/08 der Meinung, dass das staatliche Sportwetten-Monopol europarechtswidrig sei, doch das Verbot, im Internet Sportwetten abzuschließen, welches das BVerwG mit Urteil vom 1.6.2011, Aktenzeichen 8 C 5.10 ausgesprochen hat, immer noch wirksam.

Nicht alles was im Internet angeboten wird ist erlaubt

Der Hinweis, dass das Platzieren von Wetten, das über die WHC-Webseite getätigt wird, in Deutschland verboten ist, ist die derzeitige Rechtslage. Hier ist der Staat buchstäblich der Spielverderber, der mit diesen Verboten seine Monopolstellung im Bereich der Sportwetten behalten will. Immerhin sind die Lotto- und Totogesellschaften der Bundesländer 100%ige Töchter der Bundesländer. Andere Wetten dürfen über das Internet getätigt werden. Die Online-Plattform ist noch recht neu, doch immer mehr Wettbegeisterte steigen dort ein.

Die Sportvereine laufen Sturm, denn das Verbot, Sportwetten über die privaten Wettanbieter im Internet zu tätigen, lässt auch die Fußballvereine und andere Sportverbände aufbegehren. Immerhin haben private Wettanbieter hohe Summen in den deutschen Sport investiert – Summen, die nach einem Verbot den Vereinen und Verbänden fehlen. Das Fatale an dem Verbot ist, dass sich nicht nur der private Wettanbieter strafbar macht, wenn er sich über das Urteil des BVerwG hinwegsetzt, sondern auch der Spieler kann strafrechtlich verfolgt werden. Weil die staatlichen Lotterien Ländereigentum sind, prüfen derzeit einige Bundesländer, ob sie nicht doch den Spielern die Möglichkeit bieten, über das Internet den Lottoschein auszufüllen. Bislang hat es nur ein Bundesland – nämlich Schleswig-Holstein – gewagt, seit dem 2.1.2012 den Spielern auch über das Internet das Lottospiel zu ermöglichen.