Gültiges Recht regelt viele Bereiche des Lebens. Auch beim Erbrecht gibt es viele Gesetze, die die Erbfolge regeln und als Laie weiß man nur selten genau, was Sache ist. Fachanwälte und Steuerberate für Erbrecht können hier eine große Hilfe sein und Licht ins Dunkel bringen. Bei größeren Werten lohnt sich in manchen Fällen eine Schenkung zu Lebzeiten und auch die Übertragung von Immobilien kann steuerrechtlich günstiger ausfallen, als sie erst nach dem Tod zu erben. Da hier die individuellen Verhältnisse eine große Rolle spielen, kann nur jeweils im Einzelfall entschieden werden und ein persönliches Beratungsgespräch kann klären welche Vorgehensweise für alle Beteiligten die meisten Vorteile birgt.
Unerwünschte Vertragsabschlüsse online
Auch der Abschluss unerwünschter Verträge und die sogenannten Abo-Fallen zählen zu den weit verbreiteten rechtlichen Problemen, die bei der Nutzung von IT auftauchen können. Rechtshinweise auf gutefrage.net sind eine Möglichkeit der Information. Ein einfacher und typischer Rechtsverstoß ist das unvollständige Impressum einer Website. Nach deutschem Recht müssen auf einer Firmen-Hompage der Name des Unternehmens oder Unternehmers, seine vollständige Anschrift, die Steuernummer und die Umsatzsteuer-ID, und der Verantwortliche im Sinne des Telemediengesetzes angegeben werden. Außerdem empfiehlt sich das Anbringen eines sogenannten Disclaimers zur Einschränkung der Haftung für Aktualität und Gültigkeit der Inhalte und für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Kunden die Veröffentlichung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wer sich zu solchen Fragen informieren will, kann zunächst bei einer bekannten Online-Enzyklopädie Rat suchen oder Kanzleien konsultieren, die sich mit dieser Materie auskennen. Es gibt inzwischen eine ganze Reihe von Anwälten, die sich mit diesem Thema befassen. Natürlich sollten bei Abschluss von Verträgen rund um IT und Software auch die Verträge gründlich geprüft und studiert werden und auch bei Lizenzen von Programmen sollte dem Nehmer klar sein, was seine Rechten und Pflichten sind.Die meisten Arbeitnehmer haben große Angst davor, dass ihr Arbeitgeber in die Insolvenz gehen könnte. Und diese Angst ist oftmals auch berechtigt, denn wie die Statistiken immer wieder aufzeigen, sind immer mehr Betriebe und Unternehmen schon jetzt zahlungsunfähig bzw. stehen kurz davor.
Ist der Arbeitgeber jedoch dann tatsächlich nicht mehr in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen adäquat nachzukommen, so ist die Insolvenz meist nicht mehr weit und mit ihr die Schwierigkeiten, die auf die beschäftigten Mitarbeiter zukommen werden. Zunächst folgt allerdings die sogenannte Abwicklung des Unternehmens nach dem Insolvenzrecht, worin auch die Pflichten des Arbeitgebers hinsichtlich seiner Mitarbeiter festgeschrieben wurden.
Insolvenzverwalter kündigt die Arbeitsverhältnisse
In der Regel ist es so, dass bei Unternehmen, die einen Insolvenzantrag gestellt haben, zügig auch ein Insolvenzverwalter bestimmt wird. Dieser kündigt häufig dann auch die bestehenden Arbeitsverhältnisse. Hat der Arbeitnehmer noch Ansprüche an den Arbeitgeber, die aus den vergangenen drei Monaten vor der Insolvenz herrühren, dann hat er Anspruch auf die Zahlung des sogenannten Insolvenzgeldes. Sind es ältere Forderungen, so sind diese im Rahmen der Konkursmasse zu verteilen, wobei die Lohnzahlungen hier jedoch keineswegs bevorzugt behandelt werden.
Ist das Unternehmen nicht mehr zu retten, so wird der Insolvenzverwalter der gesamten Belegschaft kündigen und die Betriebsstilllegung veranlassen. Da zu diesem Zeitpunkt häufig schon keine Löhne mehr ausgezahlt wurden und ein Sozialplan noch weit entfernt scheint, müssen viele der Beschäftigten schon jetzt einen Konsum- oder Mikrokredit aufnehmen, um Miete oder Eigenheimfinanzierungen noch adäquat bedienen zu können.
Wird ein Sozialplan angestrebt, dann klingt das zunächst zwar positiv, jedoch darf der Arbeitnehmer nicht darauf hoffen, alle ausstehenden Lohnzahlungen auch erstattet zu bekommen, da in der Regel lediglich 2 ½ Monatsgehälter gezahlt werden. Die meisten Beschäftigten sind jedoch schon zu diesem Zeitpunkt finanziell arg gebeutelt und mit ihren Nerven am Ende, dass sie nur noch darauf hoffen, schnellstmöglich einen neuen Job zu bekommen, der dann hoffentlich langfristig auch die Zahlung von Löhnen und Gehältern sicherstellt.
Bei Lotterien und Wetten haben die Lotteriegesellschaften der Bundesländer, vereint im Deutschen Toto- und Lottoblock – eine Monopolstellung inne. Zwar ist das OVG – Oberverwaltungsgericht – Münster mit Urteil vom 29.9.2011, Aktenzeichen 4 A 17/08 der Meinung, dass das staatliche Sportwetten-Monopol europarechtswidrig sei, doch das Verbot, im Internet Sportwetten abzuschließen, welches das BVerwG mit Urteil vom 1.6.2011, Aktenzeichen 8 C 5.10 ausgesprochen hat, immer noch wirksam.
Nicht alles was im Internet angeboten wird ist erlaubt
Der Hinweis, dass das Platzieren von Wetten, das über die WHC-Webseite getätigt wird, in Deutschland verboten ist, ist die derzeitige Rechtslage. Hier ist der Staat buchstäblich der Spielverderber, der mit diesen Verboten seine Monopolstellung im Bereich der Sportwetten behalten will. Immerhin sind die Lotto- und Totogesellschaften der Bundesländer 100%ige Töchter der Bundesländer. Andere Wetten dürfen über das Internet getätigt werden. Die Online-Plattform ist noch recht neu, doch immer mehr Wettbegeisterte steigen dort ein.
Die Sportvereine laufen Sturm, denn das Verbot, Sportwetten über die privaten Wettanbieter im Internet zu tätigen, lässt auch die Fußballvereine und andere Sportverbände aufbegehren. Immerhin haben private Wettanbieter hohe Summen in den deutschen Sport investiert – Summen, die nach einem Verbot den Vereinen und Verbänden fehlen. Das Fatale an dem Verbot ist, dass sich nicht nur der private Wettanbieter strafbar macht, wenn er sich über das Urteil des BVerwG hinwegsetzt, sondern auch der Spieler kann strafrechtlich verfolgt werden. Weil die staatlichen Lotterien Ländereigentum sind, prüfen derzeit einige Bundesländer, ob sie nicht doch den Spielern die Möglichkeit bieten, über das Internet den Lottoschein auszufüllen. Bislang hat es nur ein Bundesland – nämlich Schleswig-Holstein – gewagt, seit dem 2.1.2012 den Spielern auch über das Internet das Lottospiel zu ermöglichen.