My home is my castle, jeder möchte sich im eigenen Heim sicher fühlen. Egal ob es um ein Haus oder eine Wohnung geht, Eigentum oder gemietet. Niemand möchte, dass unerwünschte Personen in den eigenen Sachen herumwühlen. Dieser Gedanke ist meist schlimmer als der verschmerzbare Verlust mehr oder weniger wertvoller Gegenstände. Also ist jeder Mensch, der es zu einem Haus oder einer für ihn selbst wertvollen Wohnungseinrichtung gebracht hat, bestrebt, Einbrecher fernzuhalten. Um dies zu erreichen, gibt es verschiedenste technische Möglichkeiten. Da sind zum Beispiel Alarmanlagen. Alarmanlagen sorgen für Sicherheit. Jedenfalls dann, wenn es keine Billigprodukte aus dem Supermarkt sind, wenn also ihre Qualität stimmt. Und wenn sie vom Fachmann eingebaut wurden. Fachmännisch eingebaute Alarmanlagen haben zwar durchaus ihren Preis, den sind sie aber auch wert. Denn man muss sie sich nur einmal anschaffen und Sie erhalten dann ein Leben lang.

Bruch ist Bruch, egal ob Ein- oder Hausfriedensbruch

Eine Alarmanlage hilft natürlich nur im Falle eines Einbruches, indem sie den Eigentümer warnt, dass sich fremde Personen in der Wohnung aufhalten. Bei einem Hausfriedensbruch jedoch ist sie wirkungslos, wenn bei diesem hat der Haus- oder Wohnungsbesitzer der entsprechenden Person meist selbst die Eingangstür geöffnet. In beiden Fällen jedoch ist der Zutritt dieser fremden Personen zur Wohnung nicht gestattet. Und ein Einbrecher zerstört meistens noch Türen oder Fenster bei seinem gewaltsamen Eindringen. Alarmanlagen unterscheiden sich durch die Art der Alarmauslösung. Es gibt Alarmanlagen, die völlig ohne Installation betrieben werden können. Sie messen den Luftdruck im entsprechenden Haus oder der Wohnung. Ändert sich der Luftdruck durch Öffnen von Tür oder Fenster, geben sie Alarm. Der Alarm kann wahlweise eine Sirene, ein Rundumlicht, eine Standleitung zur Polizei oder eine Wählverbindung zum Handynetz sein. Die meisten Alarmanlagen erfordern jedoch eine umfangreiche Installation, indem entsprechende Sensoren an Fenstern und Türen und ähnlichen Eindringmöglichkeiten angebaut werden.

Auch wenn es vielen noch so schwer fällt, sollte man sich mit dem Thema Erbrecht, Erben und Vererben, rechtzeitig auseinandersetzen und fachkundige Beratung beim Notar oder Anwalt einholen, um spätere Überraschungen und Komplikationen zu vermeiden. Ist der Letzte Wille nicht verfasst worden und es existiert kein notariell beglaubigtes Testament, ist es ein Irrglaube von vielen, dass der überlebende Partner alles erbt. Dann werden vielmehr Erbengemeinschaften mit den Kindern oder den Geschwister gebildet. Falls dann einer aus der Reihe tanzt, kann es zur Zwangsvollstreckung kommen. Mit einem Testament können Erbengemeinschaften verhindert werden. Bei minderjährigen Erben, die auch zu einer Erbengemeinschaft gehören, übernimmt das Gericht die Vormundschaft, was zeitaufwendig und nervenaufreibend sein kann.

Das alles kann nachgelesen werden auf Erbrecht auf Erbrecht-heute.de, da wird die komplexe Thematik übersichtlich und anschaulich erklärt. Hier findet der User immer viele nützliche Tipps und Tricks rund um das Thema Erbrecht. Und zwar rund um die Uhr, schnell, bequem und auch kostenlos. Da das Erbrecht eine ganz komplexe Sache ist, sind viele Menschen überfordert, wenn sie erstmalig mit der Thematik befasst sind.

Mit dem Erbrecht, das in Deutschland im Grundgesetz verankert ist, kann darüber verfügt werden, was mit dem Eigentum im Falle des eingetretenen Todes, geschehen soll. Genauso wird vom Erbrecht auch geregelt, wer Begünstigter ist und erbt. Der Pflichtteil ist der Teil eines Nachlasses, den der Erblasser bestimmten Erben nicht vorenthalten darf. Unter Erbrecht auf Erbrecht-heute.de erfährt man alle Informationen, auch darüber, ob ein Pflichtteilsberechtigter unter gewissen Umständen, seinen Pflichtteil ablehnen kann. Die gesetzlichen Erben sind der Ehepartner, die Kinder und die Enkelkinder, wenn keine Nachkommen vorhanden sind, erben auch die Eltern und deren Nachkommen. Am Ende der Erbfolge stehen dann immer auch die Großeltern und deren Nachkommen. Bei den Urgroßeltern gehören die Nachkommen dann aber nicht mehr zu den Erbberechtigten.

Die Erbschaftssteuer ist nur sehr schwer von der Schenkungssteuer zu trennen, denn gewissermaßen ist ein Erbe auch ein Geschenk, nämlich eine unentgeltliche Zuwendung des Erblassers an den Erben. Da auch der Gesetzestext nicht immer allgemein verständlich geschrieben ist, herrschen oft Unklarheiten. Mittlerweile jedoch befassen sich viele Internetseiten, wie das Internetportal unter dem Suchbegriff Erbschaftssteuer auf Erbrecht heute, eingehend mit dem Thema und bereiten es für alle Nutzer verständlich auf.

Die Erbschaftssteuer fällt immer dann an, wenn ein Erwerb aufgrund eines Todesfalls erfolgt (Erbschaft, Vermächtnis etc.). Als Schenkungssteuer wird sie bei Schenkungen unter Lebenden fällig und auch Zweckzuwendungen fallen unter die Erbschaftssteuer. Unter bestimmten Umständen können auch für Stiftungen und Vereine in regelmäßigen Abständen Erbschaftssteuern fällig werden. Doch nicht alles fällt automatisch unter die Steuerpflicht. Ausgenommen sind beispielsweise Gegenstände aus dem Haushalt des Verstorbenen. Solange der Wert von Wäsche, Geschirr und anderen Hausratgegenständen den Wert von 41.000,00 € nicht übersteigt, bleiben diese steuerfrei. Seltener, doch vorkommend, sind die Vererbung von Grundbesitz (oder Teile hiervon), Kunstgegenstände, Bibliotheken oder Sammlungen, welche eine gewisse Bedeutung für Kunst, Geschichte oder Wissenschaft haben. Liegt die Erhaltung dieser Gegenstände oder Einrichtungen im Sinne des öffentlichen Interesses werden diese von der Steuer ausgenommen und bleiben somit steuerfrei. Auch der Erwerb von Grundbesitz oder Teilen hiervon bleibt steuerfrei, wenn er für die Allgemeinheit zugänglich ist und gewerblich sinnvoll genutzt wird (Beispiel: ein Zoo oder ein Spielplatz).

Jeder, der ein Erbe antritt, welches der Erbschaftssteuer unterliegt, muss der Anzeigepflicht nachkommen. Das bedeutet, er ist verpflichtet, innerhalb einer Frist von drei Monaten, nachdem er erfahren hat, dass er Erbe ist, das Erbe anzuzeigen. Die Anzeige hat schriftlich an das zuständige Finanzamt zu erfolgen. Auch alle anderen beteiligten Personen und Institute (Banken, andere Ämter etc.) müssen dem Finanzamt Meldung über das Vermögen und die Schulden des Erblassers machen. Nur so kann eine einwandfreie und korrekte Abwicklung und Besteuerung des Erbes erfolgen.

Existenzgründer müssen sich nicht nur Gedanken um ihre Geschäftsidee machen, sondern sich auch für eine Rechtsform für ihr Unternehmen entscheiden und von dieser Entscheidung kann vieles abhängen. Schließlich mussten bereits einige Unternehmer für geschäftliche Schulden mit ihrem Privatvermögen haften und das wollen viele mit der Gründung einer GmbH umgehen. Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist nach den Einzelunternehmen die zweithäufigste Rechtsform für Unternehmen in Deutschland. Etwa 400.000 Gesellschaften dieser Art werden in Deutschland betrieben und die Gründer haben sich nicht immer vorab genau überlegt, worauf sie sich einlassen, denn diese Rechtsform birgt nicht nur Vorteile.

Mindestkapital & Formalien

Ohne rechtlichen Beistand sollte keine GmbH gegründet werden. Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vertragsaspekte sollten vom Profi geprüft werden und hier ist ein Steuerberater der perfekte Ansprechpartner. Für die Gründung einer GmbH muss ein Mindestkapital von 25.000.- Euro vorhanden sein. Diese Summe kann durch Bargeld, aber auch durch Maschinen oder Sacheinlagen oder einer Mischung aus beidem bestehen. Ein Gesellschaftsvertrag ist notwendig und muss verschiedene Punkte enthalten. In der Regel schreibt der Gesetzgeber folgenden Inhalt für eine Satzung vor:

• Betrag des Stammkapitals

• Gegenstand des Unternehmens

• Firma und Sitz des Unternehmens

• Höhe der Stammleinlage jedes Gesellschafters

Zudem muss eine GmbH im Gewerberegister der zuständigen Gemeinde eingetragen werden und die Gewerbetreibenden müssen zu den beitragspflichtigen Mitgliedern der Industrie- und Handelskammer gehören. Eine Anmeldung beim Finanzamt muss im Zuge der Gründung einer GmbH ebenfalls erfolgen, da Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer gezahlt werden müssen. Ein Steuerberater sollte daher bereits vor dem ersten Geschäftsmonat hinzugezogen werden. Die IHK muss abklären, ob sie Bedenken gegen den Geschäftsgegenstand anmelden würde und sollte daher bereits vor einem Eintrag informiert werden. Die Beurkundung der GmbH muss unbedingt vor der Einzahlung des Stammkapitals erfolgen, damit rechtliche Probleme diesbezüglich ausgeschlossen werden können. Das Kapital muss nämlich auf ein Konto der GmbH einbezahlt werden und ein solches kann erst nach der Beurkundung eröffnet werden.

Die Frage der Haftung

Die Haftungsfrage ist bei der Gründung einer GmbH ein wichtiger Punkt, denn nur wenn zweifelsfrei geklärt ist, wer im Ernstfall in welcher Höhe haftbar gemacht werden kann, sehen die Gründer schon vor der Unterschrift, welche Konsequenzen sie erwarten könnten. In der Regel werden mindestens zwei Personen eine GmbH gründen, die dann ihr Kapital ins Unternehmen einbringen. In Deutschland gelten diesbezüglich feste Vorschriften für die Höhe des Mindestkapitals und wenn keine Regelung bezüglich der Ergebnisverteilung erfolgt ist, kann es auch bei der Haftung problematisch werden. Entscheiden sich zwei Gründer für eine gemeinsame GmbH, muss die Höhe der jeweiligen Anteile im Vertrag genau festgehalten werden, damit sich später hier keine Streitpunkte ergeben können. In diesem Gesellschaftsvertrag muss auch die Festlegung der Organe erfolgen, denn hier wird nicht nur der Geschäftsführer bestimmt. Da ein Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer GmbH notariell beglaubigt werden muss, ist ein rechtlicher Berater generell für die Gründung einer GmbH empfehlenswert.

Göttingen (Deutschland), 21.09.2012 – Das Landesgericht Göttingen hat am Donnerstag einen 44 Jahre alten Mann zu zehn Jahren Haft verurteilt. Der Mann wurde in 30 Fällen schuldig gesprochen, seine Patentochter sexuell missbraucht zu haben. Zudem soll der Mann, aufgrund einer schweren seelischen Abartigkeit, anschließend in die Psychiatrie eingewiesen werden.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der Mann über Jahre hinweg an seiner Patentochter, welche bei dem ersten Missbrauch sechs Jahre alt war, sexuell verging und sie dabei schwer erniedrigte und misshandelte. Der 44-Jährige hatte seine Taten auf Videos festgehalten, welche von den Behörden sichergestellt wurden. Von Seiten der Staatsanwaltschaft und der Nebenklagevertreter wurden jeweils elf Jahre Freiheitsstrafe gefordert. Die Verteidigung plädierte auf neun Jahre Gefängnisstrafe.

Quelle: Wikinews

Einen Beruf von zuhause aus auszuüben, wird besonders in Deutschland immer beliebter. Zahlreiche Menschen, die beispielsweise gesundheitlich beeinträchtigt und deshalb nicht in der Lage sind, um täglich einen Arbeitsort aufzusuchen, erhalten bei einem Job, der zuhause ausgeübt wird, deutlich mehr Flexibilität. Die „Heimarbeiter“ können sich die Arbeit zudem frei einteilen und sind außerdem nicht an betriebliche Vorgaben gebunden.

Die Einsatzbereiche in puncto Heimarbeit sind vielfältig. Schreibarbeiten sind hier ebenso möglich, wie eine Tätigkeit als Subunternehmer, bei der Produkte für Auftraggeber und Firmen an den Mann respektive an die Frau gebracht werden wollen.

Das Thema Heimarbeit ist leider aber auch mit Kritik behaftet, die es im Vorfeld auszuräumen gilt. So gibt es auf dem Markt der Heimarbeitsberufe stets sehr viele sogenannte schwarze Schafe, die die Heimarbeiter zum einen zu äußerst schlechten Konditionen arbeiten lassen und diesbezüglich nur sehr geringfügige Löhne zahlen. Wenn überhaupt Geld gezahlt wird! Viele dubiosen Anbieter sind nämlich nur darauf aus, den Interessenten das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Trotz allem gilt Heimarbeit jedoch auch weiterhin als ein sehr sinnvolles Tätigkeitsfeld. Und wie für jede andere Arbeit auch, so gibt es auch für die Heimarbeit strenge gesetzliche Regelungen, an die sich der Auftraggeber/Arbeitgeber halten muss.

Die einzelnen Vorschriften sind im Heimarbeitsgesetz geregelt. In diesem Gesetz sind diverse rechtliche Bereiche zusammengefasst und der Bereich Löhne wird darin genauso festgeschrieben, wie die Tatsache, dass ein Heimarbeiter seine Tätigkeit ordnungsgemäß anmelden und versteuern muss. Für die Ausübung einer Tätigkeit in Heimarbeit kann zum Beispiel die Anmeldung beim Gewerbeaufsichtsamt verlangt werden. Bei freiberuflichen Tätigkeiten in den eigenen vier Wänden, genügt es in der Bundesrepublik Deutschland, die Tätigkeit beim Finanzamt anzumelden und eine Steuernummer zu erhalten.

Die Rechte der Auftragnehmer stärken

Die Gesetzesgrundlage für die Heimarbeit umfasst darüber hinaus aber auch Themen wie beispielsweise den Urlaub und den Mutterschutz. Diese Regelungen unterscheiden sich jedoch nicht weiter von denen, die in Angestelltenverhältnissen an einem festen Arbeitsort vorherrschen.

Wer sich einen attraktiven Nebenverdienst aufbauen möchte und beispielsweise in Heimarbeit Kugelschreiber anfertigen will, der kann sich im Internet umsehen. Online wird hier aber nicht nur auf die gesetzlichen Vorschriften umfassend eingegangen. Sowohl die Rechte der Arbeitnehmer als auch Pflichten und Rechte der Auftraggeber werden ausführlich erläutert. Weiterhin werden Möglichkeiten aufgezeigt, welche Tätigkeiten überhaupt zuhause im eigenen Arbeitszimmer ausgeführt werden können. Kennt der Arbeitnehmer seine Rechte und informiert sich über die gesetzliche Grundlage, so hat er große Chancen, einen guten Verdienst zu erwirtschaften. Entweder auf nebenberuflicher Basis oder im Haupterwerb. Vor allem der Onlinemarkt bietet zahlreiche Varianten, um effektiv von zuhause aus tätig zu werden.

Immer mehr Männer zweifeln daran, ob sie auch wirklich der Vater ihres Kindes sind. Sicherheit kann oft nur ein Vaterschaftstest liefern. Bislang war es aber so, dass den vermeintlichen Vätern nur eine legale Möglichkeit blieb. Sie konnten ihre Vaterschaft nur mit einer Vaterschaftsanfechtungsklage vor Gericht durchbringen. Das bedeutete, dass die Väter in der Pflicht waren, konkrete Beweise für die Untreue der Mutter beizubringen. Bei einer erfolgreichen Anfechtungsklage fiel automatisch die rechtliche Stellung des Vaters weg. Es gab keinerlei Rechtsbeziehung mehr zum Kind.

Allerdings ist es auch so, dass viele Väter sicher sein wollen, dass sie der Vater des Kindes sind, aber nicht automatisch alle Rechte am Kind verlieren möchten. Eine Möglichkeit beides miteinander zu verbinden, war der heimliche und dadurch natürlich illegale, Gentest. Lediglich eine Speichelprobe des Kindes muss eingeschickt werden, um wenige Wochen später Sicherheit zu haben. Eine Speichelprobe kann zwar schnell beschafft werden, aber vor Gericht war sie bislang nicht verwendbar, weil die Zustimmung der Mutter zum Gentest gefehlt hat.

Neue Regelungen zum Gentest

Neue Regelungen verbieten zwar weiterhin einen heimlichen Gentest, aber der Vater des Kindes hat jetzt mehr Rechte. Er hat die Möglichkeit ein gesondertes Recht auf eine Feststellung der biologischen Abstimmung zu fordern. Wenn die Mutter die Zustimmung für diesen Gentest verweigert, kann das Familiengericht sie dazu verpflichten. Die gleichen Rechte hat natürlich auch die Mutter gegenüber dem Vater oder das Kind gegenüber seinen Eltern. Wenn der Gentest bestätigt, dass der Vater nicht der biologische Vater ist, dann kann er auf Wunsch eine Vaterschaftsanfechtungsklage beim Gericht einreichen. Ein Problem bleibt aber weiterhin bestehen. In dem Moment, wo ein Gentest über die Vaterschaft entscheiden muss, dürfte das Vertrauen in den Partner nicht allzu groß sein und weitere Probleme sind vorprogrammiert.

Bildquelle: The Image Lover; flickr

Auch Kinder haben Rechte. Deshalb setzt sich die UNICEF gezielt dafür ein, dass Kinder den Schutz und die Förderung bekommen, die ihnen zusteht. Die Konvention der UNICEF haben bislang 193 Staaten, darunter natürlich auch Deutschland, ratifiziert. Das ist sicher noch lange nicht genug, aber es ist ein großer Schritt in die richtige Richtung. Die UNICEF setzt sich dafür ein, dass in jedem Land, egal, ob arm oder reich, die Rechte der Kinder in Politik und Gesellschaft einen Eingang finden und auch verwirklicht werden. Allerdings ist die UNICEF nicht nur ein Gremium, das für sich allein arbeitet, sondern die Mitwirkung aller Menschen ist gefragt. Jeder kleine Beitrag hilft der UNICEF, sich besser für die Rechte der Kinder einzusetzen.

Was leistet die UNICEF für die Kinder?

Kinder haben ein Recht auf Bildung in einem friedlichen Umfeld. Gerade in den ärmsten Ländern in Afrika haben sie ohne Hilfe der UNICEF diese Möglichkeit nicht. Viele Klassenzimmer sind zerstört oder halb verfallen. Hier kann die UNICEF den Kindern aktiv helfen. Oft, wenn der erste Schritt gemacht ist, hilft die Dorfgemeinschaft dabei, ihr Schulgebäude zu erhalten. Damit leistet die Organisation einen guten Beitrag für die Hilfe zur Selbsthilfe. Schulbildung ist für uns eine Selbstverständlichkeit. In den ärmsten Ländern ist sie es leider nicht. Hier fehlt es an allem. Schon Trinkwasser und Toiletten sind Mangelware. Mit ihrem Beitrag für die Gesundheit und die Hygiene sorgt die UNICEF nicht nur dafür, dass die Kinder überleben können, sondern auch für eine lebenswerte Zukunft. So werden zum Beispiel Unterrichtsmaterialien bereitgestellt, aber es wird auch viel über die Wichtigkeit der Hygiene diskutiert.

Bildquelle: UNICEF Ethiopia; flickr

Mit einer guten Rechtsschutzversicherung kann man der Zukunft beruhigt in Auge blicken, denn bei einem Streitfall kann man sich auf professionelle Unterstützung verlassen. Doch die Versicherungen bieten ganz unterschiedliche Konditionen und bauen auch auf Bausteine, die dann nur in bestimmten Bereichen einen ausreichenden Schutz bieten. Um umfassend geschützt zu sein, sollten Privatpersonen daher verschiedene Punkte beachten.

Die Kündigungsfristen zum Mietrecht sind im § 573c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Die Bestimmungen gehen hier davon aus, dass es sich um ein unbefristetes Mietverhältnis handelt. Für Mieter beträgt die Kündigungsfrist danach immer drei Monate. Bei einer Kündigung des Vermieters hängt die Frist von der Dauer des bestehenden Mietverhältnisses ab. Besteht der Mietvertrag seit weniger als 5 Jahren, so gilt auch bei der Kündigung durch den Vermieter eine Frist von drei Monaten. Besteht das Mietverhältnis hingegen länger als 5 Jahre, so gilt eine Kündigungsfrist von sechs Monaten und bei Mietverhältnissen ab 8 Jahren von neun Monaten. Bei einer fristlosen oder außerordentlichen Kündigung können im Einzelfall auch andere Fristen gelten.

Kürzere Kündigungsfristen gelten jedoch auch bei der Vermietung von Wohnungen, die für dienstliche Zwecke genutzt werden. Bei einer Mietdauer von weniger als 10 Jahren gilt hier für den Vermieter eine generelle Kündigungsfrist von drei Monaten. Bei Mietverhältnissen, bei denen der Mieter gemeinsam mit dem Vermieter in einer Wohnung lebt, gilt für beide Seiten eine verkürzte Kündigungsfrist von vier Wochen. Bei Wohnraum, der nur für die vorübergehende Nutzung vermietet wird, kann im Mietvertrag eine kürzere Kündigungsfrist festgelegt werden. Geschieht dies nicht, so gelten auch hier die gesetzlichen Regelungen. Bei Mietverträgen, die vor dem August 2001 geschlossen wurden, kommen hingegen die unabhängig von den gesetzlichen Bestimmungen im Vertrag festgelegten Regelungen zum Tragen.

Eine fristlose Kündigung des Vermieters ist möglich, wenn der Vermieter an zwei aufeinanderfolgenden Zahlungsterminen seine Miete gar nicht oder nur in geminderter Höhe gezahlt hat. Sollte der ausstehende Betrag allerdings nicht komplett zwei Monatsmieten entsprechen, so muss er in jedem Fall höher als die Miete für einen Monat sein.

Der Mieter kann die Kündigung durch Zahlung der offen stehenden Miete bis zwei Monate nach Eingang der Räumungsklage noch verhindern.

Bildquelle: viennaresidence; flickr