Wer studieren will, muss nicht reich sein, denn der Staat sorgt für eine finanzielle Unterstützung während des Studiums. Studenten können vom Staat allerdings nur dann Unterstützung erhalten, wenn die eigenen finanziellen Mittel für den Lebensunterhalt nicht ausreichen und auch Angehörige keine Unterstützung leisten können. Eltern von Studierenden müssen im Rahmen des BaföG-Antrags ein eigenes Formular ausfüllen, in denen sie zu ihrer Einkommenssituation befragt werden. Der Begriff BaföG bezeichnet die finanzielle, staatliche Leistung, die Studierende für jedes Semester beantragen können. Natürlich gelten auch bei BaföG bestimmte Grenzen und eine Höchstförderungsdauer legt fest, wie lange ein Student BaföG erhalten kann. Schließlich sollen Studenten, die staatliche Unterstützung erhalten, ihr Studium zügig beenden und dafür nicht länger brauchen, als notwendig ist.
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) legt die Regelstudienzeit ihren Berechnungen zugrunde. Diese Regelstudienzeit ist der Zeitraum, der notwendig ist um den Studiengang bei zügigem Lernen zu absolvieren. Die Hochschulgesetzgebung regelt die Regelstudienzeiten für die verschiedenen Studiengänge. Jurastudenten beispielsweise wird eine Regelstudienzeit von nicht mehr als neun Semestern zugestanden. Innerhalb dieses Zeitraums kann ein Student also BaföG beziehen, danach nicht mehr. Für alle anderen Studiengänge gibt es ebenfalls Regelstudienzeiten, die sich im Internet recherchieren lassen. Aber auch jede Hochschule kann diese Informationen liefern. Muss eine Fremdsprache für das Studium erlernt werden, so kann die Regelstudienzeit um jeweils ein Semester pro Sprache verlängert werden. Nachzulesen sind diese Bestimmungen im Hochschulrahmengesetz §10 Absatz 2. Nicht alle Studenten sind bezugsberechtigt und da der Antrag auf BaföG für jedes Jahr neu gestellt werden muss, gibt es auch keine Garantie auf Leistungen während des gesamten Studiums. Studierende, die BaföG erhalten haben, müssen die Hälfte der Förderungssumme zurückerstatten, wobei die Darlehensschuld maximal 10.000.- Euro betragen kann.
Wie lange gibt es BAföG?
Die Tatsache, dass Schüler/innen sowie Studierende gegebenenfalls staatliche Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten können, erhöht die Bildungschancen vieler junger Menschen enorm. Insbesondere in Familien mit geringem Einkommen muss die höhere Bildung folglich nicht am Geld scheitern, weil mitunter BAföG in Anspruch genommen werden kann. Dies ist allerdings nicht unbegrenzt der Fall, weshalb § 15a des Bundesausbildungsförderungsgesetzes auf die Förderungshöchstdauer eingeht. Diese gibt Auskunft darüber, wie lange man BAföG beziehen kann. Grundsätzlich ist hier § 15a Absatz 1 BAföG zu nennen. Darin definiert der Gesetzgeber, dass die Förderungshöchstdauer der Regelstudienzeit des jeweiligen Studienganges entspricht.
Kann man die BAföG-Förderungshöchstdauer verlängern?
Die Regelstudienzeit nach § 10 Absatz 2 Hochschulrahmengesetz gibt somit § 15a Absatz 1 BAföG entsprechend auch Auskunft über die Bafög-Förderungshöchstdauer. Es ist allerdings zu beachten, dass die Regelstudienzeit von einem optimalen Studienverlauf ausgeht. In der Praxis brauchen Studierende oftmals ein oder mehr Semester länger. BAföG-Empfänger laufen so mitunter Gefahr, dass sie ihr Studium kurz vor dem Abschluss aus finanziellen Gründen abbrechen müssen. Gegebenenfalls lässt sich dies jedoch verhindern, indem man sich um eine Verlängerung der BAföG-Förderungshöchstdauer bemüht. Zu diesem Zweck sollte man sich frühzeitig an das zuständige BAföG-Amt wenden und dort einen entsprechenden Antrag stellen. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass eine Verlängerung der Förderungshöchstdauer nur unter bestimmten Umständen möglich ist. BAföG-Empfänger/innen, die einen entsprechenden Antrag stellen, sollten schwerwiegende Gründe anführen können. Zu nennen sind hier beispielsweise die folgenden Punkte:
- Krankheit
- erstmaliges Nichtbestehen einer Prüfung
- verspätete Zulassung zu erforderlichen Lehrveranstaltungen
- Behinderung
- Schwangerschaft
- Kindererziehung
- Pflege eines Angehörigen
- Mitwirkung in gesetzlich vorgesehenen Gremien und satzungsmäßigen Organen der Hochschulen oder in Organen der Selbstverwaltung der Studierenden
Wer Geschäfte über das Internet tätigt, ist grundsätzlich nicht schlechtergestellt – was die Gewährleistungsansprüche angeht – wie der Käufer, der seine Produkte ganz herkömmlich im Einzelhandel ersteht. Auch beim Online-Kauf kann es passieren, dass der Toner nicht die bestellte Farbe hat, die Uhr nicht richtig funktioniert oder die neue Hose zu klein ist. Was kann der Kunde nun tun?
Es gibt ganz sicher nur wenige Berufe, bei denen so genau auf die Kleidung geachtet wird, wie bei einem Anwalt. Ein dunkler, oder wenigstens farblich bedeckter Anzug, ein passenden Businesshemd und eine dezente Krawatte sind das mindeste, was man vom Outfit eines Anwalts erwarten darf. Generell kann man in dem Fall sagen, dass es bedeutend besser ist, overdressed zu sein, als underdressed. Das gilt allerdings nicht nur für Anwälte, sondern auch für Bankangestellte, Versicherungsmitarbeiter oder leitende Angestellte. Je höher ein Mitarbeiter auf der Karriereleiter aufsteigen möchte, desto mehr Wert sollte auch auf die entsprechende Kleidung gelegt werden. Krawatten und gute Businesshemden sind in der Chefetage ein absolutes Muss. Vor allem die Krawatte ist bei der Kleidung ein feines, aber wichtiges Detail. Ganz beliebt ist derzeit die Krawatte aus Seide.
Arbeitgeber rechtzeitig informieren
Müssen Arbeitgeber informiert werden? Diese Frage sollte mit „JA“ beantwortet werden, denn in dem Moment der Arbeitgeber über die Schwangerschaft Bescheid weiß, ändert sich die komplette Rechtsbeziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die Regelungen aus dem Mutterschutz eingehalten werden. Einige Punkte sind zum Beispiel:- der Schutz vor Kündigungen
- Beschäftigungsverbote
- festgelegte Schutzfrist oder
- Regelungen zur Bezahlung
Schutz bei Schwangerschaften
Der Schutz der Schwangeren und ihres ungeborenen Babys haben einen sehr hohen Stellenwert. Deshalb gibt es ein Beschäftigungsverbot für verschiedene Arbeitsleistungen. Die Arbeitsleistungen, die von der Arbeitnehmerin zu erbringen sind, richten sich nicht mehr nach dem Arbeitsvertrag sondern nach dem Mutterschutzrecht. Für den Arbeitnehmer bedeutet das, dass er mögliche Gefahren ermitteln muss um notwendige Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dazu gehören zum Beispiel Hitze- und Kälteeinwirkungen, Stöße und Erschütterungen, aber auch der Umgang mit Chemikalien oder Krebs erregenden Stoffen. Schwangere dürfen nicht zu lange stehen und hohe körperliche Belastungen müssen vermieden werden. Dazu gehört auch das Heben von Lasten, die mehr als fünf Kilo wiegen.So gut wie jeder Existenzgründer steht irgendwann vor ungeklärten rechtlichen Fragen, die sich vor allem um die Themen wie beispielsweise die zu wählende Rechtsform, die Firmierung, die damit verbundene Haftung und auch um die diesbezügliche Besteuerung drehen. Vor allem wenn vom Existenzgründer eine Rechtsform gewählt wurde, die eine persönliche Haftung einschließt, sind die Fragen meist sehr umfangreich. Diese frühzeitig zu klären ist äußerst wichtig, da Unwissenheit schnell den geschäftlichen wie auch privaten finanziellen Ruin bedeuten kann.
Es ist nach wie vor ein Irrglaube, dass jeder geschlossene Vertrag nachträglich noch widerrufen werden kann. Wird ein Vertrag geschlossen, dann ist dieser zunächst einmal auch gültig und die Verbraucher können diese nicht einfach widerrufen, nur weil Sie beispielsweise später feststellen, sich einen bestimmten Artikel doch nicht leisten können. Es gibt jedoch Ausnahmen und Sonderregelungen, welche es doch noch möglich machen einen Vertrag nachträglich noch zu widerrufen oder gar zu kündigen. Zudem besteht für alle Vertragsarten die Möglichkeit einer Anfechtung, wenn beispielsweise eine der Vertragsparteien getäuscht oder sogar bedroht worden ist. Dies muss dann natürlich auch bewiesen werden.
Widerrufsmöglichkeiten bei Verträgen
Wer eine Ware direkt im örtlichen Ladenlokal kauft, der hat hier eher schlechte Karten, wenn er sich die Sache bzw. den Kauf später noch einmal anders überlegt. Liegt nämlich kein Mangel bei der Ware vor, so kann der Kaufvertrag nicht ohne Weiteres widerrufen werden. Auch ein persönlich erteilter Reparaturauftrag ist bindend und kann später nicht widerrufen werden.
Etwas anders sieht es bei Verträgen aus, welche zu Hause, am Arbeitsplatz oder bei der Freizeitgestaltung abgeschlossen werden. Diese können in der Regel auch innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss noch widerrufen werden. Für den Fall, dass der Verbraucher keine Widerrufsbelehrung erhalten hat oder diese nicht den gesetzlichen Regelungen entspricht, dann kann der Vertrag sogar innerhalb von 6 Monaten widerrufen werden. Eine zweiwöchige Widerrufsfrist gilt zudem auch bei Geschäften, die über das Internet abgeschlossen wurden. Allerdings muss hier nicht extra eine Widerrufsbelehrung unterschrieben werden. Es reicht aus, wenn diese auf der jeweiligen Webseite vorhanden ist. Kaufverträge mit einem Versandhandel können ebenfalls widerrufen werden, indem der bestellte Artikel innerhalb von 14 Tagen an den Verkäufer zurückgesendet werden.
Widerrufsregelungen bei Internationalen Verträgen
Bei internationalen Verträgen kommt es auf den Gerichtsstand des jeweiligen Unternehmens an. Deshalb können hier keine einheitlichen Aussagen getroffen werden. Eine fachgerechte Beratung über internationale Verträge erhalten Verbraucher unter anderem bei Rechtsanwälten oder Verbraucherberatungen. Diese helfen auch, wenn sich ein Unternehmen weigert, einen rechtmäßigen Widerruf zu akzeptieren. Soll ein Vertrag beispielsweise wegen arglistiger Täuschung angefochten werden, dann empfiehlt sich in jedem Fall eine anwaltliche Beratung.