Nahezu jede Privatperson hat eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, um sich im Schadensfall gegen Forderungen Dritter entsprechend abzusichern. Dabei kommt die private Haftpflichtversicherung für sämtliche Sach-, Personen- und Vermögensschäden auf, die an Dritten entstehen und die in der Regel hohe Kosten verursachen. Aber nicht nur im Privatleben spielt ein optimaler Versicherungsschutz eine wichtige Rolle. Vor allem Selbstständige sollten bereits bei der Existenzgründung über eine individuelle und optimale Versicherungslösung nachdenken. Viele Versicherer bieten allgemeine Pakte oder branchenspezifische Lösungen an. Optimal kann der Versicherungsschutz im unternehmerischen Bereich jedoch nur dann sein, wenn er individuell auf die Bedürfnisse des Selbstständigen zugeschnitten ist. Selbstständige Unternehmer aus allen Branchen sollten sich daher an einen kompetenten Berater oder Makler wenden, um herauszufinden, welche Versicherungslösung die eigenen Bedürfnisse am besten abdecken kann.

Exali.de ist hier beispielsweise ein informatives Versicherungsportal, welches mit geschulten Experten eine kompetente Beratung bieten kann. Hier landet der Unternehmer nicht in einem Callcenter und wird vertröstet, sondern kann sich direkt von einem fachlich versierten Makler individuell und umfassend beraten lassen.

Bei Vermögensschäden rundum gut abgesichert sein

Nicht nur eine Berufshaftpflicht oder eine Inventarversicherung spielen im Leben eines Selbstständigen eine entscheidende Rolle. Das Angebot von exali.de richtet sich an unterschiedliche Betriebsbereiche. So können zum Beispiel Selbstständige aus der IT-Branche eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen. Aber auch Kreative und Agenturen, die im Bereich der neuen Medien tätig sind, sehen sich Schäden gegenüber, deren finanzielles Risiko schnell unüberschaubar sein kann. Fotografen und Texter haben zum Beispiel die Möglichkeit, Urheberrechtsverletzungen adäquat abzusichern.

Mit finanziellen Risiken sind auch Coaches und Berater konfrontiert. Hier spielt vor allem der Rechtsschutz eine Rolle. Exali.de bietet für Selbstständige aus der Beratungsbranche eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung an, die einen passiven Rechtsschutz beinhaltet. Hier kommt der Versicherer zwar nicht für die Durchsetzung der eigenen Interessen auf, er dient jedoch der Abwehr von Forderungen.

Auf der Webseite von Exali.de werden die Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen für Selbstständige aller Branchen umfassend vorgestellt und hier wird auch Möglichkeit zur Kontaktaufnahme geboten.

Ebenfalls die Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft betreffend gelten die entsprechenden Bestimmungen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch für Eheleute. Unter Maßgabe von § 2077 BGB bestimmt § 10 LPartG somit, dass eine Verfügung von Todes wegen zugunsten des Lebenspartners unwirksam ist, wenn davon auszugehen ist, dass die eingetragene Lebenspartnerschaft die Grundlage für die betreffenden Verfügungen bildet. Wurde die eingetragene Lebenspartnerschaft aufgelöst oder wurden die Voraussetzungen hierzu bereits erfüllt, geht der deutsche Gesetzgeber im Allgemeinen von einer Unwirksamkeit der letztwilligen Verfügung aus. Lediglich wenn anzunehmen ist, dass die Verfügungen unabhängig vom Bestehen der eingetragenen Lebenspartnerschaft gemacht wurden, bleibt die letztwillige Verfügung zugunsten des Lebenspartners wirksam.

Gesetzesgrundlagen für die eingetragene Lebenspartnerschaft

Für das gesetzliche Erbrecht des eingetragenen Lebenspartners gelten recht ähnliche Vorschriften. Für den Fall, dass die Voraussetzungen für eine Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft § 15 LPartG zum Zeitpunkt des Erbfalls erfüllt waren und der verstorbene Erblasser durch Beantragung oder Zustimmung zum Ausdruck gebracht hat, dass er die Aufhebung der Lebenspartnerschaft wünscht, ist das gesetzliche Erbrecht des eingetragenen Lebenspartners ausgeschlossen. Hat der Erblasser § 15 LPartG entsprechend einen begründeten Antrag zur Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft gestellt, verfällt ebenfalls das gesetzliche Erbrecht des überlebenden Lebenspartners.

Mit der Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes 2001 hat sich die rechtliche Situation gleichgeschlechtlicher Paare in der Bundesrepublik Deutschland erheblich verändert. So können diese nicht nur eine eheähnliche Partnerschaft mit rechtlicher Absicherung führen, sondern werden in vielerlei Dingen Eheleuten gleichgestellt, was unter anderem anhand des Erbrechts deutlich wird. Das Erbrecht eingetragener Lebenspartner ist zwar nicht im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, durch § 10 LPartG aber dennoch juristisch verankert und auf diese Art und Weise fester Bestandteil des deutschen Erbrechts. Ob es um das gesetzliche Erbrecht, Pflichtteilsansprüche oder die Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments geht, der deutsche Gesetzgeber stellt eingetragene Lebenspartner erbrechtlich mit Ehegatten gleich.

In unseren modernen Zeiten wird nun auch in Steuerfragen eine Gleichstellung durch die deutschen Gerichte gefordert, wie jüngste Gerichtsurteile zur Anpassung des Ehegattensplittings zeigen.

Künftige Erblasser, die jemanden aus ihrem nächsten Umfeld enterben, haben hierfür natürlich ihre Gründe, in den seltensten Fällen werden diese allerdings vom Gesetzgeber als Pflichtteilsentziehungsgründe nach § 2333 BGB akzeptiert. Nichtsdestotrotz wird immer wieder versucht, das Pflichtteilsrecht zu umgehen. Erblasser verschenken im Zuge dessen ihr Vermögen bereits zu Lebzeiten oder enterben die betreffende Person nicht, sondern hinterlassen ihr einen geringen Erbteil. In beiden Fällen schreitet der Gesetzgeber gegebenenfalls ein und trägt so dafür Sorge, dass das Pflichtteilsrecht auch Anwendung findet.

Wann werden Schenkungen angerechnet beim Erben?

Vielen juristischen Laien ist nicht bewusst, dass Schenkungen unter bestimmten Voraussetzungen auch im Rahmen einer Erbschaft angerechnet werden, und glauben deshalb, sie könnten so beispielsweise das Pflichtteilsrecht austricksen. Dem ist allerdings nicht so, denn bei der Kalkulation des Pflichtteils können auch Schenkungen, die der Erblasser zu Lebzeiten vorgenommen hat, berücksichtigt werden. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Schenkung innerhalb der letzten zehn Lebensjahre des Verstorbenen vorgenommen wurde. Länger zurückliegende Schenkungen bleiben dahingegen unberücksichtigt. Wer glaubt, dem Tode nah zu sein und noch rasch den Pflichtteilsansprüchen seiner Pflichterben entgegenwirken möchte, hat hierzu keine Chance mehr, da Schenkungen, die innerhalb von zehn Jahren vor Anfall der Erbschaft erfolgen, verschaffen den Pflichterben Pflichtteilsergänzungsansprüche. Diese ergeben sich aus der Differenz des Pflichtteils, den sie im Erbfall erhalten, und dem Pflichtteil, der ihnen ohne die Schenkung zugestanden hätte. Hierbei kommt jedoch ein sogenanntes Abschmelzungsmodell zum Einsatz, so dass der Zeitpunkt der Schenkung darüber entscheidet, in welchem Maße diese hinsichtlich des Pflichtteilsergänzungsanspruchs und der gesamten Erbschaft von Belang ist.

Pflichtteilsberechtigte Erben können zudem unter gewissen Voraussetzungen einen Anspruch auf einen Zusatzpflichtteil geltend machen. Dies trifft zu, wenn sie zwar im Rahmen der Verfügung von Todes wegen als Erben eingesetzt, aber lediglich mit einer geringen Erbschaft bedacht wurden. In diesem Fall steht dem Pflichterben die Differenz zwischen dem Erbe und dem Pflichtteil in Form eines Zusatzpflichtteils zu. Angesichts dieser Regelungen haben künftige Erblasser praktisch keine Chance, ihre Pflichterben gänzlich von der Erbfolge auszuschließen.

Anwälte legen sich schwerpunktmäßig immer auf ein bestimmtes Rechtsgebiet fest und kennen sich dann in ihrem Fachbereich auch bestens aus. Für Laien ist dies ein unübersichtlicher Dschungel, denn für jeden Rechtsfall gibt es ein eigenes Gebiet und andere Gerichte sind zuständig.

Die Rechtsgebiete in Deutschland

Die Gesetzgebung in Deutschland ist nach drei verschiedenen übergeordneten Gebieten eingeteilt und hierin sind alle Bereiche der Rechtsprechung einzuordnen. Diesen Bereichen zugeordnet sind auch die verschiedenen Gerichtsbarkeiten mit ihren Instanzen. Bekannt sind in der Bevölkerung hauptsächlich das Strafgericht, das Arbeits- oder Familiengericht und das Verkehrsgericht bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Doch auch diese Gerichtszuständigkeiten hängen wiederum von verschiedenen Rechten der Bevölkerung ab.

Rechtsgebiete in Deutschland:

– Öffentliches Recht

– Privat- oder Zivilrecht

– Strafrecht

Diesen drei großen Themenbereichen sind viele Zweige untergeordnet. Die örtliche Zuständigkeit wiederum richtet sich in der Regel nach dem Wohnsitz des Beklagten, wovon jedoch auch wiederum Einzelfall-Sonderregelungen zulässig sein können.

Individuelle Rechtsfälle bei verschiedenen Anwälten klären

Die Zuordnung der Fachgebiete fällt vielen Laien schwer. Täglich sind wir alle mit verschiedenen Rechtsfällen konfrontiert. Für jedes Gebiet einen passenden Anwalt zu finden, das ist hierbei die Aufgabe. Alle Gebiete und deren Fachanwälte aufzulisten würde den Rahmen dieses Artikels sprengen. Aus diesem Grund listen wir die gängigsten Fälle exemplarisch für viele andere auf.

Angenommen ein naher Verwandter stirbt und die Testamentseröffnung ergibt, dass man enterbt wurde. Wer sich in diesen Fällen in Baden Württemberg an einen Anwalt für Erbrecht wenden will, wird fündig bei Rechtsanwälte in Stuttgart und orientieren sollte man sich auf der Website im Bereich des Erbrechts.

Die Spatzen pfeifen es von den Dächern, viele Menschen in Deutschland sind verschuldet und es werden auch ständig mehr. Viele wissen nur einen Ausweg, nämlich das Verbraucherinsolvenzverfahren. Im Spezialgebiet Verbraucherinsolvenzrecht kennen sich Anwälte ebenso aus wie im Zivilrecht. Letzteres beschäftigt sich mit dem Forderungsmanagement und dem Vertragsrecht.

Auch das Verkehrsrecht hält für alle Verkehrsteilnehmer zahlreiche Tücken bereit. Ganz gleich auf welche Art man teilnimmt, ob mit dem Auto, Motorrad, Fahrrad oder zu Fuß, wenn ein Unfall passiert sind alle gleichermaßen vom Verkehrsrecht betroffen. Aus diesem Grund sollte man sich in solchen Fällen vertrauensvoll an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht wenden.

Umfangreicher Rechtsbereich Familienrecht

Dieser Rechtsbereich ist im Zivilrecht angeordnet und im alltäglichen Leben ist die Bevölkerung häufig mit diesem konfrontiert. In allen Fragen rund um Ehe, Familie und damit zusammenhängenden rechtlichen Auseinandersetzungen kommt der Rechtsbereich Familienrecht zum Tragen.

Die zugehörigen Gesetze hierzu finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch und zwar im vierten Buch, in den §§ 1297 – 1921. Zuständig für Streitigkeiten zum Beispiel im Kindschaftsrecht sind Familien- oder Vormundschaftsgerichte.

Die Scheidungsraten steigen von Jahr zu Jahr und Rechtsverhältnisse in den Beziehungen und bei deren Auseinanderbrechen werden im Familienrecht klar geregelt. Auch die Versorgungsleistungen wie Unterhalt und Besuchsrecht werden hierin abgeklärt. Die Vertretung von Personen, die dazu selbst noch nicht oder nicht mehr in der Lage sind, wie beispielsweise die Vormundschaft oder die Pflegschaft und eine Betreuung von Hilfsbedürftigen.

Tipp: Wer sich bei den persönlich wichtigen Rechtsbereichen vorsorglich versichert, ist gefeit gegen große finanzielle Verluste und kann beruhigt anwaltliche Dienste in Anspruch nehmen.

Leider ist es heutzutage keine Seltenheit mehr, dass Kinder auf die Welt kommen und nicht ganz klar ist, wer nun die Väter der Kleinen sind. Aufgrund der bestehenden Zweifel wird häufig ein gerichtliches Verfahren zur Vaterschaftsanerkennung notwendig. Das Gericht hilft den Betroffenen dabei, zu klären, wer der Erzeuger des betreffenden Kindes ist, um so auch alle rechtlichen Fakten klären zu können. Die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft kann dabei von verschiedenen Parteien gefordert werden. So darf unter anderem auch das betroffene Kind selbst Klage erheben, um herauszufinden, welche biologischen Wurzeln es hat. Aber auch die Kindesmutter und der Mann, der denkt, dass er der Vater des Kindes ist, sind berechtigt, Klage zu erheben. Derartige Prozesse werden in der Bundesrepublik Deutschland stets vor dem Familiengericht abgehalten.

In Deutschland ist jeder krankenversichert und das hat unbestreitbare Vorteile. In der gesetzlichen Krankenversicherung werden alle Arbeiter, Angestellten und Arbeitssuchenden aufgenommen, deren Einkommen unterhalb einer bestimmten  Höchstgrenze liegt. Die Pflicht sich zu versichern ist damit die erste Pflicht, die mit der Krankenversicherung verbunden ist.  Damit wird die medizinische Grundversorgung in Deutschland gewährleistet. Selbstständige oder Besserverdiener suchen sich allerdings gern eine private Krankenversicherung, da hier meist bessere Leistungen für die höheren Beiträge erwartet werden können. Doch wie in einer gesetzlichen Krankenversicherung müssen sich auch Privatversicherte an bestimmte Pflichten halten um ihre Rechte wahrnehmen zu können. Die privaten Versicherungen verlangen von ihren Antragstellern jede Menge an persönlichen Angaben bezüglich ihrer Gesundheit und das Verschweigen von Krankheiten kann hier schnell zum Ausschluss führen. Da die Kosten für eine private Krankenversicherung höher liegen als die einer gesetzlichen, kann man natürlich annehmen, dass auch bessere Leistungen gewährt werden. Hier lohnt sich jedoch ein genauer Vergleich, denn nicht alle privaten Krankenversicherungen bieten dieselben Leistungen. Bei Zahnersatz oder der Zimmerwahl im Falle eines Krankenhaus-Aufenthalts können die Leistungen stark variieren  und einige Anbieter bieten sogar eine private Krankenversicherung mit Beitragsrückerstattung. Dabei hat der Versicherte einen Anspruch auf Rückzahlung bestimmter Beitragssummen, wenn die Versicherungsleistung dafür nicht erbracht worden ist. Hier unterscheidet man zwischen einer erfolgsunabhängigen Beitragsrückzahlung, bei der das Geschäftsergebnis des Unternehmens keine Rolle spielt, und der erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung, die auf einem Bonussystem oder einem schadensfreien Vertrag resultieren kann. Welche Versicherung am besten die persönlichen Wünsche erfüllen kann lässt sich nur im Einzelfall beantworten und ein Vergleich der Leistungen lohnt sich in jedem Fall.

Bevor man sich tatsächlich dafür entscheidet, seine Lebensversicherung zu kündigen, um dabei erhebliche Wertverluste in Kauf zu nehmen, sollte man sich gut über andere Optionen informieren. Ist die Entscheidung, aus welchen Gründen auch immer, unumstößlich, bleibt in der Regel nichts anderes übrig, als die finanziellen Einbußen, die durch eine vorzeitige Kündigung entstehen, hinzunehmen. Der Verlust entsteht in erster Linie dadurch, dass die Provisionen für Makler und Vermittler, bezogen auf die komplette Laufzeit, bereits von den ersten Beiträgen abgezogen wurden und durch die Kündigung unwiderruflich verloren gegangen sind. Welche anderen Möglichkeiten bestehen also? Eine Lebensversicherung kann verkauft oder auch beliehen werden. Durch einen Verkauf beispielsweise können die Versicherten bis zu fünfzig Prozent mehr Kapital für die Versicherung erhalten, als es der Rückkaufwert der Versicherung bei dem Institut, das ihn abgeschlossen hat, wäre. Die beiden Optionen Beleihung und Verkauf sind auch möglich, wenn die Rückkaufswerte sehr klein sind. Wenn man die Lebensversicherung beleiht, zahlt man in der Regel sehr niedrige Darlehenszinsen, die Tilgung kann individuell vereinbart werden. Eine zügige Auszahlung kann erfolgen. Ein weiterer Vorteil ist, dass trotz Verkauf oder Beleihung die Möglichkeit besteht, den Todesfallschutz weiter aufrechtzuerhalten. Also ist dieses sogenannte Policendarlehen durchaus auch eine interessante Option, wenn man sich Gedanken über einen herkömmlichen Verbraucherkredit macht, eine äußerst gangbare Alternative zur Kündigung der Lebensversicherung. Fondsgebundene Lebensversicherungen, Direktversicherungen, Rentenversicherungen oder Policen zur betrieblichen Altersvorsorge sind normalerweise nicht beleihbar. Weiter ist zu beachten, dass, bevor man die Versicherung vorschnell kündigt, noch andere Möglichkeiten, mit dem finanziellen Problem umzugehen, existieren. So bewirkt eine Laufzeitverlängerung eine Reduzierung der Beitragslast, eine Laufzeitverkürzung führt zu einer schnelleren Auszahlung. Es ist auch möglich, das gesamte Lebensversicherungspaket, besser gesagt die Versicherungssumme herabzusetzen. Dabei wird das gesamte Paket inklusive der Leistungen und Zahlungen heruntergefahren. Sind Zusatzversicherungen abgeschlossen, kann man diese erst einmal stornieren. Wurde bisher beispielsweise in halbjährlichen oder jährlichen Raten gezahlt, sind viele Versicherer damit einverstanden, die Raten künftig monatlich einzuziehen. Es ist durchaus auch möglich, einen Zahlungsaufschub von der Versicherung zu fordern. Dann werden die Raten für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt. Später muss der Versicherungsnehmer die ausgefallenen Raten mit aufgelaufenen Zinsen wieder zurückzahlen. Es ist, unter Umständen, die einstweilige Reduzierung auf Risikobeiträge möglich. Hier wird der Sparanteil gestundet, man hat ihn später nachzuzahlen, nur der Risikobeitrag bleibt bestehen. Auch eine Beitragsfreistellung ist im Notfall möglich.

Will sich ein Ehepaar scheiden lassen, so müssen die Ehepartner ein Jahr getrennt leben. Das kann sowohl in getrennten Wohnungen als auch in der ehelichen Wohnung vonstattengehen. Die Trennung muss eine “Trennung von Tisch und Bett” sein. Diese Regelung betrifft Ehepaare, die sich über eine Scheidung einig sind. Ist dies nicht der Fall, so greift die gesetzliche Trennungszeit von drei Jahren. Die eigentliche Ehescheidung findet vor dem Familiengericht statt, das in den Amtsgerichten integriert ist. Gemäß § 78, Abs. 2 der ZPO besteht bei Familiensachen, zu denen die Ehescheidung gehört, Anwaltszwang. Bedingt durch diesen Paragrafen ist das scheidungswillige Paar erst einmal dazu verpflichtet, sich nach einem bei Gericht zugelassenen Rechtsanwalt umzusehen. Bei der Suche nach einem Scheidungsanwalt sollte darauf geachtet werden, dass die Anwaltskanzlei auch die Vertretung bei Scheidungen übernimmt bzw. das Ressort Familienrecht im Angebot hat. Wurde ein Ehevertrag geschlossen und beide Parteien sind sich einig über die Folgen nach der Scheidung, wie z. B. Unterhalt für den Ehegatten und die Kinder sowie die Aufteilung des Hausstandes, kann auch ein Anwalt beide Parteien vertreten. Meist ist es jedoch so, dass sich die Parteien ganz und gar nicht einig sind. So muss sich jede Partei nach einem guten Anwalt für das Scheidungsverfahren umsehen. Einen guten Scheidungsanwalt zu finden ist nicht unbedingt leicht. Meist werden Anwälte weiterempfohlen. Wer keine Empfehlung bekommen hat, kann sich im Internet auf den Seiten der örtlichen Rechtsanwaltskammer bzw. des Deutschen Anwaltsvereins umsehen. Im Internet befinden sich viele Webseiten von Anwaltskanzleien, die sich mit Ehescheidungen beschäftigen. Die Auswahl ist groß und so ist es möglich, einen Anwalt für das Scheidungsverfahren zu finden. Das persönliche Gespräch zeigt dann, ob es der Anwalt ist, mit dem man in das Scheidungsverfahren gehen will.

Ein Gerichtsverzeichnis ist zum Beispiel im Internet abrufbar. Die Eingabe des Wortes “Gerichtsverzeichnis” in eine bekannte Suchmaschine führt bereits auf der ersten Seite zur Orts- und Gerichtsdatenbank, aus der das für den gewünschten Ort zuständige Gericht (Amts-, Land- und Oberlandesgericht) ermittelt werden kann. Nach Eingabe der Postleitzahl oder des Ortsnamens werden die Gerichte, sortiert nach den Fachbereichen, in einer Liste mit Postanschrift, Telefon und Telefax, Web- und E-Mail-Adresse angezeigt. Neben dem Gericht kann auch die zuständige Staatsanwaltschaft erfragt werden.

Wie findet man das zuständige Gericht?

Unabhängig davon, ob man das öffentliche Gerichtsverzeichnis nutzt oder auf andere Methoden setzt, stellt sich stets die Frage, welches Gericht zuständig ist. Grundsätzlich sollte man den Gang zum Gericht stets meiden und stattdessen versuchen, sich mit dem jeweiligen Gegner außergerichtlich und einvernehmlich zu einigen. Dies ist allerdings nicht immer möglich, so dass es gegebenenfalls gut ist, die Zuständigkeit des Gerichts zu kennen. Zunächst geht es um den Gerichtsstand, der Auskunft darüber gibt, in welchem Gerichtsbezirk der jeweilige Fall zu verhandeln ist. Darüber hinaus ist die sachliche Zuständigkeit nicht zu vergessen, denn hier existieren zuweilen große Differenzen. Dies zeigt bereits die Tatsache, dass die folgenden Gerichte mit jeweils eigenem Zuständigkeitsbereich im Gerichtsverzeichnis aufgeführt werden:

  • Amtsgerichte
  • Landgerichte
  • Oberlandesgerichte
  • Familiengerichte
  • Insolvenzgerichte
  • Mahngerichte
  • Vereinsgerichte
  • Partnerschaftsregistergerichte
  • Vollstreckungsgerichte
  • Zwangsversteigerungsgerichte
  • Sozialgerichte
  • Verwaltungsgerichte
  • Arbeitsgerichte
  • Finanzgerichte
  • Verfassungsgerichte
  • Bundesgerichtshof

Wissenswert ist in diesem Zusammenhang, dass nicht jedes der genannten Gerichte eine eigene Institution darstellt. Ein gutes Beispiel dafür sind die Amtsgerichte, die unter anderem gleichermaßen in Zivil- und Strafsachen zuständig sein können. Zudem ist zu beachten, dass das Amtsgericht auf zivilrechtlicher Ebene unter anderem als Registergericht, Nachlassgericht, Betreuungsgericht, Insolvenzgericht, Zwangsversteigerungsgericht, Vollstreckungsgericht oder auch Familiengericht fungieren kann. Für die sachliche Zuständigkeit in der ersten Instanz kann zudem der jeweilige Streitwert ebenfalls ausschlaggebend sein.

Das zuständige Gericht zu finden, erweist sich immer wieder aufs Neue als enorme Herausforderung. Mithilfe des Gerichtsverzeichnisses kommen hier auch juristische Laien weiter, sollten aber die Kompetenz eines versierten Anwalts nicht unterschätzen. Ansonsten kann man auch über eine örtliche Rechtsberatungsstelle erfahren, welches Gericht zuständig ist.

Der letzte Wille ist immer dann wichtig, wenn ein kleines oder großes Vermögen verteilt werden soll. Wer nicht die gesetzliche Erbfolge eintreten lassen möchte, sondern sein Vermögen unter bestimmten Personen aufteilen will, kommt um die Erstellung eines Testaments nicht herum. Einfache handschriftliche Testamente kann man gut selbst erstellen und braucht dafür weder Anwalt noch Notar. Natürlich gibt ein beglaubigtes Testament mehr Rechtssicherheit und wer sicher gehen möchte, dass die Nachkommen keinen Grund für einen Erbstreit finden, kann sich vom Fachmann beraten lassen. Alle anderen können einfach ein leeres Blatt Papier nutzen und darauf ihr Testament festhalten.