Erbrecht Ratgeber · Stand September 2026
Erbschaftsteuer-Tabelle: Steuersätze und Steuerklassen
Wie hoch die Erbschaftsteuer ist, hängt von der Steuerklasse und vom Wert des steuerpflichtigen Erwerbs ab: Die Sätze reichen von 7 Prozent in Steuerklasse I bis 50 Prozent in Steuerklasse III. Der Satz gilt für den gesamten Erwerb nach Abzug der Freibeträge, nicht nur für den Teil über der Wertgrenze; Sprünge an den Grenzen glättet ein Härteausgleich.[1]
Geprüft am 29.09.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 1 Quellen · 4 Min. Lesezeit
Wie hoch ist die Erbschaftsteuer? Die Tabelle nach § 19 ErbStG
Wer aufgrund des Gesetzes oder des Testaments am Nachlass beteiligt wird, muss nicht in jedem Fall Erbschaftsteuer zahlen. Erbschaften bis zu diesem steuerlichen Freibetrag sind komplett steuerfrei. Eine Erbschaftsteuerpflicht wird erst bei höherem Vermögen fällig. Wie hoch diese Erbschaftsteuerschuld ausfällt, hängt von diesem persönlichen Freibetrag und dem festgesetzten Steuersatz ab. Diese Sätze variieren zwischen 7 und 50 %.
| Steuerpflichtiger Erwerb bis einschließlich | Klasse I | Klasse II | Klasse III |
|---|---|---|---|
| 75.000 Euro | 7 % | 15 % | 30 % |
| 300.000 Euro | 11 % | 20 % | 30 % |
| 600.000 Euro | 15 % | 25 % | 30 % |
| 6.000.000 Euro | 19 % | 30 % | 30 % |
| 13.000.000 Euro | 23 % | 35 % | 50 % |
| 26.000.000 Euro | 27 % | 40 % | 50 % |
| über 26.000.000 Euro | 30 % | 43 % | 50 % |
Maßgeblich ist der Wert des steuerpflichtigen Erwerbs, also die Bereicherung nach Abzug von Nachlassverbindlichkeiten, Steuerbefreiungen und Freibeträgen. Er wird auf volle 100 Euro nach unten abgerundet.[1]
Die Freibeträge selbst stehen im Ratgeber Freibeträge bei der Erbschaftsteuer.
Welche Steuerklasse habe ich beim Erben?
Die Höhe der zu zahlenden Erbschaftssteuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad des Erben zum Erblasser sowie nach der Höhe der Erbschaft. Der Übersichtlichkeit wegen hat der Gesetzgeber alle infrage kommenden Personen in insgesamt drei Steuerklassen eingeteilt.[1]
| Steuerklasse | Wer gehört dazu? |
|---|---|
| I | Ehegatte und eingetragener Lebenspartner; Kinder und Stiefkinder, auch adoptierte und nichteheliche; Enkel, Urenkel und Stiefenkel; Eltern und Großeltern beim Erwerb von Todes wegen |
| II | Eltern und Großeltern bei Schenkungen; Geschwister; Nichten und Neffen (Kinder der Geschwister); Stiefeltern; Schwiegerkinder; Schwiegereltern; geschiedener Ehegatte und Partner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft |
| III | alle übrigen Erwerber, zum Beispiel Lebensgefährten, Freunde, Cousins und Cousinen, Großnichten und Großneffen |
Die Steuerklassen I und II Nr. 1 bis 3 gelten auch dann, wenn die Verwandtschaft durch eine Adoption bürgerlich-rechtlich erloschen ist.[1]
Frühere Fassungen dieser Seite führten Eltern und Großeltern ohne Unterscheidung in beiden Klassen, Enkel nur „wenn deren Eltern vorverstorben sind“ in Klasse I und „Firmennachfolger“ generell in Klasse I. Richtig ist: Enkel gehören immer zur Klasse I, vom vorverstorbenen Elternteil hängt nur der Freibetrag ab. Wer Betriebsvermögen erbt und in Klasse II oder III fällt, bleibt dort, erhält aber einen Entlastungsbetrag, der den Tarif für das begünstigte Vermögen auf Klasse I herabsetzt.[1]
Für Stiefkinder gibt es einen eigenen Ratgeber: Erbschaftsteuer der Stiefkinder.
Wie berechnet man die Erbschaftsteuer? Zwei Rechenbeispiele
Beispiel 1, Tochter: Eine Tochter erbt von ihrer Mutter Bankguthaben und Wertpapiere im Wert von 600.000 Euro, Schulden hinterlässt die Mutter nicht.
- Freibetrag als Kind: 400.000 Euro
- Steuerpflichtiger Erwerb: 200.000 Euro
- Steuerklasse I, Wertstufe bis 300.000 Euro: 11 %
- Erbschaftsteuer: 22.000 Euro
Beispiel 2, Nichte mit Härteausgleich: Eine Nichte erbt von ihrer Tante 100.000 Euro.
- Freibetrag Steuerklasse II: 20.000 Euro
- Steuerpflichtiger Erwerb: 80.000 Euro, Satz 20 %: 16.000 Euro
- Zum Vergleich an der Wertgrenze: 75.000 Euro zu 15 % ergeben 11.250 Euro
- Härteausgleich: Der Mehrbetrag darf höchstens die Hälfte der 5.000 Euro über der Grenze ausmachen, also 2.500 Euro
- Erbschaftsteuer: 11.250 + 2.500 = 13.750 Euro statt 16.000 Euro
Die Beispiele sind vereinfacht. Hausrat, Immobilien oder Betriebsvermögen werden nach eigenen Regeln bewertet oder teilweise befreit; zu Immobilien siehe Erbschaftsteuer bei Immobilien.
Was ist der Härteausgleich?
Für jede Steuerklasse gilt ein anderer Steuersatz, welcher sich auch noch nach der Höhe der Erbschaft richtet. Insoweit unterliegt die Erbschaftssteuer der Progression. Die dabei entstehenden Steuersprünge können mithilfe einer Ausgleichsformel geglättet werden.
Liegt ein Erwerb knapp über einer Wertgrenze, vergleicht das Finanzamt die Steuer nach dem höheren Satz mit der Steuer, die an der vorigen Grenze angefallen wäre. Den Unterschied erhebt es nur, soweit er bei einem Steuersatz bis 30 Prozent aus der Hälfte, bei einem Steuersatz über 30 Prozent aus drei Vierteln des Betrags über der Wertgrenze gedeckt werden kann.[1]
Gilt die Tabelle auch für Schenkungen?
Ja. Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz verwendet für Schenkungen dieselben Steuerklassen, Freibeträge und Steuersätze. Der Unterschied liegt bei Eltern und Großeltern, die als Beschenkte in Steuerklasse II fallen, und in der Zusammenrechnung aller Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren.[1] Mehr dazu unter Höhe der Schenkungsteuer.
Lohnt sich eine Heirat aus steuerlichen Gründen?
Rein rechnerisch ist der Unterschied groß: Ein Lebensgefährte zahlt in Steuerklasse III mindestens 30 Prozent und hat nur 20.000 Euro Freibetrag, ein Ehegatte zahlt in Steuerklasse I zwischen 7 und 30 Prozent und hat 500.000 Euro Freibetrag.[1] Daneben gibt es für Ehegatten weitere Befreiungen, etwa für das selbst bewohnte Familienheim. Welche Wege es sonst gibt, zeigt Erbschaftsteuer vermeiden.
Wer ist zuständig?
Das für die Erbschaftsteuer zuständige Finanzamt, in der Regel das am letzten Wohnsitz des Verstorbenen.
Zur ErbschaftsteuererklärungErst Einspruch beim Finanzamt, danach Klage beim Finanzgericht.
Finanzgerichte in DeutschlandHäufige Fragen
- Wird die ganze Erbschaft mit dem höheren Steuersatz besteuert?
Ja, der Satz der erreichten Wertstufe gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb. Der Härteausgleich verhindert, dass ein kleiner Betrag über der Grenze zu einer unverhältnismäßig höheren Steuer führt.
- In welcher Steuerklasse sind Geschwister?
Geschwister gehören zur Steuerklasse II. Sie zahlen zwischen 15 und 43 Prozent und haben einen Freibetrag von 20.000 Euro.
- Welche Steuerklasse hat der Lebensgefährte?
Unverheiratete Partner fallen in Steuerklasse III mit Sätzen von 30 oder 50 Prozent. Erst die Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft führt in Steuerklasse I.
- Welche Steuerklasse haben Schwiegerkinder?
Schwiegersohn und Schwiegertochter gehören zur Steuerklasse II, ebenso die Schwiegereltern.
Auch interessant: Höhe der Schenkungsteuer
Quellen
Prüfvermerk der Redaktion: Alle Beträge, Fristen und Voraussetzungen auf dieser Seite wurden am 29.09.2026 mit dem Wortlaut der Vorschriften auf gesetze-im-internet.de und den Angaben der zuständigen Behörden abgeglichen, auch Fristen und Zuständigkeiten, die hier ohne Fußnote stehen. Gesetze ändern sich; maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt Ihres Falles gilt.
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