Erbschaftssteuer die Steuerklassen

Grundsätzlich kann jeder erben. Selbst ein noch nicht volljähriges Kind kann erben und sobald es die Volljährigkeit erreicht hat wird ihm das Erbe ausgezahlt. Die Höhe der zu zahlenden Erbschaftssteuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad des Erben zum Erblasse sowie nach der Höhe der Erbschaft. Der Übersichtlichkeit wegen und der einfacheren Handhabung hat der Gesetzgeber alle infrage kommenden Personen in insgesamt drei Steuerklassen eingeteilt. Für jede Steuerklasse gilt ein anderer Steuersatz, welcher sich auch noch nach der Höhe der Erbschaft richtet. Insoweit unterliegt die Erbschaftssteuer der Progression. Die dabei entstehenden Steuersprünge, welche oftmals zu einer Unausgeglichenheit zwischen zwei Steuergruppen führen, können mithilfe einer Ausgleichsformel geglättet werden.

In Steuerklasse I befinden sich die nächsten Verwandten des Erblassers, wie Ehegatten und Lebenspartner. Auch Kinder und Stiefkinder, Enkel und Stiefenkel sowie Eltern und Großeltern (nur bei Erwerb von Todes wegen) gehören zur Steuerklasse I. Steuerklasse II umfasst alle anderen Verwandten: Eltern, Großeltern (bei Schenkungen, soweit nicht in Steuerklasse I), Geschwister, Neffen und Nichten, Schwiegereltern und -Kinder, geschiedene Ehepartner und Partner aus aufgehobenen Lebenspartnerschaften. Steuerklasse III umfasst alle anderen Personen, beispielsweise Lebensgefährten und Freunde.

Eine Möglichkeit, Steuern zu sparen, besteht demnach darin, entweder den Erben zu adoptieren (kann vorkommen, wenn der Erblasser keine anderen Verwandten mehr hat) oder aber auch durch Heirat in einen anderen Stand zu versetzen. Wenn also jemand mit einem unverheirateten Partner zusammenlebt, jedoch weiß, dass er bald versterben wird (z. B. tödliche Krankheit), empfiehlt es sich, allein aus steuerlichen Gründen zu heiraten. Das mag zwar nicht für jeden ethisch einwandfrei sein, doch statt 30 % bis 50 % Steuern fallen so lediglich Steuern zwischen 7 % und 30 % (ab 26 Mio.) an. Da die Erbschaftssteuer immer wieder Änderungen und Verbesserungen unterliegt, ist es für Laien relativ schwer, die Regelungen zu verstehen. Hier lohnt sich der Besuch bei einem Steuerberater, denn es lässt sich unter Umständen bares Geld sparen.

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