Unternehmensberatungen übernehmen verschiedene Aufgaben. Sie verkürzen Produktionszeiten, entwickeln neue Marktstrategien oder unterstützen Firmen bei der Suche nach Fachpersonal. Sie werden auch als Berater bei Fusionen eingesetzt oder arbeiten daran ein Unternehmen in allen Abteilungen effizienter werden zu lassen. All ihre Aufgaben sind Dienstleistungen, die die Entwicklung eines Unternehmens fördern sollen.

Kosteneffizienz ist nur ein Detail im Aufgabengebiet

Die meisten Angestellten reagieren nervös, wenn ein Unternehmensberater auftaucht. Schließlich sollen die Berater Kosten senken und Abläufe effizienter werden lassen und dann könnten auch Jobs auf dem Spiel stehen. Tatsächlich holen viele Unternehmen Berater ins Haus, die alle Prozesse durchleuchten und Einsparpotenzial entdecken, doch nur selten muss dafür am Personalschlüssel etwas verändert werden. Das Unternehmen bvm GmbH aus Homburg sieht das Ziel seiner Arbeit in der optimalen Abstimmung verschiedener Prozesse, damit ein einheitlicher Fluss entstehen kann. So werden Fertigungszeiten automatisch verkürzt und bei der Kommunikation einzelner Abteilungen ergeben sich häufig ebenfalls Optimierungsmöglichkeiten, die vor allem Zeit sparen. Unternehmensberater wollen also dafür sorgen, dass eine Firma ihre vorhandenen Ressourcen voll ausnutzen kann und alltägliche Prozesse durch ein perfektes Zusammenspiel kosten- und zeitoptimiert ablaufen können.

Marketing, Vertrieb & Zukunftsorientierung

Marketing und Vertrieb gehören ebenfalls zum breit gefächerten Aufgabenbereich von Unternehmensberatern und sie unterstützen die Führungsetage bei der Erstellung eines neuen Marketingkonzepts und erstellen Mitbewerberanalysen, auf denen eine Unternehmensstrategie aufgebaut werden kann. Zudem leisten sie eine praktische Hilfestellung bei Verhandlungen mit Lieferanten und bauen bei Bedarf gemeinsam mit dem Unternehmen den Bereich Logistik um, damit auch hier die verschiedenen Abteilungen und Lieferanten in eine optimale Struktur eingebunden werden können. Ein weiterer wichtiger Aspekt in der Arbeit von Unternehmensberatern besteht in der Begleitung von Unternehmern, die sich aus dem aktiven Geschäft zurückziehen möchten oder über einen Zukauf nachdenken. Gemeinsam mit ihm werden wichtige Fragen zum Verkauf oder Kauf eines Unternehmens beantwortet und man findet individuelle Lösungen, durch die Risiken minimiert werden können.

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Viele Arbeitsverträge sehen vor, dass anfallende Überstunden bereits mit dem Bruttogehalt abgegolten sind und somit nicht separat bezahlt werden müssen. Allerdings sind solche Klauseln nicht in jedem Falle gültig.

Geht es um die Zahlung von ausstehenden Überstunden, so landen Streitfälle deshalb immer öfter vor dem Arbeitsgericht. Geregelt sind Überstunden unter anderem in § 307 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Danach sind Arbeitsverträge, die eine Verpflichtung zur unbegrenzten Ableistung von Überstunden beinhalten stets unzulässig. Arbeitnehmer würden durch eine solche Regelung unangemessen benachteiligt. Sollen jedoch Überstunden im Rahmen einer Klausel im Arbeitsvertrag geregelt werden, so ist deshalb eine Höchstbegrenzung der abgegoltenen Arbeitsstunden erforderlich.

Für diesen Fall liegt nun auch ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vor. In diesem wird eine Arbeitszeitklausel mit bis zu 10 Überstunden pro Monat, die durch das Gehalt abgegolten wird, für zulässig erklärt. Eine solche Regelung führt nicht zu einer besonderen Benachteiligung des Arbeitnehmers. Die Richter sehen bis zu 10 Überstunden pro Monat bei einem Arbeitsvertrag mit 40 Arbeitsstunden als eine durchaus zulässige Abweichung an. Diese Regelung gilt allerdings nur für Mitarbeiter mit keinem überdurchschnittlich hohen Gehalt. Für leitende Angestellte ist die Abgeltung der Überstunden über den Bruttolohn hinaus in jedem Falle erlaubt. Auch hier gilt jedoch, dass im konkreten Einzelfall die Verhältnismäßigkeit immer gewährleistet sein muss.

Als Fazit lässt sich sagen, dass unentgeltliche Überstunden nur dann erlaubt sind, wenn im Arbeitsvertrag eine entsprechende Klausel vorhanden ist. Und selbst dann hängt die Wirksamkeit immer vom jeweiligen Einzelfall ab. Es besteht generell ein Zusammenhang zwischen der Wirksamkeit solcher Klauseln und der Höhe des Gehalts des jeweiligen Mitarbeiters.

 

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Wer den Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen möchte, der wird nicht umhin kommen, sich vorab genau zu erkundigen. Zum einen sind die Kosten für das Bauvorhaben zu kalkulieren, zum anderen muss eine passende Finanzierungsform gefunden werden. In der Regel kommt hier dann gleich auch der sogenannte Baufinanzierungsrechner zum Einsatz, denn mit dessen Hilfe lässt sich schnell erkennen, ob das eigene Haus langfristig überhaupt bezahlbar ist.

Daran sollten Bauherren denken

Damit beim Bau alles reibungslos klappt, sollte das größte Augenmerk vor allem auf der Baufinanzierung liegen. Ist diese gut geplant, geht in der Regel kaum mehr etwas schief.

Vor der Baufinanzierung müssen daher folgende Punkte geklärt sein:

• Wie hoch darf die monatliche Belastung sein?

• Wie soll finanziert werden? (Kreditinstitut, Bausparkasse, Lebensversicherung)

• Wie hoch ist der durchschnittliche effektive Jahreszins zum aktuellen Zeitpunkt?

• Über wie viele Jahre soll finanziert werden?

• Gibt es Sicherheiten?

• Ist der Arbeitsplatz krisensicher?

Vor der eigentlichen Finanzierung hat der Bauherr somit einiges zu tun. Erst wenn alle diese Fragen geklärt sind, kann er sich an die einzelnen Kreditinstitute wenden, um hier ein Angebot einzuholen. Bestenfalls sollten gleich mehrere Banken aufgesucht werden, denn die möglichen Zinsaufwendungen weichen häufig extrem voneinander ab.

Hinweis: Je schlechter die eigene Bonität ist, desto höher fällt der offerierte Zinssatz aus! Die Banken lassen sich eine höhere Kreditausfallwahrscheinlichkeit teuer bezahlen.

Vorsicht bei dubiosen Finanzangeboten!

Natürlich sollte man bei der Finanzierung ausschließlich auf einen seriösen Anbieter setzen. Wer von den regulären Bankinstituten keine Kreditbewilligung bekommt, der sollte die eigene Finanzlage noch mal überdenken. Auf dem Finanzmarkt tummeln sich zahlreiche sogenannte schwarze Schafe, die alles im Sinn haben, nur nicht die seriöse Finanzierung der Bauvorhaben. Daher sollte unbedingt davon Abstand genommen werden, wenn beispielsweise der effektive Jahreszins den üblichen Zinssatz übersteigt, wenn das Kreditinstitut im weit entfernten Ausland sitzt (zumindest ist hier eine Prüfung des Unternehmens Pflicht), bzw. wenn der Kunde finanziell in Vorleistung treten muss.

Die private Haftpflichtversicherung gehört versicherungstechnisch zur Grundversorgung, über die jeder verfügen sollte. Wie bei allen Versicherungen gilt es aber auch hier ein günstiges Angebot zu finden, das gleichzeitig den besten Schutz vor Schadenansprüchen bieten kann. Hier erfahren Sie, worauf Sie bei der Wahl ihrer Haftpflichtversicherung achten sollten.

Die Versicherungssumme

Eine gute Haftpflichtversicherung bietet 100.000 Euro Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden, 300.000 für Mietsachschäden und eine Mindestdeckungssumme von drei Millionen Euro bei Personen- und Sachschäden. Auch wenn die Summen extrem hoch klingen, sollten hier keine großen Abstriche gemacht werden. Schließlich kommen bei Personenschäden schnell teure Behandlungskosten zusammen und eventuell muss sogar Schmerzensgeld oder Rente ausbezahlt werden.

Der Selbstbehalt

Der Selbstbehalt oder auch die Selbstbeteiligung bei einer privaten Haftpflichtversicherung hält die Beiträge niedrig, doch Kleinschäden von 100.- oder 150.- Euro muss dann selbst übernommen werden. Daher lohnt sich die Überlegung, ob der Selbstbehalt nicht völlig umgangen wird und dafür höhere Beiträge in Kauf genommen werden können.

Zahlweise und Laufzeit

Ob die Beiträge für eine Versicherung jährlich oder monatlich bezahlt werden, bestimmt auch wie hoch die Beiträge ausfallen. Für die monatliche Zahlweise berechnen viele Gesellschaften bis zu sechs Prozent mehr. Bei der Laufzeit gilt, dass mehrjährige Verträge sich günstig auf die Beiträge auswirken, aber die Flexibilität eher mit kürzeren Laufzeiten gewahrt werden kann. Mit einer Privathaftpflichtversicherung von Asstel.de haben Sie die Wahl zwischen Basis, Plus und Komforttarif und können so selbst entscheiden, was für Ihre Situation im Moment wichtig ist.

In der Haftpflichtpolice muss auch ein Rechtsschutz enthalten sein

Die Haftpflichtversicherung muss dafür sorgen, dass unberechtigte Ansprüche Dritter gegen den Versicherten abgewehrt werden können und das notfalls vor Gericht. Der Bundesgerichtshof betrachtet diese Leistung als Grundleistung einer Haftpflichtversicherung und damit muss der Versicherte sich nicht selbst bemühen, wenn Haftpflichtverbindlichkeiten abgewickelt werden müssen.

Paare benötigen nur eine Haftpflichtversicherung

Sobald Singles zu Paaren werden und zusammenziehen, brauchen sie nur noch eine Haftpflichtversicherung. Der jüngere der beiden Verträge wird aufgehoben und in den älteren Vertrag wird der Partner mit aufgenommen. Ansprüchen gegeneinander sind ab dem Zeitpunkt des Zusammenziehens natürlich nicht mehr versichert.

Ein Großteil aller Menschen verzichtet mehr oder weniger wissentlich auf die Errichtung einer Verfügung von Todes wegen und macht somit keinen Gebrauch von der in § 1937 BGB manifestierten Testierfreiheit. Diese besagt, dass die Errichtung einer Verfügung von Todes wegen die gesetzliche Erbfolge außer Kraft setzt. Folglich erlaubt der deutsche Gesetzgeber künftigen Erblassern ein Höchstmaß an Flexibilität, indem diese ein ordnungsgemäßes Testament oder einen notariellen Erbvertrag errichten und hierin ihren letzten Willen rechtskräftig zum Ausdruck bringen. Das Ordnungssystem der gesetzlichen Erbfolge sowie alle anderen Aspekte des gesetzlichen Erbrechts werden durch eine solche letztwillige Verfügung irrelevant und sind somit für den konkreten Erbfall ohne Belang.

Gesetzliche oder gewillkürte Erbfolge

Der deutsche Gesetzgeber überlässt es somit künftigen Erblassern, eine von der gesetzlichen Erbfolge abweichende gewillkürte Erbfolge zu definieren. Folglich kann man frei entscheiden, wer in welchem Maße am Nachlass beteiligt werden soll. Juristischen Laien ist hierbei mitunter nicht bewusst, dass das deutsche Erbrecht hier auch eine Ausnahme kennt, das Pflichtteilsrecht. Die Testierfreiheit des Erblassers wird hierdurch zugunsten der nächsten Angehörigen eingeschränkt, denn unabhängig von der inhaltlichen Gestaltung der Verfügung von Todes wegen wird den pflichtteilsberechtigten Personen so von Gesetzes wegen eine Mindestbeteiligung am Erbe zugesichert.

Das Pflichtteilsrecht im deutschen Erbrecht

Das Konzept des Pflichtteilsrechts stammt noch aus den Zeiten des Römischen Reiches und diente damals wie heute der Absicherung der Familie des verstorbenen Erblassers. Auch wenn das Pflichtteilsrecht früher von deutlich größerer Bedeutung war, hat es im deutschen Erbrecht nach wie vor Bestand. Als Testator muss man sich folglich mit dem Pflichtteilsrecht auseinandersetzen und sollte sich zunächst einmal damit beschäftigen, wie der deutsche Gesetzgeber das Pflichtteilsrecht gestaltet hat. Informativ sind hier natürlich §§ 2303 bis 2338 BGB, schließlich handelt es sich hierbei um die Gesetzesgrundlage für das deutsche Pflichtteilsrecht.

Maßgebend für das deutsche Pflichtteilsrecht ist der pflichtteilsberechtigte Personenkreis. Hierzu gehören die Abkömmlinge, Eltern sowie der Ehegatte beziehungsweise eingetragene Lebenspartner. Zu beachten gilt außerdem, dass nur Personen, die nicht ohnehin im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge von der Erbschaft ausgeschlossen werden, einen juristischen Anspruch auf den Pflichtteil geltend machen können. Im Gegensatz zum klassischen Erbrecht muss das Pflichtteilsrecht vom Berechtigten aktiv eingefordert werden. Die Höhe des Pflichtteils beläuft sich dann stets auf 50 Prozent des gesetzlichen Erbteils der betreffenden Person.

Aufgrund der Finanz- und Staatenkrise flüchten sehr viele Kapitalanleger in das so genannte Betongold. Aufgrund der großen Nachfrage sind die Immobilienpreise in München und in vielen weiteren Großstädten Deutschlands drastisch gestiegen. Käufer müssen sich also auf höhere Einstandspreise einstellen. Die Kehrseite der Medaille dagegen ist gut für Eigentümer, die eine Immobilie in München verkaufen wollen, denn Verkäufer erzielen in aller Regel höhere Renditen.

Rechtliches zum Immobilienkauf

Die Klauseln und Bedingungen eines Immobilienkaufes sind zwischen Käufer und Verkäufer frei verhandelbar. Dies betrifft den Preis, den Übergabetermin und vieles weitere.

Zu achten ist hierbei auf folgendes:

• Welche Bau-Lasten bestehen auf dem Grundstück?

• Werden die Hypotheken-Eintragungen gelöscht?

• Wurden Wege- oder sonstige Sonderrechte eingetragen?

Der Notarvertrag und ein Grundbucheintrag sind in Deutschland bei Immobiliengeschäften absolut unerlässlich. Wenn sich beide Parteien also einig sind, dann kann ein Notartermin vereinbart werden. Die Rechnung des Notars trägt in aller Regel der Käufer und deshalb hat er auch die Wahl, bei welchem Notar der Vertrag geschlossen wird. Bei Eigentumswohnungen ist es allerdings zumeist so, dass ein Notar sämtliche Wohnungsverkäufe abwickelt, weshalb hierbei der Verkäufer einen einzigen Notar für alle Wohnungen beauftragt. Alle Lasten und Pflichten der Immobilie gehen mit dem Grundbucheintrag auf den neuen Eigentümer über. Nach der Unterschrift beim Notar veranlasst dieser alles weitere.

Der Notar klärt die Käufer ebenfalls darüber auf, dass eine Auflassungsvormerkung die Käufer vor einem Doppelverkauf bis zur Grundbucheintragung schützt. Diese verursacht zwar ebenfalls Ausgaben, schützt jedoch in einem hohen Maß und ist deshalb sinnvoll.

Kosten beim Immobilienkauf

Nicht nur die Preise bei den Immobilien sind gestiegen, sondern auch die Nebenkosten. Der Kauf einer Wohn-Immobilie oder auch Grundstücke ankaufen ist mit Zusatz-Kosten zu kalkulieren, denn es bedarf in jedem Falle einer notariellen Beurkundung. Die Länder legen zudem noch eigene Erwerbssteuern fest und deshalb sendet auch das Finanzamt einen Grunderwerbsteuerbescheid. Später wird der neue Eigentümer wieder Post von der Gemeinde- oder Stadtverwaltung bekommen in Form des Grundsteuerbescheides.

Verschiedene Rentensysteme sollen die Altersversorgung der Bevölkerung sichern. Neben der altbewährten gesetzlichen Rentenversicherung sollten weitere Standbeine aufgebaut werden, damit im Alter keine allzu große Einkommenslücke entsteht. Viele Firmen bauen die betriebliche Altersversorgung ab, da die hohen Rücklagen für die Firmenkassen eine hohe Belastung bedeuten. Trotzdem hat auch diese Rentenform ihre Daseinsberechtigung.

Absetzbarkeit der Rentenbeiträge der steuerlich begünstigten Rentenansparung

Vor allem zwei Modelle wurden von der Politik etabliert um eine möglichst sichere Rentenansparung zu gewährleisten. Dies sind die Riester- und die Rüruprente. Beide Modelle sind förderungsfähig und werden deshalb in der Ansparphase steuerlich begünstigt. Gerade für Selbständige bietet sich die Rürup-Rente an.

Einige Einschränkungen gibt es schon, wenn man die Renteneinzahlungen als Sonderausgaben absetzen möchte. Der Gesetzgeber hat hierfür Höchstbeträge festgesetzt und diese betragen im Jahr 2013 für Ehepaare 40.000 € und für Einzelpersonen 20.000 €. Zudem ist eine Verrentung über diese Versicherung zwingend, ansonsten entfallen die Steuer Begünstigungen. Das Alter bei Beginn der Versicherung ist ebenfalls wichtig für die Bevorzugung bei der Steuerlast.

Bei Rentenbeginn stellt sich dies allerdings dann anders dar, doch bis 2040 werden die Rentenzahlungen nur begrenzt steuerpflichtig bleiben.

Mit einem Versicherungsvergleich den besten Anbieter finden

Folgende Kriterien und Antworten auf die Fragen der Kunden sind wichtig für die Entscheidung zu einer Basisrente:

• Wie sind die Ablaufleistungen des Versicherers?

• Hat das Unternehmen eine günstige Kostenstruktur?

• Welche Produkte werden geboten?

• Wie stellen sich die Unternehmenskennzahlen dar?

• Sind die Versicherungsbedingungen kundenfreundlich?

• Wie stellt sich der Anlageerfolg in der Vergangenheit dar?

Wer sich auf einen Versicherer festlegt, sollte auch sicher sein, dass er sein Leben lang die vereinbarte Rente bekommt.

Grundsatzbedingungen zur Rürup Rente

Grundsätzlich ist diese Rentenart nicht umlagebedingt angelegt, sondern hier wird ein Kapitalwert für die späteren Rentenzahlungen angesammelt. Ansprüche aus eingezahlten Beiträgen werden nicht in Form einer Summe, sondern als monatliche Rente ausbezahlt. Das hat Vor- und Nachteile, denn man ist an den Versicherer gebunden und hat nicht die Möglichkeit sein Kapital wie bei der üblichen privaten Rentenversicherung auszahlen zu lassen. Auch bei der Riester Rente besteht die Möglichkeit 30 % der Rentenansparung als Einmalbetrag zu erhalten, doch bei Rürup nicht.

Künftigen Erblassern, die sich der Nachlassvorsorge widmen, erscheint das Pflichtteilsrecht nicht selten als großes Ärgernis, das sie notgedrungen hinnehmen müssen. Zunächst gewährt der deutsche Gesetzgeber Erblassern in § 1937 BGB die Testierfreiheit und erweckt so den Eindruck, man könne im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verfügung von Todes wegen vollkommen frei entscheiden, wer in welchem Umfang am eigenen Nachlass beteiligt werden soll. Grundsätzlich ist dies auch der Fall und wird dementsprechend praktiziert, allerdings existiert hier, wie so oft im Leben, eine Ausnahmeregelung. Im deutschen Erbrecht ist das Pflichtteilsrecht diese Ausnahme, die künftige Erblasser in ihrer Testierfreiheit einschränkt.

Im Rahmen des Pflichtteilsrechts wird von Gesetzes wegen sichergestellt, dass die nächsten Angehörigen am Nachlass beteiligt werden. Folglich ist man bei der Erbeinsetzung im Testament oder Erbvertrag zwar frei, muss aber mitunter in Kauf nehmen, dass aufgrund des Pflichtteilsrechts von der gewillkürten Erbfolge abgewichen wird. Der Gesetzgeber sorgt so für eine Absicherung der nächsten Angehörigen und bewahrt diese vor einer kompletten Enterbung. Dies ist gegebenenfalls vielleicht nicht im Sinne des Erblassers, wird verfassungsrechtlich aber als Form des Verwandtenerbrechts betrachtet und geschützt.

Der pflichtteilsberechtigte Personenkreis im Erbrecht der Bundesrepublik Deutschland

Maßgebend dafür, welche Personen im Erbfall Pflichtteilsansprüche geltend machen können, ist § 2303 BGB. Aus diesem Gesetz ergibt sich der pflichtteilsberechtigte Personenkreis, der in erster Linie aus den Abkömmlingen des Erblassers besteht. Darüber hinaus verfügt auch der überlebende Ehegatte über entsprechende Ansprüche. Die Eltern können nach § 2303 BGB ebenfalls pflichtteilsberechtigt sein. § 10 LPartG sieht zudem ein Pflichtteilsrecht für den eingetragenen Lebenspartner vor.

Zu wissen, welche Personen in der Bundesrepublik Deutschland von Gesetzes wegen Pflichterben sein können, genügt für gewöhnlich allerdings nicht, weil nicht der gesamte pflichtteilsberechtigte Personenkreis auch tatsächlich Pflichtteilsansprüche geltend machen kann. Das Maß aller Dinge ist hierbei das gesetzliche Erbrecht, denn wer durch die gesetzliche Erbfolge ohnehin von der Erbfolge ausgeschlossen wird, kann keine Pflichtteilsansprüche juristisch durchsetzen. Folglich gilt, dass nur Hinterbliebene, denen von Gesetzes wegen eine Beteiligung am Nachlass zustehen würde, gegebenenfalls einen Anspruch auf den Pflichtteil haben. In den meisten Fällen bilden die Kinder des Erblassers und dessen Ehegatte beziehungsweise eingetragener Lebenspartner die Pflichterben. Bei vorverstorbenen Kindern können auch andere Abkömmlinge pflichtteilsberechtigt sein. Die Eltern des Verstorbenen können nur dann einen Pflichtteilsanspruch geltend machen, wenn sie ohne die testamentarische Enterbung zur gesetzlichen Erbfolge berufen worden wären.

Das Versicherungsrecht ist für viele Versicherungsnehmer ein komplexes Ungetüm mit vielen Fremdwörtern und unverständlichen Fachbegriffen. Grundsätzlich dürfen die Versicherungsgesellschaften verschiedene Klauseln und Vorgaben in ihre Verträge aufnehmen, doch ihren Möglichkeiten werden vom Gesetzgeber Grenzen gesetzt und häufig gibt es auch neue Entscheidungen vom Bundesgerichtshof, wenn Einzelfälle vor Gericht gegangen sind und verschiedene Instanzen erfolglos durchlaufen haben.

Das Ziel des Versicherungsrechts

Das privatrechtliche Versicherungsrecht wird mehrheitlich vom Versicherungsvertrags-Gesetz bestimmt. In Deutschland ist dieses Gesetz ein Bundesgesetz und gilt damit in allen Bundesländern gleichermaßen. Rechte und Pflichten der Vertragspartner im Bereich der Versicherungen werden hier festgehalten und auch die allgemeinen Versicherungsbedingungen sind im Gesetz enthalten. Auch Informationen zu den gängigsten Versicherungsarten und Möglichkeiten zum Vergleich einzelner Angebote erhalten Sie hier. Die Beziehung zwischen Versicherungsnehmern und den Versicherungsgesellschaften wird im Rahmen des Versicherungsrechts geregelt. Die Versicherer wollen ihre Risiken minimieren und die Versicherungsnehmer wollen bestmöglichst abgesichert sein. Die Balance zwischen diesen beiden Interessen soll das Versicherungsrecht schaffen. Es schafft also den gesetzlichen Rahmen, in dem Versicherungen agieren dürfen und legt damit fest, welche Leistungen vom Versicherungsnehmer eingefordert werden können und wo Versicherungen Einschränkungen in die Verträge aufnehmen dürfen.

Warum ist das Versicherungsrecht so komplex?

Eine Versicherung soll Hilfe im Notfall leisten oder dazu beitragen, dass regelmäßige Leistungen für alle Versicherungsnehmer bezahlbar bleiben. Da Versicherungen wirtschaftlich arbeiten wollen und natürlich versuchen einen Teil der Beiträge zu sparen, gibt es immer wieder Unstimmigkeiten zwischen Versicherungsgesellschaften und ihren Versicherungsnehmern. Für Schäden, die durch das schuldhafte Verhalten des Versicherungsnehmers entstanden sind, übernehmen die Gesellschaften daher in der Regel keine Haftung. Da nicht jeder Fall gleich liegt, braucht es das Versicherungsrecht, in dem geregelt wird, wer welche Rechte und Pflichten hat.

Probleme werden meist mit Fachanwälten geregelt

Wenn eine Versicherung im Schadenfall keine Leistung erbringen will und sich dafür auf verschiedene Annahmen oder Fakten beruft, kann ein Versicherungsnehmer natürlich Widerspruch einlegen. Fachanwälte unterstützen Versicherungsnehmer bei Unstimmigkeiten, die vor allem häufig durch komplexe Formulierungen entstehen.

Abmahnungen und Abmahnanwälte stehen immer wieder im Mittelpunkt der Diskussionen unter Internet-Nutzern. Nutzer aller Altersgruppen und unterschiedlicher Herkunfts- und Interessenstrukturen verfolgen in vielen verschiedenen Blogs und Foren die Entwicklung von Abmahnwesen und Rechtsprechung deutscher Gerichte dazu.

Die Namen verschiedener Rechtsanwaltskanzleien tauchen immer wieder im Zusammenhang mit Abmahnwellen auf. Zu den größten und bekanntesten Zusammenschlüssen von intensiv im Abmahnwesen tätigen Rechtsanwälten gehört die Kanzlei Waldorf Frommer. Dem aktuellen Trend folgend, präsentieren sich auch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer auf ihrer Internetseite ethisch inspiriert. Man wolle “für ein neues Bewusstsein im Urheberrecht” eintreten, verspricht das Leitmotto.

Die von Abmahnungen betroffenen Adressaten neigen allerdings angesichts von aus ihrer Sicht üppig angesetzten Rechtsanwaltsgebühren und nicht nachvollziehbaren Schadensersatzpauschalen weiterhin eher dazu, den Rechtsanwälten selbst unlauteres Verhalten vorzuwerfen. Der Vorwurf ist nicht immer gerechtfertigt, angesichts vorgefertigter Reihenbriefe aber nachvollziehbar.