Verwandtschaftsgrad und Erbe

Erbrechtliche Zusammenhänge erschließen sich juristischen Laien oftmals nicht auf Anhieb, so dass es bezüglich dieses Themas viele Unsicherheiten und Fragen gibt. Im Rahmen einer eingehenden Beratung beim Rechtsanwalt oder Notar lassen sich noch offene Fragen klären, so dass Verbraucher einen guten Überblick über das deutsche Erbrecht erhalten. Als künftiger Erblasser im Rahmen der Nachlassvorsorge oder auch Erbe im Zuge eines konkreten Nachlassverfahrens ist man bei einem erfahrenen Juristen bestens aufgehoben und kann sich so einer kompetenten Beratung und Betreuung sicher sein. Ein großes Thema, das immer wieder Fragen aufwirft, ist die gesetzliche Erbfolge.

Zunächst gilt es in diesem Zusammenhang festzustellen, dass der deutsche Gesetzgeber zwischen der gesetzlichen und der gewillkürten Erbfolge unterscheidet. Zu einer gewillkürten Erbfolge kommt es allerdings nur dann, wenn der Erblasser eine rechtskräftige Verfügung von Todes wegen hinterlässt. Liegt im Erbfall kein Testament oder Erbvertrag vor, was in den meisten Fällen der Fall ist, kommt somit die gesetzliche Erbfolge zum Einsatz und gibt vor, welche Personen in welchem Umfang am Nachlass des verstorbenen Erblassers beteiligt werden. Wer nicht für den eigenen Erbfall vorsorgt, muss somit hinnehmen, dass für seinen Nachlass die gesetzliche Erbfolge das Maß aller Dinge ist.

In der Regel ist dies kein Problem, schließlich sollen ohnehin die nächsten Angehörigen den Nachlass erhalten und somit das Hab und Gut des Verstorbenen erben. Demzufolge sehen viele Menschen schlichtweg keine Notwendigkeit, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten, schließlich regelt der deutsche Gesetzgeber im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge die Erbschaft. So ergibt sich die Situation, dass auch Menschen, die sich grundsätzlich Gedanken über ihren Nachlass machen, für diesen zu Lebzeiten nicht vorsorgen. Somit ist es nicht verwunderlich, dass in einem Großteil aller Erbfälle kein Testament vorliegt.

Die gesetzliche Erbfolge im deutschen Erbrecht

Das deutsche Erbrecht erweist sich bei näherer Betrachtung als überaus komplexes Element der deutschen Rechtsprechung und beansprucht das gesamte Fünfte Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches. In §§ 1922 bis 2385 BGB geht der deutsche Gesetzgeber detailliert auf die juristische Ausgestaltung des nationalen Erbrechts ein. Auch der gesetzlichen Erbfolge wird hierin Rechnung getragen, denn die Paragraphen §§ 1922 bis 1941 BGB widmen sich diesem Thema. Anhand dessen wird unter anderem deutlich, inwiefern der Verwandtschaftsgrad für ein Erbe von Belang ist.

Betrachtet man §§ 1924 ff. BGB, wird rasch deutlich, dass der Verwandtschaftsgrad zwischen dem Erblasser und seinen Hinterbliebenen entscheidend für die Verteilung des Erbes ist. Das sogenannte Verwandtenerbrecht dient als Basis für die gesetzliche Erbfolge und berücksichtigt nur die nächsten Verwandten des verstorbenen Erblassers. Hat der Erblasser nicht mit einem Testament vorgesorgt, werden dessen Verwandte somit von Gesetzes wegen zu Erben und haben einen juristischen Anspruch auf das Erbe. Inwiefern man durch den Verwandtschaftsgrad erbberechtigt ist, ergibt sich aus dem Ordnungsprinzip der gesetzlichen Erbfolge.

4.6/571 ratings