Wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine fristlose Kündigung überreicht, ohne dass es vorher eine Abmahnung gegeben hat, halten die meisten Arbeitnehmer sie für unwirksam und wollen die fristlose Kündigung anfechten.
Um einen Vertrag abzuschließen, bedarf es nicht automatisch der Schriftform. Ein Vertrag kommt auch auf Basis einer Absprache oder einer mündlichen Vereinbarung zustande, also auch per Handschlag. Danach gelten die allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen. Ein Vertrag per Handschlag schließt also Sondervereinbarungen in der Regel aus und setzt voraus, dass die Vertragspartner die Regeln und ihre Pflichten kennen. Es handelt sich um eine rechtsgültige Vereinbarung und im Schadenfall können die Vertragspartner ihre Forderungen auch vor Gericht einklagen.
Verträge per Handschlag sind branchenabhängig. Sie werden manchmal auf dem Bau, im Handel oder im Dienstleistungsgewerbe eingegangen etwa bei der Bestellung eines Essens und sollten im Zweifelsfalle, das heißt, wenn es um höhere Summen geht, immer in Anwesenheit von Zeugen abgeschlossen werden. Sie ersparen Zeit und Aufwand, setzen aber auch hohes Maß an rechtlicher Integrität der Vertragspartner voraus. Ein typischer Vertrag per Handschlag ist der Anschlussauftrag eines Kunden, der bereits Leistungen bezogen und bezahlt hat. Wird eine ähnliche Arbeit erneut geordert, genügt der einfache Hinweis auf den letzten Vertrag und die Konditionen. Lediglich eine kurze Beschreibung oder der Fertigstellungstermin müssen erneut mitgeteilt werden.
Der Handschlagvertrag dient also hauptsächlich dazu, den Bedürfnissen einer bestimmten Branche Rechnung zu tragen und überflüssigen Aufwand zu ersparen, wie bei Sportwetten. Es wäre etwas absurd, wenn der Kellner einer Pizzeria von einem Kunden erst eine schriftliche Bestätigung seiner Bestellung fordern würde oder ein freier Mitarbeiter einer Agentur einen anwaltlichen Vertrag bei jedem erneuten Auftrag. Schriftlichkeit dient der Absicherung, zeigt aber auch die Reserve, die der Auftragnehmer dem Auftraggeber entgegenbringt.
Ein berufsbegleitendes Studium in Wirtschaftsrecht ist für viele Angestellte eine Zukunftsinvestition, die es möglich macht, Versäumtes nachzuholen und sich für Aufgaben zu qualifizieren, die eine bessere Bezahlung verheißen und mehr Entscheidungsspielraum. Bevor eine Entscheidung fällt, müssen einige Fragen geklärt werden, von denen der Erfolg des Studiums abhängt. Denn das Scheitern eines berufsbegleitenden Studiums wiegt manchmal schwerer, als eine vermasselte Prüfung, die sich unter Umständen nachholen lässt. Der erste Schritt ist die Frage nach dem Bildungsträger. Es kommen öffentliche und private Schulen infrage. Wer hier Informationen sucht, wird unter Fernstudium Jura fündig. Da private Schulen zwar oft ein gutes Angebot haben, aber wenige oder keine Fördermittel erhalten, fallen hier in der Regel höhere Studiengebühren an, als bei öffentlichen Schulen. Außerdem muss unbedingt gewährleistet sein, dass die erfolgreiche Teilnahme an einem privaten Studium anschließend zur Prüfungsteilnahme bei einem staatlich anerkannten Prüfer qualifiziert.
Bergunfälle werfen zahlreiche Rechtsfragen auf. Denn sie sind manchmal mit hohen Folgekosten verbunden. Konkret stellen sich Fragen der Bergung, der Gesundheitsversorgung, des Schadens im Todesfall, der Haftung und zahlreiche andere Probleme, die auch von Juristen bereits gewürdigt worden sind. Wer eine Bergwanderung unternimmt oder an Klettertouren teilnimmt, sollte sich mit diesen Fragen befassen. Denn jedes Risiko wirft die Frage nach der geeigneten Absicherung auf. Das sind: Neben der gesundheitlichen Verfassung, der Umsicht und der richtigen Einschätzung des eigenen Könnens, auch die Absicherung im Ernstfall. Natürlich gehört zur Absicherung auch die richtige Ausrüstung wie sie bei Shops wie www.gipfelrausch.com angeboten wird.
Rechtlicher Schutz der Rettungsteams in den Bergen
Bei einem Bergunfall eines internationalen Teams von Alpinisten am Nanga Parbat hat nicht nur der Führer sein Leben verloren. Bei der Bergung der anderen Teilnehmer der Expedition entstanden außerdem Kosten von 53.000 Euro. In diesem Fall hat sich die Versicherung vorläufig geweigert, die Kosten zu übernehmen. Teils, weil die Durchführung der Rettungsaktion und ihr Nutzen in die Kritik geraten sind, teilweise, weil der Hergang des tödlichen Unfalls nicht ausreichend geklärt werden konnte. Auch eine Untersuchung möglicher Versäumnisse und Unterlassungen müssen die Alpinisten über sich ergehen lassen. Außerdem hinterlässt der verunglückte Bergsteiger eine Frau und zwei Kinder. Dieses Beispiel stellt die Frage, wie sich Bergsteiger und Wanderer, ganz allgemein Bergsportler absichern müssen, damit die möglichen Folgen eines Unfalls nicht die ganze wirtschaftliche Existenz infrage stellen. Haftpflicht-, Unfall-, Lebensrisiko- und andere Möglichkeiten der Versicherung müssen in Betracht gezogen werden, bevor anspruchsvolle und riskante Aufstiege in Angriff genommen werden können. Wer sich in diesen Punkten unsicher ist, sollte sich nach einem Versicherungspaket speziell für die Absicherung von Risikosportarten kümmern. Eine Mindestabsicherung in Hinblick auf das in Kauf zu nehmende Risiko sollte in jedem Fall eingerichtet werden.
Könnte eine einzige Gewalt Gesetze erlassen, sie vollziehen und gleichzeitig die Rechtsprechung dazu übernehmen, wäre das eine uneingeschränkte Machtposition, die in einer Demokratie nicht viel verloren hat. Daher gibt es in Deutschland und auch in anderen Demokratien die Gewaltenteilung. Ihr Prinzip geht auf einen Engländer und einen Franzosen zurück und ist heute in unserem Grundgesetz so fest verankert, dass nichts mehr verändert werden kann. Die gesetzgebende Gewalt (Legislative) in Deutschland ist neben der Exekutive (Vollziehung) und der Rechtsprechung (Judikative) der dritte Teil der Gewaltenteilung, die durch ihre Machtbegrenzung Gleichheit und Freiheit sichern sollen.
Die Ausübung der Legislative
In Deutschland wird die gesetzgebende Gewalt auf zwei Ebenen ausgeübt. Die Bundesebene ist dabei unterteilt in Bundestag und Bundesrat und es besteht zusätzlich die Möglichkeit einen gemeinsamen Ausschuss zu bilden. Auf Länderebene kann das jeweilige Landesparlament die Legislative ausüben und auch die Wahlberechtigten selbst, wenn das in der Landesverfassung vorgesehen ist. Dabei muss sich die Gesetzgebung immer an die verfassungsmäßige Ordnung halten, denn sie ist daran gebunden. Entscheidungen, die aufgrund verschiedener Gegebenheiten lediglich auf Länderebene interessant sind, werden durch die geteilte Ausübung der Legislative vereinfacht und Bundesrat und Bundestag beschäftigen sich nur im Streitfall mit Entscheidungen, die normalerweise auf Länderebene getroffen werden.
Gemeinden und Kreise sind nicht gesetzgebend
Aus staatsrechtlicher Sicht handelt es sich bei den Gemeinden und Kreisen lediglich um Selbstverwaltungskörperschaften, die sich innerhalb der Landesexekutive bewegen. Daher gibt es dort keine Legislative und die Gemeinderäte sind auch nicht mit Parlamenten gleichzusetzen. Damit genießen die Organe der Gemeinderäte auch keinen verfassungsmäßig garantierten Schutz und ihre Entscheidungen können sogar relativ einfach aufgehoben werden. Die Kommunalaufsicht hat nämlich hier das letzte Wort in Streitfällen.
Die Aufgaben der Legislative Im Überblick
• Wahl des Bundeskanzlers
• Entscheidung über Einsätze der Bundeswehr im Ausland
• Entscheidung über den Bundeshaushalt
• Gesetzgebung
• Kontrolle der Regierungsarbeit
Der Online-Handel wächst stetig und immer wieder eröffnen neue Shops, hinter denen hoffnungsvolle Existenzgründer stehen. Auf dem größten Marktplatz der Welt gelten aber auch Regelungen und Vorschriften und in den letzten Monaten und Jahren wurden einige Urteile gefällt, die man als Shopbetreiber kennen sollte.
Das Widerufsrecht & die 40-Euro-Klausel
Jeder Shopbetreiber weiß, dass er seinem Kunden unter bestimmten Umständen die Kosten für eine Rücksendung auferlegen kann. Die sogenannte 40-Euro-Klausel regelt dies, allerdings muss sie nicht nur in der Widerrufsbelehrung stehen, sondern auch in den AGB. Die Haftungsfrage beim Transportverlust
Schon mehrmals mussten sich Gerichte mit der Haftungsfrage beim Transportverlust beschäftigen. Nun wurde entschieden, dass ein Kunde nicht auf eine erneute, vollständige Lieferung seiner Ware bestehen kann, wenn diese beim Transport beschädigt wurde oder verloren ging, sondern lediglich ein Recht auf die Erstattung des Kaufpreises hat.
Darf man positive Bewertungen mit Rabatten belohnen?
Einige Anbieter auf Plattformen, die eine Bewertungsmöglichkeit haben, bieten ihren Kunden kleine Goodies an, wenn sie dafür eine positive Bewertung erhalten. Das ist nur zulässig, wenn bei der Werbung mit positiven Bewertungen darauf hingewiesen wird, dass Gutscheine oder kleine Geschenke zu den guten Bewertungen geführt haben.
Produktbilder – Beispiel oder verbindlich?
Der BGH hat entschieden, dass Produktbilder verbindlich sind und die verkauften Gegenstände den dazugehörigen Bildern entsprechen müssen. Im konkreten Fall wurde eine Standheizung aus einem Auto ausgebaut, nachdem es mit ihr fotografiert und zum Kauf angeboten worden war. Der Käufer hat hier einen gesetzlichen Nacherfüllungsanspruch und kann verlangen, dass die Standheizung wieder eingebaut oder der Kaufpreis entsprechend gemindert wird.
Gewährleistungsfall bei einem mangelhaften Produkt
Nach einigem Hin und Her kam der Europäische Gerichtshof zu folgendem Urteil: Wenn ein Käufer ein Gerät einbauen muss, um seine Funktionstüchtigkeit feststellen zu können (Beispiel Spülmaschine) und sich dann herausstellt, dass das Gerät mangelhaft ist und nicht der Einbau oder Transport den Mangel verursacht hat, kann der Käufer vom Verkäufer verlangen, dass dieser die Kosten für einen Ausbau und den erneuten Einbau einer Ersatzlieferung trägt.
Wer beruflich vorankommen möchte, der kommt nicht umhin, auch mal seinen Job zu wechseln. Gerade im Moment ist die Chance auch außerordentlich groß einen neuen Arbeitsplatz zu finden, denn Fachkräfte werden nahezu in allen Branchen gesucht. Die Online-Jobbörsen sind im Moment voll mit interessanten Stellen. Dies gilt insbesondere auch für die Jobsuche in der deutschen Hauptstadt. Hier können Wechselwillige beispielsweise Stellenangebote in Berlin entdecken. Bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle sollten Arbeitnehmer jedoch berücksichtigen, dass bei einer Kündigung gewissen Fristen einzuhalten sind. Dies kann besonders dann zum Problem werden, wenn die neue Stelle relativ kurzfristig zu besetzen ist. Wer hier trickst, für den kann es am Ende ein böses Erwachen geben.
Jobwechsel ohne Hindernisse
Zunächst einmal sollten bereits vor einer Bewerbung die geltenden Kündigungsfristen überprüft werden. Die meisten potenziellen Arbeitgeber wünschen eine genaue Auskunft darüber, zu welchem Termin der Bewerber frühestens anfangen kann. Die Kündigungsfristen sind im § 622, Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt. Dabei gilt für Arbeitnehmer eine generelle Kündigungsfrist von vier Wochen, wobei die Kündigung wahlweise zum 15. eines Monats oder zum Monatsende erfolgen kann. Für Arbeitgeber gelten dagegen, abhängig von der Beschäftigungsdauer des Mitarbeiters, längere Kündigungsfristen von bis zu sieben Monaten. Abweichungen gelten für Kündigungen innerhalb der Probezeit von 6 Monaten. In diesem Zeitraum gilt für beide Seiten eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen. Arbeitnehmer sollten jedoch in jedem Falle einen Blick in ihren Arbeitsvertrag werfen, da hier unter Umständen abweichende Kündigungsfristen vereinbart wurden. Neben dem Arbeitsvertrag können auch im Tarifvertrag andere Kündigungsfristen festgelegt werden, sodass es ratsam ist, im Zweifelsfall beim Betriebsrat oder der Gewerkschaft nachzufragen. Zu beachten ist auch, dass die Kündigungsfrist erst mit dem Tag nach Eingang der schriftlichen Kündigung beginnt. Soll der neue Job früher angetreten werden, dann kann mit dem alten Arbeitgeber ein Auflösungsvertrag geschlossen werden. In keinem Fall ist es jedoch zu empfehlen sich beim bisherigen Arbeitgeber krankzumelden und gleichzeitig die neue Stelle anzutreten. Dies führt nicht nur zum Ärger mit den Versicherungen, sondern auch dazu, dass die Berufsgenossenschaft bei einem Arbeitsunfall nicht für die Kosten aufkommt.
In längst vergangenen Zeiten gab es in der Regel ganz klare Regelungen bezüglich des Erbes der Familie. Der älteste Sohn bekam alles, die anderen bekamen nichts. So einfach das Leben im Hinblick auf das Erbe damals geregelt war, so sehr hat es sich im Laufe der Zeit jedoch nicht nur gewandelt, sondern ist auch immer komplizierter geworden. Auf der Seite www.erbrecht-heute.de erfährt der interessierte Leser alle notwendigen Informationen über das Erbrecht im 21. Jahrhundert. Denn nicht nur das Erben, sondern auch das Vererben will gelernt sein. Heute ist es unglaublich wichtig, sich rechtzeitig Gedanken darum zu machen, wer nach dem eigenen Ableben mit dem Vermögen bedacht werden soll. Da gibt es natürlich die Pflichtteilsberechtigten, doch in vielen Fällen ist es so, dass der Verstorbene einen besonderen Liebling unter seinen Verwandten oder Freunden hat, dem er sein Erbe hinterlassen möchte. Manchmal gibt es auch gar keinen Kontakt mehr zur Familie und das Vermögen soll in eine Stiftung fließen oder einem Verein die Arbeit erleichtern.
Für welche Variante des Erbes man sich auch entscheiden möchte, wichtig ist es sicherlich, das Testament hieb- und stichfest zu machen, damit es nicht angefochten wird. Denn im Falle der Anfechtung ist es meist so, dass der Wille des Verstorbenen nicht mehr komplett umgesetzt werden kann, sondern es müssen Abstriche gemacht werden, die beispielsweise die Pflichtteilsberechtigten betreffen. Um also Diskussionen nach dem eigenen Tod zu vermeiden und Streit innerhalb der Familie erst gar nicht aufkommen zu lassen, sollte man sich rechtzeitig auf www.erbrecht-heute.de mit dem aktuellen Erbrecht auseinandersetzen. Da das deutsche Erbrecht sehr komplex ist, sind die meisten Menschen nicht immer umfassend informiert. Auf Erbrecht-heute.de kann sich jeder User jedoch schnell und bequem immer die neuesten Infos ansehen und abrufen. Die Nutzung ist kostenlos und die Übersichtlichkeit der einzelnen Themen sehr klar.
