Anwalt für den Scheidungsantrag finden

Will sich ein Ehepaar scheiden lassen, so müssen die Ehepartner ein Jahr getrennt leben. Das kann sowohl in getrennten Wohnungen als auch in der ehelichen Wohnung vonstattengehen. Die Trennung muss eine “Trennung von Tisch und Bett” sein. Diese Regelung betrifft Ehepaare, die sich über eine Scheidung einig sind. Ist dies nicht der Fall, so greift die gesetzliche Trennungszeit von drei Jahren. Die eigentliche Ehescheidung findet vor dem Familiengericht statt, das in den Amtsgerichten integriert ist. Gemäß § 78, Abs. 2 der ZPO besteht bei Familiensachen, zu denen die Ehescheidung gehört, Anwaltszwang. Bedingt durch diesen Paragrafen ist das scheidungswillige Paar erst einmal dazu verpflichtet, sich nach einem bei Gericht zugelassenen Rechtsanwalt umzusehen. Bei der Suche nach einem Scheidungsanwalt sollte darauf geachtet werden, dass die Anwaltskanzlei auch die Vertretung bei Scheidungen übernimmt bzw. das Ressort Familienrecht im Angebot hat. Wurde ein Ehevertrag geschlossen und beide Parteien sind sich einig über die Folgen nach der Scheidung, wie z. B. Unterhalt für den Ehegatten und die Kinder sowie die Aufteilung des Hausstandes, kann auch ein Anwalt beide Parteien vertreten. Meist ist es jedoch so, dass sich die Parteien ganz und gar nicht einig sind. So muss sich jede Partei nach einem guten Anwalt für das Scheidungsverfahren umsehen. Einen guten Scheidungsanwalt zu finden ist nicht unbedingt leicht. Meist werden Anwälte weiterempfohlen. Wer keine Empfehlung bekommen hat, kann sich im Internet auf den Seiten der örtlichen Rechtsanwaltskammer bzw. des Deutschen Anwaltsvereins umsehen. Im Internet befinden sich viele Webseiten von Anwaltskanzleien, die sich mit Ehescheidungen beschäftigen. Die Auswahl ist groß und so ist es möglich, einen Anwalt für das Scheidungsverfahren zu finden. Das persönliche Gespräch zeigt dann, ob es der Anwalt ist, mit dem man in das Scheidungsverfahren gehen will.

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