Was sind die Voraussetzungen für eine kirchliche Trauung?

Für viele Paare ist es auch heute noch wichtig, in einer Kirche mit dem Segen Gottes zu heiraten. Es gibt verschiedene Religionsgemeinschaften, in denen man sich kirchlich trauen kann. Dazu gehören zum Beispiel die katholische, die evangelische und die orthodoxe Kirche. Die meisten Kirchen setzen voraus, dass beide Ehepartner gläubig und Mitglied in einer Kirche sein müssen. Wenigstens ein Ehepartner sollte zu der Kirche gehören, welche die kirchliche Trauung vornehmen soll. Hat man unterschiedliche Konfessionen, benötigt man eine besondere Erlaubnis der Kirche – in der katholischen Kirche muss dann sogar der Bischof zustimmen.

Die kirchliche Trauung bedarf vieler Vorbereitungen

Ein Gespräch mit dem Pfarrer oder Pastor der Gemeinde ist unabdingbar, wenn man sich eine kirchliche Trauung wünscht. Will man in einer Kirche heiraten, die in einer anderen Kirchengemeinde liegt, benötigt man dazu die Erlaubnis des Pastors. Unabhängig davon, in welcher Kirche man heiraten möchte, muss man nachweisen können, bereits standesamtlich verheiratet zu sein. Zur Organisation reicht es aus, die Anmeldung zur standesamtlichen Eheschließung vorzulegen. Viele Paare heiraten nur wenige Tage oder Stunden zuvor im Standesamt, bevor die kirchliche Trauung beginnt. Beichte, Trauzeugen und Trauspruch sind nur einige der Dinge, die Paare für die kirchliche Trauung auswählen oder vorbereiten müssen.

Welche Unterlagen sind für eine kirchliche Trauung erforderlich?

Paare, die sich eine kirchliche Trauung wünschen, sollten das Gespräch mit dem Pfarrer beziehungsweise der Pfarrerin ihrer Gemeinde suchen und das Traugespräch nutzen, um zu klären, welche Voraussetzungen im Rahmen der kirchlichen Eheschließung gelten. Bei dieser Gelegenheit kann man auch gleich in Erfahrung bringen, welche Unterlagen erforderlich sind. Im Allgemeinen hängt dies davon ab, ob eine evangelische, katholische oder ökumenische Trauung erfolgen soll.

Damit die kirchliche Trauung wie gewünscht stattfinden und das Paar die Ehe auch vor Gott schließen kann, müssen sich die beiden Heiratswilligen natürlich ausweisen können. Darüber hinaus dürfen die Taufbescheinigungen sowie Nachweise der Konfirmation beziehungsweise Firmung nicht fehlen. Außerdem muss das Brautpaar eine Heiratsurkunde vom Standesamt vorlegen. Alternativ reicht auch eine standesamtliche Bescheinigung über das Aufgebot aus.

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