Familienrecht: Wie läuft eine Ehescheidung ab?

Vor einer Scheidung steht immer das Trennungsjahr. Die Ehepartner müssen ein Jahr lang in getrennten Haushalten leben, ehe ein Scheidungsantrag eingereicht werden kann. Dieses Trennungsjahr kann auch in der gleichen Wohnung verbracht werden, wenn die Eheleute ihre Leben und auch die Versorgung strikt trennen. In Deutschland muss sich dann mindestens einer der Partner einen Anwalt suchen, der ihn vor Gericht vertritt. Da in vielen Fällen nicht nur eine Ehe geschieden werden soll, sondern auch Kinder betroffen sind und die Vermögensfrage geklärt werden muss, empfiehlt es sich nach einem Vertreter zu suchen, der sich mit der Materie gut auskennt. Ein Anwalt für Familienrecht in Stuttgart oder für jede andere Stadt lässt sich dabei im Branchenbuch oder online finden. Beim ersten Termin werden dann alle wichtigen Punkte besprochen. Der Ehegatte, der die Scheidung einreicht, macht seinen Anwalt zum Prozessbevollmächtigten, damit dieser Anträge bei Gericht stellen kann. Dabei kommt auch ein eventuell abgeschlossener Ehevertrag zur Sprache oder die Frage nach dem Versorgungsausgleich und natürlich muss auch geklärt werden, vor welchem Gericht die Ehe geschieden werden kann.

Notwendige Unterlagen für die Scheidung

Damit ein Anwalt die Scheidung vor Gericht beantragen kann und eventuell Anträge zu den Scheidungsfolgesachen stellen kann, müssen verschiedene Nachweise und Unterlagen vorliegen. Vom Familienstammbuch bis hin zu Offenlegung der Einkommensverhältnisse und des Vermögens müssen Unterlagen vorgelegt werden. Falls die Scheidung nicht im Einvernehmen stattfindet, übernimmt der Anwalt die Kommunikation mit dem anderen Ehegatten und fordert die notwendigen Dokumente ein. Dabei regelt der Anwalt den gesamten Schriftverkehr mit dem Gericht und dem gegnerischen Anwalt.

Das zuständige Gericht & der Versorgungsausgleich

Wenn keine minderjährigen Kinder vorhanden sind, wird die Ehe vor dem Amtsgericht geschieden, in dessen Bezirk die Eheleute zuletzt gemeinsam gelebt haben. Gibt es gemeinsame Kinder, findet die Scheidung vor dem Gericht statt, in dessen Bezirk der Ehegatte mit den gemeinsamen Kindern lebt. Wurde ein Ehevertrag abgeschlossen, regelt er die Besitzverhältnisse im Falle einer Scheidung. Zusätzlich muss der Richter einen Versorgungsausgleich vornehmen. Dabei werden die Rentenanwartschaften ermittelt, die während der Ehe entstanden sind. Nur bei kurzen Ehen, die weniger als drei Jahre Bestand hatten, kann dieser Versorgungsausgleich ausbleiben, wenn kein Ehegatte darauf besteht.

Die Scheidungsfolgesachen

Als Scheidungsfolgesachen bezeichnet man den Zugewinnausgleich, den Kindes- und Ehegattenunterhalt, sowie das Sorge- und Umgangsrecht und die Aufteilung des Hausrats und die Nutzung der Ehewohnung. Das Gericht trifft hier nur auf Antrag eines Ehegatten eine Entscheidung. Daher sollten die Eheleute sich schon während des Trennungsjahrs bemühen, in diesen Punkten eine Einigung zu finden. Nur wenn diese Bemühungen scheitern, kann ein Gericht entscheiden. Dann allerdings kann die Ehe erst geschieden werden, wenn die Scheidungsfolgesachen abschlussreif und damit geklärt sind. Anträge zu den Folgesachen kann nur ein Anwalt stellen, der auch für die Scheidung selbst in Deutschland zwingend notwendig ist.

Ein Richter spricht die Scheidung aus

Wurden alle Fragen zum Zugewinnausgleich, dem Sorgerecht und der ehelichen Wohnung geklärt und der Versorgungsausgleich ist abgeschlossen, kann ein Scheidungstermin angesetzt werden. Dann treffen sich beide Ehegatten zusammen mit ihren Anwälten vor Gericht und der Richter kann die Scheidung aussprechen.

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