Aktuelle Rechtstipps

Wenn es um juristische Belange geht, ist guter Rat teuer, denn der Besuch beim Rechtsanwalt oder Notar kann mit nicht unerheblichen Gebühren einhergehen. Nichtsdestotrotz sollte man sich nicht aus finanziellen Gründen abhalten lassen und den juristischen Beistand eines erfahrenen Experten zu schätzen wissen. All diejenigen, die sich dessen bewusst sind und zugleich aber dennoch den Wunsch verspüren, selbst ein zumindest grundlegendes Rechtswissen aufzubauen, können von den Rechtstipps hier auf zuRecht.de profitieren. Auch als juristischer Laie kann man sich den einen oder anderen Tipp zu Herzen nehmen und so vielleicht ohne großen Aufwand eine bessere Ausgangssituation oder mehr Rechtssicherheit erreichen.

Rechtstipps aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten und zu diversen Themen stellt Ihnen zuRecht.de online zur Verfügung. Die häufigsten Fragen aus dem Bereich Recht werden so laienverständlich beleuchtet. Aktuelle Entscheidungen sowie die grundlegende Rechtslage bilden die Basis unserer Rechtstipps. Falls Sie rechtliche Fragen haben und sich erst einmal in Eigenregie informieren möchten, bevor Sie einen Anwalt konsultieren, sind Sie hier auf zuRecht.de an der richtigen Adresse und sollten unsere Rechtstipps nutzen. Anhand der Informationen können Sie eine solide Basis schaffen und Ihre eigene Situation etwas besser einschätzen. Auch als Vorbereitung und/oder Hilfestellung für den nächsten Anwaltstermin sind unsere Rechtstipps bestens geeignet.

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Gold ist beliebt wie nie. Verbraucher kaufen und verkaufen das Edelmetall und erfreuen sich an den steigenden Preisen. Der Goldankauf ist den letzten Jahren fast zu einem eigenen Geschäftszweig geworden und sogar per Post lässt sich das gelbe Metall zu Geld machen. Als Verbraucher sollte man aber nicht dem Goldrausch verfallen, denn der Handel mit dem Edelmetall lockt auch Betrüger an und nicht selten stolpern private Verkäufer über die Rücknahmeverpflichtung beim Goldverkauf.

Der Käufer kann noch Jahre später das Geld zurückverlangen

Immer häufiger berichten Verbraucher, die Gold verkauft haben, dass der Käufer später die bezahlte Summe zurückverlangt, weil es angeblich sich nicht um das zugesicherte Edelmetall handelt. Dabei wurde beim Verkauf der Schmuck untersucht und der Verkäufer hält eine Quittung in den Händen, die die Echtheit bestätigt. Das Problem ist die Beweislage, denn der Verkäufer müsste dann beweisen können, dass das Gold echt war und das ist im Nachhinein natürlich schwierig. Sogar Jahre später könnte der Verkäufer sich noch auf die Rücknahmeverpflichtung berufen und so das Geschäft platzen lassen.

Wie kann man sich schützen?

Der Rücknahmeverpflichtung ist ein Verkäufer nicht schutzlos ausgeliefert, denn er kann selbst bestimmen, wem er sein Gold verkauft. In diesem Geschäft in der Münchner Innenstadt gibt es diese Klausel nicht und auch viele andere Goldankäufer arbeiten ohne diese zweifelhafte Klausel. Wer Gold verkaufen möchte, muss sich also nur vorab informieren und dann sorgfältig prüfen, dass der Vertrag diese Klausel nicht enthält. Stattdessen kann der Verkäufer auf eine schriftliche Material-Garantie bestehen und steht dann auf der sicheren Seite. Der Verkauf von Gold per Post sollte genau überlegt werden, denn auch wenn die Werbung anderes verspricht, hier ist der Verkäufer vielen Risiken ausgesetzt. Schließlich muss er beweisen können, was im Paket lag, wenn es später zu Unstimmigkeiten kommt und der Ehepartner wird hier als Zeuge in der Regel nicht anerkannt.

Rechtsanwalt (in der Schweiz je nach Kanton auch Advokat, Fürsprecher und Fürsprech genannt; von germ. rehta, althochdeutsch reht: „richten“, anawalt: „Gewalt“) ist eine Berufsbezeichnung für einen juristischen Beistand. Er gehört mit den Patentanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern und (teilweise) den Notaren zu den rechts- und wirtschaftsberatenden Freien Berufen. Mit allen Fragen rund um den Beruf des Rechtsanwalts befasst sich – seit 1988 in Deutschland auch institutionell – das Anwaltsrecht.

Geschichte

Über die Anfänge der Anwaltschaft in Deutschland ist wenig bekannt.

Sachsenspiegel, Schwabenspiegel

Einiges lässt sich dem Sachsenspiegel entnehmen. Dieser wurde um 1225/26 durch Eike von Repgow verfasst. Eike von Repgow betont, dass die Sachsen einige Regelungen gegen das Besatzungsrecht Karls des Großen durchsetzen konnten. Daher galten viele Regelungen des Sachsenspiegels nicht erst seit 800, sondern auch schon in den vorchristlichen Jahrhunderten. Im Landrecht des Sachsenspiegels zerstreut sind einige Regelungen zu finden, welche die germanischen Wurzeln anwaltlicher Tätigkeit erkennen lassen. Es handelt sich um den Vorspreke. In einigen Schweizer Kantonen hat sich die Berufsbezeichnung als Fürsprecher erhalten. Es ging aber ursprünglich weniger darum, für einen anderen Fürsprache einzulegen, als für ihn vorzusprechen. Prozessuale Formalien hatten damals ähnliche, wenn nicht größere Bedeutung als heute. Jeder freie Mann hatte das Recht, seine Sache vor Gericht selbst zu vertreten. Wenn er sich versprach, war der Fehler nicht mehr zu heilen. Deshalb bestand die Möglichkeit, einen anderen statt seiner selbst sprechen zu lassen. Der Fürsprecher musste männlich sein. Er durfte nicht Geistlicher, rechts- oder prozessunfähig sein bzw. sich in Reichsacht befinden. Der Richter war verpflichtet, die Partei zu befragen, ob sie die Worte ihres Fürsprechers gegen sich gelten lassen wollte. Diese konnte bestätigen, verneinen oder um Bedenkzeit bitten. Wenn eine Partei die Worte ihres Fürsprechers nicht bestätigte, durften diese keine Berücksichtigung finden. Jeder gerichtsfähige Mann war verpflichtet, das Amt eines Fürsprechers zu übernehmen, wenn der Richter ihn dazu bestimmte. Ausnahmen galten für benannte Fälle einer Interessenkollision. Bei Sexualdelikten hatte der Richter für einen Vormund der Geschädigten als Prozessvertreter sorgen, wenn kein Mitglied ihrer Sippe zur Verfügung stand.

Der Sachsenspiegel besagt nicht ausdrücklich, dass es seinerzeit Leute gab, die regelmäßig als Fürsprecher tätig wurden und dafür Geld erhielten. Es gibt aber zwei Indizien dafür. Wenn beide Parteien denselben Mann als Fürsprecher für sich begehrten, lag die Entscheidung beim Richter. Entweder musste der Fürsprecher gerichtsbekannt oder vermögend sein oder dem Richter Bürgen für die Geldbußen stellen, die gegen ihn persönlich verhängt werden konnten, bevor er tätig werden durfte. Selbst bei Familienbanden erscheint zweifelhaft, ob man für den Prozess eines anderen selbst haften wollte. Dieses Haftungsrisiko wird sich der Fürsprecher angemessen bezahlt haben lassen.

In Art. 87 des Schwabenspiegels waren bereits seit dem Spätmittelalter wesentliche Punkte des anwaltlichen Berufsrechts geregelt. Der Fürsprecher sollte nur den vertreten, der seiner Überzeugung nach recht hatte. Half er seiner Partei bei einem Prozessbetrug, hatte er persönlich an den Richter und die geschädigte Partei hohe Strafen zu zahlen. Der Richter konnte den Fürsprecher beauftragen, eine arme Partei unentgeltlich zu vertreten. Schließlich waren auch schon die anwaltliche Schweigepflicht und das Verbot, widerstreitende Interessen zu vertreten, bekannt.

Neuzeit

Mit der Rezeption des römischen Rechts seit dem Hochmittelalter in Europa wurde das Gerichtsverfahren professionalisiert und es entstanden dazu Funktionen, die mit ausgebildeten Juristen besetzt waren. Hierbei bildete sich ein Berufsstand professioneller Juristen heraus, die eine Partei in der Verhandlung vor dem Gericht vertraten, die sogenannten Prokuratoren. Daneben gab es andere Anwälte, die den Kontakt mit dem Rechtssuchenden pflegten, die Mandanten berieten und sie auch in außergerichtlichen Geschäften rechtlich betreuten, die sogenannten Advocaten. Diese Trennung zwischen Advokaten und Prokuratoren gab es allerdings in manchen Ländern nur vor den höchsten Gerichten.

In Deutschland kannte man diese Zweiteilung in den süddeutschen Gebieten, die ursprünglich einmal unter römischer Verwaltung gestanden hatten. Im Landrecht des Schwabenspiegels, dessen erste Aufzeichnung um 1275 erfolgte, wurde zwischen dem Fürsprecher, der vor Gericht vertrat, und dem Ratgeber unterschieden. Beide konnten für ihre Tätigkeit Geld verlangen. Bei dem Fürsprecher bestand ähnlich wie heute ein Verbot, ein Erfolgshonorar zu vereinbaren. Seine Reisekosten konnte er aber gesondert ersetzt verlangen. Im Gegensatz dazu war für den Ratgeber geregelt, dass er für schlechten Rat keinen Lohn erhielt und ggf. für einen daraus entstandenen Schaden haftete. Hieraus dürfte sich das Sprichwort Guter Rat ist teuer entwickelt haben. Da die Regelungen des Sachsenspiegels und der daran anknüpfende Schwabenspiegel für Gerichtsverfahren galten, die vom König selbst oder unter Königsbann gehalten wurden, beschränkte sich die Aufspaltung der anwaltlichen Aufgaben später auf die Verfahren vor dem Reichshofrat oder dem Reichskammergericht.

Seit dem Ende des 16. Jahrhunderts wurde die Zweiteilung der Anwaltschaft in Kontinentaleuropa immer weiter gelockert und mit den Rechtsreformen der napoleonischen Zeit weitgehend beseitigt, sodass das Berufsbild eines einheitlich tätigen Rechtsanwaltes entstand.

Das zweigeteilte System gibt es heute noch in Spanien, wo auch die traditionellen Bezeichnungen „Advokat“ (abogado) und „Prokurator“ (procurador) fortbestehen, sowie in den durch die Rechtstradition des Common Law geprägten Rechtssystemen in England, Wales und anderen Ländern des Commonwealth, wo die Advokaten „Solicitor“ und die Prokuratoren „Barrister“ heißen.

Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Rechtsanwalt

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Wenn plötzlich ein Brief oder eine Email vom Stromanbieter ins Haus flattert, in dem er eine Preiserhöhung ankündigt, überlegen viele Verbraucher ob sie den Vertrag vorzeitig auflösen können. Ein Sonderkündigungsrecht bei einer Strompreiserhöhung gibt es tatsächlich, denn der Gesetzgeber gibt den Verbrauchern dann die Möglichkeit vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit den Anbieter zu wechseln. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen dafür erfüllt werden und nicht jeder Vertrag kann einfach vorzeitig gekündigt werden. Die Anbieter arbeiten gern mit Klauseln, die ihnen Preiserhöhungen erlauben und dann hat man als Sonderkunde das Nachsehen. Im Übrigen muss ein Stromanbieter die Erhöhung seiner Preise sechs Wochen im Voraus bekanntgeben und jeder Verbraucher hat dann garantiert zwei Wochen Zeit um sich zu informieren, welche Regelungen in seinem Fall gelten.

Grundversorgung und Sonderkunden

Ist man Kunde beim örtlichen Stromlieferanten, so gehört man zu den Kunden, die eine Grundversorgung beziehen. Sie dürfen jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen und den Anbieter wechseln. Hat man bereits einen andern, günstigeren Anbieter gewählt, kommt es auf die Klauseln an. Vertragslaufzeiten und ein Abschnitt über eine Anpassungsklausel geben Aufschluss darüber, ob ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen werden kann. Ist eine Preisanpassungsklausel enthalten und die Erhöhung sachlich gerechtfertigt, so gilt kein Sonderkündigungsrecht und die Erhöhung muss hingenommen werden. Diese Punkte treffen aber nur bei wenigen Verträgen zu und in der Regel haben auch Sonderkunden ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Anbieter die Preise erhöht.

Frist einhalten & selbst kündigen

Besteht ein Sonderkündigungsrecht, muss der Verbraucher meist schnell handeln. In der Regel gelten zwei Wochen als Frist für die außerordentliche Kündigung und in diesem Zeitraum muss auch festgestellt werden, ob sich ein Wechsel überhaupt finanziell lohnen würde. Einen Vergleich der Preise gibt es hier und kündigen sollte man in diesem Fall lieber selbst, denn auch wenn der neue Anbieter einen Wechselservice anbietet, kann die Frist vom Sonderkündigungsrecht bereits abgelaufen ist, bevor der neue Anbieter aktiv wird.

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Der Wirtschaftsjurist als Studienzweig wird immer beliebter. Das liegt natürlich auch daran, dass es gerade für diesen Bereich sehr viele Einsatzgebiete gibt. Dementsprechend breit gefächert ist natürlich auch der Studiengang Wirtschaftsrecht. Die Wahl der verschiedenen Studiengänge zeigt schon oft, für welche Branche sich die Studenten interessieren. Trotzdem ist es natürlich immer noch möglich, zwischen den verschiedenen Disziplinen zu wechseln. In der Hauptsache spezialisieren sich Wirtschaftsjournalisten für die Rechtsabteilungen großer Unternehmen. Aber auch in Kanzleien oder Finanzabteilungen werden Wirtschaftsjournalisten gern eingesetzt. Selbst bei Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind Wirtschaftsjournalisten mit einem guten Abschluss sehr beliebt. Schon allein diese Beispiele zeigen, wie umfangreich das Berufsfeld und die Einsatzgebiete mit dieser Ausbildung sind.

Arbeitsfelder für die Wirtschaftsjuristen

Auch wenn es sehr viele Einsatzgebiete für Studienabbrecher gibt, so gibt es doch auch ein paar Berufsfelder, die ganz besonders beliebt sind. Dazu gehört unter anderen der Wirtschaftsprüfer. Als Wirtschaftsprüfer können sich Absolventen selbstständig machen oder in einer der vielen renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mitarbeiten.

Der Wirtschaftsprüfer achtet darauf, dass die rechtlichen Vorschriften und eine ordnungsgemäße Buchführung eingehalten werden. Auch der Tax Manager sollte ein gutes Gespür für Zahlen haben. Er ist in den Unternehmen ein wichtiger Ansprechpartner, wenn es um steuerliche oder juristische Fragen geht. Sehr häufig sind sie im internationalen Bereich tätig. Der Contract Manager ist für die kommerzielle Vertragsgestaltung in Unternehmen zuständig, die sehr viel Dienstleistungen oder Produkte einkaufen. Seine Aufgabe ist es, Analysen zu erstellen und Risikobewertungen der anderen Firmen durchzuführen. Es gibt noch viele andere Bereiche, in denen der Wirtschaftsjurist eingesetzt wird.

Der Bundesgerichtshof auch bekannt unter der Abkürzung BGH befindet sich in der Stadt Karlsruhe und ist das höchste (oberste) Gericht. Das oberste Gericht von Deutschland kommt bei ordentlichen Gerichtsbarkeiten zum Einsatz. Als ordentliche Gerichtsbarkeiten gelten Rechtsstreitigkeiten im Zivilverfahren und Strafsachen. Spezialrechtsgebiete wie zum Beispiel Berufsrecht oder Rechtspflege kommen deutlich seltener vor. Die Hauptaufgabe des Bundesgerichtshofes besteht darin, die Entscheidungen der untergeordneten Gerichte zu überprüfen. Aufgrund der Rechtszweige hat das BGH das Recht die Entscheidungen der ungeordneten Gerichte aufzuheben. Die weiteren vier der fünf obersten Gerichtshöfe sind das Bundesverwaltungsgericht, das Bundessozialgericht, der Bundesfinanzhof und das Bundesarbeitsgericht.

BGH wir begleitet von Richtern

Der Bundesgerichtshof wird von mehreren Richtern begleitet, die in Senate eingeteilt sind. Jeder der Vorsitzenden hat sechs bis acht Mitglieder unter sich. Bei den Entscheidungen der einzelnen Richter haben die untergeordneten Mitglieder nur bedingt ein Mitspracherecht.

Die Anzahl der notwendigen Senate wird durch den Bundesminister der Justiz festgelegt. Zusätzlich zu den Senaten können Hilfssenate und Spezialsenate ernannt werden. Von acht Spezialsenaten haben mindestens sechs Senate die Aufgabe sich mit dem Berufsrecht zu befassen. Die Spezialsenate sind das Senat für Notarsachen, das Senat für Anwaltssachen, das Senat für Wirtschaftsprüfersachen, das Senat für Steuerbevollmächtigten und Steuerberater, das Senat für Patentanwaltssachen sowie das Senat für Landwirtschaft und das Kartellsenat.

Die Urteile

Urteile des BGH sind von allen anderen Gerichten aufgrund ihrer geringeren Rangordnung anzuerkennen. Nach einer Zuteilung eines Falls durch den zuständigen Senat werden die für eine Beurteilung zuständigen Personen individuell festgelegt. Einige Richter werden als sogenannte Berichterstatter eingeteilt und haben die Aufgabe die zugeteilten Fälle vorzubereiten. Die Tätigkeit eines Berichterstatters darf grundsätzlich nicht von einem Senats-Vorsitzenden ausgeführt werden. Es ist jedoch vorgeschrieben, dass alle Fälle von zwei Personen geprüft und vorbereitet werden müssen, was der Vorbeugung von Fehlern dient. In regelmäßigen Abständen muss sich der Senat für Beratungen treffen in Hinsicht auf mögliche Entscheidungen und Stellungnahmen von Gutachtern. Ein Urteil wird von mehreren (fünf) Richtern gefällt und anschließend von einem Richter verkündet

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Unternehmensberatungen übernehmen verschiedene Aufgaben. Sie verkürzen Produktionszeiten, entwickeln neue Marktstrategien oder unterstützen Firmen bei der Suche nach Fachpersonal. Sie werden auch als Berater bei Fusionen eingesetzt oder arbeiten daran ein Unternehmen in allen Abteilungen effizienter werden zu lassen. All ihre Aufgaben sind Dienstleistungen, die die Entwicklung eines Unternehmens fördern sollen.

Kosteneffizienz ist nur ein Detail im Aufgabengebiet

Die meisten Angestellten reagieren nervös, wenn ein Unternehmensberater auftaucht. Schließlich sollen die Berater Kosten senken und Abläufe effizienter werden lassen und dann könnten auch Jobs auf dem Spiel stehen. Tatsächlich holen viele Unternehmen Berater ins Haus, die alle Prozesse durchleuchten und Einsparpotenzial entdecken, doch nur selten muss dafür am Personalschlüssel etwas verändert werden. Das Unternehmen bvm GmbH aus Homburg sieht das Ziel seiner Arbeit in der optimalen Abstimmung verschiedener Prozesse, damit ein einheitlicher Fluss entstehen kann. So werden Fertigungszeiten automatisch verkürzt und bei der Kommunikation einzelner Abteilungen ergeben sich häufig ebenfalls Optimierungsmöglichkeiten, die vor allem Zeit sparen. Unternehmensberater wollen also dafür sorgen, dass eine Firma ihre vorhandenen Ressourcen voll ausnutzen kann und alltägliche Prozesse durch ein perfektes Zusammenspiel kosten- und zeitoptimiert ablaufen können.

Marketing, Vertrieb & Zukunftsorientierung

Marketing und Vertrieb gehören ebenfalls zum breit gefächerten Aufgabenbereich von Unternehmensberatern und sie unterstützen die Führungsetage bei der Erstellung eines neuen Marketingkonzepts und erstellen Mitbewerberanalysen, auf denen eine Unternehmensstrategie aufgebaut werden kann. Zudem leisten sie eine praktische Hilfestellung bei Verhandlungen mit Lieferanten und bauen bei Bedarf gemeinsam mit dem Unternehmen den Bereich Logistik um, damit auch hier die verschiedenen Abteilungen und Lieferanten in eine optimale Struktur eingebunden werden können. Ein weiterer wichtiger Aspekt in der Arbeit von Unternehmensberatern besteht in der Begleitung von Unternehmern, die sich aus dem aktiven Geschäft zurückziehen möchten oder über einen Zukauf nachdenken. Gemeinsam mit ihm werden wichtige Fragen zum Verkauf oder Kauf eines Unternehmens beantwortet und man findet individuelle Lösungen, durch die Risiken minimiert werden können.

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Auch Kinder haben Rechte. Deshalb setzt sich die UNICEF gezielt dafür ein, dass Kinder den Schutz und die Förderung bekommen, die ihnen zusteht. Die Konvention der UNICEF haben bislang 193 Staaten, darunter natürlich auch Deutschland, ratifiziert. Das ist sicher noch lange nicht genug, aber es ist ein großer Schritt in die richtige Richtung. Die UNICEF setzt sich dafür ein, dass in jedem Land, egal, ob arm oder reich, die Rechte der Kinder in Politik und Gesellschaft einen Eingang finden und auch verwirklicht werden. Allerdings ist die UNICEF nicht nur ein Gremium, das für sich allein arbeitet, sondern die Mitwirkung aller Menschen ist gefragt. Jeder kleine Beitrag hilft der UNICEF, sich besser für die Rechte der Kinder einzusetzen.

Was leistet die UNICEF für die Kinder?

Kinder haben ein Recht auf Bildung in einem friedlichen Umfeld. Gerade in den ärmsten Ländern in Afrika haben sie ohne Hilfe der UNICEF diese Möglichkeit nicht. Viele Klassenzimmer sind zerstört oder halb verfallen. Hier kann die UNICEF den Kindern aktiv helfen. Oft, wenn der erste Schritt gemacht ist, hilft die Dorfgemeinschaft dabei, ihr Schulgebäude zu erhalten. Damit leistet die Organisation einen guten Beitrag für die Hilfe zur Selbsthilfe. Schulbildung ist für uns eine Selbstverständlichkeit. In den ärmsten Ländern ist sie es leider nicht. Hier fehlt es an allem. Schon Trinkwasser und Toiletten sind Mangelware. Mit ihrem Beitrag für die Gesundheit und die Hygiene sorgt die UNICEF nicht nur dafür, dass die Kinder überleben können, sondern auch für eine lebenswerte Zukunft. So werden zum Beispiel Unterrichtsmaterialien bereitgestellt, aber es wird auch viel über die Wichtigkeit der Hygiene diskutiert.

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Die viele Finanzprobleme in den letzten Jahren auf dem Finanzmarkt sind nicht ohne Folgen geblieben. Um Anleger wenigstens zum Teil vor den Folgen zu schützen, wurde das „Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts“ ins Leben gerufen. Inwieweit sich das Gesetz tatsächlich auf den Anlegerschutz auswirkt, wird auch nach der Verabschiedung des Gesetzes noch heftig diskutiert. Mit diesem Gesetz sollen in erster Linie die Anleger geschützt werden. Dafür wurden drei verschiedene Ziele festgelegt.

– Ein besserer Schutz vor falscher Beratung

– Finanzprodukte sollen besser und leicht verständlich erklärt werden

– Anleger sollen vor Falschberatung geschützt werden

Wie soll das in der Praxis aussehen?

Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes muss jeder, der bei einem Finanzunternehmen angestellt ist, bei der BaFin namentlich erfasst werden. Die BaFin erstellt daraus eine Datenbank, die nicht öffentlich zugänglich ist. Wird von diesem Kontrollorgan festgestellt, dass ein Mitarbeiter schwer gegen Vorschriften verstößt, kann das für ihn eine berufliche Sperre von bis zu zwei Jahren bedeuten. Die BaFin ist nicht nur für Fachkräfte zuständig, sondern auch Privatpersonen können sich hier mit Ihrer Beschwerde hinwenden. Damit soll sichergestellt werden, dass jeder Mitarbeiter eines Finanzunternehmens für seine Arbeit eigenverantwortlich ist und bei schwerwiegenden Fehlern leichter zur Rechenschaft gezogen werden kann. Eine wertvolle Hilfe finden Anleger auf Verbraucherschutzvereinigung anlegerschutz24.

Weitere Vorteile für Anleger

Eine ähnliche Funktion soll der sogenannte Beipackzettel haben, der den Kunden schon seit dem 1. Juli 2011 zur Verfügung gestellt werden muss. Sinn des Beipackzettels ist es, kurz und sachlich die wichtigsten Informationen zum Finanzprodukt zusammenzufassen. Neu geregelt wurde außerdem der Umgang mit Immobilienfonds. Gerade in der Krise haben die Immobilienfonds gezeigt, dass sie genauso anfällig sind wie jeder andere Fond auch. Im neuen Gesetz ist eine zweijährige Mindesthaltefrist für alle Neuanleger vorgesehen und außerdem eine zwölfmonatige Kündigungsfrist. Eine Ausnahme von dieser Regel bilden lediglich Beträge von 30.000 € in einem Halbjahr pro Anleger.

Scheidungswillige Paare müssen sich für die Zukunft auf einige Änderungen im Unterhaltsrecht gefasst machen. So soll zum Beispiel die Dauer der Ehe eine größere Rolle spielen, wenn es um die Höhe der Zahlungen geht. Damit soll verhindert werden, dass Hausfrauen nach einer langen Ehe zu einem Sozialfall werden. In einem Interview gegenüber der „Welt am Sonntag“ erklärte die Rechtsexpertin der Union, Ute Granold, dass es nicht sein kann, dass Frauen, die vor vielen Jahren geheiratet haben, nach einer Scheidung ins Bodenlose fallen.

Mit ihrer Gesetzesänderung reagiert die Regierung endlich auf die Kritik an der geltenden Reform des Unterhaltsrechts. Diese Reform besteht seit fünf Jahren und legt fest, dass nach einer Scheidung jeder der Partner für seinen Lebensunterhalt weitestgehend selber verantwortlich ist. Vor allem für Frauen, die sich viele Jahre um Kinder und Haushalt gekümmert haben, bedeuteten diese Reformen eine deutliche Verschlechterung ihrer Lebensumstände.

Individuelle Regelungen

Die Benachteiligung der Frauen soll im neuen Gesetzentwurf wieder geändert werden. Die Gerichte sollen einen Unterhaltsanspruch nicht mehr begrenzen können. In dem Bericht in der „Welt am Sonntag“ heißt es, dass vor allem die Befristung oder Begrenzung der Unterhaltsansprüche unzulässig ist, wenn die Ehe von sehr langer Dauer war.

In Zukunft müssen die Gerichte auf jeden Fall in ihrem Urteil zum Unterhaltsanspruch die Dauer der Ehe berücksichtigten. Für geschiedene Frauen bedeutet das laut der „Welt am Sonntag“, dass sie mit mehr Unterhalt rechnen können, wenn sie sehr lange verheiratet waren. Wichtig ist dabei, dass die Unterhaltsansprüche nicht nach einem bestimmten Schema erfolgen sollen, sondern dass es dabei um einen fairen Interessenausgleich zwischen den ehemaligen Partnern geht.

Am 16.01.2013 fiel in Straßburg ein Urteil, das Christen in ihrer Religionsfreiheit am Arbeitsplatz bestärkt. Konkret wurden zwar Klagen aus Großbritannien eingereicht, doch das Urteil hat für alle 47 Staaten Bedeutung, in denen die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet wurde.

Das Kreuz darf sichtbar getragen werden

Eine Engländerin, die bei einer britischen Airline beschäftigt ist, hatte geklagt, weil ihr Arbeitgeber ihr verboten hatte, ein Kreuz sichtbar über der Uniform zu tragen. Sie und drei andere Kläger bekamen vor dem Gerichtshof für Menschenrecht in Strassburg Recht, denn die Richter entschieden, dass ein Arbeitgeber das sichtbare Tragen oder Aufhängen von Kreuzen am Arbeitsplatz nicht generell verbieten darf. Für Christen gibt es zwar keine Pflicht, das Kreuz zu tragen, doch die Richter waren der Meinung, dass die Religionsfreiheit auch am Arbeitsplatz gewährleistet sein muss und das einheitliche Bild, das mit Uniformen erzielt werden soll, nicht durch ein Kreuz gestört wird. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, wie beispielsweise in der Pflege. Dort könnten verwirrte, kranke Menschen an der Kette ziehen und sie könnte auch in offene Wunden ragen. Daher kann das Tragen eines Kreuzes an bestimmten Arbeitsplätzen aus Sicherheits- und Hygienegründen auch weiterhin untersagt werden. Wer sein Recht auf Religionsfreiheit in Postern ausdrücken möchte und sein Büro mit einem Bild oder Poster mit christlichen Motiven schmücken will, muss sich allerdings nach wie vor mit seinem Arbeitgeber absprechen, wobei diese in der Regel keine Einwände haben, da nur anstößige Motive auf Ablehnung stoßen und die Religionsfreiheit auch in Büroräumen mit Publikumsverkehr nicht eingeschränkt wird.

Viele Kollegen und Arbeitgeber wollen gefragt werden

In großen Büroräumen, wo mehrere Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz haben, gestaltet in der Regel jeder selbst seinen Platz, doch die Raumgestaltung sollte nach Absprache erfolgen. Christen, die ein Kreuz aufhängen oder eine Wand mit einem Poster mit christlichen Motiven schmücken wollen, sollten daher vorher fragen, ob die Kollegen und der Chef damit einverstanden sind. So lassen sich Missverständnisse vermeiden und die angenehme Atmosphäre am Arbeitsplatz bleibt für alle erhalten.

Bildquelle: ubrsma; flickr