Arbeitsrecht Ratgeber · Stand September 2026
Maximale Arbeitszeit pro Tag: Was das Arbeitszeitgesetz erlaubt
Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten, sie kann aber auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn im Durchschnitt von sechs Monaten oder 24 Wochen acht Stunden je Werktag nicht überschritten werden. Weil das Gesetz von sechs Werktagen ausgeht, ergibt das eine Wochenarbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden, höchstens 60 in einzelnen Wochen.[1]
Geprüft am 29.09.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 3 Quellen · 6 Min. Lesezeit
Wie viele Stunden darf man am Tag arbeiten?
Fehlt eine arbeitsvertragliche Regelung, so ergibt sich die tägliche Arbeitszeit aus dem einschlägigen Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung oder aus dem Arbeitszeitgesetz. Das Arbeitszeitgesetz zieht die Obergrenze: Nach § 3 ArbZG beträgt die tägliche Arbeitszeit acht Stunden. Sie darf bis auf maximal 10 Stunden verlängert werden, wenn die mehr geleistete Arbeitszeit innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen ausgeglichen wird.[1]
Beispiel: Eine Mitarbeiterin arbeitet im Frühjahr zwölf Wochen lang montags bis freitags je zehn Stunden. Damit liegt sie in diesen Wochen bei 50 Stunden. Weil der Samstag als Werktag mitzählt, bleibt sie über sechs Monate gerechnet im Rahmen, wenn sie in den übrigen Wochen entsprechend kürzer arbeitet und der Durchschnitt von 48 Stunden je Woche nicht überschritten wird.
Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Wie lang die Pausen sein müssen, erklärt die Seite Ruhepausen.[1]
Maximale Arbeitszeit pro Woche
Eine ausdrückliche Wochenhöchstgrenze enthält das Arbeitszeitgesetz nicht. Sie ergibt sich aus der Tagesgrenze: Werktage sind alle Tage außer Sonn- und Feiertagen, also auch der Samstag. Die Gesamtarbeitszeit pro Woche richtet sich nach der Zahl der Werktage, sodass im Ergebnis die Wochenarbeitszeit 48 Stunden beträgt. Mit der Verlängerung auf zehn Stunden sind in einzelnen Wochen bis zu 60 Stunden möglich, sofern der Ausgleich folgt.[1]
| Regel | Grenze | Vorschrift |
|---|---|---|
| tägliche Arbeitszeit | 8 Stunden, bis 10 mit Ausgleich | § 3 ArbZG |
| Ausgleichszeitraum | 6 Kalendermonate oder 24 Wochen | § 3 ArbZG |
| Pausen | 30 Minuten ab 6 Stunden, 45 Minuten ab 9 Stunden | § 4 ArbZG |
| Ruhezeit | 11 Stunden ununterbrochen | § 5 ArbZG |
| Sonn- und Feiertage | grundsätzlich frei, mindestens 15 freie Sonntage im Jahr | §§ 9, 11 ArbZG |
| mehrere Arbeitgeber | Zeiten werden zusammengerechnet | § 2 ArbZG |
Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können in einem vom Gesetz gezogenen Rahmen abweichen. In Notfällen und außergewöhnlichen Fällen, die unabhängig vom Willen der Betroffenen eintreten, darf ebenfalls länger gearbeitet werden; dann gilt eine Grenze von 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von sechs Monaten oder 24 Wochen.[1]
Die Einhaltung überwachen die nach Landesrecht zuständigen Aufsichtsbehörden, je nach Land etwa Gewerbeaufsicht oder Amt für Arbeitsschutz.
Wie viele Tage am Stück darf man arbeiten?
Immer wieder stellen sich Arbeitnehmer die Frage, wie viele Tage sie am Stück von Gesetzes wegen arbeiten dürfen. Die meisten Menschen haben eine Fünf-Tage-Woche mit 40 Stunden, wobei das Arbeitszeitgesetz von sechs Werktagen und einer Arbeitsbelastung von bis zu 48 Stunden pro Woche ausgeht. Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Folglich arbeitet man im Regelfall maximal sechs Tage am Stück.[1]
Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel, denn in gewissen Fällen erlaubt der Gesetzgeber durchaus Sonntagsarbeit, etwa in Krankenhäusern, in der Gastronomie oder bei Verkehrsbetrieben. Dann muss der Arbeitgeber einen Ersatzruhetag gewähren, und zwar innerhalb eines Zeitraums von zwei Wochen, der den Sonntag einschließt; für Arbeit an einem Feiertag, der auf einen Werktag fällt, innerhalb von acht Wochen. Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen frei bleiben.[1]
Weil der Ersatzruhetag nicht am nächsten Tag liegen muss, können bei Sonntagsarbeit mehr als sechs Arbeitstage hintereinander zusammenkommen. Eine feste Höchstzahl von Arbeitstagen am Stück nennt das Gesetz nicht. Die elfstündige Ruhezeit nach jedem Arbeitstag gilt aber immer.
Ruhezeit: 11 Stunden zwischen zwei Schichten
Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit müssen Arbeitnehmer eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben. Wer abends um 22 Uhr eine Schicht beendet, darf am nächsten Tag frühestens um 9 Uhr wieder anfangen.[1]
In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, in der Gastronomie und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und Tierhaltung darf die Ruhezeit um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung innerhalb eines Kalendermonats oder von vier Wochen durch eine Ruhezeit von mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.[1]
Mehrere Jobs: Arbeitszeiten werden zusammengerechnet
Hat ein Arbeitnehmer mehrere Arbeitsverhältnisse, dann wird die Stundenzahl zu einer Gesamtarbeitszeit zusammengerechnet. Wer im Hauptjob acht Stunden arbeitet, darf abends im Nebenjob höchstens zwei weitere Stunden arbeiten, und auch das nur mit Ausgleich. Auch die Ruhezeit von elf Stunden gilt über beide Jobs hinweg.[1]
Deshalb dürfen Arbeitgeber nach einem Nebenjob fragen und ihn untersagen, wenn er die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes überschreiten würde. Mehr dazu auf der Seite Nebentätigkeit.
Jugendliche, Schwangere und schwerbehinderte Menschen
Sonderregelungen für die tägliche Arbeitszeit gibt es für Jugendliche unter 18 Jahren sowie werdende und stillende Mütter. Für Jugendliche gilt statt des Arbeitszeitgesetzes das Jugendarbeitsschutzgesetz. Sie dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden, und nur an fünf Tagen in der Woche. Ist die Arbeitszeit an einzelnen Werktagen kürzer, sind an den übrigen Tagen derselben Woche achteinhalb Stunden erlaubt. Muss in Notfällen Mehrarbeit geleistet werden, ist sie innerhalb der folgenden drei Wochen durch Freizeit auszugleichen.
Schwangere und stillende Frauen ab 18 Jahren dürfen höchstens achteinhalb Stunden täglich und 90 Stunden in der Doppelwoche arbeiten, unter 18 Jahren acht Stunden täglich und 80 Stunden in der Doppelwoche. Schwerbehinderte Menschen werden auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freigestellt. Einen Überblick zum Mutterschutz gibt die Seite Für wen gilt das Mutterschutzgesetz?
Überstunden und das Arbeitszeitgesetz
Das Arbeitszeitgesetz gilt für alle Arbeitnehmer und zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten, nicht aber etwa für leitende Angestellte und Chefärzte. Es regelt nur, wie lange gearbeitet werden darf, nicht, ob Überstunden bezahlt werden. Überstunden sind im Rahmen der Höchstgrenzen zulässig; die Arbeitszeit über acht Stunden werktäglich muss der Arbeitgeber aufzeichnen.[1]
Ob und wie Überstunden vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden, richtet sich nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Mehr dazu auf der Seite Überstunden.
Zeiterfassung und geplante Reform
Arbeitgeber sind verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Das hat das Bundesarbeitsgericht am 13. September 2022 entschieden (1 ABR 22/21) und die Pflicht aus dem Arbeitsschutzgesetz abgeleitet.[2] Einzelheiten stehen auf der Seite Zeiterfassung.
Die Bundesregierung plant, die tägliche durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu ersetzen, und hat diesen Plan gegenüber dem Bundestag verteidigt.[3] Stand September 2026 ist die Acht-Stunden-Grenze des § 3 ArbZG aber unverändert geltendes Recht. Diese Seite wird angepasst, sobald eine Änderung beschlossen und verkündet ist.
Wer ist zuständig?
Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, etwa auf Bezahlung von Überstunden, werden vor dem Arbeitsgericht geklärt.
Arbeitsgerichte in DeutschlandHäufige Fragen
- Sind 12 Stunden Arbeit am Tag erlaubt?
Nur ausnahmsweise. Die Grenze liegt bei zehn Stunden. Länger darf nur in Notfällen und außergewöhnlichen Fällen gearbeitet werden oder wenn ein Tarifvertrag das in dem vom Gesetz erlaubten Rahmen zulässt.
- Ab wie viel Stunden ist Vollzeit?
Eine gesetzliche Stundenzahl für Vollzeit gibt es nicht; sie ergibt sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. Teilzeitbeschäftigt ist, wessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten.
- Gilt das Arbeitszeitgesetz auch für Minijobber und Azubis?
Ja. Es gilt für alle Arbeiter und Angestellten sowie für die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten, unabhängig vom Umfang der Beschäftigung. Für Beschäftigte unter 18 Jahren gilt stattdessen das Jugendarbeitsschutzgesetz.
- Darf der Arbeitgeber mich am Samstag arbeiten lassen?
Ja, der Samstag ist nach dem Arbeitszeitgesetz ein gewöhnlicher Werktag. Ob Sie samstags arbeiten müssen, hängt von Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung ab.
Quellen
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG): § 2 · § 3 · § 4 · § 5 · § 9 · § 11 · § 14 · § 16 · § 18
- Bundesarbeitsgericht, Pressemitteilung 35/22 zum Beschluss vom 13.09.2022 - 1 ABR 22/21 (Zeiterfassung)
- Deutscher Bundestag, hib-Meldung: Regierung verteidigt Änderungen am Arbeitszeitgesetz
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