Wie viele Stunden pro Tag darf man arbeiten?

Fehlt eine arbeitsvertragliche Regelung, so ergibt sich die tägliche Arbeitszeit aus dem einschlägigen Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung oder aus dem Arbeitszeitgesetz. Nach § 3 ArbZG beträgt die tägliche Arbeitszeit acht Stunden. Sie darf bis auf maximal 10 Stunden verlängert werden, wenn die mehr geleistete Arbeitszeit innerhalb von sechs Monaten oder 24 Kalenderwochen ausgeglichen wird.

Nur in Notfällen oder in nicht vorhersehbaren Situationen darf die tägliche Arbeitszeit auch 10 Stunden übersteigen. Die Gesamtarbeitszeit pro Woche richtet sich nach der Zahl der Werktage, sodass im Ergebnis die Wochenarbeitszeit 48 Stunden beträgt.

Die tägliche Arbeitszeit und ihre Sonderregelungen

Diese vorgegebenen Höchstgrenzen muss der Arbeitgeber beachten, was in der Regel von den örtlichen Gewerbeaufsichtsämtern überprüft wird. Hat ein Arbeitnehmer mehrere Arbeitsverhältnisse, dann wird die Stundenzahl zu einer Gesamtarbeitszeit zusammengerechnet. Die Verantwortung und die Rechtsfolgen für eine mögliche Überschreitung trägt der Arbeitgeber, bei dem sie tatsächlich überschritten wird.

Sonderregelungen für die tägliche Arbeitszeit gibt es für Jugendliche unter 18 Jahren sowie werdende und stillende Mütter. Die tägliche Arbeitszeit von Jugendlichen richtet sich nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz und beträgt täglich maximal 8 Stunden, die für werdende oder stillende Mütter maximal 8,5 Stunden.

Was zählt alles zur Arbeitszeit?

Ein wichtiger Aspekt, der für Arbeitnehmer besonders interessant sein dürfte, ist die Definition der Arbeitszeit. Auf den ersten Blick erscheint der Begriff absolut eindeutig, so dass dieser mitunter überhaupt nicht hinterfragt wird. Es kann jedoch einen Unterschied machen, ob zum Beispiel auch das Umkleiden und Waschen vor und nach der eigentlichen Arbeit als Arbeitszeit berücksichtigt werden, was mitunter durchaus vorkommen kann.

Grundsätzlich sind die gängige Praxis im Betrieb sowie der Arbeitsvertrag ausschlaggebend dafür, wie die Arbeitszeit definiert wird. Aber natürlich existieren einige gesetzliche Vorgaben, die den Rahmen für die Arbeitszeit definieren. Das Arbeitszeitgesetz in Deutschland betrachtet die Zeit von Anfang bis Ende der Arbeit gemäß § 2 ArbZG als Arbeitszeit. Auch die EU-Richtlinie 93/104/EG geht auf dieses Thema ein und legt fest, dass sämtliche Zeiten, in denen ein Arbeitnehmer arbeitet, betriebliche Aufgaben oder Tätigkeiten ausführt oder seinem Arbeitgeber zur Verfügung steht, als Arbeitszeit gelten.

Werden Pausen von der Arbeitszeit abgezogen?

Wer einmal einen Blick auf seine Gehaltsabrechnung wirft, stellt mitunter erbost fest, dass die Pausen nicht bezahlt wurden. Viele Arbeitnehmer empfinden dies als vollkommen ungerecht und sehen darin eine ungerechte Behandlung, schließlich sind die Pausen aus ihrer Sicht ebenfalls Teil der beruflichen Tätigkeit. Der deutsche Gesetzgeber vertritt hier eine eindeutige Meinung und zählt Pausen grundsätzlich nicht zur Arbeitszeit. Der Arbeitnehmer führt während seiner Pausen keine betrieblichen Aufgaben aus oder arbeitet anderweitig, so dass diese auch nicht als Arbeitszeit gelten. Dementsprechend werden Pausen von der Arbeitszeit abgezogen und auch nicht vergütet. Ausnahmen bestätigen aber auch hier die Regel. Toilettengänge oder andere kurze Unterbrechungen der Arbeit werden nicht von der Arbeitszeit abgezogen. Darüber hinaus kann der Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung ebenfalls dahingehende Regelungen enthalten und somit festlegen, inwiefern Pausen von der Arbeitszeit abgezogen werden.

Arbeitszeitgesetz – Wie viele Tage am Stück?

Das Arbeitszeitgesetz ist die Gesetzesgrundlage hinsichtlich der Arbeitszeit und normiert die Arbeitszeit der Arbeitnehmer. Wer diesbezüglich Fragen hat, findet in dem Gesetz folglich die gesetzlichen Bestimmungen. Immer wieder stellen sich Arbeitnehmer die Frage, wie viele Tage sie am Stück von Gesetzes wegen arbeiten dürfen. Die meisten Menschen haben eine Fünf-Tage-Woche mit 40 Stunden, wobei das Arbeitszeitgesetz von sechs Werktagen und einer Arbeitsbelastung von bis zu 48 Stunden pro Woche ausgeht. Der Sonntag ist ebenso wie jeder Feiertag ein Ruhetag und nach § 9 Arbeitszeitgesetz frei. Folglich arbeitet man maximal sechs Tage am Stück. Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel, denn in gewissen Fällen erlaubt der Gesetzgeber durchaus Sonntagsarbeit. Nach § 11 Arbeitszeitgesetz muss dem Arbeitnehmer dann allerdings ein Ausgleich für die Sonn- und Feiertagsbeschäftigung gewährt werden. Nichtsdestotrotz kann sich in extremen Fällen eine Arbeitszeit von bis 19 Tagen am Stück ergeben.

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