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Arbeitsrecht Ratgeber · Stand September 2026

Raucherpausen: Sind sie Arbeitszeit und wie viele sind erlaubt?

Ein gesetzliches Recht auf Raucherpausen gibt es nicht, und wer raucht, arbeitet in dieser Zeit nicht. Ob, wann und wo geraucht werden darf und ob Raucherpausen bezahlt werden, regelt der Arbeitgeber, in Betrieben mit Betriebsrat nur gemeinsam mit ihm.[1]

Geprüft am 29.09.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 3 Quellen · 5 Min. Lesezeit

Sind Raucherpausen Arbeitszeit?

Nein. Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Wer eine Zigarette rauchen geht, unterbricht die Arbeit. Ein gesetzlicher Anspruch darauf, dass diese Zeit bezahlt wird, besteht nicht.[2]

Gerade Raucherpausen führen immer wieder zu Streitigkeiten am Arbeitsplatz und vor Gericht. Ob Raucherpausen zur Arbeitszeit gerechnet und bezahlt werden, legt der Betrieb fest: durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder eine Anweisung des Arbeitgebers. Es hat sich überwiegend durchgesetzt, dass Raucherpausen nicht bezahlt werden. In vielen Fällen müssen Raucher für Raucherpausen das elektronische Zeiterfassungssystem nutzen und sich ausstempeln.

Wie viele Raucherpausen sind erlaubt?

Für die meisten Raucher/innen gehört die eine oder andere Raucherpause zum Arbeitsalltag dazu. Eine feste Zahl nennt das Gesetz nicht. Das Arbeitszeitgesetz schreibt nur Ruhepausen vor: bei mehr als sechs bis zu neun Stunden Arbeitszeit mindestens 30 Minuten, bei mehr als neun Stunden 45 Minuten. Die Pausen können in Abschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden und müssen im Voraus feststehen.[2]

Diese Zeit darf üblicherweise auch für Raucherpausen genutzt werden. Einen weitergehenden Anspruch auf Raucherpausen gibt es aber nicht. Ob und in welchem Umfang zusätzliche Raucherpausen eingelegt werden können, hängt somit von der Regelung im Betrieb ab. Eine Raucherpause von fünf Minuten ist keine Ruhepause im Sinne des Gesetzes und verkürzt Ihre vorgeschriebene Pause nicht.[2]

Darf der Arbeitgeber das Rauchen verbieten?

Ja. Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit nicht rauchende Beschäftigte wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Rauch und Dämpfe von Tabak- und Cannabisprodukten sowie elektronischen Zigaretten geschützt sind. Soweit erforderlich, muss er ein allgemeines oder auf Bereiche beschränktes Rauchverbot erlassen.[3]

Viele Unternehmen haben deshalb für rauchende Mitarbeiter separate Raucherzonen eingerichtet. Eine Pflicht, einen Raucherraum oder Raucherplatz zur Verfügung zu stellen, enthält das Gesetz aber nicht. Der Arbeitgeber kann über Ordnung und Verhalten im Betrieb nach billigem Ermessen bestimmen, soweit Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Gesetz nichts anderes festlegen. Er kann also auch Raucherpausen außerhalb der festen Pausen untersagen. Lediglich die vorgeschriebenen und die vereinbarten Pausen sind dann zulässig.

Ob Sie in Ihrer eigenen Ruhepause rauchen, entscheiden Sie selbst. Der Arbeitgeber kann aber festlegen, wo auf dem Gelände geraucht werden darf.[3]

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Wie werden Raucherpausen im Betrieb geregelt?

Der allgemeine Anspruch auf Ruhepausen geht aus § 4 ArbZG hervor, von gesonderten Raucherpausen ist dabei jedoch keine Rede. Eine anderweitige allgemeingültige Rechtsgrundlage mit konkreten Bestimmungen in Sachen Raucherpause existiert nicht. Stattdessen werden die Raucherpausen vielfach in Betriebsvereinbarungen geregelt.[2]

Gibt es einen Betriebsrat, hat er mitzubestimmen bei Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer, bei Beginn und Ende der Arbeitszeit einschließlich der Pausen und bei technischen Einrichtungen, die Verhalten oder Leistung überwachen können, also auch bei der elektronischen Zeiterfassung. Der Umgang mit rauchenden Mitarbeitern, das Einrichten von separaten Raucherplätzen und das generelle Verbot des Rauchens im Unternehmen werden deshalb häufig in Betriebsvereinbarungen für jeden einzelnen Betrieb ausgehandelt und festgeschrieben.[1]

Typische Lösungen für Raucherpausen sind:

  • Ausstempeln bei jeder Raucherpause, die Zeit wird nachgearbeitet,
  • Rauchen nur in den festen Pausen,
  • ein festes tägliches Kontingent an Kurzpausen für alle, ob Raucher oder nicht,
  • ausgewiesene Raucherzonen außerhalb der Arbeitsräume.

Raucherpausen und Zeiterfassung

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die geleistete Arbeitszeit erfasst wird. Dass die Raucherpausen nicht zur Arbeitszeit gehören, ist eine Sache: Werden sie nicht bezahlt, sind sie von der Zeiterfassung auszuklammern. Wer sich dabei nicht ausstempelt, obwohl der Betrieb das verlangt, lässt sich Zeit bezahlen, in der er nicht gearbeitet hat.

Wie der Arbeitgeber die Erfassung technisch umsetzt, bestimmt der Betriebsrat mit. Mehr dazu auf der Seite Zeiterfassung im Arbeitsrecht.[1]

Raucherpause für Nichtraucher: Gibt es einen Ausgleich?

Einen gesetzlichen Anspruch auf Ausgleich für Nichtraucher gibt es nicht, weil es auch keinen gesetzlichen Anspruch auf Raucherpausen gibt. Eine andere Sache ist der Umstand, dass sich durch ständige Raucherpausen immer wieder Unterbrechungen während der Arbeit ergeben. Werden sie bezahlt, empfinden Nichtraucher das oft als ungerecht.

Eine Lösung ist eine Regelung, die für alle gleich gilt: entweder Ausstempeln bei jeder Unterbrechung oder ein bezahltes Kurzpausen-Kontingent für alle. In Betrieben mit Betriebsrat lässt sich das über eine Betriebsvereinbarung durchsetzen, denn Pausenregelungen unterliegen der Mitbestimmung.[1]

Abmahnung und Kündigung wegen Raucherpausen?

Verbietet der Arbeitgeber Raucherpausen während der Arbeitszeit grundsätzlich, wird ein Zuwiderhandeln regelmäßig abgemahnt und bei weiteren Verstößen gegen die Regelung von Raucherpausen der Arbeitsvertrag gekündigt. In Anbetracht der Tatsache, dass Raucherpausen zu Abmahnungen führen und mitunter sogar die Kündigung zur Folge haben können, zeigt sich, welch enorme Belastung sich daraus für das Arbeitsverhältnis ergibt.

Um dies zu vermeiden, sollten Arbeitnehmer die betrieblichen Regelungen kennen und auf keinen Fall eigenmächtig Raucherpausen einlegen. Gegebenenfalls sollte man das Gespräch mit dem Chef suchen und erörtern, ob und inwiefern es Lösungen gibt, die das Arbeitsverhältnis nicht beeinträchtigen. Allgemeine Regeln zu Pausen stehen auf der Seite Ruhepausen.

Wer ist zuständig?

Streit über Pausen, Abmahnung oder Kündigung

Zuständig ist das Arbeitsgericht. Gegen eine Kündigung muss die Klage innerhalb von drei Wochen nach Zugang erhoben werden.

Arbeitsgerichte in Deutschland

Häufige Fragen

  • Wie lange dauert eine Raucherpause?

    Das legt kein Gesetz fest. Üblich sind wenige Minuten. Wie lange und wie oft Sie außerhalb der festen Pausen rauchen dürfen, hängt allein von der Regelung in Ihrem Betrieb ab.

  • Darf ich in meiner Pause rauchen?

    Ja, die Ruhepause gehört Ihnen. Der Arbeitgeber kann aber vorgeben, wo auf dem Betriebsgelände geraucht werden darf, und das Rauchen in Arbeitsräumen verbieten.

  • Gilt ein Rauchverbot auch für E-Zigaretten?

    Ja, der Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz erfasst ausdrücklich auch Dämpfe von elektronischen Zigaretten und Cannabisprodukten.

  • Muss ich Raucherpausen nachholen?

    Wenn sie nicht bezahlt werden und Ihre vereinbarte Arbeitszeit sonst unterschritten würde, ja. Wie das geschieht, etwa durch Ausstempeln und Nacharbeiten, regelt der Betrieb.

Quellen

  1. § 87 Betriebsverfassungsgesetz: Mitbestimmungsrechte
  2. Arbeitszeitgesetz (ArbZG): § 2 · § 4
  3. § 5 Arbeitsstättenverordnung: Nichtraucherschutz

Prüfvermerk der Redaktion: Alle Beträge, Fristen und Voraussetzungen auf dieser Seite wurden am 29.09.2026 mit dem Wortlaut der Vorschriften auf gesetze-im-internet.de und den Angaben der zuständigen Behörden abgeglichen, auch Fristen und Zuständigkeiten, die hier ohne Fußnote stehen. Gesetze ändern sich; maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt Ihres Falles gilt.

Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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