Arbeitsrecht Ratgeber · Stand September 2026
Unbefristeter Arbeitsvertrag: Bedeutung, Kündigung und wann ein Anspruch besteht
Ein unbefristeter Arbeitsvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und endet nicht von selbst, sondern nur durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag. Ein befristeter Vertrag wird automatisch unbefristet, wenn die Befristung nicht schriftlich vereinbart wurde oder aus anderen Gründen unwirksam ist.[1]
Geprüft am 29.09.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 3 Quellen · 6 Min. Lesezeit
Was bedeutet ein unbefristeter Arbeitsvertrag?
Ein unbefristeter Arbeitsvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er hat kein Enddatum und keinen Zweck, mit dem er ausläuft. Das Gegenstück ist der befristete Arbeitsvertrag. Befristet ist er dann, wenn er für eine bestimmte Dauer abgeschlossen wird. Bei befristeten Arbeitsverträgen unterscheidet man zwischen zeitlich und zweckbefristeten Arbeitsverträgen, also Verträge, die nach Erfüllung des Zwecks enden.[1]
Wesentlicher Unterschied zum unbefristeten Arbeitsvertrag ist, dass letztgenannter durch Kündigung endet und der befristete Arbeitsvertrag nach Ablauf der Frist oder des Zwecks automatisch und ohne Kündigung zu Ende ist.[2]
Im Vertrag muss das Wort unbefristet nicht stehen. Anzugeben ist nur bei befristeten Arbeitsverhältnissen das Enddatum oder die vorhersehbare Dauer. Fehlt eine wirksame Befristung, ist der Vertrag unbefristet. Das gilt auch, wenn Sie gar keinen schriftlichen Vertrag haben, siehe Arbeiten ohne Arbeitsvertrag.
Unterschied zwischen befristetem und unbefristetem Arbeitsvertrag
| befristet | unbefristet | |
|---|---|---|
| Ende | mit Ablauf der Zeit oder Erreichen des Zwecks | nur durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag |
| Form | Befristung nur schriftlich wirksam | Vertrag auch mündlich wirksam |
| ordentliche Kündigung | nur, wenn im Vertrag oder Tarifvertrag vereinbart | jederzeit mit der gesetzlichen oder vereinbarten Frist |
| Rechte im Betrieb | keine Schlechterstellung wegen der Befristung | Maßstab für den Vergleich |
Grundsätzlich ist der befristete Arbeitsvertrag dem unbefristeten rechtlich gleichgestellt, wobei es beim befristeten Arbeitsvertrag einige Besonderheiten gibt. Ein befristet Beschäftigter darf wegen der Befristung nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer unbefristet Beschäftigter.[1]
Wann wird ein befristeter Arbeitsvertrag unbefristet?
Wurde ein befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen, kann das Arbeitsverhältnis dennoch unbefristet sein. Dies ist immer dann der Fall, wenn eine Befristung nicht zulässig ist. Eine Besonderheit ist die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform, die nicht den gesamten Arbeitsvertrag betrifft, sondern insbesondere die zeitliche Befristung. Ist diese lediglich mündlich vereinbart, handelt es sich tatsächlich um einen unbefristeten Arbeitsvertrag.[1]
In folgenden Situationen hat der Arbeitnehmer trotz des befristeten Arbeitsvertrags Anspruch auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis:
- Die Befristung wurde nicht schriftlich vereinbart.
- Es liegt kein sachlicher Grund für eine Befristung des Arbeitsverhältnisses vor und die Voraussetzungen für eine Befristung ohne Sachgrund sind nicht erfüllt, etwa weil schon früher ein Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber bestand.
- Die sachgrundlose Befristung dauert insgesamt länger als zwei Jahre oder wurde öfter als dreimal verlängert.
- Sie arbeiten nach dem vereinbarten Ende mit Wissen des Arbeitgebers weiter, und er widerspricht nicht unverzüglich.[1]
Wollen Sie geltend machen, dass die Befristung unwirksam ist, müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende Klage beim Arbeitsgericht erheben.[1]
Wie oft und wie lange ein Vertrag befristet werden darf, erklärt die Seite Befristeten Arbeitsvertrag verlängern: wie oft?
Wann hat man Anspruch auf einen unbefristeten Vertrag?
Einen allgemeinen Anspruch darauf, nach einer Befristung übernommen zu werden, gibt das Gesetz nicht. Ein unbefristeter Arbeitsvertrag schafft nicht nur einen soliden rechtlichen Rahmen für ein Arbeitsverhältnis, sondern gibt dem Arbeitnehmer ein hohes Maß an Sicherheit. Oftmals kommt es jedoch zu einem befristeten Arbeitsvertrag, der dem Arbeitgeber mehr Flexibilität einräumt. Der Gesetzgeber sieht strenge Regeln vor, um einen Missbrauch befristeter Arbeitsverträge zu verhindern und Arbeitnehmer vor sogenannten Kettenverträgen zu bewahren.
Zwei Rechte haben Sie trotzdem. Der Arbeitgeber muss befristet Beschäftigte über unbefristete Stellen informieren, die er besetzen will. Besteht Ihr Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate, können Sie ihm in Textform, also auch per E-Mail, den Wunsch nach einem unbefristeten Vertrag mitteilen. Er muss innerhalb eines Monats begründet in Textform antworten. Das geht einmal in zwölf Monaten.[1]
Kann ein unbefristeter Arbeitsvertrag gekündigt werden?
Ja. Arbeitnehmer, die auf Basis eines unbefristeten Vertrages tätig sind, genießen eine gewisse Sicherheit eines festen Arbeitsplatzes. Nichtsdestotrotz kann das betreffende Arbeitsverhältnis durchaus gekündigt werden. Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen.[2]
Wie frei der Arbeitgeber dabei ist, hängt vom Kündigungsschutzgesetz ab. Es gilt, wenn Ihr Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Betrieb in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt. Dann braucht eine ordentliche Kündigung einen Grund in Ihrer Person, in Ihrem Verhalten oder dringende betriebliche Erfordernisse. Ohne einen solchen Grund ist sie sozial ungerechtfertigt und unwirksam.[3]
In kleineren Betrieben und in den ersten sechs Monaten kann der Arbeitgeber auch ohne besonderen Grund kündigen. Er muss aber die Kündigungsfrist einhalten und darf nicht gegen besonderen Kündigungsschutz verstoßen, etwa bei Schwangerschaft oder Elternzeit. Für eine außerordentliche Kündigung gelten dahingegen andere Maßstäbe: Sie braucht einen wichtigen Grund. Gegen jede Kündigung müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang klagen.[3]
Kündigungsfrist beim unbefristeten Arbeitsvertrag
Steht im Vertrag nichts anderes und gilt kein Tarifvertrag, gelten die gesetzlichen Fristen. Arbeitnehmer können mit vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende kündigen. Für den Arbeitgeber verlängert sich die Frist mit der Dauer des Arbeitsverhältnisses: nach zwei Jahren auf einen Monat, nach fünf Jahren auf zwei Monate und so weiter bis zu sieben Monaten nach 20 Jahren, jeweils zum Monatsende. In einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten gelten zwei Wochen.[2]
Grundsätzlich kommt die ordentliche Kündigung eines Arbeitsvertrages aber ohnehin vor allem bei unbefristeten Verträgen infrage. Liegt dahingegen ein befristeter Vertrag vor, ist die ordentliche Kündigung nur möglich, wenn sie im Vertrag oder im Tarifvertrag vereinbart ist. Ansonsten läuft der Vertrag einfach ohne Verlängerung aus, um das betreffende Arbeitsverhältnis zu beenden.[1]
Vorteile eines unbefristeten Arbeitsvertrags
- Kein Auslaufen: Das Arbeitsverhältnis endet nicht zu einem festen Datum. Der Arbeitgeber muss aktiv kündigen und dabei Frist und Form einhalten.
- Kündigungsschutz: Nach sechs Monaten in einem Betrieb mit mehr als zehn Beschäftigten ist eine Kündigung nur mit Grund wirksam.[3]
- Längere Fristen: Die Kündigungsfrist des Arbeitgebers wächst mit jedem Jahr der Betriebszugehörigkeit bis auf sieben Monate.[2]
Für Kredite und Mietverträge verlangen Banken und Vermieter oft einen unbefristeten Vertrag. Das ist aber keine gesetzliche Regel, sondern eine Frage der Vertragspartner.
Wer ist zuständig?
Zuständig ist das Arbeitsgericht. Die Klage gegen eine unwirksame Befristung oder eine Kündigung muss innerhalb von drei Wochen erhoben werden.
Arbeitsgerichte in DeutschlandHäufige Fragen
- Was heißt unbefristet?
Unbefristet heißt: ohne vereinbartes Ende. Der Vertrag läuft, bis eine Seite kündigt oder beide einen Aufhebungsvertrag schließen.
- Kann man bei einem unbefristeten Vertrag ohne Grund gekündigt werden?
In den ersten sechs Monaten und in Betrieben mit in der Regel zehn oder weniger Arbeitnehmern ja, wenn die Frist eingehalten wird. Danach braucht der Arbeitgeber einen personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Grund.
- Muss unbefristet im Arbeitsvertrag stehen?
Nein. Steht im Vertrag kein Enddatum und kein Zweck, mit dem er enden soll, ist er unbefristet. Eine Befristung muss dagegen ausdrücklich und schriftlich vereinbart sein.
- Ist ein Zeitarbeitsvertrag unbefristet?
Das hängt vom Vertrag mit der Zeitarbeitsfirma ab. Auch Leiharbeitnehmer können unbefristet angestellt sein. Für eine Befristung gelten dieselben Regeln wie bei jedem anderen Arbeitgeber.
- Wird ein Werkstudent unbefristet angestellt?
Das ist möglich, denn auch für Werkstudenten gelten die allgemeinen Regeln. Meist wird der Vertrag aber befristet, etwa bis zum Ende des Studiums. Diese Befristung ist nur schriftlich wirksam.
Quellen
- Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG): § 4 · § 14 · § 15 · § 16 · § 17 · § 18
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): § 620 · § 622 · § 623
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG): § 1 · § 4 · § 23
Prüfvermerk der Redaktion: Alle Beträge, Fristen und Voraussetzungen auf dieser Seite wurden am 29.09.2026 mit dem Wortlaut der Vorschriften auf gesetze-im-internet.de und den Angaben der zuständigen Behörden abgeglichen, auch Fristen und Zuständigkeiten, die hier ohne Fußnote stehen. Gesetze ändern sich; maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt Ihres Falles gilt.
Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.