Wann hat man Anspruch auf einen unbefristeten Vertrag?

Die Vorstufe zu einem unbefristeten Arbeitsvertrag ist ein befristeter Arbeitsvertrag. Befristet ist er dann, wenn er für eine bestimmte Dauer abgeschlossen wird. Bei befristeten Arbeitsverträgen unterscheidet man zwischen zeitlich und zweckbefristeten Arbeitsverträgen, also Verträge, die nach Erfüllung des Zwecks enden.

Wesentlicher Unterschied zum unbefristeten Arbeitsvertrag ist, dass letztgenannter durch Kündigung endet und der befristete Arbeitsvertrag nach Ablauf der Frist oder des Zwecks automatisch und ohne Kündigung zu Ende ist. Grundsätzlich ist der befristete Arbeitsvertrag dem unbefristeten rechtlich gleichgestellt, wobei es beim befristeten Arbeitsvertrag einige Besonderheiten gibt.

Die Besonderheiten des befristeten Arbeitsvertrages und wie aus ihm ein unbefristeter Arbeitsvertrag wird

Eine Besonderheit ist die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform, die nicht den gesamten Arbeitsvertrag betrifft, sondern insbesondere die zeitliche Befristung. Ist diese lediglich mündlich vereinbart, handelt es sich tatsächlich um einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

Eine weitere Besonderheit des befristeten Arbeitsvertrages ist seine Aufteilung nach Vertrag ohne und mit sachlichem Grund. Ein ohne sachlichen Grund geschlossener befristeter Arbeitsvertrag darf maximal drei Mal verlängert werden, allerdings nur für die Dauer von maximal zwei Jahren. Anschließend darf der Arbeitgeber den Mitarbeiter nicht mehr beschäftigen oder das Arbeitsverhältnis wandelt sich automatisch in einen unbefristeten Arbeitsvertrag um. Fehlt ein sachlicher Grund für die Befristung, darf diese die Zweijahresfrist übersteigen.

Wann muss ein unbefristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen werden?

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag schafft nicht nur einen soliden rechtlichen Rahmen für ein Arbeitsverhältnis, sondern gibt dem Arbeitnehmer ein hohes Maß an Sicherheit. Oftmals kommt es jedoch zu einem befristeten Arbeitsvertrag, der dem Arbeitgeber mehr Flexibilität einräumt. Der Gesetzgeber sieht strenge Regeln vor, um einen Missbrauch befristeter Arbeitsverträge zu verhindern und Arbeitnehmer vor sogenannten Kettenverträgen zu bewahren.

Wurde ein befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen, kann das Arbeitsverhältnis dennoch unbefristet sein. Dies ist immer dann der Fall, wenn eine Befristung nicht zulässig ist. In folgenden Situationen hat der Arbeitnehmer trotz des befristeten Arbeitsvertrag Anspruch auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis:

  • Es liegt kein sachlicher Grund für eine Befristung des Arbeitsverhältnisses vor.
  • Die zeitlich zulässige Beschränkung zur Befristung wurde überschritten.
  • Das befristete Arbeitsverhältnis wurde bereits drei Mal verlängert.

Wie oft kann ein befristeter Vertrag verlängert werden?

Befristete Arbeitsverhältnisse bieten Unternehmen einige Vorteile und erlauben ihnen eine gewisse Flexibilität. Darunter leiden jedoch die betroffenen Arbeitnehmer, da sie sich in einem Schwebezustand befinden und stets fürchten müssen, dass ihr Arbeitsvertrag nicht verlängert wird und sie somit ihren Job verlieren. Die drohende Arbeitslosigkeit wird demnach zu einer erheblichen mentalen Belastung, der man entkommen möchte. Wenn der Arbeitgeber aber an dieser Form festhält und den befristeten Arbeitsvertrag immer wieder verlängert, stellt sich die Frage, wie oft ein befristeter Vertrag verlängert werden kann und ob dieser nicht irgendwann in einen unbefristeten Arbeitsvertrag umgewandelt werden muss. Dies lässt sich nur beantworten, indem man zwischen befristeten Verträgen mit und ohne sachlichen Grund differenziert.

Liegt ein sachlicher Grund vor, kann ein befristeter Vertrag immer wieder verlängert werden. Auch über einen längeren Zeitraum ist so ein befristetes Arbeitsverhältnis, das immer wieder verlängert wird, möglich. Anders sieht es dahingegen aus, wenn ein befristeter Vertrag ohne sachlichen Grund vorliegt. Nach spätestens zwei Jahren muss dieser in einen unbefristeten Arbeitsvertrag umgewandelt werden.

Wann kann ein unbefristeter Arbeitsvertrag gekündigt werden?

Arbeitnehmer, die auf Basis eines unbefristeten Vertrages tätig sind, genießen eine gewisse Sicherheit eines festen Arbeitsplatzes. Nichtsdestotrotz kann das betreffende Arbeitsverhältnis durchaus gekündigt werden, wobei dies seitens des Arbeitgebers nur unter Auflagen möglich ist. Will dieser eine ordentliche Kündigung vornehmen, muss er in der Regel betriebs-, verhaltens- oder personenbezogene Gründe anführen und den besonderen Kündigungsschutz beachten. Für eine außerordentliche Kündigung gelten dahingegen andere Maßstäbe.

Grundsätzlich kommt die Kündigung eines Arbeitsvertrages aber ohnehin nur bei unbefristeten Verträgen infrage. Liegt dahingegen ein befristeter Vertrag vor, kann eine Kündigung nur in Ausnahmefällen erfolgen. Ansonsten läuft der Vertrag einfach ohne Verlängerung aus, um das betreffende Arbeitsverhältnis zu beenden.

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